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Ausschreibung: Datenbanksoftwarepaket - DE-München
Datenbanksoftwarepaket
Datenbankverwaltungssystem
Elektronische Datenverwaltung
Datenerfassungssystem
Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
Dokument Nr...: 23694-2021 (ID: 2021011809213722008)
Veröffentlicht: 18.01.2021
*
DE-München: Datenbanksoftwarepaket
2021/S 11/2021 23694
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [6]blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de
Fax: +49 8912122879
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[7]http://www.polizei.bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: ja
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat
Postanschrift: Alt-Moabit 140
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift: Wilhelmstraße 97
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und
Migration Baden-Württemberg
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Postanschrift: Klosterstraße 47
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern und für Kommunales des
Landes Brandenburg
Postanschrift: Postfach 601165
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14411
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Der Senator für Inneres der Freien Hansestadt
Bremen
Postanschrift: Contrescarpe 22-24
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28203
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Inneres und Sport der Freien und
Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Johanniswall 4
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postanschrift: Postfach 31 67
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65021
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres und Europa
Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Alexandrinenstraße 1
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und
Sport
Postanschrift: Lavesallee 6
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Friedrichstraße 62-80
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern und für Sport des Landes
Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Schillerplatz 3-5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen
und Sport
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 21
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres und Sport des Landes
Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Halberstädter Str. 2
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Inneres und
Kommunales
Postanschrift: Steigerstraße 24
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Beschaffung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und
Analyseplattform (VeRA) für die Polizei des Freistaates Bayern
(Primärauftraggeber) sowie mit der unverbindlichen Abrufoption unter
der Rahmenvereinbarung für die Polizeien der Länder Baden-Württemberg,
Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und für die
Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) sowie das Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (Länder und
Bundesbehörden jeweils als Sekundärauftraggeber) im Rahmen des
Programms Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und
Sicherheitsbehörden für die Modernisierung des polizeilichen
Informationswesens von Bund und Ländern.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
NUTS-Code DE2 BAYERN
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 60
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Die gleichzeitige, berechtigungsabhängige und übergreifende Analyse und
Recherche in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei ist für die
Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung von enormer Bedeutung,
insbesondere zur Ermittlung und Aufdeckung straf- und
gefahrenabwehrrechtlich relevanter Sachverhalte auf gemeinsame
Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen sowie zeitliche,
sachliche, organisatorische, personale und situative Zusammenhänge.
Es besteht daher die Absicht des Erwerbs einer verfahrensübergreifenden
Recherche- und Analyseplattform (VeRA) auf dem neuesten technischen
Stand. Die Kernkompetenz dieses Systems VeRA ist der direkte Zugriff,
das Zusammenführen und Auswerten von Daten aus unterschiedlichen
Quellen. Das System muss sowohl bereits vorhandene polizeiliche
Datenbestände als auch externe Datenquellen verarbeiten können. Weitere
Leistungsinhalte des ausgeschriebenen Systems umfassen insbesondere den
Datenabgleich von internen und externen, strukturierten und
unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen
innerhalb der Analysesoftware, die Durchführung geografischer
Auswertungen innerhalb des Systems und die Visualisierung und der
Export (mit Quellangaben) von Rechercheergebnissen sowie von
Beziehungszusammenhängen zwischen Objekten. Zudem muss das System
Protokollierungsfunktionen bieten, insbesondere muss der gesamte
Prozess mitsamt allen Bearbeitungsschritten, Datenfusionsmethodik,
Datenbearbeitungsschritten sowie Berichterstattung individuell für
einen Nutzer nachvollzogen werden können und vor Gericht
nachvollziehbar/erklärbar sein.
Das System VeRA muss den geltenden rechtlichen, insbesondere
datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Es muss technisch
weiterentwickel- und anpassbar sein, um zukünftige fachliche und
rechtliche Änderungen umsetzen zu können. Ziel ist es, ein ausreichend
dimensioniertes, skalierbares VeRA für eine unbeschränkte Anzahl von
Anwendern zu erhalten, welches mit ständig wachsenden Datenvolumina
dauerhaft leistungsfähig arbeiten kann.
Die Beschaffung umfasst im Kern den Erwerb eines markterprobten Systems
(Standardsoftware) für die datenbankübergreifende Analyse und
Recherche, welches in einer bestehenden IT-Umgebung (Hardware,
Software, Netzwerk) installiert werden kann.
Für den Primärauftraggeber Freistaat Bayern ist das System VeRA
unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagserteilung)
im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags zu liefern und in
die bestehende IT-Architektur der Bayerischen Polizei zu implementieren
sowie Schulungsleistungen zu erbringen. Nach der Abnahme des Systems
ist der Systemservice für den Betrieb (Hardwarewartung, Softwarepflege,
Betriebsüberwachung, Support) zu erbringen.
