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Ausschreibung: Bodenbelagsarbeiten - DE-Rathenow
Bodenbelagsarbeiten
Dokument Nr...: 593947-2021 (ID: 2021112209024349543)
Veröffentlicht: 22.11.2021
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DE-Rathenow: Bodenbelagsarbeiten
2021/S 226/2021 593947
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rathenow
Postanschrift: Berliner Straße 15
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@stadt-rathenow.de
Telefon: +49 3385-596340
Fax: +49 3385-596103340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.rathenow.de/startseite/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y6X
RZH3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y6X
RZH3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger",
Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Los 20 -
Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 3/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432130 Bodenbelagsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rathenow plant die Erweiterung und Sanierung der 1,5 zügigen
Otto-Seeger-Grundschule Rathenow/West in 14712 Rathenow.
Dazu sollen zwei der noch im Bestand vorhandenen Gebäudeteile komplett
abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der östliche
Gebäudeteil wird saniert. Als Ausweichunterkunft der Schule wird für
die Dauer der Baumaßnahme ein Ersatzbau als Mietcontaineranlage auf
einem benachbarten Grundstück erstellt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45432130 Bodenbelagsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE408 Havelland
Hauptort der Ausführung:
Grundschule "Otto-Seeger" Pfarrer-Fröhlich-Str. 9 14712 Rathenow
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 20 - Bodenbelagsarbeiten
- 2.080 m² Bodenbelag Kautschuk 2,0mm
- 235 m² Bodenbelag Kautschuk 3,0mm
- 39 Stück Bodenbelag auf Treppenstufen Holz
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/05/2022
Ende: 08/07/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis
anderer EU-Mitgliedstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort
enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB
(Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl, sind die im Formblatt_124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb
von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt_ 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in
Deutschland übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister
anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Nachweis über die Eintragung in eine Berufs- oder Handelsregister
oder Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim
Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschussgründe
im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis
anderer EU-Mitgliedstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort
enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB
(Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl, sind die im Formblatt_124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb
von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt_ 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in
Deutschland übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im
geforderten Bereich für entsprechende Baumaßnahmen dieser
Größenordnung. Sollte die Berufshaftpflichtversicherung die
erforderlichen Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist
der Bieter verpflichtet, im Fall einer Zuschlagserteilung die
Deckungssumme entsprechend zu erhöhen bzw. Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen
abzuschließen.
- Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG
- Eigenerklärungen über Zahlungen an Krankenkassen und Sozialkassen
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der
Verpflichtung zur Eintragung der gesetzlichen Beiträge bei der
Berufsgenossenschaft
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine
Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesem
Stichtag nicht älter als ein Jahr sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen
Angebot in die engere Wahl kommen, vor Zuschlagserteilung nach
Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in
deutscher Übersetzung) einzureichen.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz
anderer Unternehmen (§ 6 d EU VOB/A), so wird gemäß § 6 d Abs. 2 EU
VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter
für die Auftragsausführung haften.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen, welche in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt worden sind, die mit der
zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Nachweisführung genügt
die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum
Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse,
zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum
Ausführungszeitraum. Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die
engere Wahl gekommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis zu verlangen.
2. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsbereichen Jahresdurchschnittlich Beschäftigten
(aufgeschlüsselt nach gewerblich und angestellten Mitarbeitern),
tabellarisch dargestellt.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu
1. und 2. der Hinweis auf die Eintragung im
Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer
EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben
aus diesem Verzeichnis ergeben.
Der Bieter kann sich zu 1. im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der
Ausführung von Bodenbelagsarbeiten auf Referenzen anderer Unternehmen
gemäß § 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A nur dann berufen, wenn diese
Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die
Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
Ein Auftrag wird nur an Bieter vergeben, sie dich gegenüber dem
Auftraggeber verpflichten, den bei der Erbringung von Leistungen
eingesetzten Beschäftigten das derzeit festgelegte Mindestentgelt zu
zahlen. Vom Auftragnehmer und von den benannten Nachunternehmern sind
mittels Erklärungen die Mindestanforderungen an das BbgVergG zu
bestätigen.
b) Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 BbgVergG
immer eine Sozialkassenbescheinigung Soka-Baubescheinigung über die
Bruttolohnsumme, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der
gewerblich Beschäftigten (nicht älter als 6 Monate) abgefordert werden.
Für den Fall, Dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem
Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativmeldung
oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an
einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung
wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland
ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen
Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zu sozialen
Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates
verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß 150s GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
d) Die Urkalkulation wird nur vom Bieter abgefordert, dessen Auftrag in
die engere Wahl der Beauftragung kommt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 14 Abs. 1
S.1 VOB/A - EU).
Der öffentliche Auftraggeber stellt den Bietern unverzüglich nach
Angebotsöffnung die Niederschrift über die (Er)Öffnung der Angebote
elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen
und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den
Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt
werden. Fragen sind ausschließlich hierrüber an die Stadt Rathenow zu
richten! Bieterfragen zur Erstellung des Angebots sind bis spätestens
13.12.2021 an die Vergabestelle zu stellen. Die Bieter sind
eigenständig dafür verantwortlich, sich im Kommunikationsbereich über
gegebene Antworten und Hinweise des Auftraggebers zu informieren.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an
der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten
Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren
und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse
regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht
werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und
zeitnahen Kommunikation innerhalb der Angebotsfrist empfohlen (siehe
Vergabeunterlagen_Bewerbungsbedingungen bei eVergabe). Andernfalls
besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über
Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellung, Änderungen zu Terminen
und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über
den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen (siehe Vergabeunterlagen
- Anleitung zur Abgabe eines elektronischen Angebots). Hierfür steht
ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung
eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im
Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am
Vergabeverfahren entstehen (z.B. für die Erstellung eines Angebots).
Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg
uneingeschränkt und kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6XRZH3
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletztung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2021
References
6. mailto:vergabestelle@stadt-rathenow.de?subject=TED
7. https://www.rathenow.de/startseite/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y6XRZH3/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y6XRZH3
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