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Ausschreibung: Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte - DE-Hamburg
Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
Dokument Nr...: 597520-2021 (ID: 2021112309101553128)
Veröffentlicht: 23.11.2021
*
DE-Hamburg: Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
2021/S 227/2021 597520
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf - Submissionsstelle
E-Mail: [6]submissionsstelle@uke.de
Telefon: +49 040741055921
Fax: +49 040741057412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uke.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Upgrade zweier Magnetresonanztomographen für Neuroradiologie und
Radiologie
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Upgrade zweier Magnetresonanztomographen für Neuroradiologie und
Radiologie
System-Upgrade der bereits vorhandenen MR-Geräte der Firma Philips von
Ingenia 3.0T System auf das neueste Ingenia Elition X System
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 214 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
System-Upgrade der bereits vorhandenen MR-Geräte der Firma Philips von
Ingenia 3.0T System auf das neueste Ingenia Elition X System
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Werte unter II. 1. 7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur
mit 214.000 EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten
Auftragnehmer zu schließen.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur
Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen
erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden
ist. Die für das Upgrade erforderlichen Lieferungen und Leistungen
können ausschließlich von der Fa. Philips GmbH Market DACH, Health
Systems, Hamburg erbracht werden.
Nur die Philips GmbH Market DACH kann die radiologischen Großgeräte
(MRT, Angio, etc.) upgraden. Ausschließlich Philips hat die technische
Möglichkeiten, Teile von Systemen so auszutauschen, damit diese auf den
neusten Stand der Technik gebracht werden können.
Zum Upgrade der bereits vorhandenen Systeme gibt es keine vernünftige
Alternative oder Ersatzlösung i.S.v. § 14 Abs. 6 VgV. Die Anforderung,
Radiologie und Neuroradiologie mit MR-Geräten auf dem neusten Stand der
Technik auszustatten, kann durch ein System-Upgrade der bereits
vorhandenen MR-Geräte der Firma Philips von Ingenia 3.0T System auf
das neueste Ingenia Elition X System erfüllt werden.
Auch aus wirtschaftlichen Gründen kommt hier nur ein Upgrade der
vorhandenen Geräte in Frage, da dieses zum einen wesentlich günstiger
ist, als die Geräte neu zu beschaffen und zum anderen es aus
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nicht zu verantworten ist, funktions-
und nachrüstungsfähige Geräte zu entsorgen und stattdessen Neugeräte
anzuschaffen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Computertomograph (CT) mit Sliding Gantry
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH
Postanschrift: Röntgenstr. 22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 214 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 214 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231448
Fax: +49 40428232020
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB
sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung.
Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
gelten ergänzend die Fristen aus § 135(Abs. 3) GWB.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2021
References
6. mailto:submissionsstelle@uke.de?subject=TED
7. http://www.uke.de/
8. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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