Für den Sekundärauftraggeber Bund sind im Falle des (freibleibenden)
Abrufs nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im
Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags) zu liefern, zu
installieren und zu integrieren sowie Schulungsleistungen und nach
Abnahme Systemserviceleistungen zu erbringen.
Für die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) sind im Falle des
(freibleibenden) Abrufs je nach Beauftragung die Standardsoftware des
Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT
Überlassungsvertrags) zu liefern sowie Softwarepflegeleistungen (im
Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Pflegevertrags S) und
Dienstleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT
Dienstvertrags) zu erbringen.
Abruf-/Abnahmeverpflichtungen für die Sekundärauftraggeber bestehen
jeweils keine. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs jeweils zur
Leistungserbringung verpflichtet.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
48611000 Datenbanksoftwarepaket, 48612000 Datenbankverwaltungssystem,
48613000 Elektronische Datenverwaltung, 48614000 Datenerfassungssystem,
72315000 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
vgl. Abschnitt II.1.5)
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren
gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die
Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer
Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV.
Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber
als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des
Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer
müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen
Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen
sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1
Nr. 2, Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und
Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27
Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen und die zur
Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten
Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen
sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS)
entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch
(VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches
Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV).
Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt über die Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den
Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 der Verschlußsachenanweisung
für die Behörden des Freistaates Bayern) mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im
Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die das
VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere
Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des
Vergabeverfahrens.
Für den Fall der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, wie
dem Zugang zu VS-vertraulich eingestuften Verschlusssachen oder höher
(Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BaySÜG) oder der Notwendigkeit der Beschäftigung
an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder
verteidigungswichtigen Einrichtungen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG) bzw.
der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BaySÜG),
behält sich der Primärauftraggeber jeweils eine einfache
Sicherheitsüberprüfung der entsprechenden Personen nach Art. 10 Abs. 1
BaySÜG bei Bedarf vor. Vergleichbare Bestimmungen gelten für die
Sekundärauftraggeber. Weiterhin behält sich der Primärauftraggeber bei
Bedarf vor, nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) den Auftragnehmer
sowie ggf. Unterauftragnehmer in die Geheimschutzbetreuung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder entsprechender
Landesbehörden aufzunehmen. Gleiches gilt für die Sekundärauftraggeber.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S.
1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die
erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die
nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die
nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe
geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene
Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten
Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit
einschlägig) der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen
enthalten:
1. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr.
2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach
Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in
seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter
Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm
unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS)
des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch
(VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes als eignungsrelevant
benannten anderen Unternehmens nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV,
während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder
Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder
ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen
Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das
von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den
Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr.
3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der
Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und
Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV
einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber
vorzulegen.
4. Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und
Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im
Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden
(Scientology-Schutzerklärung).
5. Eigenerklärung (Vordruck) jedes als eignungsrelevant benannten
anderen Unternehmens, dass die Lehren und Technologien des L. Ron
Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt,
gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Nachweis (in Kopie) über die erlaubte
Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf
andere gleich geeignete Weise.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für
Bewerber.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Eigenerklärung
(Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem järlichen
Mindestumsatz von durchschnittlich 5 Mio. EUR in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder
dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Mindestanforderung),
2. Eigenerklärung (Vordruck), dass eine aktuell gültige
Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche
Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio.
EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und
Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des
Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien
zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
der Bewerber stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs.
2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem
Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
gerechtfertigt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz
des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme
des Unternehmens.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eigenerklärung (Vordruck),
dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer
Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden
und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im
Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird
(Mindestanforderung).
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1. Angabe (Vordruck) der durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigtenzahl des Unternehmens (mindestens 50) in den letzten 3
Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist)
(Mindestanforderung),
2. Angabe (Vordruck) der Anzahl der technischen Fachkräfte (mindestens
20), die im Bereich Forschung und/oder Produktentwicklung tätig sind
(Mindestanforderung),
3. Angabe (Vordruck) der Anzahl der technischen Fachkräfte (mindestens
5), die im Bereich Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort tätig
sind (Mindestanforderung),
4. Angabe (Vordruck) über die Anzahl der Fachkräfte (mindestens 20),
die im Bereich Support (insb. Incident/Problem Management) tätig sind
(Mindestanforderung),
5. Darstellung (Vordruck) von mindestens einer Referenz innerhalb der
letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/ Bewerbungsfrist) über
die Lieferung, die Inbetriebnahme und den Service einer
verfahrensübergreifenden Recherche- und Analy-seplattform (System),
die durch mindestens 100 Benutzer genutzt wird, an/für eine deutsche
Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder eine
Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eine
Behörde der EU oder des Vereinigten Königreichs oder eine Behörde eines
Mitgliedstaates der EFTA oder der Schweiz, die jeweils mit
Sicherheitsaufgaben betraut ist (Mindestanforderung). Dieses System
muss dabei vollständig mangelfrei abgenommen und im Wirkbetrieb sein
und muss dabei mindestens kumulativ über folgende Kernfunktionalitäten
(a bis e) verfügen (Mindestanforderungen):
a) direkter Zugriff auf sowie das Zusammenführen und Auswerten von
Daten aus unterschiedlichen Quellen,
b) Verarbeitung von bereits vorhandenen Datenbeständen sowie von
externen Datenquellen,
c) Datenabgleich von internen und externen sowie von strukturierten und
unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen
innerhalb der Analysesoftware,
d) umfassende Recherche und Visualisierung von Zusammenhängen zwischen
den Datenbeständen,
e) eine mobile Nutzung.
