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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - DE-Berlin
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Dokument Nr...: 596677-2021 (ID: 2021112309043152276)
Veröffentlicht: 23.11.2021
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DE-Berlin: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2021/S 227/2021 596677
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vogelmann, Daniel
E-Mail: [7]Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 71120927773
Fax: +49 71120923690
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/02/2021
Ende: 09/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 192-464495
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI45009
Bezeichnung des Auftrags:
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
28/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hohlohstr. 9
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 3 882 765.43 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7
70406/21#1, abrufbar unter
[10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/02/2021
Ende: 09/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
LÄA 08: Nach Bauvertrag war die Belagserneuerung des Bahnsteigbelages
außerhalb der PU- Brücken (Zugänge) vorgesehen. Nach Bau der Beläge
zeigt sich das der Anschlussbereich des Neubelages an den Asphalt der
PU, angeglichen und somit erneuert werden muss. Dieser Bereich ist bis
zur nächsten Bruchkante des Asphaltes (Anschlusskante) zu erneuern. Der
Einbau erfolgt in Kleinmengen in überwiegendem Handeinbau. Das Material
muss vom LKW auf ein Zweiwegegerät mit Hänger umgeladen werden, ins
Baufeld über Gleis transportiert werden, in Kleinmengen zum Einbauort
verbracht und von Hand eingebaut werden. Die zusätzlichen Handwalzen
und Handeibaugeräte müssen für die zwei auseinander liegenden
Einbautage (30.03.21 und 20.05.21) getrennt an- und abgefahren werden.
Als Material werden 6,65 to + 5,05 to Asphalt AC 8 DN MOR 50/70
verbaut.
Die Anpassung des Neubelages an den Altbestand ist zur Sicherung der
Reisenden erforderlich und mit dem Bahnhofsmanagement abgestimmt. Dies
war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen.
Da die Fa. Reif mit den Belagserneuerungen und in diesem Zusammenhang
auch mit der Herstellung der Oberflächen beauftragt ist sind diese
zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die
erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen
unbedingt erforderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und
reisenden Verkehr gewährleistet werden.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Da es sich hier um zusätzliche Belagsarbeiten zur Herstellung der
Hauptvertragsleistung, hier Asphatarbeiten zur Sicherung des Zuganges
zur PU handelt sind dies Zusammenhangsarbeiten. Die Leistungen sind zur
Herstellung des Gesamtbelages und aller mit diesen Belagsarbeiten in
Verbindung stehenden Leistungen erforderlich, die Synergieeffekte aus
zu den anderen noch zu erbringenden Leistungen sind vorhanden. Somit
können diese Leistungen nur bei der Fa. Reif angesiedelt werden. Bei
einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zusätzlichen
Maschinentransporten und Unterkünften erforderlich. Behinderungen durch
einen zusätzlichen dritten im Baufeld wären zur Erbringung der
Gesamtleitung nicht zu vermeiden. Das Gewährleistungsrisiko für die
Gleislage und die Lage der Bahnsteigkanten mit dem dazugehörigen
Bahnsteigbelag in diesem Bereich wäre nicht mehr zuzuordnen. Die
Leistungen sind zur Erbringung der vertraglichen Leistungen unbedingt
erforderlich
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 150 413.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 166 181.00 EUR
References
7. mailto:Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:464495-2020:TEXT:DE:HTML
10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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