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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Birkenfeld
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 397355-2021 (ID: 2021080409254837184)
Veröffentlicht: 04.08.2021
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DE-Birkenfeld: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2021/S 149/2021 397355
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Birkenfeld
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Schneewiesenstr. 25
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Birkenfeld
E-Mail: [6]M.Klatt@landkreis-birkenfeld.de
Telefon: +49 6782-15221
Fax: +49 6782-15290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.landkreis-birkenfeld.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXRM8C/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXRM8C
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG in
der Stadt Idar-Oberstein - Linienbündel "Stadtverkehr Idar-Oberstein"
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Birkenfeld beabsichtigt, einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von
Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von zehn Jahren ab
Betriebsaufnahme am 01.08.2022 zu vergeben. Der ÖDA umfasst das
Linienbündel "Stadtverkehr Idar-Oberstein" mit den Linien 801, 802,
803, 804, 805, 806, 812 und 813. Das vorgenannte Linienbündel hat einen
Umfang von ca. 1,05 Million Nutzwagenkilometer.
Der ÖDA ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer
(Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit
dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten
werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen
und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt
und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des ÖDA können sich Änderungen des Inhalts, des
Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards
ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter
finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine
entsprechende Anpassung des ÖDA (Mehr- und Minderleistung,
Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der
ÖDA.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Hauptort der Ausführung:
Stadt Idar-Oberstein, Landkreis Birkenfeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen des ÖSPV auf den
Linien des Linienbündels "Stadtverkehr Idar-Oberstein", siehe oben
unter II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/07/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig
ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung.
2) Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß §
123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten
Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Der
Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und
Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung
anzufordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an)
oder - sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht - seit
Gründung des Unternehmens.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und
Vermögensschäden i. H. v. 5 Mio. EUR.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
- durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung"
oder
- durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende
Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung,
Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse,
Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV)
vor Zuschlagserteilung anzufordern.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzen über die in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an)
oder - sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht - seit
Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der
Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers,
2) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
3) Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens,
4) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
5) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
- durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung"
oder
- durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE),
ggf. ergänzt durch zusätzliche auftragsspezifische Nachweise.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zusätzliche
Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen
Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu vergebenden
Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 144-355845
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/10/2021
Ortszeit: 09:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet,
einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen
Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen.
2) Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) sowie des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) in
ihren jeweils aktuellen Fassungen zu beachten und seine Nachunternehmer
zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten.
Nach § 4 Abs. 3 des Landestariftreuegesetzes vom 01.12.2010 (LTTG),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBI. S. 333), dürfen
öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im öffentlichen
Personenverkehr und im freigestellten Schülerverkehr nur an Unternehmen
vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten,
ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in
Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und
repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten
Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen
nachzuvollziehen. Diese Verpflichtung gilt gemäß § 5 LTTG auch für den
Fall des Einsatzes von Nachunternehmern. Das Ministerium für Soziales,
Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat durch
Verwaltungsvorschrift eine Liste repräsentativer Tarifverträge des
öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bekannt gegeben
(MinBl. 2011, S. 58, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom
27.08.2020 (MinBl. 2020, S. 152).
3) Sofern der Auftrag nicht an den bestehenden Betreiber der
auftragsgegenständlichen Linien erteilt wird, hat der erfolgreiche
Bieter nach Zuschlagserteilung dem Fahrpersonal des bisherigen
Betreibers, das zur Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Linien
eingestellt war, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen
Arbeitsbedingungen mit Wirkung zur Betriebsaufnahme zu unterbreiten (§
1 Abs. 4 LTTG).
4) Die Stadt Idar-Oberstein stellt dem Auftragnehmer ein geeignetes
Grundstück für den Omnibusbetriebshof zur Verfügung, welches von dem
Auftragnehmer anzumieten ist. Die Mietvertragskonditionen werden in den
Vergabeunterlagen transparent erläutert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXRM8C
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse:
[12]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
bekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse:
[14]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
bekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2021
References
6. mailto:M.Klatt@landkreis-birkenfeld.de?subject=TED
7. https://www.landkreis-birkenfeld.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXRM8C/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXRM8C
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:355845-2020:TEXT:DE:HTML
11. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
12. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
13. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
14. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
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