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Ausschreibung: Kulturenschrank - DE-Heidelberg
Kulturenschrank
Dokument Nr...: 550665-2020 (ID: 2020111709090387325)
Veröffentlicht: 17.11.2020
*
  DE-Heidelberg: Kulturenschrank
   2020/S 224/2020 550665
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg Zentrum für
   Informationstechnologie und Medizintechnik
   Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 130.1
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Postleitzahl: 69120
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ulrike John
   E-Mail: [6]vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
   Telefon: +49 6221567423
   Fax: +49 6221564096
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.med.uni-heidelberg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines Kryo-und Kryolagersystems
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33192350 Kulturenschrank
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Automatisiertes Kryo- und Kryolagersystem für den kontrollierten
   Einfriervorgang sowie einer state-of-the-Art-Lagerung von
   Biomaterialien.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 318 806.93 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Klinik V
   Im Neuenheimer Feld 410
   69120 Heidelberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Einführung eines automatisierten Kryo- und Kryolagersystem für den
   kontrollierten Einfriervorgang sowie einer state-of-the-Art-Lagerung
   von Biomaterialien mit Integration in den Worfkow der Biobank der
   Medizinischen Klinik V, Projekt MSCoreSys, Forschungskern
   SMART-CARE.Zur Strickcodierung und kryogenen Lagerung, unter
   Vervollständigung der automatisierten Probenvorbereitung und
   Kapazitätserhöhung bestehender System zur Lagerung kritischer Bioproben
   Inklusive automatisiertes Kommisionierungssystem im integrierten
   Workflow mit weiteren Systemen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Das Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Klinik V (MED V) als
   Mitglied im SMART-CARE Konsortium, beabsichtigt für das Projekt
   MSCoreSys (Ein systemmedizinischer Ansatz zur Stratifizierung des
   Rückfalls von Krebserkrankungen) eine Geräteaufstockung um Systeme der
   Probenaufarbeitung sowie der Lagerung variabler Zellen in flüssigem
   Stickstoff in der Biobank der Medizinischen Klinik. Damit soll die
   Etablierung einer robusten Massenspektrometrie-Pipeline vorangetrieben
   werden, in der standardisierte Probensammlung, Extraktion und Analyse
   gewährleistet sind, um eine reproduzierbare Analyse von Proteom und
   Metabolom in Patientenproben zu ermöglichen.
   Für die Optimierung des Arbeitsschrittes kontrollierter
   Einfriervorgang und die State-of-the-Art-Lagerung der
   Biomaterialproben zu gewährleisten ist die Beschaffung eines
   automatisierten Kryo-und Kryolagersystems als Kombination der C-Line
   Work Bench WB230 (Stickstoff-Einfrierwerkbank und dem Freezer HS200S,
   Systemkomponenten der Fa. Askion, beabsichtigt.
   Aktuell sind keine mit dem ausgewählten System vergleichbaren
   Kombinationen aus Workbench mit automatisierten Freezer für flüssigen
   Stickstoff bei anderen Bietern auf dem Markt verfügbar. Bei der
   Beschaffung orientiert man sich daher an einer Lösung, die bereits im
   NCT Dresden im Einsatz und als Automatisierungskette etabliert ist, um
   die die geforderte Qualität auch im MSCoreSys Projekt zu gewährleisten.
   Die Kombination der Systeme stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar.
   Die gestellten Anforderungen an Einfriervorgang, automatisierte
   Probenein- und -auslagerung bei den vorgesehen Temperaturfenstern,
   deren Konstanthaltung sowie automatischen Dokumentation bei maximaler
   Kompatibilität bietet derzeit nur das von Askion erstellte
   Kombinationssystem aus der WORK Bench WB230 und Hermetic Storage HS200,
   welches bereits im NCT Dresden validiert ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 425UJ450MEDV Freezer
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Kryo-und Kryolagersystem für die Biobank MEDV
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/11/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: ASKION GmbH
   Postanschrift: Gewerbepark Kepplerstr. 17-19
   Ort: Gera
   NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 07549
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 36573530
   Internet-Adresse: [8]www.askion.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 320 000.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 318 806.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   § 135 GWB regelt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
   wenn
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/11/2020
References
   6. mailto:vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
   7. http://www.med.uni-heidelberg.de/
   8. http://www.askion.com/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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