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Ausschreibung: Datenbanksoftwarepaket - DE-München
Datenbanksoftwarepaket
Datenbankverwaltungssystem
Elektronische Datenverwaltung
Datenerfassungssystem
Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
Dokument Nr...: 23694-2021 (ID: 2021011809213722008)
Veröffentlicht: 18.01.2021
*
  DE-München: Datenbanksoftwarepaket
   2021/S 11/2021 23694
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landeskriminalamt
   Postanschrift: Maillingerstraße 15
   Ort: München
   Postleitzahl: 80636
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de
   Fax: +49 8912122879
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [7]http://www.polizei.bayern.de
   Weitere Auskünfte erteilen:
   die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken:
   die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
   die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: ja
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium des Innern, für Bau und
   Heimat
   Postanschrift: Alt-Moabit 140
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10557
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium der Finanzen
   Postanschrift: Wilhelmstraße 97
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und
   Migration Baden-Württemberg
   Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
   Ort: Stuttgart
   Postleitzahl: 70173
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport
   Postanschrift: Klosterstraße 47
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern und für Kommunales des
   Landes Brandenburg
   Postanschrift: Postfach 601165
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14411
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Der Senator für Inneres der Freien Hansestadt
   Bremen
   Postanschrift: Contrescarpe 22-24
   Ort: Bremen
   Postleitzahl: 28203
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Behörde für Inneres und Sport der Freien und
   Hansestadt Hamburg
   Postanschrift: Johanniswall 4
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20095
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
   Postanschrift: Postfach 31 67
   Ort: Wiesbaden
   Postleitzahl: 65021
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres und Europa
   Mecklenburg-Vorpommern
   Postanschrift: Alexandrinenstraße 1
   Ort: Schwerin
   Postleitzahl: 19055
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und
   Sport
   Postanschrift: Lavesallee 6
   Ort: Hannover
   Postleitzahl: 30169
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern des Landes
   Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Friedrichstraße 62-80
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40217
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern und für Sport des Landes
   Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Schillerplatz 3-5
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen
   und Sport
   Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 21
   Ort: Saarbrücken
   Postleitzahl: 66119
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium des Innern
   Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
   Ort: Dresden
   Postleitzahl: 01097
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres und Sport des Landes
   Sachsen-Anhalt
   Postanschrift: Halberstädter Str. 2
   Ort: Magdeburg
   Postleitzahl: 39112
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Inneres und
   Kommunales
   Postanschrift: Steigerstraße 24
   Ort: Erfurt
   Postleitzahl: 99096
   Land: Deutschland
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Beschaffung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und
   Analyseplattform (VeRA) für die Polizei des Freistaates Bayern
   (Primärauftraggeber) sowie mit der unverbindlichen Abrufoption unter
   der Rahmenvereinbarung für die Polizeien der Länder Baden-Württemberg,
   Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt
   Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
   Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
   Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und für die
   Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) im
   Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
   (BMI) sowie das Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion im
   Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (Länder und
   Bundesbehörden jeweils als Sekundärauftraggeber) im Rahmen des
   Programms Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und
   Sicherheitsbehörden für die Modernisierung des polizeilichen
   Informationswesens von Bund und Ländern.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   NUTS-Code DE2 BAYERN
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Monaten: 60
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Die gleichzeitige, berechtigungsabhängige und übergreifende Analyse und
   Recherche in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei ist für die
   Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung von enormer Bedeutung,
   insbesondere zur Ermittlung und Aufdeckung straf- und
   gefahrenabwehrrechtlich relevanter Sachverhalte auf gemeinsame
   Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen sowie zeitliche,
   sachliche, organisatorische, personale und situative Zusammenhänge.
   Es besteht daher die Absicht des Erwerbs einer verfahrensübergreifenden
   Recherche- und Analyseplattform (VeRA) auf dem neuesten technischen
   Stand. Die Kernkompetenz dieses Systems VeRA ist der direkte Zugriff,
   das Zusammenführen und Auswerten von Daten aus unterschiedlichen
   Quellen. Das System muss sowohl bereits vorhandene polizeiliche
   Datenbestände als auch externe Datenquellen verarbeiten können. Weitere
   Leistungsinhalte des ausgeschriebenen Systems umfassen insbesondere den
   Datenabgleich von internen und externen, strukturierten und
   unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen
   innerhalb der Analysesoftware, die Durchführung geografischer
   Auswertungen innerhalb des Systems und die Visualisierung und der
   Export (mit Quellangaben) von Rechercheergebnissen sowie von
   Beziehungszusammenhängen zwischen Objekten. Zudem muss das System
   Protokollierungsfunktionen bieten, insbesondere muss der gesamte
   Prozess mitsamt allen Bearbeitungsschritten, Datenfusionsmethodik,
   Datenbearbeitungsschritten sowie Berichterstattung individuell für
   einen Nutzer nachvollzogen werden können und vor Gericht
   nachvollziehbar/erklärbar sein.
