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Ausschreibung: Hygieneartikel LDBV - DE-München
Seife
Handreiniger
Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Toilettenpapier
Papierhandtücher
Hygienepapier
Papiersanitärartikel
Dokument Nr...: 886537-2020 (ID: 2020100110075488081)
Veröffentlicht: 01.10.2020
*
Hygieneartikel LDBV
VERGABEUNTERLAGEN
2020CLA000002
Hygieneartikel LDBV
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Sophienstraße 6, 80333 München, Deutschland
24.09.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
....... 3
2.2. Form des Angebots
................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache Textform
.......................................................................................................... 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe............................................................................. 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen............................ 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften..................................................................................................... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene Unternehmen............................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ....................................................................... 9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
............................................................................................................ 11
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 14
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 15
Gewerbezentralregister..........................................................................................................
.......................... 17
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 17
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 17
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 17
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 18
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 19
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 19
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 19
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 20
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 20
Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung Hygieneartikel
......................................................................... 21
Wertetabelle_Rahmenvereinbarung _Hygienepapier_Seifen
.......................................................................... 31
Tabelle1........................................................................................................................
............................ 31
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 34
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 42
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 49
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
24.09.2020
Verfahren: 2020CLA000002 - Hygieneartikel LDBV
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020CLA000002
Auftragsbezeichnung Hygieneartikel LDBV
VERFAHREN
Auftraggeber Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Liefer-/Ausführungsort 80538 -
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 50%: 50%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
33711900-6 Seife
33741100-7 Handreiniger
33760000-5 Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
33761000-2 Toilettenpapier
33763000-6 Papierhandtücher
33770000-8 Hygienepapier
33771000-5 Papiersanitärartikel
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Nein
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 24.09.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 16.10.2020 11:00
Angebotsfrist 23.10.2020 11:00:00
Bindefrist 31.12.2020
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 16.10.2020 11:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) benötigt über einen
Zeitraum von 6 Jahren diverse Hygieneartikel (u.a. Toilelttenpapier, Faltpapierhandtücher,
Seife etc.). Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, in der die Aufträge
bedarfsgerecht in ca. 5 Teillieferungen pro Jahr abgerufen werden.
23.10.2020 11:00:00 31.12.2020 16.10.2020 11:00 2020CLA000002
Hygieneartikel LDBV
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2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
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Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
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Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
7
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
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Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
des Vorliegens von Ausschlussgründen,
Eignung der Bieter,
Angemessenheit der Preise sowie
Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2 G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
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5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Projektname: Hygienebedarf LDBV
Projekt-Nr.: 2020CLA000002
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1. Auftraggeber, Vergabestelle, Kommunikation ................................................................. 2
1.1. Auftraggeber und Vertragspartner der Vergabemaßnahmen ........................................... 2
1.2. Vergabestelle ist ausschließlich folgende Stelle: ........................................................... 2
2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots...................................................................... 2
2.1. Ermittlung der Kennzahl Z ............................................................................................... 2
2.2. Ermittlung der Leistungspunkte (L) ................................................................................. 3
2.3. Ermittlung der Preispunkte (P) ......................................................................................... 3
3. Bemusterung
................................................................................................................... 3
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1. Auftraggeber, Vergabestelle, Kommunikation
1.1. Auftraggeber und Vertragspartner der Vergabemaßnahmen
Landesamt für Digitalisierung, Vermessung und Breitband
Alexandrastr. 4
80538 München
1.2. Vergabestelle ist ausschließlich folgende Stelle:
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle München
Zentrale Vergabestelle
Sophienstr. 6
80333 München
2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
2.1. Ermittlung der Kennzahl Z
Z (Angebot) = 50% * L (Angebot) + 50% * P (Angebot)
Beispiel für die Berechnung:
Kennzahl Z Leistungspunkte L (Angebot) P(Angebot) Angebotspreis
Bieter A 91,65 320 100 83,33 12.000
Bieter B 62,50 145 45,45 100 10.000
Der Angebotspreis wird in Punkte (siehe Ziff. 2.3) umgerechnet und mit einem Gewicht (50)
versehen. Die Leistungspunkte des Angebots werden auch mit einem Gewicht (50) versehen.
Betrachtet wird die Summe der Punkte aus gewichtetem Leistungsterm und gewichtetem
Preisterm.
