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Ausschreibung: Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB III) - DE-Rotenburg (Wümme)
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Dienstleistungen im Sozialwesen
Dokument Nr...: 888146-2020 (ID: 2020112608482505609)
Veröffentlicht: 26.11.2020
*
Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB III)
VERGABEUNTERLAGEN
200/20/55
Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB III)
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
16.11.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots................................................................................
2
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 6
01_1 Leistungsbeschreibung
Headhunter....................................................................................................... 8
633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen_nur elektronische Abgabe ...................................................... 26
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................
28
Eigenerklärung_sozial_UVgO.....................................................................................................
..................... 29
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 30
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 31
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 33
i
Die wichtigsten Informationen zum Verfahren
Grundsätzliches:
Auftraggeber: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Vergabenummer/-name: 200/20/55 - Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB III)
Kurzbeschreibung: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des
16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 45 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg
(Wümme). Die Teilnehmer sind im Rahmen der beruflichen Eingliederung: 1. an den
Arbeitsmarkt heranzuführen und 2. in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu
vermitteln. Der Arbeitsmarktzugang für erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll im
Rahmen der Integrationsmaßnahme Headhunter erreicht werden. Der Headhunter stellt
den Kontakt zu den Arbeitgebern her, um Bewerberprofile aus seinem Teilnehmerportfolio
gezielt auf bestehende Vakanzen positionieren zu können. Die Grundsätze der 35 und
36 SGB III sind bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten.
Detaillierte Angaben finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Liefer-/Ausführungsort: 27356 Rotenburg
Losweise Vergabe: Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium: Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Einfaches Preis/Leistungs Verhältnis
Ausführungsfrist: von 01.04.2021bis 30.03.2022
Angebotsabgabe:
Angebotsfrist: 16.12.2020 10:00:00
Zuschlags-/Bindefrist: 15.01.2021
Form der Angebote: Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch
erfolgen
Elektronische Angebotsabgabe:
Sie müssen Ihr Angebot elektronisch über den Angebotsassistenten im Vergabeportal der Deutschen eVergabe
abgeben. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://portal.deutsche-e vergabe.de mit Ihrem
Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform
vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. Klicken Sie auf den Projektsafe des
gewählten Verfahrens, um nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt zum eVergabe-System zu
gelangen. Hier können Sie Ihr Angebot vollelektronisch erstellen und einreichen.
Folgende Signaturen sind zulässig: Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach
126b BGB
Die schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen!
Fragen zum Verfahren:
Bieterfragen müssen bis spätestens 09.12.2020 10:00 eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren
Beantwortung nicht zugesichert. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich in Textform über die
Bieterkommunikation im Bieterassistenten. Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine
Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Bieterantworten werden Teil der
Vergabeunterlagen. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Für allgemeine Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer
+49 (0)4261-983-2178 oder -2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Support der
Deutschen eVergabe. E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist
kostenlos.
Umsatzsteuer
Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung der zum Zeitpunkt der Angebotswertung
gültige Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Für die Abrechnung der Leistungen wird der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
jeweils geltenden Umsatzsteuersatz zugrunde gelegt.
1
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
16.11.2020
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
16.12.2020 10:00:00
15.01.2021
200/20/55 Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB III)
Wertungskriterien gemäß Leistungsbeschreibung
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Eigenerklärung zur Eignung
Trägerzulassung AZAV
Konzept
Urkalkulation
des
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls
vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in
verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort
abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9
200/20/55 Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB III)
Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Die Angebotswertung erfolgt anhand der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Weise.
5
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
6
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
7
Öffentliche Ausschreibung
des Landkreises Rotenburg (Wümme),
Jobcenter Rotenburg (Wümme)
Kreishaus, Hopfengarten 2,
27356 Rotenburg (Wümme)
Vergabe- und Vertragsunterlagen zur öffentlichen Ausschreibung nach
16 Abs. 1 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit
45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Ausschreibungs-Nr.: 200/20/55
Headhunter II
8
Seite 2 von 18
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung der Bieterin oder des Bieters Unklarheiten, die
die Preisermittlung beeinflussen können, so hat die Bieterin bzw. der Bieter den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe darauf hinzuweisen, auch wenn sie oder er den Hinweis schon vorher in anderer
Form gegeben hat.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
.................................................................................................................. 4
Teil A Allgemeine Bedingungen ............................................................................................. 4
A.1 Allgemeines
................................................................................................................. 4
A.2 Ausschluss von unzuverlässigen Bewerbern von der Teilnahme ............................ 4
A.3 Aufbau, Form und Inhalt ............................................................................................ 4
A.4 Gewerbliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft ............................................ 4
A.5 Trägerzulassung.......................................................................................................... 5
A.6 Vergabemindestentgeltverordnung .......................................................................... 5
A.7 Preisanpassungsklausel ............................................................................................. 5
A.8 Prüfung und Wertung der Angebote ......................................................................... 5
Teil B Leistungsbeschreibung
.................................................................................................... 8
B.1. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Maßnahmengestaltung und Durchführung................. 8
B.1.1 Zielsetzung und Einführung ............................................................................................ 8
B.1.2 Maßnahmeort und Erreichbarkeit .................................................................................... 8
B.1.3 Räumlichkeiten und Ausstattung ..................................................................................... 8
B.1.4 Anforderung an die Lehrkräfte/Mitarbeiter ......................................................................10
B.1.5 Organisatorische Vorgaben / Mitteilungs- und Recherchepflichten ....................................10
B.1.6 Unterrichtszeiten Weihnachten/Silvester .........................................................................11
B.1.7 Fahrkostenberechnung ..................................................................................................11
B.1.8 Abrechnungsmodus .......................................................................................................12
B.1.9 Hinweis zur Umsatzsteuerregelung .................................................................................12
B.1.10 Maßnahmenbewertung ................................................................................................12
B.1.11 Abnahme der Anforderungen .......................................................................................12
B.1.12 Versicherung der Teilnehmer .......................................................................................12
B.1.13 Nachbesetzung der Maßnahme mit Teilnehmern ...........................................................12
B 2. Produktbezogene Leistungsbeschreibung .............................................................................13
9
Seite 3 von 18
Allgemeine Anforderungen .....................................................................................................13
3. Gliederung Konzept / Strategiepapier .................................................................................18
10
Seite 4 von 18
Leistungsbeschreibung
Teil A Allgemeine Bedingungen
Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Auftraggebers
für die Vergabe von Leistungen (einschl. gewerbliche Dienstleistungen und Lieferungen)
A.1 Allgemeines
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die
männliche als auch die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche
Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet.
