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Ausschreibung: Dienstleistungen für Haftanstalten - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen für Haftanstalten
Dokument Nr...: 269665-2021 (ID: 2021052809295376607)
Veröffentlicht: 28.05.2021
*
DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen für Haftanstalten
2021/S 102/2021 269665
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das H. B.
Wagnitz-Seminar Dienstleistungszentrum für den hessischen
Justizvollzug
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
E-Mail: [6]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 6913671054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://justizvollzug.hessen.de/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das H. B.
Wagnitz-Seminar Dienstleistungszentrum für den hessischen
Justizvollzug
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
E-Mail: [8]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 6913671054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]https://justizvollzug.hessen.de/
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das H. B.
Wagnitz-Seminar Dienstleistungszentrum für den hessischen
Justizvollzug
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
Telefon: +49 6913671960
E-Mail: [10]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Fax: +49 6913671054
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]https://hbws-justiz.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs
Referenznummer der Bekanntmachung: 5354E S14 2/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Gefangenentelekommunikation
für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III (Los 1), für die
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt (Los 2) sowie für die
Justizvollzugsanstalt Wiesbaden (Los 3) auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 978 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Gefangenentelekommunikation
für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
(Los 1) Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
Obere Kreuzäckerstr. 4
60435 Frankfurt am Main
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
beabsichtigt, die Dienstleis-tungskonzession der
Gefangenentelekommunikation für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am
Main III neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 16.1.2022 bis
15.1.2026 mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um ein
weiteres Jahr. Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt
ein dem Stand der Technik entsprechendes
Gefangenentelekommunikationssystem, das ausschließlich durch Gefangene
genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die
hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem
Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt.
Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten
Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des
Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum
des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung
überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelekommunikation erfolgt
ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine
Personalgestellung durch die JVA statt. Die Justizvollzugsanstalt
Frankfurt am Main III ist ein Gefängnis für weibliche Gefangene
sämtlicher Haftarten und hat eine durchschnittliche Belegung von
derzeit 250 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die Belegungsfähigkeit
liegt aktuell bei 381 Plätzen. Es wird bereits eine
Telekommunikationsanlage für Gefangene in der Justizvollzugsanstalt
betrieben. Als Leistungsempfang für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt
am Main III ist wünschenswert 14 Vandalismus- und manipulationssichere
Sprechstellen in verschiedenen Häusern für ausgehende Gespräche, die
ausschließlich von Gefangenen genutzt werden und 14 korrespondiere
Geräte zur Überwachung der Sprechstellen (im jeweiligen Stationsbüro)
sowie 7 Administrationsplätze in insgesamt 5 Häusern der
Justizvollzugsanstalt. Über mindestens 3 Administrationsplätzen (im
Büro der SGL Sicherheitsdienst, der Bereichsleitung Sicherheitsdienst
und im Büro des Strukturbeobachters) muss die Speicherung der Gespräche
für 72 Stunden zum nachträglichen Abhören möglich sein. Die gesamte
Datenpflege (Aufbuchung von Telefonguthaben, Freigabe von
Telefonnummern, etc.) soll mittels webbasierter Benutzeroberfläche
erfolgen. Es sollen zusätzlich keine gesonderten EDV-Arbeitsplätze
eingerichtet werden müssen. Nach Fertigstellung eines weiteren
Hafthauses mit einer Belegungsfähigkeit von 67 Plätzen vermutliche
Inbetriebnahme ab 2022 muss die Erweiterung der Telefonanlage
gewährleistet werden. Hierbei werden 3 weitere vandalismus und
manipulationssichere Sprechstellen und 3 korrespondierende Geräte zur
Überwachung der Sprechstellen notwendig sein. Für die
Gefangenentelefonie der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur
Installation, Wartung und Betrieb einer autarken Telefonanlage für die
ausschließliche Nutzung durch Inhaftierte mit Überwachungsmöglichkeit
vergeben, wodurch diesen ohne Inanspruchnahme der behördlichen
Telefonanlage das Telefonieren mit vornehmlich Angehörigen, Freunden,
Rechtsanwälten, etc. ermöglicht wird. Die notwendigen Flächen und
Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalt dem Konzessionär
zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist
Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls
zur Nutzung überlassen.