   Das System VeRA muss den geltenden rechtlichen, insbesondere
   datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Es muss technisch
   weiterentwickel- und anpassbar sein, um zukünftige fachliche und
   rechtliche Änderungen umsetzen zu können. Ziel ist es, ein ausreichend
   dimensioniertes, skalierbares VeRA für eine unbeschränkte Anzahl von
   Anwendern zu erhalten, welches mit ständig wachsenden Datenvolumina
   dauerhaft leistungsfähig arbeiten kann.
   Die Beschaffung umfasst im Kern den Erwerb eines markterprobten Systems
   (Standardsoftware) für die datenbankübergreifende Analyse und
   Recherche, welches in einer bestehenden IT-Umgebung (Hardware,
   Software, Netzwerk) installiert werden kann.
   Für den Primärauftraggeber Freistaat Bayern ist das System VeRA
   unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagserteilung)
   im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags zu liefern und in
   die bestehende IT-Architektur der Bayerischen Polizei zu implementieren
   sowie Schulungsleistungen zu erbringen. Nach der Abnahme des Systems
   ist der Systemservice für den Betrieb (Hardwarewartung, Softwarepflege,
   Betriebsüberwachung, Support) zu erbringen.
   Für den Sekundärauftraggeber Bund sind im Falle des (freibleibenden)
   Abrufs nach Beauftragung die Standardsoftware des Systems VeRA (im
   Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Systemvertrags) zu liefern, zu
   installieren und zu integrieren sowie Schulungsleistungen und nach
   Abnahme Systemserviceleistungen zu erbringen.
   Für die übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) sind im Falle des
   (freibleibenden) Abrufs je nach Beauftragung die Standardsoftware des
   Systems VeRA (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT
   Überlassungsvertrags) zu liefern sowie Softwarepflegeleistungen (im
   Rahmen eines zu schließenden EVB-IT Pflegevertrags S) und
   Dienstleistungen (im Rahmen eines zu schließenden EVB-IT
   Dienstvertrags) zu erbringen.
   Abruf-/Abnahmeverpflichtungen für die Sekundärauftraggeber bestehen
   jeweils keine. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs jeweils zur
   Leistungserbringung verpflichtet.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   48611000 Datenbanksoftwarepaket, 48612000 Datenbankverwaltungssystem,
   48613000 Elektronische Datenverwaltung, 48614000 Datenerfassungssystem,
   72315000 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   vgl. Abschnitt II.1.5)
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
   Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
   Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
   in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren
   gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die
   Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer
   Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV.
   Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber
   als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des
   Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer
   müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen
   Unterauftragnehmern vereinbaren.
   Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen
   sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1
   Nr. 2, Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und
   Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27
   Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen und die zur
   Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten
   Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen
   sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS)
   entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch
   (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches
   Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV).
   Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt über die Behandlung von
   Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den
   Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 der Verschlußsachenanweisung
   für die Behörden des Freistaates Bayern) mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im
   Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die das
   VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere
   Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des
   Vergabeverfahrens.
   Für den Fall der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, wie
   dem Zugang zu VS-vertraulich eingestuften Verschlusssachen oder höher
   (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BaySÜG) oder der Notwendigkeit der Beschäftigung
   an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder
   verteidigungswichtigen Einrichtungen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG) bzw.
   der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BaySÜG),
   behält sich der Primärauftraggeber jeweils eine einfache
   Sicherheitsüberprüfung der entsprechenden Personen nach Art. 10 Abs. 1
   BaySÜG bei Bedarf vor. Vergleichbare Bestimmungen gelten für die
   Sekundärauftraggeber. Weiterhin behält sich der Primärauftraggeber bei
   Bedarf vor, nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) den Auftragnehmer
   sowie ggf. Unterauftragnehmer in die Geheimschutzbetreuung des
   Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder entsprechender
   Landesbehörden aufzunehmen. Gleiches gilt für die Sekundärauftraggeber.
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S.
   1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die
   erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die
   nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die
   nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe
   geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
   Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene
   Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten
   Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit
   einschlägig) der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen
   enthalten:
   1. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr.