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2.2. Ermittlung der Leistungspunkte (L)
L (Angebot) = Bei der Leistungsbewertung können bei den einzelnen Kriterien insgesamt
maximal 40 bzw. 20 Einzelpunkte erreicht werden. Das entspricht der maximalen Punktzahl
von 320 Leistungspunkten (L). Ausgehend von 320 möglichen Leistungspunkten wird für jedes
Angebot die prozentuelle Abweichung von den 320 erreichbaren Einzelpunkten berechnet,
woraus sich die tatsächlich erreichten Leistungspunkte ergeben.
2.3. Ermittlung der Preispunkte (P)
P (Angebot) = Der niedrigste Preis in der Wertung verbliebene angebotene Gesamtpreis wird
als Referenzwert herangezogen und erhält die maximale Punktzahl (100 Punkte). Für alle
anderen Angebotspreise wird die prozentuale Abweichung vom Referenzwert berechnet.
Dazu wird der niedrigste Preis durch den Preis des zu wertenden Angebotes dividiert und mit
100 multipliziert.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Hygieneartikel LDBV
2020CLA000002 23.10.2020 11:00:00 31.12.2020 ausschreibung@lfst.bayern.de 24.09.2020 Carina Lades-Echarri
14
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet
das Unternehmen stets alle gesetzlichen Mindestbedingungen, einschließlich eines
verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem. 7 Abs. 1 AGG
und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit
gleiches Entgelt.
Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
2020CLA000002
Hygieneartikel LDBV
15
Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AEntG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und
98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen eine
in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
16
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2020CLA000002
Hygieneartikel LDBV
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
18
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2020CLA000002
Hygieneartikel LDBV
19
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
20
Leistungsbeschreibung
zur
Rahmenvereinbarung
über die Lieferung von Hygieneartikeln
für das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Projektnummer 2020CLA000002
Az. H 1620.2.1-1081
21
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
2
1. Allgemeines
Im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden für einen Zeitraum von
sechs Jahren, diverse Hygieneartikel (Toilettenpapier, Faltpapierhandtücher, SchaumHandreiniger, Geschirrspülmittel,
Müllsäcke und Hygienebeutel) benötigt und in einer
Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung
in Kraft. Sie endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2026.
Es werden lediglich die Verbrauchsartikel ausgeschrieben, die mit den bereits vorhandenen
Handtuch- und Seifenspender sowie mit den Toilettenpapierhalterungen kompatibel sind.
2. Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung, Alexandrastr. 4, 80538 München (nachfolgend Auftraggeber genannt) und dem
Bieter, der im Vergabeverfahren mit der Projektnummer 2020CLA000002 den Zuschlag
erhalten hat (nachfolgend Auftragnehmer genannt), geschlossen.
3. Laufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und läuft bis zum 31.12.2021 Anschließend
verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Kalenderjahr.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2026.
4. Rahmenbedingungen
Es erfolgt ein bedarfsgerechter Abruf von Teillieferungen direkt an den jeweils angegebenen
Lieferort. Die Teillieferungen erfolgen ca. 5 Mal pro Jahr.
Die Verpackungseinheit kann flexibel gestaltet sein.
Die aktuellen Lieferorte sind unter Punkt 7 angegeben und es können weitere Lieferorte
hinzukommen. Die Lieferzeit beträgt maximal 5 Werktage, dauert dies länger ist der
Auftraggeber zu informieren. Geben Sie bitte auch evtl. Lieferkosten an.
Eine Bestellung sollte überwiegend über eine Internetplattform möglich sein, in begründeten
Ausnahmefällen durch uns genehmigt via E-Mail möglich.
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
3
Die unter Produkte/ Leistungen angegebenen Mengen sind geschätzte Abnahmemengen;
die Mengen können sich ändern. Es besteht keine Abnahmepflicht. Optional ist damit ein
höherer oder niedrigerer Bedarf von max. 20 % der angezeigten Menge durch die bestehende
Rahmenvereinbarung abgedeckt.
