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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbrücken - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten für Eisenbrücken
Bau von Eisenbahnbrücken
Dokument Nr...: 594205-2021 (ID: 2021112209041949791)
Veröffentlicht: 22.11.2021
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  DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbrücken
   2021/S 226/2021 594205
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stefan Gold
   E-Mail: [7]obm-team-mitte@deutschebahn.com
   Fax: +49 06926520071
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   EÜ Hohlweg Friedberg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48865
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45221114 Bauarbeiten für Eisenbrücken
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 21/04/2021
   Ende: 30/12/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 065-168883
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 20FEI48865_ 92296042
   Bezeichnung des Auftrags:
   EÜ Hohlweg Friedberg
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   30/03/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
   mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
   werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
   vergeben.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
   Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
   Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
   Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
   Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
   Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
   einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
   Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
   1. Ingenieurgesellschaft KEMPA mbH
   2. DB Kommunikationstechnik GmbH
   3. ISB Rhein-Main GmbH
   4. BPS Rail GmbH
   5. Birkhoff + Partner Gbr
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
   vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
   sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
   Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
   1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 
   70406/21#1, abrufbar unter
   [10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
   /2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
   &v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
   werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
   dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
   der Auftraggeber sich zu eigen.
   2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
   entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
   Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
   werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
   Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
   Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
   Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
   erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45221114 Bauarbeiten für Eisenbrücken
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
   Hauptort der Ausführung:
   Friedberg
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 21/04/2021
   Ende: 30/12/2021
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Nachtrag 04: Aufgrund von Hindernissen im Baugrund konnte die
   Tiefgründung nicht gesamthaft in der geplanten TSP vom 03.09.21 -
   07.09.21 durchgeführt werden sondern muss in kurzfristig reaktivierten
   Sperrung vom 10.09.21 - 13.09.21 vollendet werden. Dadurch kommt es
   Minderleistung und Stillstandzeiten sowie Vorhaltung von Werkzeug und
   Gerät.
   Des Weiteren ist ein hoher Werkzeugverschleiß zu verzeichnen. Aufgrund
   dessen ist der Antransport von weiterem Werkzeug in
   der TSP für die Aufbereitung von Bohrwerkzeug in der TSP notwendig.
   Zudem fallen Zulagen für den weiteren Wochenendeinsatz beim
   Transportbetonunternehmen, sowie Leerfahrt bei den
   Schwertransporten an, welche die Geräte eigentlich am Montag abfahren
   sollten sowie zusätzliche Anfahrt. Vorhaltung Geräte
   und Werkzeug bis zur nächsten TSP
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Aufgrund des nicht erreichten Bau-Solls der Tiefgründung von 10
   Bohrpfählen in der Sperrpause  03.09.-07.09.21 - wg.
   Bohrhindernissen und erheblichem Materialverschleiß der Bohrkronen muss
   die Tiefgründung kurzfristig in der kurzfristig
   reaktivierten Sperrpause vom 10.09.21 bis 13.09.21 hergestellt werden.
   Um in der geplanten Sperrpause vom 17.09.21 - 21.09.21 den Überbau
   einfahren zu können und die Inbetriebnahme zu garantieren, muss
   zwingend die TSP vom 10.09.21, 22:00 Uhr  13.09.21, 04:00, sowie die
   darauf folgende ESP von Friedberg nach Abzw. Görbelheim 13.09.21, 04:00
   Uhr  13.09.21, 08:00 Uhr genutzt werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:obm-team-mitte@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:168883-2021:TEXT:DE:HTML
  10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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