   2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach
   Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in
   seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter
   Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und
   Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
   vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm
   unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS)
   des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch
   (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   2. Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes als eignungsrelevant
   benannten anderen Unternehmens nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV,
   während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder
   Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder
   ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen
   Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
   vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das
   von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von
   Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den
   Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   3. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr.
   3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der
   Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und
   Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV
   einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber
   vorzulegen.
   4. Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und
   Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im
   Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden
   (Scientology-Schutzerklärung).
   5. Eigenerklärung (Vordruck) jedes als eignungsrelevant benannten
   anderen Unternehmens, dass die Lehren und Technologien des L. Ron
   Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt,
   gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Nachweis (in Kopie) über die erlaubte
   Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
   dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das
   Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf
   andere gleich geeignete Weise.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für
   Bewerber.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Eigenerklärung
   (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem järlichen
   Mindestumsatz von durchschnittlich 5 Mio. EUR in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder
   dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Mindestanforderung),
   2. Eigenerklärung (Vordruck), dass eine aktuell gültige
   Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche
   Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio.
   EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und
   Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des
   Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
   Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien
   zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   der Bewerber stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs.
   2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem
   Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
   gerechtfertigt.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz
   des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme
   des Unternehmens.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eigenerklärung (Vordruck),
   dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
   vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer
   Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden
   und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im
   Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird
   (Mindestanforderung).
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   1. Angabe (Vordruck) der durchschnittlichen jährlichen
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens (mindestens 50) in den letzten 3
   Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist)
   (Mindestanforderung),
   2. Angabe (Vordruck) der Anzahl der technischen Fachkräfte (mindestens
   20), die im Bereich Forschung und/oder Produktentwicklung tätig sind
   (Mindestanforderung),
   3. Angabe (Vordruck) der Anzahl der technischen Fachkräfte (mindestens
   5), die im Bereich Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort tätig
   sind (Mindestanforderung),
   4. Angabe (Vordruck) über die Anzahl der Fachkräfte (mindestens 20),
   die im Bereich Support (insb. Incident/Problem Management) tätig sind
   (Mindestanforderung),
   5. Darstellung (Vordruck) von mindestens einer Referenz innerhalb der
   letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/ Bewerbungsfrist) über
   die Lieferung, die Inbetriebnahme und den Service einer
   verfahrensübergreifenden Recherche- und Analy-seplattform (System),
   die durch mindestens 100 Benutzer genutzt wird, an/für eine deutsche
   Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder eine
   Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eine
   Behörde der EU oder des Vereinigten Königreichs oder eine Behörde eines
   Mitgliedstaates der EFTA oder der Schweiz, die jeweils mit
   Sicherheitsaufgaben betraut ist (Mindestanforderung). Dieses System
   muss dabei vollständig mangelfrei abgenommen und im Wirkbetrieb sein
   und muss dabei mindestens kumulativ über folgende Kernfunktionalitäten
   (a bis e) verfügen (Mindestanforderungen):
   a) direkter Zugriff auf sowie das Zusammenführen und Auswerten von
   Daten aus unterschiedlichen Quellen,
   b) Verarbeitung von bereits vorhandenen Datenbeständen sowie von
   externen Datenquellen,
   c) Datenabgleich von internen und externen sowie von strukturierten und
   unstrukturierten Datenbeständen zum Erkennen von Zusammenhängen
   innerhalb der Analysesoftware,
   d) umfassende Recherche und Visualisierung von Zusammenhängen zwischen
   den Datenbeständen,
   e) eine mobile Nutzung.
   6. Namentliche Angabe (Vordruck) der für die Auftragsausführung
   vorgesehenen verantwortlichen Person (Projektleiter als
   Hauptansprechpartner) mit a) der beruflichen Erfahrung der
   Projektleitung mindestens eines Referenzprojekts entsprechend den
   Referenzanforderungen gem. Abschnitt III.2.3) Nr. (5) sowie b) der
   allgemeinen Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager
   von mindestens 2 Jahren (Stichtag: Ablauf der
   Teilnahme-/Bewerbungsfrist) und c) der Beherrschung der deutschen
   Sprache in Wort und Schrift (Mindestanforderungen).
   Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (5) angegebene Referenz kann dabei mit
   dem unter Abschnitt III.2.3) Nr. (6) lit. a) für den Projektleiter
   angegebenen Referenzprojekt identisch sein.
