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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwareprogrammierung und -beratung
Internetdienste
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Systemberatung und technische Beratung
Programmierung
Software-Konfiguration
Website-Gestaltung
Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
Dokument Nr...: 595133-2021 (ID: 2021112209103950759)
Veröffentlicht: 22.11.2021
*
  DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 226/2021 595133
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Zentrales
   IT-Vergabe- und Einkaufsmanagement
   Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80992
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]itm.vergabe@muenchen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.muenchen.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.muenchen.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?func
   tion=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Internet für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
   Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-2021-0009
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) benötigt externe
   Unterstützung zur Weiterentwicklung des Internetauftritts,
   Unterstützung bei Programmierarbeiten und Sicherstellung des laufenden
   Betriebes.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 300 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   72400000 Internetdienste
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   72243000 Programmierung
   72265000 Software-Konfiguration
   72413000 Website-Gestaltung
   72421000 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeshauptstadt München
   Abfallwirtschaftsbetrieb München
   Abteilung Marketing und Unternehmenskommunikation
   Hanauer Str. 1
   80992 München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 2.550
   Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit von vier
   Jahren, die sich jährlich voraussichtlich linear aufteilen. Dabei
   existiert eine Höchstgrenze in Form eines Höchstwertes von 300.000 .
   Die Rahmenvereinbarung ist damit sowohl auf die Laufzeit, als auch auf
   den Höchstwert begrenzt.
   Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer
   abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag von vier
   Jahren.
   Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung durch den
   Auftraggeber.
   Die Leistungen des vorliegenden Auftrages untergliedern sich in
   werkvertragliche Leistungen (geschätzte Menge von 1.700
   Personenstunden) und dienstvertragliche Leistungen (geschätzte Menge
   von 850 Personenstunden).
   Im Einzelnen können folgende Leistungen notwendig sein:
   Werkvertragliche Leistungen:
    TYPO3-Update innerhalb einer Subversionsnummer, z. B. 10.4.22 auf
   10.4.23 bei Sicher-heitsproblemen
    TYPO3-Update auf neue Subversionsnummer, z. B. 10.4 auf 10.5
    Kontrolle und Update von TYPO3-Erweiterungen bei Sicherheitswarnungen
   in Absprache mit dem Auftraggeber
    Aufbau eines Kinder- und Jugendbereichs, z. B. Programmierung von
   Spielen rund um das Thema Abfall bzw. Abfallvermeidung, Gestaltung der
   Seite
    Ausbau des Pressebereichs mit einer Downloadfunktion für Bilder u. ä.
   für Journalisten
    Aufbau einer Mediathek mit Filmen, Broschüren, u. ä.
    Regelmäßige Anpassung des Web-Designs
    Aufbau eines Online-Shops mit E-Payment-Funktion
    Ausbau des Social-Media-Angebots
    Überarbeitung der verschiedenen "AWM-Auftritte" bei Google
    Ausbau im Bereich Online-Analyse (Webseite und Social Media)
    Ausbau des Bereichs E-Government
    Aufbau des Bereichs Open Government/Open Data
    Aufbau eines "Abfallentsorgungskalenders"
    Aufbau einer Chat-Funktion für das Infocenter
    Schulung neuer TYPO3-Versionen für die
   AWM-Webadministratoren/Neustrukturierung
    Neugestaltung des internen Bereichs des Abfalllexikons
    Überarbeitung der Seiten für SEO
    Überarbeitung des Abfuhrkalenders (Push-Funktion, Verknüpfung mit
   einem digitalen Tourenplaner)
   Dienstvertragliche Leistungen:
    Unterstützung bei technischen Fragen und Problemen der
   Mitarbeiter/innen des AWM bei der Pflege und Gestaltung von Webseiten
   (Support)
    Projektleitungsunterstützung bei umfangreichen Vorhaben
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [10]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [11]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [12]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/12/2021
   Ortszeit: 12:05
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   ****
   Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den
   Vergabeunterlagen.
   ****
   Bieterfragen:
   Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch
   spätestens bis 09.12.2021 12:00 Uhr über das eVergabe-
   System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des
   eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) -
   Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später
   eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
   ****
   Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
   Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als
   öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den
   Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und
   Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist
   nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies
   erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Auf die Bildung von Losen
   wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da
   einerseits die zu erbringenden Leistungen eng verzahnt sind und nicht
   losgelöst
   voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die
   Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs.
   4 GWB i.V.m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden
   können.
   Andererseits ist auch eine Aufteilung in Teillose hier nicht
   sinnvoll, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose oder eine
   Aufsplittung in Personentagen den Wert der im Einsatzzeitzaum
   erarbeiteten Ergebnisse und aufgebauten Netzwerke trotz Dokumentation
   und Wissenstransfer erheblich mindern würde. Dies macht aus
   wirtschaftlicher
   Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht
   nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen
   Mehraufwand und keine Kostenersparnis bedeutet. Daher
   spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche
   gemäß § 97 Abs. 4 GWB i.V.m. § 30 VgV nicht in Teillose
   aufgeteilt werden kann. Darüber hinaus findet eine Bildung von
   Teillosen auch deswegen nicht statt, weil mittelständische Interessen
   bereits aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind. Dem Grundsatz des
   Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 3 GWB ist damit Sorge getragen. Ein
   hinreichender Wettbewerb ist gewahrt.
   ****
   Rahmenvereinbarung:
   Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung
   geschätzt 2.550 Personenstunden (Schätzmenge) über die
   Vertragslaufzeit von vier Jahren, die sich jährlich voraussichtlich
   linear aufteilen.
   Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der
   aktuell vorliegenden
   Bedarfslage getroffen und begründet keine
   Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das
   dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen
   Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die
   Planungen zum aktuellen Stand. Es existiert eine Höchstgrenze in Form
   eines Höchstwertes von 300.000  netto. Die Rahmenvereinbarung ist
   damit sowohl auf die Laufzeit, als auch auf den Höchstwert begrenzt.
   Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den
   Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien,
   die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit
   dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu
   beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt
   der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde,
   sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers
   während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren
   Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der
   aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach
   individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen
   mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die
   Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien
   begründet.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 38
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
   durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
   Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der
   Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag
   gem. § 134 GWB informiert hat und
   15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf
   elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist
   von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in
   den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber
   dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr.
   3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen
   wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
   Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
   abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15
   Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers
   diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
   (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2021
References
   6. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.muenchen.de/
   8. https://vergabe.muenchen.de/
   9. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c938522a1-4cbec538f
ad4eb39
  10. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
  11. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
  12. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
  13. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  14. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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