Der zu erwartende Jahresverbrauch 2020 wird für die nachfolgenden Standorte mit den
folgenden Mengen angegeben:
1. IT-DLZ
Toilettenpapier Recycling: ca. 16.000 Rollen
Papierhandtuch Recycling: ca. 910.000 Stück
Cremeseife ohne Duft: ca. 30 Flaschen á 1 Liter
2. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Toilettenpapier Recycling: ca. 22.400 Rollen
Papierhandtuch Recycling: ca. 1.830.000 Stück
Cremeseife ohne Duft: ca. 520 Stück á 950 ml
Cremeseife ohne Duft: ca. 100 Stück á 1 Liter
3. Waldsassen
Toilettenpapier Recycling: ca. 256 Rollen
Papierhandtuch Recycling: ca. 20.000 Blatt
4. Windischeschenbach, Bahnhofstr. 22
Toilettenpapier Recycling: ca. 256 Rollen
Papierhandtuch Recycling: ca. 20.000 Blatt
5. Windischeschenbach, Winterling Porzellan Str. 24
Toilettenpapier Recycling: ca. 320 Rollen
Papierhandtuch Recycling: ca. 18.900 Blatt
Cremeseife ohne Duft: ca. 30 Flaschen je 1000 ml
Es wird nach Abstimmung und Terminvereinbarung die Anlieferung frei Haus vereinbart. Ein
Wechsel des Verbrauchsmaterials erfolgt durch das hauseigene Personal.
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
4
5. Preisanpassung und Rabatte
Der Auftragnehmer ist für die Dauer von einem Kalenderjahr an die Angebotspreise gebunden.
Ab dem 2. Jahr ist für die restliche Laufzeit der Vereinbarung (einschl. der optionalen
Verlängerung) einmal jährlich pro Kalenderjahr eine Preisanpassung zugelassen. Darüber
hinaus angestrebte weitere Erhöhung sind ausgeschlossen.
Die Erhöhung auf Initiative des Auftragnehmers sind zu begründen und jeweils bis zum 31.08.
des laufenden Vertragsjahres anzuzeigen.
Eine rückwirkende Erhöhung ist ausgeschlossen.
Auf Ihre weiteren Produkte, wie z.B. Reinigungsmittel, in Katalog oder Online-Shop bitten wir
Sie einen Rabattsatz an zu geben. Umweltfreundliche Produkte werden bevorzugt. Bitte fügen
Sie uns daher einen Katalog bzw. den Link zum Online Shop zum Angebot bei.
6. Leistungsgegenstand
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt die folgenden
Verbrauchsmaterialien:
Toilettenpapier, Faltpapierhandtücher, Seifenpatronen, etc.
7. Anforderungen an die Hygieneartikel und die zu beschaffenden Mengen
(Leistungsbeschreibung, s. Verzeichnis Produkte/Leistungen)
a. IT-DLZ, St.-Martin-Str. 47, 81541 München
Positionen Produkt Produktanforderungen Menge
Pos. 1 Toilettenpapier 2-lagig, ca. 250 Blatt,
100% Altpapier,
Recycling, weiß,
ca. 250 Packungen
( 1 Packung = 64 Rollen)
Allergiker geeignet
24
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Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
5
Pos. 2 Papierhandtücher
Z-Falz 2-lagig, weiß , 100%
Altpapier
Blattlänge: 25 cm,
Blatthöhe: 33,00 cm,
für CWS Spender
geeignet, Allergiker
geeignet
ca. 250 Kartons
(Karton = 3460 Stück)
Pos. 3 Seifenpatronen Neutral, unparfümiert,
PH Wert 5, 1000ml,
creme-weiß, CWS
5454, Allergiker
geeignet
ca. 15 Kartons
(1 Karton = 12 Flaschen
á 1 Liter)
b. LDBV, Alexandrastr. 4, 80538 München
Positionen Produkt Produktanforderungen Menge
Pos. 1 Toilettenpapier 2-lagig, ca. 250 Blatt,
100% Altpapier,
Recycling, weiß,
Allergiker geeignet
ca. 350 Packungen
(1 Packung = 64 Rollen)
Pos. 2 Papierhandtücher
Z-Falz 2-lagig, 22,5x24cm,
(Zusammengelegt 8
cm x 22,5 cm) 100%
Altpapier Recycling,
weiß Eco Z-Falz,
geeignet für CWS
Spender , Allergiker
geeignet
ca. 750 Kartons
(1 Karton = 3000 Stück)
Pos. 3 Seifenpatronen 950 ml, für CWS
Spender geeignet,
Formflasche C,
Neutral, unparfümiert,
PH Wert 5 , Allergiker
geeignet
ca. 520 Flaschen
a 950 ml
25
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
6
Pos. 4 Seifenpatronen 1000 ml, für CWS
Spender geeignet,
Neutral, unparfümiert,
PH Wert 5, Allergiker
geeignet
ca. 100 Flaschen
a 1000 ml
Es werden hier nach und nach die Seifenspender ausgetauscht von 950 ml auf 1000 ml.