   Für den Fall, dass der Bewerber oder Bieter diesen im
   Teilnahmewettbewerb benannten Projektleiter im Laufe des
   Verhandlungsverfahrens oder nach Zuschlagserteilung aus zwingenden
   Gründen austauschen muss, ist dies nur gestattet, wenn und soweit der
   Austausch-Projektleiter über dieselben unter lit. a) bis c)
   vorgenannten Eignungskriterien verfügt, wie der benannte Projektleiter.
   Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (1), (2), (3), (4), (5) und (6)
   geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung
   gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit
   dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
   gerechtfertigt.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   Es gelten für den Fall der Eignungsleihe gem. § 27 Abs. 4 S. 1 VSVgV
   die jeweils gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21
   Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 5 Bewerber vorhanden, die entsprechend
   den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten
   Eignungskriterien geeignet sind (d.h. die die festgelegten objektiven
   Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche
   Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch
   und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss
   nach § 147 S. 1 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem
   Bewerberkreis 5 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur
   Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 5 Bewerber vorhanden,
   die die o. g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl
   der Bewerber. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden
   Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV
   objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den
   Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 4. Die von den Bewerbern je
   Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer
   Gesamtpunktzahl addiert, insgesamt sind maximal 150 Punkte erreichbar.
   Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der
   Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur
   Angebotsabgabe aufgefordert. Bei möglichem Punktgleichstand auf dem
   letzten Rang entscheidet bei mehr als 5 Bewerbern das Los (vgl. OLG
   Hamburg, Beschluss vom 20.3.2020, Az. 1 Verg 1/19). Es werden nicht
   mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auswahlkriterium
   Nr. (1): Es wird die Anzahl der Fachkräfte gemäß Abschnitt III.2.3 Nr.
   (3) und Nr. (4) bewertet, und zwar nach den Kategorien (a) im Bereich
   Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und (b) im Bereich
   Support (insb. Incident/Problem Management). Als Punkte werden im
   Bereich (a) vergeben: 10 Punkte bei mehr als 5 und bis zu 8
   Fachkräften; 15 Punkte bei 9 bis 12 Fachkräften; 20 Punkte bei mehr als
   12 Fachkräften. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn
   weitere Fachkräfte angegeben werden. Maximal sind im Bereich (a) 20
   Punkte erreichbar. Als Punkte werden im Bereich (b) vergeben: 10 Punkte
   bei mehr als 20 und bis zu 25 Fachkräften; 15 Punkte bei 26 bis 30
   Fachkräften; 20 Punkte bei mehr als 30 Fachkräften. Darüber hinaus
   werden keine Punkte vergeben, auch wenn weitere Fachkräfte angegeben
   werden. Maximal sind im Bereich (b) 20 Punkte erreichbar. Im
   Auswahlkriterium Nr. (1) sind damit insgesamt maximal 40 Punkte
   erreichbar. Auswahlkriterium Nr. (2): Es wird die Anzahl der Referenzen
   gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (5) bewertet. Es werden 60 Punkte vergeben,
   wenn mehr als eine Referenz, die jeweils vollständig den
   Mindestanforderungen entspricht, nachgewiesen wird. Darüber hinaus
   werden keine Punkte vergeben, auch wenn mehr als 2 entsprechende
   Referenzen angegeben werden. Maximal sind im Auswahlkriterium Nr. (2)
   60 Punkte erreichbar. Auswahlkriterium Nr. (3): Es wird die Anzahl der
   Referenzen des angegebenen Projektleiters gemäß Abschnitt III.2.3 Nr.
   (6) a) bewertet. Es werden 30 Punkte vergeben, wenn mehr als eine
   Referenz, die jeweils den Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.2.3
   Nr. (5) entspricht, nachgewiesen wird. Darüber hinaus werden keine
   Punkte vergeben, auch wenn mehr als 2 entsprechende Referenzen des
   benannten Projektleiters angegeben werden. Maximal sind im
   Auswahlkriterium Nr. (3) 30 Punkte erreichbar. Auswahlkriterium Nr.
