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Ausschreibung: Kulturenschrank - DE-Heidelberg
Kulturenschrank
Dokument Nr...: 550665-2020 (ID: 2020111709090387325)
Veröffentlicht: 17.11.2020
*
DE-Heidelberg: Kulturenschrank
2020/S 224/2020 550665
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg Zentrum für
Informationstechnologie und Medizintechnik
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 130.1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike John
E-Mail: [6]vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Fax: +49 6221564096
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.med.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Kryo-und Kryolagersystems
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33192350 Kulturenschrank
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Automatisiertes Kryo- und Kryolagersystem für den kontrollierten
Einfriervorgang sowie einer state-of-the-Art-Lagerung von
Biomaterialien.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 318 806.93 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Klinik V
Im Neuenheimer Feld 410
69120 Heidelberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Einführung eines automatisierten Kryo- und Kryolagersystem für den
kontrollierten Einfriervorgang sowie einer state-of-the-Art-Lagerung
von Biomaterialien mit Integration in den Worfkow der Biobank der
Medizinischen Klinik V, Projekt MSCoreSys, Forschungskern
SMART-CARE.Zur Strickcodierung und kryogenen Lagerung, unter
Vervollständigung der automatisierten Probenvorbereitung und
Kapazitätserhöhung bestehender System zur Lagerung kritischer Bioproben
Inklusive automatisiertes Kommisionierungssystem im integrierten
Workflow mit weiteren Systemen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Klinik V (MED V) als
Mitglied im SMART-CARE Konsortium, beabsichtigt für das Projekt
MSCoreSys (Ein systemmedizinischer Ansatz zur Stratifizierung des
Rückfalls von Krebserkrankungen) eine Geräteaufstockung um Systeme der
Probenaufarbeitung sowie der Lagerung variabler Zellen in flüssigem
Stickstoff in der Biobank der Medizinischen Klinik. Damit soll die
Etablierung einer robusten Massenspektrometrie-Pipeline vorangetrieben
werden, in der standardisierte Probensammlung, Extraktion und Analyse
gewährleistet sind, um eine reproduzierbare Analyse von Proteom und
Metabolom in Patientenproben zu ermöglichen.
Für die Optimierung des Arbeitsschrittes kontrollierter
Einfriervorgang und die State-of-the-Art-Lagerung der
Biomaterialproben zu gewährleisten ist die Beschaffung eines
automatisierten Kryo-und Kryolagersystems als Kombination der C-Line
Work Bench WB230 (Stickstoff-Einfrierwerkbank und dem Freezer HS200S,
Systemkomponenten der Fa. Askion, beabsichtigt.
Aktuell sind keine mit dem ausgewählten System vergleichbaren
Kombinationen aus Workbench mit automatisierten Freezer für flüssigen
Stickstoff bei anderen Bietern auf dem Markt verfügbar. Bei der
Beschaffung orientiert man sich daher an einer Lösung, die bereits im
NCT Dresden im Einsatz und als Automatisierungskette etabliert ist, um
die die geforderte Qualität auch im MSCoreSys Projekt zu gewährleisten.
Die Kombination der Systeme stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar.
Die gestellten Anforderungen an Einfriervorgang, automatisierte
Probenein- und -auslagerung bei den vorgesehen Temperaturfenstern,
deren Konstanthaltung sowie automatischen Dokumentation bei maximaler
Kompatibilität bietet derzeit nur das von Askion erstellte
Kombinationssystem aus der WORK Bench WB230 und Hermetic Storage HS200,
welches bereits im NCT Dresden validiert ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 425UJ450MEDV Freezer
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Kryo-und Kryolagersystem für die Biobank MEDV
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ASKION GmbH
Postanschrift: Gewerbepark Kepplerstr. 17-19
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07549
Land: Deutschland
Telefon: +49 36573530
Internet-Adresse: [8]www.askion.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 320 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 318 806.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/11/2020
References
6. mailto:vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.med.uni-heidelberg.de/
8. http://www.askion.com/
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