6. Namentliche Angabe (Vordruck) der für die Auftragsausführung
vorgesehenen verantwortlichen Person (Projektleiter als
Hauptansprechpartner) mit a) der beruflichen Erfahrung der
Projektleitung mindestens eines Referenzprojekts entsprechend den
Referenzanforderungen gem. Abschnitt III.2.3) Nr. (5) sowie b) der
allgemeinen Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager
von mindestens 2 Jahren (Stichtag: Ablauf der
Teilnahme-/Bewerbungsfrist) und c) der Beherrschung der deutschen
Sprache in Wort und Schrift (Mindestanforderungen).
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (5) angegebene Referenz kann dabei mit
dem unter Abschnitt III.2.3) Nr. (6) lit. a) für den Projektleiter
angegebenen Referenzprojekt identisch sein.
Für den Fall, dass der Bewerber oder Bieter diesen im
Teilnahmewettbewerb benannten Projektleiter im Laufe des
Verhandlungsverfahrens oder nach Zuschlagserteilung aus zwingenden
Gründen austauschen muss, ist dies nur gestattet, wenn und soweit der
Austausch-Projektleiter über dieselben unter lit. a) bis c)
vorgenannten Eignungskriterien verfügt, wie der benannte Projektleiter.
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (1), (2), (3), (4), (5) und (6)
geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung
gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit
dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es gelten für den Fall der Eignungsleihe gem. § 27 Abs. 4 S. 1 VSVgV
die jeweils gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21
Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 5 Bewerber vorhanden, die entsprechend
den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten
Eignungskriterien geeignet sind (d.h. die die festgelegten objektiven
Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche
Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch
und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss
nach § 147 S. 1 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem
Bewerberkreis 5 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 5 Bewerber vorhanden,
die die o. g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl
der Bewerber. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden
Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV
objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den
Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 4. Die von den Bewerbern je
Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer
Gesamtpunktzahl addiert, insgesamt sind maximal 150 Punkte erreichbar.
Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der
Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Bei möglichem Punktgleichstand auf dem
letzten Rang entscheidet bei mehr als 5 Bewerbern das Los (vgl. OLG
Hamburg, Beschluss vom 20.3.2020, Az. 1 Verg 1/19). Es werden nicht
mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auswahlkriterium
Nr. (1): Es wird die Anzahl der Fachkräfte gemäß Abschnitt III.2.3 Nr.
(3) und Nr. (4) bewertet, und zwar nach den Kategorien (a) im Bereich
Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und (b) im Bereich
Support (insb. Incident/Problem Management). Als Punkte werden im
Bereich (a) vergeben: 10 Punkte bei mehr als 5 und bis zu 8
Fachkräften; 15 Punkte bei 9 bis 12 Fachkräften; 20 Punkte bei mehr als
12 Fachkräften. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn
weitere Fachkräfte angegeben werden. Maximal sind im Bereich (a) 20
Punkte erreichbar. Als Punkte werden im Bereich (b) vergeben: 10 Punkte
bei mehr als 20 und bis zu 25 Fachkräften; 15 Punkte bei 26 bis 30
Fachkräften; 20 Punkte bei mehr als 30 Fachkräften. Darüber hinaus
werden keine Punkte vergeben, auch wenn weitere Fachkräfte angegeben
werden. Maximal sind im Bereich (b) 20 Punkte erreichbar. Im
Auswahlkriterium Nr. (1) sind damit insgesamt maximal 40 Punkte
erreichbar. Auswahlkriterium Nr. (2): Es wird die Anzahl der Referenzen
gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (5) bewertet. Es werden 60 Punkte vergeben,
wenn mehr als eine Referenz, die jeweils vollständig den
Mindestanforderungen entspricht, nachgewiesen wird. Darüber hinaus
werden keine Punkte vergeben, auch wenn mehr als 2 entsprechende
Referenzen angegeben werden. Maximal sind im Auswahlkriterium Nr. (2)
60 Punkte erreichbar. Auswahlkriterium Nr. (3): Es wird die Anzahl der
Referenzen des angegebenen Projektleiters gemäß Abschnitt III.2.3 Nr.