Soweit in den Verdingungsunterlagen nicht anders angegeben ist,
sind mit Bedarfsträger die Grundsicherungsstelle im Sinne der 6ff SGB II gemeint.
ist mit Auftraggeber im Sinne der Vertragsausführung der Bedarfsträger im Sinne der 6
ff SGB II gemeint.
ist mit Auftragnehmer derjenige Bieter gemeint, der den Zuschlag auf sein Angebot im
Rahmen des jeweiligen Vergabeverfahrens erhalten hat.
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden.
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor der Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu
informieren und diese bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Alle Preise sind jeweils exklusive und inklusive Umsatzsteuer in Euro anzugeben. Andernfalls wird
das Angebot zwingend ausgeschlossen. Fällt keine Umsatzsteuer (Siehe B.1.8) an, dann sind die
Bruttopreise gleich die Nettopreise. Die Angabe des Preises erfolgt auf dem Angebotsschreiben mit
Losen. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen,
können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. In den Verdingungsunterlagen
ausdrücklich erwünschte oder zulässige Änderungsvorschläge müssen auf einer besonderen Anlage
gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet und verbindlich unterschrieben werden. Werden
Leistungen angeboten, die in den Verdingungsunterlagen nicht vorgesehen sind, so müssen sie auf
einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit näher beschrieben werden. Auf
Anlagen ist im Anschreiben hinzuweisen.
Der Bieter hat mit dem Angebot die Preismitteilung (Urkalkulation) grundsätzlich beizufügen.
A.2 Ausschluss von unzuverlässigen Bewerbern von der Teilnahme
Es können Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb gemäß 42 VgV ausgeschlossen werden.
A.3 Aufbau, Form und Inhalt
Das Angebot ist ausschließlich in elektronischer Form abzugeben. Die Seitenzahl des Konzeptes
darf 10 Seiten exklusive der Anlagen nicht überschreiten. Die Angebotsstruktur ist bei der
Angebotsabgabe einzuhalten. Der Bieter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall sein Angebot bei der
zuständigen Stelle im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern.
A.4 Gewerbliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des
entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, sowie einen Nachweis über den
11
Seite 5 von 18
Eintrag im Berufsregister bzw. Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes,
in dem der Bieter seinen Sitz hat.
A.5 Trägerzulassung
Es wird eine Trägerzulassung gefordert. Laut 176 SGB III bedürfen Träger der Zulassung durch
eine Fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach 74 Abs. 6 SGB III selbst
durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Nachweis dieser Trägerzulassung ist mit dem
Angebot vorzulegen.
A.6 Vergabemindestentgeltverordnung
Die Vergabemindestentgeltverordnung 2019 (VergMindV 2019) findet Anwendung. Der
Auftragnehmer hat den in der Maßnahme eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im
pädagogischen Bereich im Kalenderjahr 2020 gemäß 4 der VergMindV 2020 zu entlohnen. Treten
in den Jahren 2021, 2022 und 2023 neue Vergabemindestentgeltverordnungen in Kraft, gelten
diese entsprechend.
A.7 Preisanpassungsklausel
Sollte die Vertragslaufzeit über die Dauer von einem Jahr hinausgehen, ist eine Preisanpassung
möglich. Die Preisanpassung kann durch den Auftragnehmer nur beantragt werden, wenn ein
tariflicher Lohn oder der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist und dieser verändert bzw. angepasst
wird.
Die aus diesen Veränderungen des Lohnes entstehenden zusätzlichen Personalkosten sind in einem
schriftlichen Antrag nachzuweisen. Dazu ist die Angebotskalkulation mit dem darin berücksichtigten
und ausgewiesenen Lohn vorzulegen. Die vorhandene Kalkulation wird dann, nur verändert um
den neuen Tarif- oder Mindestlohn, neu berechnet. Die Preisanpassung erfolgt in Höhe der
Differenz aus Neuberechnung und Angebotskalkulation im Folgemonat der Antragstellung.
Eine Preisanpassung kann einmal jährlich, frühestens ab dem zweiten Jahr der Vertragslaufzeit
beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich bis spätestens zum 31.03. des Kalenderjahres beim
Auftraggeber einzureichen. Eine rückwirkende Preisanpassung ist ausgeschlossen.
A.8 Prüfung und Wertung der Angebote
Die in der Ausschreibung genannten weiteren Anforderungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber wendet dabei Zuschlagskriterien in der angegebenen Reihenfolge an:
Konzept
Angebotspreis
Die in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung der Verdingungsunterlagen formulierten
Kriterien sind vom Bieter auf jeden Fall zu erfüllen.
Das Konzept wird anhand folgender Matrix gegliedert (siehe auch B.3 Gliederung Konzept) und
bewertet:
12
Seite 6 von 18
I
nhalte,
Zielerre
ichung und Methode werden anhand folgender Skala bewertet:
0 Punkte: Das Leistungsangebot erfüllt die Mindestanforderungen nicht
5 Punkte: Das Leistungsangebot erfüllt die Mindestanforderung
10 Punkte: Das Leistungsangebot übertrifft die Mindestanforderungen
15 Punkte Das Leistungsangebot übertrifft die Mindestanforderungen erheblich
Um die notwendige Qualität der Leistung sicherzustellen, wird das Leistungsangebot mit 0 Punkten
bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung nicht erfüllt
werden oder die Konzeption nicht schlüssig dargestellt wurde. Die gilt auch, wenn die aufgeführten
Mindestanforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführung oder
Aufgliederung wiederholt werden. Das Angebot wird von der weiteren Prüfung und Wertung
ausgeschlossen.
