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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Berlin
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 596628-2021 (ID: 2021112309041752228)
Veröffentlicht: 23.11.2021
*
  DE-Berlin: Bauarbeiten
   2021/S 227/2021 596628
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
   Projekt GmbH
   Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 12101
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@thf-berlin.de
   Telefon: +49 30200037400
   Fax: +49 30200037499
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
   Flughafengebäudes
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 10 Trockenbauarbeiten - Materialpreiserhöhung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45000000 Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des
   Towers werden nachfolgend Trockenbauarbeiten ausgeschrieben. Hier kommt
   es zu einer Materialpreiserhöhung.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 070 703.58 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin Termpelhof (THF)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Preisbindungsfrist für ein Kalenderjahr ist für den Hauptauftrag
   und für die Nachträge 1-4. Die verlängerte Bauzeit und die Auswirkungen
   der Corona Pandemie haben einen wesent-lichen Preisanstieg bei
   zahlreichen Baustoffen und Bauteilen ausgelöst. Die vom Auftrag-nehmer
   ausgeschriebenen Baustoffe (u.a. Stahl, Dämmaterial,
   Gipsfertigprodukte) sind von starken Materialpreiserhöhungen betroffen.
   Aufgrund dieser Erhöhungen wird dieser Nachtrag als wirtschaftlicher
   Ausgleich gestellt. Der Nachtrag beinhaltet eine Gesamtpreissteigerung
   von rd. 20%, welche je nach Produkt und Leistungsstand den EPs der
   LV-Positionen aufgeschla-gen werden. Die Materialpreissteigerungen
   wurden vom Auftragnehmer durch Lieferan-tenkalkulation nachgewiesen, da
   diese den aktuellsten Marktstand reeller abbilden als der z.B.
   quartalsalte Baupreisindex.Die Leistungsgrenze, ab der die neuen EP
   gelten ist auf den 31.03.2021 fixiert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Eine Neuausschreibung der Trockenbauleistung würde:
   -einen weiteren zeitlichen Verzug über mind. 4 Monate bedeuten und
   damit insgesamt die Fertigstellung des Projektes verzögern. Die daraus
   entstehenden Mehrkosten liegen damit um ein Vielfaches über den hier in
   Rede stehenden Mehrkosten. Auch würde eine Neuausschreibung kein
   günstiges Angebot aufgrund der aktuellen Marktsituation ergeben.
   -dazu führen, dass weitere Folgegewerke (Ausbaugewerke wie Elektro,
   Lüftung, Estrich etc.) von den ausbleibenden Vorleistungen des Gewerkes
   Trockenbau gestört sind und weitere Stillstandzeiten und Verzögerungen
   des Projektlaufs folgen. Hiermit wäre ein er-heblicher Mehraufwand in
   der Schnittstellenneudefinition des Bauablaufs sowie Zusatzkos-ten für
   die gesamt entstehenden Bauzeitverlängerungen und
   Baubehinderungsanzeigen verbunden (Z.B. Erhöhungen der Standkosten der
   Baustelleneinrichtung von 56.000 Euro / je Monat. 4 Monaten
   Bauzeitverlängerung Mehrkosten von > 220.000 Euro)
   -einen zusätzlichen Bedarf an Ressourcen für einen erhöhten
   Abwicklungs- und Koordinie-rungsaufwand bedeuten sowie komplexe
   technischen Anpassungen nach sich ziehen.
   Zudem ist hier zu berücksichtigen, dass die vorliegende Erhöhung der
   Einzelpreise auf den beauftragten Leistungspositionen des
   Hauptauftrages/Nachaufträge basiert und nicht als Zu-satzleistung
   gesondert ausschreibbar ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 008-012844
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 33000-027-604.19_33000-045-604.19 MZB 427.21
   Los-Nr.: 10
   Bezeichnung des Auftrags:
   Materialpreiserhöhung
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   18/11/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Baierl + Demmelhuber
   Postanschrift: Cranachstr. 3
   Ort: Töging am Inn
   NUTS-Code: DE214 Altötting
   Postleitzahl: 84513
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 184 678.21 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
   einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
   Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der
   Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine
   Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend
   erfolgen muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
   rgabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
   an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134
   verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
   einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [13]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/11/2021
References
   6. mailto:vergabe@thf-berlin.de?subject=TED
   7. http://www.thf-berlin.de/
   8. https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:012844-2020:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  11. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
  12. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  13. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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