c. Außenstelle Waldsassen, Egerer Str. 4d, 95652 Waldsassen
Positionen Produkt Produktanforderungen Menge
Pos. 1 Toilettenpapier 2-lagig, ca. 250 Blatt,
Recycling, 100%
Altpapier, weiß,
ca. 4 Packungen
(1 Packung = 64 Rollen)
Allergiker geeignet
Pos. 2 Papierhandtücher
ZZ Faltung 2-lagig, Blattlänge:
24,5 cm, Blatthöhe:
23,00 cm, 100%
Altpapier, weiß,
Allergiker geeignet
ca. 5 Kartons
( 1 Karton = 4000 Stück)
d. Außenstelle Windischeschenbach, Bahnhofstr. 22, 82670
Windischeschenbach
Positionen Produkt Produktanforderungen Menge
Pos. 1 Toilettenpapier 2-lagig, ca. 250 Blatt,
100% Altpapier,
Recycling, weiß,
ca. 4 Packungen
(1 Packung = 64 Rollen)
Allergiker geeignet
26
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
7
Pos. 2 Papierhandtücher
ZZ Faltung 2-lagig
Blattlänge: 24,5 cm,
Blatthöhe: 21,00 cm
100% Altpapier
Allergiker geeignet
ca. 5 Kartons
( 1 Karton = 4000 Stück)
e. Außenstelle Windischeschenbach, Winterling Porzellan Str. 24,
82670 Windischeschenbach
Die angebotenen Artikel müssen den beschriebenen Produktanforderungen entsprechen und
mit den bereits vorhandenen Spendern bzw. Halterungen kompatibel sein.
8. Bemusterung
Der Auftraggeber behält sich eine Teststellung vor. Die Muster werden auf weitere
Positionen Produkt Produktanforderungen Menge
Pos. 1 Toilettenpapier 100% Altpapier ca. 4 Packungen
2-lagig, ca. 250 Blatt,
Recycling, weiß,
(1 Packung = 64 Rollen)
Allergiker geeignet
Pos. 2 Papierhandtücher
W-Falz 2-lagig, 100% Altpapier
21 cm x 8,5 cm
geeignet für
Handtuchspender
Tork, Allergiker
geeignet
ca. 5 Kartons
( 1 Karton = 3780 Stück)
Pos. 3 Seifenpatronen 1000ml, unparfümiert,
PH-Wert 5, geeignet
für Seifenspender
Tork, Allergiker
geeignet
ca. 5 Kartons
(1 Karton mit 6 Flaschen á
1000 ml)
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
8
Wertungskriterien und den Angebotsanforderungen überprüft. Siehe hierzu die
Wertungstabelle.
Erfolgt eine Teststellung nach Ablauf der Angebotsfrist, fordert der Auftraggeber die für einen
Zuschlag in Betracht kommenden Bieter auf, die entsprechenden Muster (1 Einheit pro Artikel
pro aufgelisteter Standort, z.B. Rolle/ Packung/ Flasche) kostenfrei innerhalb einer Woche zu
liefern.
Bitte diese an den folgenden Lieferort zu senden:
LDBV
Alexandrastr. 4
80538 München.
Die Lieferung der Teststellung erfolgt nach Absprache direkt an das
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Ansprechpartner ist Carmen Zizzi
E-Mail: carmen.zizzi@ldbv.bayern.de
Tel. Nr.: 089 / 2129 - 2839
Seitens der Bieter besteht kein Anspruch auf die Teststellung.
Wird ein Bieter dagegen zur Teststellung aufgefordert und liefert diese nicht, kann dies zum
Ausschluss führen.
9. Verträglichkeit und Umweltverträglichkeit
Es wird Wert gelegt auf umweltfreundliche Produkte und umweltfreundliche Herstellung der
Verbrauchsartikel.
Für die Papierhandtücher (1-lagig bzw. 2-lagig) und das Toilettenpapier (2-lagig) ist ein
Gütesiegel "Blaue Engel", oder Gleichwertiges nachzuweisen. Seifen müssen einen
hautneutralen pH-Wert (5) aufweisen, unparfümiert sein und wenn möglich ebenfalls das
Gütesiegel Blauer Engel tragen.