0 Punkte: Um die notwendige Qualität der Leistung sicherzustellen, wird das
Leistungsangebot mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der
produktbezogenen Leistungsbeschreibung nicht oder teilweise nicht erfüllt werden oder die
Konzeption nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch wenn die aufgeführten
Mindestanforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführung
oder Aufgliederung wiederholt werden. Das Angebot wird von der weiteren Prüfung und
Wertung ausgeschlossen.
5 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 5 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen
in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung erfüllt sind und die Konzeption schlüssig
dargestellt wird.
10 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 10 Punkten bewertet, wenn die
Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung übertroffen werden, die
Konzeption schlüssig dargestellt wird und einen überdurchschnittlichen Erfolg in Bezug auf
die Erfüllung der geltenden Zielsetzungen verspricht.
15 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 15 Punkten bewertet, wenn die
Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung erheblich übertroffen
werden und/oder besonders herausragende Merkmale/Innovationen im Konzept aufzeigen.
Das Gesamtkonzept wird schlüssig dargestellt und verspricht einen überdurchschnittlichen
Erfolg in Bezug auf die Erfüllung der geltenden Zielsetzungen.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Addition der Punkte für das Konzept.
Im nächsten Schritt wird das Preis-Leistungsverhältnis, der Preis pro Leistungspunkt ermittelt.
Wertungsbereich: A =
Punkte
B = Faktor Summe
1. Methoden und Umsetzung der Inhalte
im Bereich des
Dienstleistungsorientierten Dialoges
(0/5/10/15) 3
(Dreifache
Bewertung)
A * B = L
2. Methoden und Umsetzung der Inhalte
im Bereich des Zusammenwirkens mit
anderen Marktakteuren,
(0/5/10/15) 1
(Einfache
Bewertung)
A * B = L
3. Methoden und Umsetzung der
Inhalte im Bereich der
Marktbeobachtung
(0/5/10/15) 2
(Zweifache
Bewertung)
A * B = L
4. Methoden und Umsetzung der Inhalte
im Bereich der Veranstaltungsformate
(0/5/10/15) 3
(Dreifache
Bewertung)
A * B = L
13
Seite 7 von 18
Legende:
Y = Kennzahl für das Preis-Leistungsverhältnis
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte
P = Gesamtpreis
Es folgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag. Bei identischem
Preis pro Leistungspunkt greift das preisgünstigste Angebot.
Der Zuschlag erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot
gebunden. Wird der Zuschlag auf ein Angebot rechtzeitig und ohne Abänderung erteilt, so ist der
Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des
Angebotes rechtskräftig zustande gekommen.
L
P
Y
14
Seite 8 von 18
Teil B Leistungsbeschreibung
B.1. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Maßnahmengestaltung und Durchführung
B.1.1 Zielsetzung und Einführung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des 16 Abs.
1 SGB II in Verbindung mit 45 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Die Teilnehmer sind im Rahmen der beruflichen Eingliederung:
1. an den Arbeitsmarkt heranzuführen und
2. in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.
Der Arbeitsmarktzugang für erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll im Rahmen der
Integrationsmaßnahme Headhunter erreicht werden. Der Headhunter stellt den Kontakt zu den
Arbeitgebern her, um Bewerberprofile aus seinem Teilnehmerportfolio gezielt auf bestehende
Vakanzen positionieren zu können. Die Grundsätze der 35 und 36 SGB III sind bei der
Durchführung der Maßnahme zu beachten.
B.1.2 Maßnahmeort und Erreichbarkeit
Die konkreten Maßnahmenorte sind unter B.2 1. Standorte benannt und zwingend
vorgeschrieben.
Der Ort der Leistungserbringung muss jeweils im Innenstadtbereich gelegen sein. Es muss eine
gute Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für die Teilnehmer gegeben sein. Dies
bedeutet, dass der Weg vom bzw. zum öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als 15 Gehminuten
entfernt sein darf. Sollte der Maßnahmeort mehr als 1,5 km vom Stadtzentrum (Rathaus) entfernt
sein, hat der Bildungsträger für geeignete Mittel (Shuttleservice, Fahrräder o. a.) zur Sicherstellung
der Erreichbarkeit Sorge zu tragen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten montags bis
donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr die
telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.
Eine Ablehnung eines zugewiesenen Teilnehmers ist durch den Auftragnehmer nicht möglich.
B.1.3 Räumlichkeiten und Ausstattung
Die Unterrichtsräume haben der vorherrschenden beruflichen Praxis zu entsprechen. Sie müssen
den allgemeinen Anforderungen dieser Maßnahme unter Punkt B.2, den gesetzlichen
Anforderungen, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einschließlich der
Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sowie bezüglich ihrer Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln den
aktuellen Anforderungen der Praxis entsprechen. Zu einer geeigneten räumlichen Ausstattung
gehört auch, dass Sozialräume, Gruppenräume und Räumlichkeiten für eine Beratung während der
Maßnahme -mindestens ein Raum für Einzelgespräche- für die Teilnehmeranzahl zur Verfügung
stehen. Sanitäre Anlagen müssen in ausreichendem Umfang vorhanden sein und müssen sich im
gleichen Gebäude befinden, in dem die Schulungsmaßnahme durchgeführt wird. Der bauliche
Zustand, die Sauberkeit und Hygiene von Unterrichts- und Sozialräumen und sanitären
Einrichtungen sowie ggf. weiterer Räume wie z.B. Werkstätten müssen eine ordnungsgemäße
Maßnahmedurchführung gewährleisten. Unterrichtsräume, die als Verkaufsräume bzw.
Schaufenster gelten, sind als Schulungsraum nicht zulässig. Davon ausgenommen sind
Räumlichkeiten von Fahrschulen. Auf Verlangen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer
Grundrisse der Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
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Die Räumlichkeiten sowie deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik
sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Es gelten folgende Vorschriften /
Empfehlungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung:
Die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien
Die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen
(Berufsgenossenschaften)
Die Brandschutzbestimmungen
Die niedersächsische Landesbauordnung
Bildschirmarbeitsverordnung
Die Räumlichkeiten haben hinsichtlich der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln den allgemeinen
Anforderungen dieser Maßnahme unter Punkt B.2 bzw. der Praxis zu entsprechen. Es sind
geeignete Medien zur Unterstützung der Methodik vorzuhalten und einzusetzen, sofern sie
erforderlich sind. Diese müssen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung der Beauftragung
haben.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen für alle Maßnahme- und Schulungsräume,
soweit keine speziellen Regelungen in der Leistungsbeschreibung benannt wurden. Bei den
Angaben handelt es sich um Mindestanforderungen.