Interessierte Unternehmen, die in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt
am Main III entsprechende Telefondienstleistungen übernehmen möchten,
werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu
bekunden und eine qualifizierte Bewerbung einzureichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: a) Preis/Nutzungsentgelte
* Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
* Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 297 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 16/01/2022
Ende: 15/01/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Gefangenentelekommunikation
für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Vor den Löserbecken 4
64331 Weiterstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt beabsichtigt, die
Dienstleistungskonzession der Gefangenentelekommunikation für die
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt neu zu vergeben. Der
Konzessionszeitraum ist vom 16.1.2022 bis 15.1.2026 mit der Möglichkeit
der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Konzessionär hat
dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gefangenentelekommunikationssystem, das ausschließlich
durch Gefangene genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu
betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten
werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung
gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung
der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten
des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist
Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur
Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelekommunikation erfolgt
ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine
Personalgestellung durch die JVA statt. Die Justizvollzugsanstalt
Weiterstadt ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen über 24
Monaten an männlichen Erwachsenen, ebenso für die Untersuchungshaft an
männlichen Erwachsenen. Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt hat eine
durchschnittliche Belegung von derzeit 537 Gefangenen im geschlossenen
Vollzug. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 665 Plätzen. Es wird
bereits eine Telekommunikationsanlage für Gefangene in der
Justizvollzugsanstalt betrieben. Als Leistungsempfang für die
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ist wünschenswert 28 Vandalismus- und
manipulationssichere Sprechstellen in verschiedenen Häusern für
ausgehende Gespräche, die ausschließlich von Gefangenen genutzt werden
und 32 korrespondiere Geräte zur Überwachung der Sprechstellen (im
jeweiligen Stationsbüro, in den Büros der
Sachgebietsleitung/Bereichsleitungen Sicherheit sowie des Büros des
Strukturbeobachters) sowie 2 Administrationsplätze im
Verwaltungsgebäude. Für die Gefangenentelefonie der
Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur Installation, Wartung und
Betrieb einer autarken Telefonanlage für die ausschließliche Nutzung
durch Inhaftierte mit Überwachungsmöglichkeit vergeben, wodurch diesen
ohne Inanspruchnahme der behördlichen Telefonanlage das
Telefonieren mit vornehmlich Angehörigen, Freunden, Rechtsanwälten,
etc. ermöglicht wird. Die vorhandene Verkabelung von der
Telefonzentrale im Keller der Verwaltung bis zu den Endgeräten in den
einzelnen Gebäuden sind über verschiedene Rangierverteiler über das
bestehende Telefonnetz in 2 Draht ausgeführt. Die Verkabelung ist
Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls
zur Nutzung überlassen. Interessierte Unternehmen, die in der
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt entsprechende Telefondienstleistungen
übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung
ihr Interesse zu bekunden und eine qualifizierte Bewerbung
einzureichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: a) Preis/Nutzungsentgelte
* Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
* Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 503 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 16/01/2022
Ende: 15/01/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Gefangenentelekommunikation
für die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Wiesbaden
Holzstr. 29
65197 Wiesbaden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden beabsichtigt, die
Dienstleistungskonzession der Gefangenentelekommunikation für die
Justizvollzugsanstalt Wiesbaden neu zu vergeben Der Konzessionszeitraum
ist vom 16.1.2022 bis 15.1.2026 mit der Möglichkeit der einmaligen
Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Konzessionär hat dabei in der
Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes
Gefangenentelekommunikationssystem, das ausschließlich durch Gefangene
genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die
hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem
Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt.
Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten
Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des
Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum
des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung
überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelekommunikation erfolgt
ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine
Personalgestellung durch die JVA statt. Die Justizvollzugsanstalt
Wiesbaden ist eine Haftanstalt für jugendliche männliche Straf- und
Untersuchungsgefangene (Jugendstrafvollzug). Die Justizvollzugsanstalt
Wiesbaden verfügt über 5 Unterkunftsgebäude und hat eine
durchschnittliche Belegung von derzeit 190 Gefangenen. Die
Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 280 Haftplätzen. Es wird bereits
eine Telekommunikationsanlage für Gefangene in der
Justizvollzugsanstalt betrieben. Als Leistungsempfang für die
Justizvollzugsanstalt Wiesbaden werden 13 Vandalismus- und
manipulationssichere Sprechstellen in verschiedenen Häusern für
ausgehende Gespräche, die ausschließlich von Gefangenen genutzt werden
und 13 korrespondiere Geräte zur Überwachung der Sprechstellen, sowie
insgesamt 3 Administrationsplätze benötigt einer dieser
Administrationsplätze, für die Strukturbeobachtung, mit der Möglichkeit
sich in alle aktuellen Telefonate als Mithörer aufzuschalten. Für die
Gefangenentelefonie der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur
Installation, Wartung und Betrieb einer autarken Telefonanlage für die
ausschließliche Nutzung durch Inhaftierte mit Überwachungsmöglichkeit
vergeben, wodurch diesen ohne Inanspruchnahme der behördlichen
Telefonanlage das Telefonieren mit vornehmlich Angehörigen, Freunden,
Rechtsanwälten, etc. ermöglicht wird. Die notwendigen Flächen und
Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalten dem
Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den
Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der
Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen. Interessierte Unternehmen,
die in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden entsprechende
Telefondienstleistungen übernehmen möchten, werden gebeten, nach
Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und eine
qualifizierte Bewerbung einzureichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: a) Preis/Nutzungsentgelte
* Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
* Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 178 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 16/01/2022
Ende: 15/01/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers,
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung,
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder
gleichwertiger Nachweis:
e) der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende
Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
f) Verpflichtungserklärung gemäß § 6 HVTG, soweit nicht bei
Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
g) Eigenerklärung folgenden Inhalts: Ich bin nicht nach dem
Gemeinsamen Runderlass vom 3. April 1995 in der Fassung vom 14.
November 2007 (StAnz. S. 2327), erneut bekannt gemacht am 24. November
2015, über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer
Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, von der
Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Mir ist bekannt, dass die
Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom
Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten
Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus
wichtigem Grund führen kann
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
(2018-2020). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2020 noch
nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre
2017-2019 zu beziehen,
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
(2018-2020) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der
Gefangenentelefonie,
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2017-2020, 2020 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der
Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete
Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation
des Bewerbers erlauben,
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung
beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a,
129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der
Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig
verurteilt worden ist,
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne
Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist,
soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in
diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den
Unterlagen hinzugefügt werden,
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen
der Gefangenentelefonie oder vergleichbar durch Vorlage einer
Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten 5 Jahren unter Angabe
von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen,
Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von
Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt
der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht
gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen,
insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug
auf die nachgefragten Dienstleistungen zur Gefangenentelekommunikation,
zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass
unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache,
unterschrieben und als Bewerbung Dienstleistungskonzession
Gefangenentelekommunikation gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe-
und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt
es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und
Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer
Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder
ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum
Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe-
und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 28/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweis: Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist
weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch
unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie
2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe
öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den,
von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C
179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Das
Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein
europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter
Vergabebekanntmachung gemäß § 3 EG VOL/A als zweistufiges Verfahren.
In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt,
welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine
bedarfsgerechte leistungsfähige Gefangenentelefonie bieten und die zur
Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt,
mindestens 3 und höchstens 7 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe
aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende
Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der
fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite
Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das
Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale
Vergabe- und Koordinierungsstelle. Die zentrale Vergabe- und
Koordinierungsstelle (unter Punkt I.3) stellt ein Bewerberformblatt als
Vordruck zur Verfügung, das von den Bewerbern oder der
Bewerbergemeinschaft mit allen Anlagen verwendet werden kann und das
auf Anforderung bei der Bekanntmachung genannten zentralen Vergabe- und
Koordinierungsstelle elektronisch an das interessierte Unternehmen
kostenfrei versandt wird.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert
werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens
7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2021
References
6. mailto:Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
7. https://justizvollzug.hessen.de/
8. mailto:Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
9. https://justizvollzug.hessen.de/
10. mailto:Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
11. https://hbws-justiz.hessen.de/
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