Dies bitten wir Sie bei der Abgabe des Angebotes in Form von Produktblättern nachzuweisen.
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
9
10. Rechnungstellung, Bezahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel an:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastr. 4
80538 München
oder an:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-DLZ
St.-Martin-Str. 47
81541 München
Die Zahlung erfolgt jeweils nach Lieferung der bestellten Teilmenge, innerhalb von 30 Tagen
netto.
11. Reklamationen, Warenrücknahme, Umtausch von Artikeln
Der Auftragnehmer nimmt Falschlieferungen, mangelhafte Produkte sowie Artikel zur Ansicht
auf eigene Kosten zurück. Daneben gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen.
Hier bitte einen festen Ansprechpartner benennen.
12. Kündigung
Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers mit einer Frist von drei Monaten
vor Vertragsende, frühestens zum Ablauf des 31.12.2021, gekündigt werden. Die Kündigung
muss schriftlich erfolgen.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist die im jeweiligen Einzelauftrag genannte Dienststelle. Der Gerichtsstand
richtet sich nach 19 VOL/B.
14. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO) über eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
von Hygieneartikeln
Projektnummer 2020CLA000002
10
Rechtwirksamkeit der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, sind sie nichtig. Dies gilt auch für
Änderungen dieser Schriftformklausel.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein, ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder undurchführbar
werden oder diese Rahmenvereinbarung eine von den Vertragsparteien unbeabsichtigte
Lücke enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder der Lücke in der
Rahmenvereinbarung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
30
Kriterienkatalog RV Hygienepapier und Seifen
50 % Preis
Zielerreichungsgrad
I Produktkategorie "WC-Papier" Gewichtung Faktor Gewichtung Beschreibung Punktzahl
aa) A-Kriterien
Altpapier: 100 %
Lagigkeit: 2.0
Farbe: hochweiß
allergikergeeignet, d.h. ohne Zusätze wie z.B. Parfüme, andere
Duftstoffe bzw. Pflegezusätze wie z.B. Aloe Vera, Kamille etc.
bb) B-Kriterien
Griffigkeit (Haptik) 40% 4,0 sehr weich 10
weich 8
rauh 5
sehr rauh 0
Lagigkeit größer 2.0 10% 1,0 3 lagig 10
2 lagig 0
Perforation 40% 4,0 sehr gut 10
gut 8
ausreichend 5
nicht ausreichend 0
Saugfähigkeit (Test der Fähigkeit, Flüssigkeit aufzunehmen) 10% 1,0 sehr gut 10
gut 8
ausreichend 5
nicht ausreichend 0
II Produktkategorie "Handtücher"
aa) A-Kriterien
50 % Leistung
31
Altpapier: 100 %
Lagigkeit: 2.0
Farbe: hochweiß
allergikergeeignet, d.h. ohne Zusätze wie z.B. Parfüme, andere
Duftstoffe bzw. Pflegezusätze wie z.B. Aloe Vera, Kamille etc.
Gewährleistung Kompatibilität zwischen Falttyp und Spendertyp der
jeweiligen Empfangsstelle (siehe Leistungsbeschreibung)
bb) B-Kriterien
Griffigkeit (Haptik) 30% 3,0 sehr weich 10
weich 8
rauh 5
sehr rauh 0
Lagigkeit größer 2.0 10% 1,0 3 lagig 5
4 lagig 10
Saugfähigkeit (Test der Fähigkeit, Flüssigkeit aufzunehmen) 10% 1,0 sehr gut 10
gut 8
ausreichend 5
nicht ausreichend 0
Passform (Genauigkeit der Passform auf die entpsrechenden
Spendertypen je Empfangsstelle (siehe Leistungsbeschreibung) 50% 5,0
optimal geeignet für die
Spendervorichtung 10
geringfügige Abweichung nach oben
(zu groß) und nach unten (zu klein), in
einer Kantenlänge nicht mehr als 5
mm 8
starke Abweichung nach oben (zu
groß) und nach unten (zu klein), in
einer Kantenlänge nicht mehr als 10
mm 5
äußerste Abweichung nach oben (zu
groß) und nach unten (zu klein), in
einer Kantenlänge nicht mehr als 15
mm 0
III Produktkategorie "Seife"
32
aa) A-Kriterien
^^
Kompatibilität mit den jeweiligen Spendertypen (siehe
Leistungsbeschreibung)
bb) B-Kriterien
Grad der Flüssigkeit 50% 5,0
äußerst dickflüssig (verstopft die
Spenderdüse) 0
mittelgradig, sehr gute Konsistenz
(gute Flusseigenschaften bei
Spenderhüben) 10
äußerst wässrig (nahezu wie Wasser,
Spender tropft) 0
Grad des Cremigseins 50% 5,0 Klebrigkeit 0
interlässt Schmierfilm 5
gleitend, hautberuhigend, sanft
anfühlend 10
33
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
24.09.2020
Verfahren: 2020CLA000002 - Hygieneartikel LDBV
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Leistungsgegenstand
Im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden für einen Zeitraum von sechs Jahren, diverse Hygieneartikel
benötigt und in einer Rahmenvereinbarung
ausgeschrieben. Es handelt sich dabei um folgende Artikel:
- Toilettenpapier
- Faltpapierhandtücher
- Cremeseife
Lieferumfang und Zeitrahmen
Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um geschätzte Abnahmemengen für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (6
Jahre).