Mindestanforderungen für Unterrichtsräume:
Beleuchtung: 500 Lux
Die Räume müssen mind. 15 Minuten vor Maßnahmebeginn für die Teilnehmer zugänglich
sein.
Die Räume müssen mind. 20 C warm und gegen Sonnenlicht abzudunkeln sein, die
einschlägigen technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.
Tischbreite Unterrichtstische: mind. 120 cm (Einzeltisch)
Tischtiefe Unterrichtstische: mind. 80 cm
Tischhöhe Unterrichtstische: 72 cm
Stühle Teilnehmer: ergonomische Stühle
freie Bewegung zwischen den Unterrichtstischen bzw. Tischreihen: 100 cm
freie Bewegung zwischen der ersten Tischreihe und der Tafelwand: 200 cm
Der Bieter muss die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche und technische Ausstattung
für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen, wie insbesondere:
im Raum für Einzelgespräche: 1 Besprechungstisch und 2 Stühle
es muss insgesamt die Mindestanzahl an PC-Arbeitsplätze (PCs oder Notebooks) gem.
Teilnehmerzahl (siehe B.2) mit Internetzugang zur Verfügung stehen
Anforderungen Rechner/Laptops:
Dual-Core (oder höher) mit mindestens 1 GB Arbeitsspeicher, optional CD-Laufwerk inkl.
Brennfunktion, USB-Anschluss
Mindestanforderungen Bildschirm: min. 19 Zoll Flachbildschirm; Mindestauflösung
1280*1024
Aktuelles Betriebssystem (z.B. Win 7 oder höher)
Office-Paket zum Lesen und Erstellen von Dokumenten
Software zum Umgang mit PDF-Dokumenten
aktuellste Browserversion (Internet Explorer oder Firefox)
Internetzugang
Möglichkeit zum Einlesen von Speichermedien (CD, DVD, USB)
1 Fotokopierer
1 Telefon- & Faxgerät
1 Foto-/Farbscanner
1 Farb-Laser-Drucker
Der Auftraggeber behält sich vor, sollten hinsichtlich der Eignung der Räumlichkeiten Bedenken
bestehen, diese abzulehnen. Gleiches gilt für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der
Vertragslaufzeit.
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B.1.4 Anforderung an die Lehrkräfte/Mitarbeiter
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei der Auswahl des Personals ist
insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z. B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude,
Kreativität und Teamfähigkeit etc.) zu achten.
Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer wie folgt zu
organisieren: bei Krankheit muss spätestens ab dem 3. Arbeitstag alternatives Personal zur
Verfügung stehen, bei Urlaub ab dem 1. Urlaubstag.
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang
ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zur
Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot
ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten
dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.
Der Nachweis (Lebenslauf und Qualifizierungsnachweise) des Personals inklusive
einer Kopie des Arbeitsvertrages hat spätestens eine Woche vor Maßnahmebeginn
gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen.
B.1.5 Organisatorische Vorgaben / Mitteilungs- und Recherchepflichten
Der Auftragnehmer hat Folgendes zu dokumentieren/mitzuteilen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle (wird vom
Auftraggeber im Vorfeld der Maßnahme als Excel-Dokument bereitgestellt) täglich und
entsprechend der Legende zu führen. Darüber hinaus wird vom Auftragnehmer eine wöchentliche
Anwesenheitsliste geführt, die von jedem Teilnehmer am Ende einer Woche abzuzeichnen ist.
Diese müssen mindestens mit folgenden Daten der Anwesenheits- und Fehlzeiten gefüllt werden:
Datum, Vor- und Nachnahme des Teilnehmers, Anwesenheitstage, Feiertage, die
unentschuldigten und entschuldigten Fehlzeiten, Unterschrift des Teilnehmers, Datum und
Unterschriftsfeld für den Dozenten. Auf Verlangen ist diese dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle ist vom Auftragnehmer nach Abschluss jeder
Einzelmaßnahme vollständig zu erstellen und monatlich bzw. am Ende der Maßnahme per Email
(Dateien mit Secure PDF Encryption (SPX) verschlüsselt) als Microsoft Office und PDF Dokument
zu übermitteln. Für die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle gilt weiterhin, dass der
Auftragnehmer diese drei Tage nach Anfang der Maßnahme beim Auftraggeber abgeben muss,
um gegebenenfalls zeitnah zusätzliche Teilnehmer in den Kurs schicken zu können.
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind vom Teilnehmer ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit
gegenüber dem Auftragnehmer durch eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich nachzuweisen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Auftraggeber umgehend zu überreichen. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle Fehlzeiten eines Teilnehmers ohne
wichtigen Grund bzw. mit wichtigem Grund und alle Krankheitszeiten unverzüglich bei
Bekanntwerden mitzuteilen.
Falls ein Teilnehmer unter Drogeneinfluss (z.B. Alkohol) steht oder sich in sonstiger Weise
auffällig verhält, muss der Auftraggeber vom Bildungsträger unverzüglich informiert werden.
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Für den Fall, dass ein Teilnehmer die Maßnahme nicht antritt, vorzeitig beendet oder
abbricht ist dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Gleichzeitig ist das
abgestimmte Abmahnverfahren bzw. das Ausschulungsverfahren umgehend einzuleiten.
B.1.6 Unterrichtszeiten Weihnachten/Silvester
Fallen Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) nicht auf einen Samstag oder Sonntag, sind sie
wie gewöhnliche Werktage zu behandeln. Es hat demnach grundsätzlich Unterricht gemäß den
Vorgaben unter B.2 stattzufinden. Gleiches gilt für sog. Brückentage zwischen Weihnachten und
Neujahr (27.12., 28.12., 29.12., 30.12.).
Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eröffnet, den Unterricht an vorgenannten Tagen ganz
oder teilweise ausfallen zu lassen, sofern die ausgefallenen Stunden kompensiert werden. Der
Ausgleich kann entweder durch Verlängerung der Unterrichtszeiten an anderen Tagen oder durch
Verlängerung der Maßnahmelaufzeit insgesamt erfolgen. Möchte der Auftragnehmer von einer
dieser Möglichkeiten Gebrauch machen, ist dies beim Auftraggeber bis spätestens 20.11. schriftlich
oder elektronisch detailliert mitzuteilen, wie ein Ausgleich erfolgen könnte. Der Auftraggeber
entscheidet sodann umgehend über den Ausgleich und teilt dies dem Auftraggeber binnen drei
Werktagen mit.
B.1.7 Fahrkostenberechnung
Bei den Fahrkosten handelt es sich um Wege vom Zuhause des Maßnahmenteilnehmers zum
Schulungsort, zum Praktikum oder zu einem Bewerbungsgespräch. Es handelt sich somit um
individualspezifische Ansprüche der Teilnehmer gegen den Bedarfsträger. Dieser entscheidet im
Rahmen der Ermessensausübung über die Angemessenheit dieser Kosten. Über die Höhe der
auszuzahlenden Kosten informiert der Bedarfsträger den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Angebotsabgabe bereit, die Abrechnung und Verauslagung
der Teilnehmerkosten zu übernehmen, soweit diese ihren Anspruch an ihn abtreten.
Die Berechnung und Auszahlung der monatlichen Kosten der einzelnen Teilnehmer wird vom
Auftragnehmer übernommen. Grundlage ist die vom Teilnehmer abgezeichnete
Einzelkostenabrechnung, die auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlage, bzw.
durch einen Sammelüberweisungsträger, auf dem der Empfängername, die Bankleitzahl und
Kontonummer bzw. SEPA-Daten, der Betrag in Euro, der Verwendungszweck, sowie die Fälligkeit
aufgeführt sein muss, zu erfolgen hat. Berechnungsgrundlage ist die vom Jobcenter zur Verfügung
gestellte Anwesenheits- und Abrechnungstabelle. Zur Abrechnung der Fahrtkosten mit dem
Auftraggeber sind vom Auftragnehmer der Fahrtkostenantrag und die Fahrtkostenquittung jedes
Teilnehmers, die Fahrkarten, die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle, sowie sonstige
Stellungnahmen, bspw. zu Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, der Rechnung beizulegen. Zu hoch
ausgezahlte Fahrtkostenbeträge durch den Auftragnehmer an einen Teilnehmer werden im
folgenden Monat durch den Auftragnehmer mit dem Teilnehmer verrechnet.
Die Zahlung der verauslagten Teilnehmerkosten erfolgt durch den Auftraggeber nach
Rechnungsstellung und Einreichung aller zur Abrechnung benötigten und o.g. Unterlagen. Sollten
die einzureichenden Unterlagen unvollständig oder nicht korrekt ausgefüllt sein und/ oder nicht
vollständig eingereicht werden, werden die Kosten vom Auftraggeber nicht abgerechnet.
Das konkrete Abrechnungsverfahren wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftragnehmer
und dem Bedarfsträger abgestimmt. Hierbei können monatliche Abschlagszahlungen und eine
Schlussabrechnung zu den verauslagten Kosten vereinbart werden.
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B.1.8 Abrechnungsmodus
Grundlage für die Abrechnung ist der für diese Leistung vereinbarte Festpreis. Die Zahlung erfolgt
durch den Auftraggeber in gleichbleibenden monatlichen Raten nachträglich. Der Auftragnehmer
erstellt hierfür eine Rechnung. Die erste Monatsrate ist fällig am Tag nach Ablauf des ersten
Kalendermonats seit Leistungsbeginn und ist gerichtet an:
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Michels
Weicheler Damm 9-11
27356 Rotenburg
B.1.9 Hinweis zur Umsatzsteuerregelung
Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gemäß 4
Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) des Umsatzsteuergesetzes erfolgt durch die zuständige
Landesbehörde, nicht durch das Jobcenter des Landkreis Rotenburg (Wümme).
B.1.10 Maßnahmenbewertung
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Maßnahmenbewertung durchzuführen. Dabei muss jeder
Teilnehmer die Maßnahme bewerten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Teilnehmer die Bewertung in Ruhe und ohne direkte Aufsicht durch einen Dozenten abgeben
können.
B.1.11 Abnahme der Anforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung 1 Woche vor
Maßnahmebeginn zur Abnahme durch das Jobcenter vorzuhalten. Die Abnahme erfolgt durch
das Jobcenter des Landkreises Rotenburg (Wümme). Mindestens ein Vertreter des Auftragnehmers
muss bei der Abnahme zugegen sein.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Maßnahmen jederzeit während der Vertragslaufzeit
ohne Vorankündigung -auch zusammen mit einem technischen Berater- auf Einhaltung der
Anforderungen hinsichtlich aller für die Maßnahmedurchführung relevanter Merkmale überprüfen.
Sollten die Räumlichkeiten, die Ausstattung und/ oder die Dozenten nicht den Anforderungen
entsprechen, wird eine Mängelrüge erteilt und eine Nachfrist von 7 Tagen gewährt. Sollten die
Mängel nach 7 Tagen nicht beseitigt worden sein, behält sich das Jobcenter vor, dem
Auftragnehmer den Auftrag zu entziehen und diesen an den nächstbesten Anbieter der
Angebotsauswertung zu vergeben. Die dem Jobcenter dabei entstehenden Mehrkosten sind vom
gerügten Auftragnehmer zu übernehmen.
B.1.12 Versicherung der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind gemäß 2 Absatz SGB VII und 8 SGB VII auf dem unmittelbaren Hin- und
Rückweg zum Maßnahmeort sowie bei Arbeitsunfällen zu versichern. Die Verantwortung für die
Unfallversicherung der Teilnehmer trägt der Auftragnehmer und ist auf Anforderungen des
Auftragsgebers vorzulegen.
