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Ausschreibung: Beratung in Sachen Evaluierung - DE-Stuttgart
Beratung in Sachen Evaluierung
Dokument Nr...: 595370-2021 (ID: 2021112209121450973)
Veröffentlicht: 22.11.2021
*
  DE-Stuttgart: Beratung in Sachen Evaluierung
   2021/S 226/2021 595370
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
   Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
   Postanschrift: Else-Josenhans-Straße 6
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Postleitzahl: 70173
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]esf@sm.bwl.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.esf-bw.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYYP/docum
   ents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYYP
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Evaluierungsleistungen zum Europäischen Sozialfonds
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21-009-V-EU
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Land Baden-Württemberg (Auftraggeber) beschafft im Rahmen dieser
   Ausschreibung Dienstleistungen zur sozialwissenschaftlichen Begleitung,
   Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen
   Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg bei der Erfüllung der ihr in der
   Förderperiode 2021 bis 2027 obliegenden Aufgaben hinsichtlich
   Begleitung, Berichterstattung und Bewertung des Programms für
   "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" gemäß den einschlägigen
   Regelungen der Europäischen Union - insbesondere der Verordnung (EU)
   2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021
   ("ESI-VO").
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung
   Dienstleistungen zur sozialwissenschaftlichen Begleitung, Beratung und
   Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF)
   in Baden-Württemberg bei der Erfüllung der ihm in der Förderperiode
   2021 bis 2027 obliegenden Aufgaben. Die Leistungen dienen der
   Begleitung, Berichterstattung und Bewertung des Programms für
   "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" gemäß den einschlägigen
   Regelungen der Europäischen Union - insbesondere der Verordnung (EU)
   2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021
   ("ESI-VO").
   Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst voraussichtlich insbesondere:
   - Die allgemeine sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und
   Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds.
   Hiervon umfasst ist beispielsweise die Begleitung, Information und
   Aufgabenerfüllung des Begleitausschusses nach Art. 38 ff. i.V.m. Art.
   75 ESI-VO.
   - Die fristgerechte Erstellung und (ggfs.) Überarbeitung eines
   Evaluierungsplans und Durchführung aller Evaluierungen, einschließlich
   einer Evaluierung zur Bewertung der Programmauswirkungen bis zum
   30.06.2029.
   - Die fristgerechte Aufbereitung der Informationen zur jährlichen
   Leistungsüberprüfung.
   - Die Aufbereitung der Daten zum ESF Plus-Programm sowie deren
   fristgerechte elektronische Übermittlung an die Kommission.
   - Die Erstellung einer Halbzeitüberprüfung und einer Bewertung der
   Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung bis zum 31.03.2025.
   - Die Erstellung eines abschließenden Leistungsberichts zum ESF
   Plus-Programm bis zum 15.02.2031, einschließlich der Dateneingabe in
   das elektronische Datenaustauschsystem der Kommission SFC 2021 sowie
   möglicher Überarbeitungen nach Unterrichtung durch die Kommission.
   Der Auftraggeber behält sich vor, den ausgeschriebenen Leistungsumfang
   im Rahmen des Vergabeverfahrens zu konkretisieren und anzupassen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/01/2021
   Ende: 31/12/2031
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren
   aus:
   1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
   2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
   Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
   Eignungsnachweise.
   3. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern wird der Auftraggeber die
   Teilnahmeanträge der Bewerber bewerten.
   Dabei gilt:
   Für die nach Ziffer III.1.3) eingereichten Referenzen kann der Bewerber
   maximal 50 Punkte erhalten. Soweit ein Bewerber mehr als fünf
   Referenzen einreicht, soll er die fünf Referenzen benennen, die der
   Auftraggeber der Wertung zugrunde legen soll. Fehlt eine solche Angabe,
   wird der Auftraggeber die ersten fünf dargestellten Referenzen werten.
   Der Auftraggeber bewertet die eingereichten Referenzen anhand eines
   relativen Vergleichs zueinander. Die Referenzen werden umso besser
   bewertet, je mehr sie mit dem hier vorgeschriebenen Auftrag
   vergleichbar sind, z.B.:
   - die Tätigkeit zum hiesigen Auftrag vergleichbare
   Evaluierungsleistungen in Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds
   zum Gegenstand hatte
   - weil es sich um einen Rahmenvertrag mit einem öffentlichen
   Auftraggeber handelte (Hinweis: Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag
   werden als eine Referenz gewertet),
   Je Referenz können maximal 10 Punkte erzielt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Europäischer Sozialfonds
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bewerber sollen möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
   Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
   - Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine
   Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
   erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
   durchgeführt worden sind.
   - Formlose Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der
   hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens
   zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG
   belegt worden ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorlegen (bei
   Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
   a) Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre
   sowie zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen,
   die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
   b) Formlose Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
   Mitarbeiter.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
   Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
   Die Bewerber reichen mit dem Teilnahmeantrag möglichst Referenzen zu
   Aufträgen mit zum ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren
   Evaluierungsleistungen in Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds
   ein, möglichst aus den letzten drei Jahren. Die vorzulegenden
   Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber für die Erbringung
   der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und
   Auftragsvolumen geeignet ist:
   In den Referenzen sind Angaben zu einem Ansprechpartner beim
   Auftraggeber (Telefonnummer und/oder Mailadresse), zu den erbrachten
   Leistungen, zum Auftragsvolumen sowie zum Auftragszeitraum zu machen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/12/2021
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 22/12/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter
   Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche
   Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die
   Vergabeplattform.
   2) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird
   hingewiesen.
   3) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein
   verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten
   (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
   4) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal
   einzureichen;
   5) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.2) und III. 1.3)
   genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
   Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht
   berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
   6) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche
   Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage
   der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen
   bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote
   berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der
   Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der
   Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor,
   erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung
   bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht
   ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen
   enthalten, auszuschließen.
   Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich
   nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das
   erste Angebot zu erteilen.
   Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot
   erteilen, wird das Verfahren fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den
   Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der
   Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die
   Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze
   überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre
   letztverbindlichen Angebote abgeben.
   7) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche
   Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene
   Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen
   im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten
   vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers
   sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten
   Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann
   dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie
   auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
   Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYYP
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
   Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß
   § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen
   nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
   Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind
   gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist
   zur Abgabe des Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2021
References
   6. mailto:esf@sm.bwl.de?subject=TED
   7. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
   8. https://www.esf-bw.de/
   9. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYYP/documents
  10. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYYP
  11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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