1. Mehr- und Minderbedarf bis 20 %
Optional ist ein höherer, aber auch niedrigerer Jahresbedarf von max. 20% der angezeigten geschätzten Abnahmemengen durch die
Rahmenvereinbarung abgedeckt.
2. Laufzeit
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2021. Anschließend verlängert
sich der Vertrag automatisch um jeweils ein
Kalenderjahr.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2026.
Zu weiteren Einzelheiten und Vertragsinhalten wird auf die als Anlage beigefügte Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung
verwiesen.
Lieferbedingungen
Leistungsverzeichnis - 1/8
34
Es erfolgt ein bedarfsgerechter Abruf von 5 Teillieferungen pro Jahr.
Es wird nach Abstimmung und Terminvereinbarung die Anlieferung frei Haus vereinbart.
Die Verpackungseinheit kann flexibel gestaltet sein.
Die Lieferzeit beträgt maximal 5 Werktage.
Eine Bestellung der benötigten Waren muss über den Online Shop möglich sein, alternativ in begründeten Ausnahmefällen via
E-Mail.
Zu weiteren Einzelheiten und Vertragsinhalten wird auf die als Anlage beigefügte Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung
verwiesen.
Lieferort
Lieferort ist die im jeweiligen Einzelauftrag genannte Dienststelle. Folgende Dienststellen können Waren aus der
Rahmenvereinbarung abrufen:
- IT- Dienstleistungszentrum (IT-DLZ), St.-Martin-Str. 47, 81541 München
- LDBV, Alexandrastr. 4, 80538 München
- Außenstelle Waldsassen, Egerer Str. 4d, 95652 Waldsassen
- Außenstelle Windischeschenbach, Bahnhofstr. 22, 82670 Windischeschenbach
- Außenstelle Windischeschenbach, Winterling Porzellan Str. 24,82670 Windischeschenbach
Es können jedoch weitere Lieferorte hinzukommen.
Zu weiteren Einzelheiten wird inhaltlich auf die als Anlage beigefügte Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung
hingewiesen.
Hinweis Umsatzsteuersatz
Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung der zum
Zeitpunkt des Fristendes zur Angebotsabgabe gültige Umsatzsteuersatz berücksichtigt.
Für die Abrechnung der Leistung gilt nach 12 UStG i. V. m. 13 UStG der zum Zeitpunkt
der Leistungserbringung geltende Steuersatz.
Bemusterung
Der Auftraggeber behält sich eine Teststellung vor.
Die Muster werden auf weitere Wertungskriterien und den Angebotsanforderungen überprüft. Siehe hierzu die Wertungstabelle.
Nach Ablauf der Angebotsfrist, fordert der Auftraggeber die für einen Zuschlag in Betracht kommenden Bieter auf, die
entsprechenden Muster (pro aufgelisteter Standort
jeweils 1 Einheit der angebotenen Hygieneartikel, z.B. 1 Rolle Klopapier/ 1 Packung Papierhandtücher / 1 Flasche Seife)
kostenfrei innerhalb einer Woche zu liefern.
Diese sind an den folgenden Lieferort zu senden:
LDBV
Alexandrastr. 4
80538 München.
Die Lieferung der Teststellung erfolgt nach Absprache. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Teststellung.
Wird ein Bieter dagegen zur Teststellung aufgefordert und liefert diese nicht, kann dies zum Ausschluss führen.
