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Ausschreibung: Labormöbel - DE-Jena
Labormöbel
Dokument Nr...: 594359-2021 (ID: 2021112209052449966)
Veröffentlicht: 22.11.2021
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DE-Jena: Labormöbel
2021/S 226/2021 594359
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@uni-jena.de
Telefon: +49 3641-9412220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.uni-jena.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=425658
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=425658
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Montage von Laboreinrichtungen
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2021-149
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39180000 Labormöbel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebsfertige Montage von labortechnischen Anlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 365 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Laborgebäude
Neugasse 24
07745 Jena
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Exzellenzclusters Balance of the Microverse wird sich die
Forschungstätigkeit der Fakultät für Biowissenschaften der
Friedrich-Schiller-Universität Jena unmittelbar und zeitnah auf den
Schwerpunkt Mikrobiologie fokussieren.
Das Haus Neugasse 24 in Jena wird seit Jahrzehnten als Laborgebäude des
Instituts für Mikrobiologie genutzt. Es wurde 1883 errichtet und steht
unter Denkmalschutz. Die Arbeits- und Laborräume sind für
wissenschaftliche Zwecke sowie für Praktika und Lehre in Nutzung. Durch
die Emeritierung des früheren Lehrstuhlinhabers besteht die
gegenwärtige Möglichkeit, in dem Gebäude dringend erforderliche
Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten durchzuführen. Das
denkmalgeschützte Laborgebäude in Jena, Neugasse 24, soll - mit
Ausnahme der Praktikumsräume im Erdgeschoss des Westflügels - grundhaft
saniert werden.
Das 1. Obergeschoss im Westflügel soll als abgetrennter S2-
Laborbereich hergerichtet werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die
Räume neu aufgeteilt, erhalten teilweise andere Funktionen und eine
neue, funktionelle Laboreinrichtung. Die umzugestaltenden und
auszustattenden Labore befinden sich im Erdgeschoss und im
Obergeschoss. Im Kellergeschoss soll die Spülküche, ein biochemisches
Reaktorlabor sowie Geräte- und Lagerräume eingerichtet werden.
Inhalt des Leistungsverzeichnisses (Analge 2) ist die Lieferung und
betriebsfertige Montage von labortechnischen Anlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in
das
Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen
ansässig ist.
Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen
sein, ist
dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen
Eigenerklärung zu
erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen,
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls
akzeptiert.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind
sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unternehmensdarstellung:
-allgemeine Unternehmensdarstellung,
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr,
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den
Auftraggeber betreuen würde),
- Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige,
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.,
Angaben zu den Umsätzen der letzte 3 Jahre (ersatzweise
Geschäftsberichte der
letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung
maßgeblichen Geschäftsbereiches. Der Umsatz des betreffenden
Geschäftsbereiches muss mindestens 1 000 000 EUR pro Jahr betragen,
Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung
einschließlich der Angabe der Deckungssummen,
eine Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4),
eine Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB sowie § 124 GWB (Anlage 5 und 6):
- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens,
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt
werden,
- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen
ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, - dass keine Person,
deren Verhalten
unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung
krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung
terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und
terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen,
§ 261
des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
erlangter
Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die
Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die
von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, §
264 des
Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der
Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des
Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §
108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung
und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuches
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischerAbgeordneter im Zusammenhang mit Internationalem
Geschäftsverkehr) oder §§
232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung
nach
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder
Bietergemeinschaft sind die
Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und
Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren innerhalb der EU mit
Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers als Bestätigung für
hohe
Qualität und Zuverlässigkeit des Gerätes (die Referenzen dürfen nicht
das Recht
des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen
bei
den Auftraggebern einzuholen).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§
10 und 12
Abs. 2 ThürVgG),
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12
Abs. 2
ThürVgG),
Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; §
17
ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen,
sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue,
Mindestentgelt
und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung
des
Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12
Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.
Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung
beigefügt.
Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem
Bestbieter diese
Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen
über die e-Vergabeplattform (Nachrichten) vollständig ausgefüllt
einzureichen.
Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist
nicht
vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/01/2022
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen
ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt
werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften
im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per
E-Mail) an
die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht
ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der
o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB
hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2021
References
6. mailto:vergabestelle@uni-jena.de?subject=TED
7. https://www.uni-jena.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=425658
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=425658
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