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Ausschreibung: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen - DE-Hannover
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Dokument Nr...: 596905-2021 (ID: 2021112309060152509)
Veröffentlicht: 23.11.2021
*
DE-Hannover: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
2021/S 227/2021 596905
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb -
Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [6]fati.akinci@lzn.de
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD49Q/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD49Q
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über die Lieferung von Schneepflügen
Referenznummer der Bekanntmachung: 073-RV-ZKF/2021-03.331
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten,
Baumaschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLSTBV) in Hannover sollen Schneepflüge beschafft werden.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung
von Schneepflügen.
Abrufberechtigt sind alle Straßenmeistereien in Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 3
zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schneepflug Räumbreite 3,00m - 3,10m
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten,
Baumaschinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLSTBV) in Hannover sollen Schneepflüge beschafft werden.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung
von Schneepflügen.
Abrufberechtigt sind alle Straßenmeistereien in Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 3
zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schneepflug Räumbreite 3,00m - 3,10m el. hydr.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten,
Baumaschinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLSTBV) in Hannover sollen Schneepflüge beschafft werden.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung
von Schneepflügen.
Abrufberechtigt sind alle Straßenmeistereien in Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 3
zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schneepflug Räumbreite 2,70m - 2,80m
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten,
Baumaschinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLSTBV) in Hannover sollen Schneepflüge beschafft werden.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung
von Schneepflügen.
Abrufberechtigt sind alle Straßenmeistereien in Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 3
zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und
"Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten
Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur
Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des
Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"
enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des
Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im
Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe
Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD49Q
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hingewiesen.
Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2021
References
6. mailto:fati.akinci@lzn.de?subject=TED
7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD49Q/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD49Q
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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