(6) a) bewertet. Es werden 30 Punkte vergeben, wenn mehr als eine
Referenz, die jeweils den Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.2.3
Nr. (5) entspricht, nachgewiesen wird. Darüber hinaus werden keine
Punkte vergeben, auch wenn mehr als 2 entsprechende Referenzen des
benannten Projektleiters angegeben werden. Maximal sind im
Auswahlkriterium Nr. (3) 30 Punkte erreichbar. Auswahlkriterium Nr.
(4): Es wird die Anzahl der Jahre der allgemeinen Berufserfahrung des
angegebenen Projektleiters als Projektleiter oder Key Account Manager
gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (6) b) bewertet. Maßgeblich ist das Datum
des erstmaligen Einsatzes als Projektleiter oder Key Account Manager,
unabhängig von dem Bestehen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses
bei dem Bewerber bzw. gegenwärtigen Unternehmen. Es werden 10 Punkte
vergeben bei einer entsprechenden Berufserfahrung von mehr als 2 bis zu
3 Jahren; es werden 20 Punkte vergeben bei einer entsprechenden
Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren. Maximal sind im Auswahlkriterium
Nr. (4) 20 Punkte erreichbar.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
124-8010-044/20
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.2.2021 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als
zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher
Auftraggeber (Primärauftraggeber) sowie federführend für die weiteren
öffentlichen Auftraggeber Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Freie
Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,
Thüringen sowie die Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA),
Bundespolizei (BPOL) und Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion
(jeweils Sekundärauftraggeber mit einer unverbindlichen Abrufoption i.
S. v. § 14 Abs. 2 S. 1, S. 2 VSVgV unter der ausgeschriebenen
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. § 103 Abs. 5 S. 1
GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV) nach den Vorschriften der Vergabeverordnung
Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem
ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen
Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. Der Primärauftraggeber
Freistaat Bayern wird alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers der
ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. §
103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV. Unter dieser Rahmenvereinbarung
wird durch Abruf des Freistaates Bayern ein EVB-IT Systemvertrag
zwischen dem Freistaat Bayern und dem Auftragnehmer geschlossen. Der
Sekundärauftraggeber Bund erhält als Abrufberechtigter aus der
Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare, freibleibende Abrufoption
zum Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags mit dem Auftragnehmer. Die
übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) erhalten als
Abrufberechtigte aus der Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare,
freibleibende Abrufoption zum Abschluss von jeweils einem EVB-IT
Überlassungsvertrag Typ A, einem EVB-IT Pflegevertrag S sowie einem
EVB-IT Dienstvertrag mit dem Auftragnehmer. Sämtliche
Sekundärauftraggeber gehen im Rahmen dieser Ausschreibung keinerlei
Abruf- oder Abnahmeverpflichtungen aus der ausgeschriebenen
Rahmenvereinbarung ein und behalten sich jeweils die Durchführung
eigener Beschaffungsmaßnahmen vor. Der Freistaat Bayern wird keine
Vertragspartei in den zwischen den Sekundärauftraggebern und dem
Auftragnehmer geschlossenen EVB-IT Verträgen.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Lieferungen sowie
Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten
sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§
110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1
S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Es
erfolgt aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe eine
Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV),
insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und
Gesamtfunktionalität des Systems sowie der einheitlichen polizeilichen
Ermittlung und Zusammenarbeit der Beteiligten im Rahmen des Programms
Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und
Sicherheitsbehörden. Insbesondere der internationale Terrorismus hat
gezeigt, dass ein länderübergreifender Datenabgleich sowie ein
ganzheitlicher Ansatz der Analyse möglichst zeitnah und aktuell
erfolgen müssen. Dies gelingt nur, wenn ein einheitliches Analysesystem
mit gleichen technischen und organisatorischen Rahmenparametern
bundesweit eingesetzt wird. Eine Aufteilung in Lose würde diese
sachlich gerechtfertigten Beschaffungsziele erheblich erschweren bzw.
unmöglich machen.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt
III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten
Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet
und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S.
1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend
ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem
Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags
erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1)
angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail)
abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags
sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu
verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den
dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem
Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax)
und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger
(CD/DVD)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax
oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail,
Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der
unter Abschnitt IV.3.4) angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der
Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen
Umschlag und von außen mit Kennzettel als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder nicht
schriftlich oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben
unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend
ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für
die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie
für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie
jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine
unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem.
§§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie
jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine
unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem.
§§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die
Erstellung eines Teilnahmeantrags und Angebots sowie im Übrigen die
Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
11. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und
zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die
Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur
Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen
dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen
Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung
Vorrang.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [9]www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [11]www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.1.2021
References
6. mailto:blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de?subject=TED
7. http://www.polizei.bayern.de/
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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