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Ausschreibung: Nutzfahrzeuge - DE-Bonn
Nutzfahrzeuge
Dokument Nr...: 595020-2021 (ID: 2021112209095450621)
Veröffentlicht: 22.11.2021
*
  DE-Bonn: Nutzfahrzeuge
   2021/S 226/2021 595020
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
   Postanschrift: Bertha-von-Suttner Platz 2-4
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53111
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]referatvergabedienste@bonn.de
   Telefon: +49 22877-2600
   Fax: +49 22877-9619666
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.bonn.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bundesstadt Bonn, bnor-370853, Kauf von 3 Lkw mit Abrollkipper und
   Winterdienstausrüstung
   Referenznummer der Bekanntmachung: bnor-370853
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144700 Nutzfahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf von 3 Lkw mit Abrollkipper und Winterdienstausrüstung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Kauf von 3 Lkw mit Abrollkipper und Winterdienstausrüstung
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 150
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 171-445328
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: bnor-370853
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   20/08/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Daimler Truck AG
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir weisen darauf hin,dass der Gesamtauftragswert unter V.2.4, VII.1.6
   und VII.2.3 nur als Platzhalter
   angegeben worden ist,weil es sich um ein Geschäfts - und
   Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473116
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [11]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473116
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [13]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
   § 160 GWB - Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen
   Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
   nach
   § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 161 GWB - Form, Inhalt
   (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz
   oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473116
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [15]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   34144700 Nutzfahrzeuge
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bonn
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kauf von 1 Lkw mit Abrollkipper und Winterdienstausrüstung
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 150
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Daimler Truck AG
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   1 zusätzliches Fahrzeug
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Ein Wechsel kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil die
   Fahrer und die Werkstattmitarbeiterauf die bestellten Fahrzeuge
   geschult werden. Ersatzteile werden im eigenen Ersatzteillager
   vorgehalten.Ein Modellwechsel ist daher wirtschaftlich nicht sinnvoll
   und führt zu Mehrkosten, die dem Gebührenzahlernicht zuzumuten sind.
   Eine erneute Ausschreibung nach 3 Monaten ist wirtschaftlich nicht
   sinnvoll, da sich dieMarktsituation in der kurzen Zeit nicht geändert
   hat
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:referatvergabedienste@bonn.de?subject=TED
   8. http://www.bonn.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:445328-2021:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  11. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
  12. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  13. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
  14. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  15. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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