B.1.13 Nachbesetzung der Maßnahme mit Teilnehmern
Ziel ist eine volle Auslastung der angebenden Teilnehmerplätze. Der Auftraggeber behält sich vor,
freigewordene Maßnahmeplätze nach zu besetzen, um eine stetige Maximalbesetzung zu
gewährleisten. Eine Nachbesetzung innerhalb des Rahmens einer Vollauslastung führt nicht zu
einer gesonderten Abrechnung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
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B 2. Produktbezogene Leistungsbeschreibung
Allgemeine Anforderungen
1. Standorte Rotenburg
2. Maßnahmeziel
Maßnahme zur Eingliederung erwerbsfähiger und arbeitsloser SGB II-Kunden.
Die Integration in den 1. Arbeitsmarkt erfolgt durch den Headhunter.
Die Besetzung von Vakanzen stellt für Arbeitgeber, vor dem Hintergrund des
Fachkräftemangels und der geburtenschwachen Jahrgänge eine
Herausforderung dar. Die Herausforderung besteht darin, passendes
Personal zu gewinnen, um Arbeits-/und Betriebsabläufe aufrecht zu erhalten
und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Der Headhunter ist ein
stärkendes Bindeglied zwischen der kommunalen Arbeitsverwaltung und dem
regionalen Arbeitsmarkt, um durch moderne Methoden der
Personalgewinnung und vermittlung bestehende Strukturen auszubauen, zu
optimieren und gemeinsam neue Wege zu erproben.
Ziel:
1. Integration der Teilnehmer in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung.
2. Unterstützung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Vakanzen
orientiert am Teilnehmerportfolio
3. Arbeitsmarkt- und teilnehmerorientierte regionale
Veranstaltungsformate:
Arbeitgeber-/Bewerbervorstellungstag,
Betriebsbesichtigungen mit anschließendem begleitendem
Praktikum,
Bewerberrunden.
3. Zielgruppe Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ALG II beziehen bzw. einer
Bedarfsgemeinschaft angehören.
4. Maximale
Maßnahmenkosten
160.000,00 pro 12 Monate Laufzeit. Angebote die über diesem Wert
liegen werden, automatisch ausgeschlossen.
5. Maßnahmeaufbau
Der Headhunter ist im Außendienst in den Betrieben des Südkreises und den
angrenzenden Gemeinden tätig. Er stellt Kontakte zu Arbeitgebern her bzw.
vertieft diese, um unterstützend an der Besetzung bestehender Vakanzen
beteiligt zu sein und die Bewerberprofile aus seinem Teilnehmerportfolio
gezielt auf die Vakanzen positionieren zu können.
Der Headhunter begleitet, bei Bedarf die Teilnehmer zu
Bewerbungsgesprächen oder unterstützt Arbeitgeber und Teilnehmer, in
Rahmen von Praktika, als zusätzlicher Ansprechpartner, um Krisensituationen
entgegenzuwirken und die Chance auf die Übernahme in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erhöhen. Nach
erfolgter Arbeitsaufnahme steht der Headhunter dem Arbeitgeber im
Rahmen einer bis zu 12-monatigen Nachbetreuung zur Verfügung, um einen
Arbeitsabbruch zu verhindern.
Im Erstgespräch findet das persönliche Kennenlernen des Bewerberprofils
20
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statt und die Vermittlungsstrategie wird besprochen. Aktuelle Vakanzen bei
potentiellen Arbeitgebern werden vorgestellt und besprochen.
Folgegespräche können an flexiblen, selbstgewählten Orten oder telefonisch
stattfinden.
Die Kontaktdichte pro Teilnehmer beträgt durchschnittlich einmal pro Woche
(vorrangig telefonisch, ggfs. auch persönlich). Der Kontakt ist an keine
Räumlichkeiten gebunden. Es muss der Vermittlungsstrategie dienlich sein.
In den Zeiten, in denen keine Kontakte mit den Teilnehmern stattfinden, ist
der Headhunter im Außendienst unterwegs, um Arbeitgeberkontakte zu
vertiefen bzw. neue aufzubauen. Die Betriebskontakte und Absprachen sind
dem Maßnahmenverantwortlichen mitzuteilen.
Der Headhunter entwickelt einzelfallbezogene Vermittlungsstrategien für
erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus wechselnden Zielgruppen, die ihm
bei Bedarf vom Maßnahmenverantwortlichen zugewiesen werden.
Die gute und unterstützende Zusammenarbeit zwischen Headhunter und
dem Arbeitgeberservice und persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter
wird vorausgesetzt.
Arbeitsweise des Headhunters:
1. Dienstleistungsorientierter Dialog
Aktives Knüpfen von Kontakten zu Arbeitgebern, Erstellen und Pflege
eines entsprechenden Netzwerkes.
Akquise von Arbeitsplätzen.
Erstellung Anforderungsprofilen, orientiert am Bedarf der
Arbeitgeber.
Auswahl und Vermittlung von Kunden, die dem jeweiligen
Stellenprofil entsprechen.
Arbeitgeber- und bewerberorientierte Vermittlung.
Abstimmung von erforderlichen Schulungen bzw. Förderungen
(Qualifizierungen etc.) mit dem persönlichen Ansprechpartner im
Jobcenter.
Bis zu 12-monatige Nachbetreuung im Rahmen der Vermittlung.
Organisation von Bewerbungsrunden/-gesprächen.
2. Zusammenwirken mit anderen Marktakteuren
Errichten eines Netzwerkes, u.a. mit der Wirtschaftsförderung,
regionalen und überregionalen Akteuren, wie z.B. Bundesagentur für
Arbeit, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern und
Innungen.
3. Marktbeobachtungen
Verschiebungen und Änderungen am Markt beobachten, z.B.
Unternehmensexpansionen oder schließungen, Neuansiedlungen.
Gravierende Änderungen u.a. in Schichtsystemen der Unternehmen
oder bei den Gehältern inklusive des Mindestlohns wahrnehmen und
Vermittlungsstrategien anpassen.
