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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Bau von Eisenbahnbrücken
Dokument Nr...: 596716-2021 (ID: 2021112309044252309)
Veröffentlicht: 23.11.2021
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  DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
   2021/S 227/2021 596716
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Thiele-Schulz, Denise
   E-Mail: [7]Erik.Hergert@deutschebahn.com
   Telefon: +49 3029756588
   Fax: +49 6926553244
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BV Südkreuz (a) - Blankenfelde (Dresdner Bahn), Vergabepaket 5:
   Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40629
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
   Hauptort der Ausführung:
   Mahlow
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   VP 5 - Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung; Oberbau-
   / Tiefbau sowie abschnittsweise Betontrog für die Fernbahn (200 km/h)
   und S-Bahn; Konstruktiver Ingenieurbau (4 Eisenbahnüberführungen, 1
   Kreuzungsbauwerk, 1 PU); Stromschienenanlagen / Oberleitungsanlagen /
   weitere technische Ausrüstung (TK, LST, EEA); Umweltfachliche Maßnahmen
   (CEF/AFB/Ausgleichsmaßnahmen)
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 22/06/2020
   Ende: 31/12/2028
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 124-304860
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 19FEI40629
   Bezeichnung des Auftrags:
   BV Südkreuz (a) - Blankenfelde (Dresdner Bahn), Vergabepaket 5:
   Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   08/06/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/11/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
   Hauptort der Ausführung:
   Mahlow
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   VP 5 - Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung; Oberbau-
   / Tiefbau sowie abschnittsweise Betontrog für die Fernbahn (200 km/h)
   und S-Bahn; Konstruktiver Ingenieurbau (4 Eisenbahnüberführungen, 1
   Kreuzungsbauwerk, 1 PU); Stromschienenanlagen / Oberleitungsanlagen /
   weitere technische Ausrüstung (TK, LST, EEA); Umweltfachliche Maßnahmen
   (CEF/AFB/Ausgleichsmaßnahmen)
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 22/06/2020
   Ende: 31/12/2028
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
   kein Rahmenvertrag
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   AVL 29 - Zusätzliche Leistungen KTB, LSW, LST und Stromschiene an
   Schnittstelle VP3 / VP5
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Gemäß Bauvertrag VP5 liegt die Baufeldgrenze und damit auch die
   vertragliche Grenze bei km 14,762. Im Zuge der laufenden
   Schnittstellenabstimmungen zwischen den beiden Vergabepaketen VP3 und
   VP5 wurde festgestellt, dass es aus bautechnologischen Gründen
   erforderlich ist, partielle Umbaugrenzen in das Baufeld des VP 3 zu
   verschieben. Weiterhin wurde festgestellt, dass aufgrund der
   tatsächlichen Lage der Bestandskabel bzw. des Zustands und der Lage
   vorhandener Querungen
   zusätzliche Interimszustände für den bauzeitlichen Kabeltiefbau
   notwendig werden. In der Zusammenfassung betrifft das die nachfolgend
   aufgelisteten Maßnahmen:
    Planung für den Oberbau / Tiefbau des Verschwenkungsbereiches von km
   14,6+38 bis Baufeldgrenze km 14,7+62  Planung, Bau und Rückbau (nach
   Endzustand) einer bauzeitlichen Kabelkanaltrasse ab dem km 14,689 bis
   zur Querung km 14,927, bestehend aus 190m AKK Gr. II mit Trennsteg, 10
   m EVU Kabelkanal SLW60, 12 m Kabelkanalbrücke über den Mahlower
   Grenzgraben, 30 m BKK Gr. II mit Trennsteg, 1 Stk
   Schachtanschlussbausatz Gr. II, 1 Stk Kabelschacht Gr. VII, 10m
   5DN 110.
    Planung und Bau LSW 01 (bare S -Bahn) von km 14,740 bis km 14,762
    Planung und Bau LSW 05 (bare F-Bahn) von km 14,751 bis km 14,762
    Planung und Bau LSW 09 (bali F-Bahn) von km 14,754 bis km 14,762
    Verlegung von LST  Kabeln im Bereich von km 14,640 bis km 14,840
    Planung und Bau der S-Bahnstromschiene von Grenze
   Verschwenkungsbereich km 14, 6+38 bis zum nächsten Dilatationsstoß in
   Richtung Lichtenrade.
   Hierbei handelt es sich um Leistungen die im unmittelbaren und direkten
   Zusammenhang mit den Vertragsleistungen des VP5 zu realisieren sind. In
   bautechnologischer Hinsicht erfolgte bereits eine
   Entflechtung/Entkoppelung zu den Bauaktivitäten des VP3.
   Aufgrund der örtlichen und zeitlichen Überschneidungen für die
   Umsetzung der sperrpausenabhängigen Arbeiten auf räumlich begrenzten
   Flächen, einschließlich der hierbei zu berücksichtigenden
   Baustellenzufahrten und BE-Flächen, ist es zwingend erforderlich, diese
   Arbeiten in der verantwortlichen Ausführung durch einen AN zu belassen.
   Ein zeitgleiches Arbeiten von zwei Unternehmen ist aufgrund der
   zeitlichen und räumlichen Überschneidungen infolge der begrenzt zur
   Verfügung stehenden Flächen und baubetrieblichen Sperrzeiten nicht
   realisierbar und hat nach unserer Einschätzung nicht kalkulierbare,
   vertragliche Konsequenzen zur Folge. Dies würde immense Zusatzkosten
   verursachen.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:Erik.Hergert@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:304860-2020:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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