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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Berlin
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 596628-2021 (ID: 2021112309041752228)
Veröffentlicht: 23.11.2021
*
DE-Berlin: Bauarbeiten
2021/S 227/2021 596628
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@thf-berlin.de
Telefon: +49 30200037400
Fax: +49 30200037499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
Flughafengebäudes
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 10 Trockenbauarbeiten - Materialpreiserhöhung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des
Towers werden nachfolgend Trockenbauarbeiten ausgeschrieben. Hier kommt
es zu einer Materialpreiserhöhung.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 070 703.58 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin Termpelhof (THF)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Preisbindungsfrist für ein Kalenderjahr ist für den Hauptauftrag
und für die Nachträge 1-4. Die verlängerte Bauzeit und die Auswirkungen
der Corona Pandemie haben einen wesent-lichen Preisanstieg bei
zahlreichen Baustoffen und Bauteilen ausgelöst. Die vom Auftrag-nehmer
ausgeschriebenen Baustoffe (u.a. Stahl, Dämmaterial,
Gipsfertigprodukte) sind von starken Materialpreiserhöhungen betroffen.
Aufgrund dieser Erhöhungen wird dieser Nachtrag als wirtschaftlicher
Ausgleich gestellt. Der Nachtrag beinhaltet eine Gesamtpreissteigerung
von rd. 20%, welche je nach Produkt und Leistungsstand den EPs der
LV-Positionen aufgeschla-gen werden. Die Materialpreissteigerungen
wurden vom Auftragnehmer durch Lieferan-tenkalkulation nachgewiesen, da
diese den aktuellsten Marktstand reeller abbilden als der z.B.
quartalsalte Baupreisindex.Die Leistungsgrenze, ab der die neuen EP
gelten ist auf den 31.03.2021 fixiert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Eine Neuausschreibung der Trockenbauleistung würde:
-einen weiteren zeitlichen Verzug über mind. 4 Monate bedeuten und
damit insgesamt die Fertigstellung des Projektes verzögern. Die daraus
entstehenden Mehrkosten liegen damit um ein Vielfaches über den hier in
Rede stehenden Mehrkosten. Auch würde eine Neuausschreibung kein
günstiges Angebot aufgrund der aktuellen Marktsituation ergeben.
-dazu führen, dass weitere Folgegewerke (Ausbaugewerke wie Elektro,
Lüftung, Estrich etc.) von den ausbleibenden Vorleistungen des Gewerkes
Trockenbau gestört sind und weitere Stillstandzeiten und Verzögerungen
des Projektlaufs folgen. Hiermit wäre ein er-heblicher Mehraufwand in
der Schnittstellenneudefinition des Bauablaufs sowie Zusatzkos-ten für
die gesamt entstehenden Bauzeitverlängerungen und
Baubehinderungsanzeigen verbunden (Z.B. Erhöhungen der Standkosten der
Baustelleneinrichtung von 56.000 Euro / je Monat. 4 Monaten
Bauzeitverlängerung Mehrkosten von > 220.000 Euro)
-einen zusätzlichen Bedarf an Ressourcen für einen erhöhten
Abwicklungs- und Koordinie-rungsaufwand bedeuten sowie komplexe
technischen Anpassungen nach sich ziehen.
Zudem ist hier zu berücksichtigen, dass die vorliegende Erhöhung der
Einzelpreise auf den beauftragten Leistungspositionen des
Hauptauftrages/Nachaufträge basiert und nicht als Zu-satzleistung
gesondert ausschreibbar ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 008-012844
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 33000-027-604.19_33000-045-604.19 MZB 427.21
Los-Nr.: 10
Bezeichnung des Auftrags:
Materialpreiserhöhung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Baierl + Demmelhuber
Postanschrift: Cranachstr. 3
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 184 678.21 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der
Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine
Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend
erfolgen muss.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[11]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
rgabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134
verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[13]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
schaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2021
References
6. mailto:vergabe@thf-berlin.de?subject=TED
7. http://www.thf-berlin.de/
8. https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:012844-2020:TEXT:DE:HTML
10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
11. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
12. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
13. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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