Änderungen in den Anforderungen der Unternehmen vorzeitig
wahrnehmen und ggf. Qualifizierungsbedarf anpassen und mitteilen.
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4. Veranstaltungsformate
Einmal im Monat sind arbeitgeberorientierte Veranstaltungsformate
(Bewerberrunden, Speed Dating oder ähnliches) durchzuführen.
Bei der Bewerberauswahl und der Organisation wird der Headhunter
durch den Arbeitsgeberservice des Jobcenters unterstützt. Der
Headhunter unterstützt den Arbeitgeberservice des Jobcenters
analog bei dessen Bewerberrunden.
6. Teilnehmergewinnung
Die Teilnehmer werden über die persönlichen Ansprechpartner des Jobcenter
an den Bildungsträger weitergeleitet.
7. Teilnehmerzahl
Pro Headhunter 35 Teilnehmer
8. Trägerzertifizierung
Der Auftragnehmer muss eine Trägerzulassung nach AZAV in Form einer
Kopie der Zertifizierung nachweisen. Bei einem Bieterkonsortium muss dieser
Nachweis von allen Beteiligten vorgelegt werden.
9. Ausführungsfrist
Die Maßnahme beginnt am 01.04.2021 und endet am 31.03.2022.
10. Kommunikationsmittel
Er werden qualitativ hochwertige Kommunikationsmittel (Einlegekarten) von
der Auftragnehmerin produziert, die durch eine Werbeagentur bzw. durch
einen professionellen Grafiker erstellt werden. Folgenden
Kommunikationsmittel werden erwartet:
Die Teilnehmer werden postalisch mit einem Standardbrief durch das
Jobcenter zur Maßnahme eingeladen bzw. informiert oder auch nach einem
Gespräch persönlich übergeben. Hierfür wird eine entsprechende
Einlegekarte von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt, die über die
Inhalte der Maßnahme informiert.
Einlegekarte für Kunden
Format: frei, jedoch muss dieses als Briefbeilage (Standardbrief)
passend sein (Einlegeblatt, Postkarte, etc).
Material mind. 135 g,
Bilderdruck matt
Veredelung beidseitiger UV-Lack glänzend
Farbigkeit 4/4-farbig
Auflage 500 Stück
11. Räumliche
Mindestausstattung
Jedem Coach muss mindestens ein Büro-/Besprechungsraum zur Verfügung
stehen. Der Raum muss eine Mindestgröße von 15 qm aufweisen.
Zur Ausstattung gehören: 1 Schreibtisch und 1 Schreibtischstuhl, 1
Besprechungstisch und 2 Stühle pro Raum. Zudem muss folgende technische
Ausstattung vorgehalten werden: Mobiltelefon, Notebook, Fax, Scanner,
Farbdrucker.
Jedem Jobcoach muss ein PKW zur Verfügung stehen.
12. Personalanforderungen
Im Rahmen der vorliegenden Maßnahme sind zwei Headhunter und eine
0,5 Kraft für administrative Aufgaben einzusetzen (z. B.
Teilnehmerverwaltung, Auszahlung der Fahrtkosten an die Teilnehmer und
Abrechnung mit dem Bedarfsträger).
Beim Headhunter wird ein Berufsabschluss im Dienstleistungssektor
vorausgesetzt. Der Headhunter muss über eine mindestens 5-jährige
Berufserfahrung verfügen.
Sehr gute Kenntnisse der Anforderungen in den Berufen und am regionalen
und überregionalen Arbeitsmarkt sowie ein großes bestehendes
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Arbeitgebernetzwerk mit aktuellen Kontakten zu Arbeitgebern im Südkreis
sowie den angrenzenden Nachbarkreisen sind unabdingbar. Außerdem
erfordern die Aufgaben des Headhunters Kommunikationsfähigkeit,
Sozialkompetenz sowie ein ausgeprägtes arbeitgeber- und kundenorientiertes
Verhalten. Des Weiteren werden Teamfähigkeit und Organisationstalent, eine
Selbständige strukturierte Arbeitsweise und die Bereitschaft zur
überwiegenden Außendiensttätigkeit vorausgesetzt.
Gewünscht ist eine offene und vertrauensvolle Kommunikation und
Zusammenarbeit mit den Teams der Arbeitsvermittlung (pAp, AGS sowie SGL
der beiden Standorte ROW I und ROW II).
Es werden umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung,
Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) vorausgesetzt. Darüber hinaus
müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der Jobbörsen
Arbeit vorhanden sein.
Zeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als
Berufserfahrung.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über
den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen
Wissensstand verfügt.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch festangestellte
Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Festangestellt
bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern
geschlossenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträge nicht einen
geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen.
Minijobs im Sinne 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)
gehören nicht zum festangestellten Personal.
Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Personalkapazitäten für einen
regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Auftragnehmer und
Bedarfsträger sowie zur Durchführung von Fallbesprechungen und
Fallkonferenzen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen zur Verfügung stehen.
Fach- und Führungskräfte, die aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten
Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der
auch ehrenamtlichen Arbeit besonders geeignet erscheinen, sind im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber zugelassen.
13. Dokumentation
Doku 1 /Einladung
Der Teilnehmer erhält durch seinen persönlichen Ansprechpartner des
Jobcenter des Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Einladung zu der
Maßnahme.
Doku 2/ Teilnehmerliste
Eine Aufnahmeliste der zugewiesenen Erstgespräche ist dem Auftraggeber zu
übersenden, spätestens am Folgetag.
Die vom Jobcenter bereitgestellte und vom Auftragnehmer zu führende
Teilnehmer- und Abrechnungsliste (Excel) ist dem Auftraggeber bei
Ausschulung eines Teilnehmers in aktualisierter Version zu übersenden.
23
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Doku 3/ Zwischenberichte
Der erste Zwischenbericht erfolgt nach acht Wochen. Hier ist der aktuelle
Stand des Teilnehmers mitgeteilt werden. Im Folgenden ist erneut alle acht
Wochen ein kurzer, stichpunktartiger Bericht zu übermitteln. (max. 1/2 Seite)
Doku 4/ Veranstaltungsformate
Übermittlung von Veranstaltungsterminen im Vorfeld, damit der Auftraggeber
externe Teilnehmer zusteuern an Maßnahmenverantwortlichen per Mail.