Leistungsverzeichnis - 2/8
35
1 Toilettenpapier USt. [%]
16%
Menge
39.232,00
Einheit
Rolle
Es wird Toilettenpapier mit den nachfolgenden Mindestanforderungen beschafft:
- Recycling
- 100% Altpapier
- Farbe: weiß
- 2-lagig
- Allergiker geeignet
- ca. 250 Blatt
Die einzelnen Toilettenpapierrollen müssen in den vorhandenen Toilettenrollenhalter passen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Rolle
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Papierhandtuch Z-Falz USt. [%]
16%
Menge
250,00
Einheit
Karton
Es werden Papierhandtücher mit den nachfolgenden Mindestanforderungen beschafft:
- 100 % Altpapier
- Farbe: weiß
- 2-lagig
- Blattlänge: 25,00 cm,
- Blatthöhe: 33,00 cm
- Z- Falz
- für CWS Spender geeignet
- Allergiker geeignet
- 1 Karton = 3460 Blatt
Die Falthandtücher müssen in den vorhandenen Handtuchspender passen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Karton
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Papierhandtuch Z-Falz USt. [%]
16%
Menge
750,00
Einheit
Karton
- 100% Altpapier Recycling(!)
- 2-lagig,
- Blattlänge: 22,5 cm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Karton
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/8
36
- Blatthöhe: 24 cm,
- Maße zusammengelegt 22.5 cm x 8 cm
- Eco weiß
- Z-Falz
- geeignet für CWS Spender
- Allergiker geeignet
- 1 Karton = 3000 Stück
Die Falthandtücher müssen in den vorhandenen Handtuchspender passen.
4 Papierhandtücher ZZ Faltung USt. [%]
16%
Menge
5,00
Einheit
Karton
Es werden Papierhandtücher mit den nachfolgenden Mindestanforderungen beschafft:
- 2-lagig
- Blattlänge: 24,5 cm
- Blatthöhe: 23,00 cm
- 100% Altpapier
- weiß
- Allergiker geeignet
- 1 Karton = 4000 Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Karton
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Papierhandtücher ZZ Faltung USt. [%]
16%
Menge
5,00
Einheit
Karton
Es werden Papierhandtücher mit den nachfolgenden Mindestanforderungen beschafft:
- 2-lagig
- Blattlänge: 24,5 cm
- Blatthöhe: 21,00 cm
- 100% Altpapier
- weiß
- Allergiker geeignet
- 1 Karton = 4000 Stück
Die Falthandtücher müssen in den vorhandenen Handtuchspender passen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Karton
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 4/8
37
6 Papierhandtuch W-Falz USt. [%]
16%
Menge
5,00
Einheit
Karton
Es werden Papierhandtücher mit den nachfolgenden Mindestanforderungen beschafft:
- 2-lagig,
- 21 x 8,5 cm,
- 100% Altapapier,
- geeignet für Handtuchspender Tork
- Allergiker geeignet
- 1 Karton = 3780 Stück
Die Falthandtücher müssen in den vorhandenen Handtuchspender passen (s. Leistungsbeschreibung).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Karton
Gesamtpreis [EUR]
................
7 Seifenpatronen USt. [%]
16%
Menge
180,00
Einheit
Flaschen
Es werden Seifenpatronen mit folgenden Mindestanforderungen bestellt:
- Neutral
- unparfümiert
- PH Wert 5
- 1000ml
- creme-weiß
- geeignet für CWS Spender 5454
- Allergiker geeignet
Die Seifenpatronen müssen in die vorhandenen Spender passen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Flasche
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/8
38
8 Seifenpatronen USt. [%]
16%
Menge
30,00
Einheit
Flaschen
Es werden Seifenpatronen mit folgenden Mindestanforderung bestellt:
- unparfümiert
- PH Wert 5
- 1000ml
- geeignet für Tork Spender
- Allergiker geeignet
Die Seifenpatronen müssen in die vorhandenen Spender passen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Flasche
Gesamtpreis [EUR]
................
9 Seifenpatronen USt. [%]
16%
Menge
100,00
Einheit
Flaschen
Es werden Seifenpatronen mit folgenden Mindestanforderung bestellt:
- 1000 ml
- für CWS Spender geeignet
- Neutral
- unparfümiert
- PH Wert 5
- Allergiker geeignet
Die Seifenpatronen müssen in die vorhandenen Spender passen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Flasche
Gesamtpreis [EUR]
................