   (4): Es wird die Anzahl der Jahre der allgemeinen Berufserfahrung des
   angegebenen Projektleiters als Projektleiter oder Key Account Manager
   gemäß Abschnitt III.2.3 Nr. (6) b) bewertet. Maßgeblich ist das Datum
   des erstmaligen Einsatzes als Projektleiter oder Key Account Manager,
   unabhängig von dem Bestehen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses
   bei dem Bewerber bzw. gegenwärtigen Unternehmen. Es werden 10 Punkte
   vergeben bei einer entsprechenden Berufserfahrung von mehr als 2 bis zu
   3 Jahren; es werden 20 Punkte vergeben bei einer entsprechenden
   Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren. Maximal sind im Auswahlkriterium
   Nr. (4) 20 Punkte erreichbar.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote ja
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   124-8010-044/20
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   22.2.2021 - 13:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als
   zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher
   Auftraggeber (Primärauftraggeber) sowie federführend für die weiteren
   öffentlichen Auftraggeber Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Freie
   Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen,
   Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
   Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,
   Thüringen sowie die Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA),
   Bundespolizei (BPOL) und Zollkriminalamt (ZKA) der Generalzolldirektion
   (jeweils Sekundärauftraggeber mit einer unverbindlichen Abrufoption i.
   S. v. § 14 Abs. 2 S. 1, S. 2 VSVgV unter der ausgeschriebenen
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. § 103 Abs. 5 S. 1
   GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV) nach den Vorschriften der Vergabeverordnung
   Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem
   ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen
   Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. Der Primärauftraggeber
   Freistaat Bayern wird alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers der
   ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen i. S. v. §
   103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 14 Abs. 3 VSVgV. Unter dieser Rahmenvereinbarung
   wird durch Abruf des Freistaates Bayern ein EVB-IT Systemvertrag
   zwischen dem Freistaat Bayern und dem Auftragnehmer geschlossen. Der
   Sekundärauftraggeber Bund erhält als Abrufberechtigter aus der
   Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare, freibleibende Abrufoption
   zum Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags mit dem Auftragnehmer. Die
   übrigen Sekundärauftraggeber (Bundesländer) erhalten als
   Abrufberechtigte aus der Rahmenvereinbarung die einseitig ausübbare,
   freibleibende Abrufoption zum Abschluss von jeweils einem EVB-IT
   Überlassungsvertrag Typ A, einem EVB-IT Pflegevertrag S sowie einem
   EVB-IT Dienstvertrag mit dem Auftragnehmer. Sämtliche
   Sekundärauftraggeber gehen im Rahmen dieser Ausschreibung keinerlei
   Abruf- oder Abnahmeverpflichtungen aus der ausgeschriebenen
   Rahmenvereinbarung ein und behalten sich jeweils die Durchführung
   eigener Beschaffungsmaßnahmen vor. Der Freistaat Bayern wird keine
   Vertragspartei in den zwischen den Sekundärauftraggebern und dem
   Auftragnehmer geschlossenen EVB-IT Verträgen.
   2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Lieferungen sowie
   Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten
   sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§
   110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
   3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1
   S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit
   Teilnahmewettbewerb.
   4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Es
   erfolgt aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe eine
   Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV),
   insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und
   Gesamtfunktionalität des Systems sowie der einheitlichen polizeilichen
   Ermittlung und Zusammenarbeit der Beteiligten im Rahmen des Programms
   Polizei2020 zur Kooperation der deutschen Polizei- und
   Sicherheitsbehörden. Insbesondere der internationale Terrorismus hat
   gezeigt, dass ein länderübergreifender Datenabgleich sowie ein
   ganzheitlicher Ansatz der Analyse möglichst zeitnah und aktuell
   erfolgen müssen. Dies gelingt nur, wenn ein einheitliches Analysesystem
   mit gleichen technischen und organisatorischen Rahmenparametern
   bundesweit eingesetzt wird. Eine Aufteilung in Lose würde diese
   sachlich gerechtfertigten Beschaffungsziele erheblich erschweren bzw.
   unmöglich machen.
   5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt
   III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten
   Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet
   und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S.
   1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend
   ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem
   Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
   gerechtfertigt.
   6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags
   erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1)
   angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail)
   abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags
   sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu
   verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den
   dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem
   Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
   7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax)
   und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger
   (CD/DVD)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax
   oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail,
   Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der
   unter Abschnitt IV.3.4) angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der
   Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen
   Umschlag und von außen mit Kennzettel als Teilnahmeantrag
   gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder nicht
   schriftlich oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben
   unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend
   ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für
   die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie
   für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
   8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie
   jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine
   unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem.
   §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie
   jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine
   unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem.
   §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   10. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die
   Erstellung eines Teilnahmeantrags und Angebots sowie im Übrigen die
   Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
   11. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und
   zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die
   Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur
   Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
   12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen
   dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen
   Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung
   Vorrang.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [9]www.regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
   Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin.
   § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [11]www.regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.1.2021
References
   6. mailto:blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.polizei.bayern.de/
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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