Teilnahme des Auftraggebers muss gewährleistet sein.
Doku 5 / Abschlussbericht
Es ist ein kurzer Abschlussbericht zu erstellen. (max. 1/2 Seite)
Evaluation der Gesamtmaßnahme: Nach drei, sieben bzw. 12 Monaten
wird innerhalb von 14 Tagen eine Gesamtauswertung vom Auftragnehmer
erstellt und dem Auftraggeber übersendet. Wenn nicht anders vereinbart,
wird hierfür die zur Verfügung gestellte Vorlage verwendet.
14. Datensicherheit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz
einzuhalten. Erstellte Bewerbungsunterlagen sind sicher vor dem Zugriff
Dritter zu speichern.
Der Austausch sämtlicher unter 13. Dokumentation Dokumente erfolgt per
E-Mail. Die Dateien sind mit Secure PDF Encryption (SPX) zu
verschlüsseln.
15. Anwesenheit
der Teilnehmer
und
Abmahnverfahre
n
Der Auftragnehmer hat das im Vertrag zwischen Teilnehmer und Träger
angewandte Abmahnverfahren mit dem Jobcenter abzustimmen.
Bei schriftlicher Abmahnung eines Teilnehmers ist das Jobcenter über diesen
Sachverhalt umgehend zu informieren. Die Mitarbeiter der Maßnahme
müssen über Anwesenheitsregelungen und Abmahnverfahren umfassend
informiert sein.
Das Abmahnverfahren wird in folgender Weise durchgeführt: lehnt der
Teilnehmer ein zumutbares Arbeitsplatzangebot ab, erfolgt in enger
Absprache mit dem zuständigen pAp ein evtl. Abmahnverfahren. Bei der
zweiten Abmahnung erfolgt auch in enger Absprache mit dem pAp die
Ausschulung. Die Zumutbarkeit richtet sich nach 10 SGB II. Zweifel an der
Zumutbarkeit sind nach Rücksprache mit dem Jobcenter (persönlicher
Ansprechpartner oder Maßnahmenverantwortlicher) zu klären.
16.
Prozessablaufplan
Skizzieren Sie einen grafischen verbindlichen und übersichtlichen
Prozessablaufplan in dem die einzelnen Prozessschritte von der Übergabe
des Kunden vom Jobcenter zu Ihnen, bis zur Vermittlung in
sozialversicherungspflichtiger Arbeit dargestellt ist. Zeigen Sie hierbei auf,
welche Kommunikationsschnittstellen zwischen Kunden, Ihnen, dem
Jobcenter sowie dem Arbeitgeber existieren.
17.
Intergrationsprämie
Für jeden Teilnehmer, der in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis vermittelt wird und in diesem mindestens 1 Monate
verbleibt, zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Integrationsprämie
in Höhe von 200,00 . Diese Prämie wird nach Antragsstellung und Nachweis
der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und ausschließlich bis zu einer
Gesamtsumme in Höhe von 20.000,00 ausgezahlt. Sie ist dem Headhunter,
der die Vermittlung erwirkt hat mit seinem monatlichen Entgelt auszuzahlen.
Ein geeigneter Nachweis darüber ist vorzulegen (z.B. Buchungsprotokolle,
24
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Lohnabrechnungen sofern datenschutzrechtlich abgestimmt.)
3. Gliederung Konzept / Strategiepapier
Ziel der Maßnahmen ist, die Erhöhung der Integrationschance der zugewiesenen Personen in
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Hierzu sind der Zielgruppe und dem Arbeitsmarkt
entsprechende Methoden und Strategien anzuwenden. Diese Umsetzung ist in dem Konzept /
Strategiepapier nach folgender Gliederung darzustellen:
Methoden und Umsetzung der Inhalte im Bereich des Dienstleistungsorientierten Dialoges,
Methoden und Umsetzung der Inhalte im Bereich des Zusammenwirkens mit anderen
Marktakteuren,
Methoden und Umsetzung der Inhalte im Bereich der Marktbeobachtung,
Methoden und Umsetzung der Inhalte im Bereich der Marktbeobachtung,
Methoden und Umsetzung der Inhalte im Bereich der Veranstaltungsformate.
25
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht
BImA-Nummer
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
200/20/55 Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB III)
26
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,
ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
(Name des Bieters)
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das
Angebot ausgeschlossen. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
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Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(UVgO - Eigenerklärung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen
beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden.
ich / wir sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht
die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise
verbreiten.
ich/wir nicht rechtskräftig verurteilt worden bin/sind
nach den 129, 129a, 129 b (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen)
und nach den 261(Geldwäsche), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 334
(Bestechung) Strafgesetzbuch, Artikel 2 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler
Bestechung sowie 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung).
die von mir/uns für die Leistungen eingesetzten Personen die für die Leistungen
erforderlichen beruflichen Befähigungen haben.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
200/20/55
Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB III)
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
16.11.2020
Verfahren: 200/20/55 - Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB
III)
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Hinweis zum Angebotspreis
Der Angebotspreis für diese Maßnahme darf den Betrag von 160.000 brutto pro 12 Monate Laufzeit nicht
überschreiten. Angebote die über diesem Wert liegen werden, automatisch ausgeschlossen.
1 Maßnahmepreis gesamt USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Gemäß Leistungsbeschreibung.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis
[EUR]
................
Hinweis zur Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuersatz ist Teil des Angebotpreises und daher entsprechend abzuändern bzw. einzutragen.
Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfolgt nicht durch den
Auftraggeber sondern durch die zuständige Landesbehörde.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
16.11.2020
Verfahren: 200/20/55 - Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB
III)
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
16.11.2020
Verfahren: 200/20/55 - Headhunter II (Maßnahme im Sinne des 16 SGB II i.V. mit 45 SGB
III)
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
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External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
33
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/11/049d4e81-4b10-4d1a-9534-9847b45a01e4.html
Data Acquisition via: p8000000
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The Office for Official Publications of the European Communities
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