10 Seifenpatronen USt. [%]
16%
Menge
520,00
Einheit
Flaschen
Es werden Seifenpatronen mit folgenden Mindestanforderung bestellt:
- 950 ml
- für CWS Spender geeignet
- Formflasche C
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Flasche
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 6/8
39
- Neutral
- unparfümiert
- PH Wert 5
- Allergiker geeignet
Die Seifenpatronen müssen in die vorhandenen Spender passen.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 7/8
40
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
24.09.2020
Verfahren: 2020CLA000002 - Hygieneartikel LDBV
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
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Leistungsverzeichnis - 8/8
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
24.09.2020
Verfahren: 2020CLA000002 - Hygieneartikel LDBV
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/7
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
24.09.2020
Verfahren: 2020CLA000002 - Hygieneartikel LDBV
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Mindestanforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die angebotenen Besprechungsstühle erfüllen die Mindestanforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung vollständig.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Produktkategorie "Handtücher - Z-Falz - 22,5 x 24 cm"
Gewichtung: 10,00%
2.1 Griffigkeit (Haptik)
Gewichtung: 3,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Haptik der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
2.2 Lagigkeit der Handtücher
Gewichtung: 1,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Lagigkeit der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] 2-lagig (0)
[ ] 3-lagig (5)
[ ] 4-lagig (10)
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Saugfähigkeit
Gewichtung: 1,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Fähigkeit der Handtücher Flüssigkeiten aufzunehmen wird bewertet.
Der Punktwert von 0 -10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
2.4 Passform
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Genauigkeit der Passform auf die entsprechenden Spendertypen je Empfangsstelle (siehe Leistungsbeschreibung) wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
3 Produktkategorie "Handtücher - Z-Falz - 25 x 33 cm"
Gewichtung: 10,00%
3.1 Griffigkeit (Haptik)
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Haptik der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
Kriterienkatalog - 2/7
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3.2 Lagigkeit der Handtücher
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Lagigkeit der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] 2-lagig (0)
[ ] 3-lagig (5)
[ ] 4-lagig (10)
Nur eine Antwort wählbar
3.3 Saugfähigkeit
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Fähigkeit der Handtücher Flüssigkeiten aufzunehmen wird bewertet.
Der Punktwert von 0 -10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
3.4 Passform
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Genauigkeit der Passform auf die entsprechenden Spendertypen je Empfangsstelle (siehe Leistungsbeschreibung) wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
4 Produktkategorie "Handtücher - W-Falz"
Gewichtung: 10,00%
4.1 Griffigkeit (Haptik)
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Haptik der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
4.2 Lagigkeit der Handtücher
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Lagigkeit der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] 2-lagig (0)
[ ] 3-lagig (5)
[ ] 4-lagig (10)
Nur eine Antwort wählbar
4.3 Saugfähigkeit
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Fähigkeit der Handtücher Flüssigkeiten aufzunehmen wird bewertet.
Der Punktwert von 0 -10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
4.4 Passform
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 3/7
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Die Genauigkeit der Passform auf die entsprechenden Spendertypen je Empfangsstelle (siehe Leistungsbeschreibung) wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
5 Produktkategorie "Handtücher - ZZ Falz - 24,5 x 21 cm"
Gewichtung: 10,00%
5.1 Griffigkeit (Haptik)
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Haptik der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
5.2 Lagigkeit der Handtücher
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Lagigkeit der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] 2-lagig (0)
[ ] 3-lagig (5)
[ ] 4-lagig (10)
Nur eine Antwort wählbar
5.3 Saugfähigkeit
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Fähigkeit der Handtücher Flüssigkeiten aufzunehmen wird bewertet.
Der Punktwert von 0 -10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
5.4 Passform
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Genauigkeit der Passform auf die entsprechenden Spendertypen je Empfangsstelle (siehe Leistungsbeschreibung) wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
6 Produktkategorie "Handtücher - ZZ Falz - 24,5 x 23 cm"
Gewichtung: 10,00%
6.1 Griffigkeit (Haptik)
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Haptik der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
6.2 Lagigkeit der Handtücher
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Lagigkeit der Handtücher wird bewertet.
Der Punktwert wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] 2-lagig (0)
[ ] 3-lagig (5)
[ ] 4-lagig (10)
Kriterienkatalog - 4/7
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Nur eine Antwort wählbar
6.3 Saugfähigkeit
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Fähigkeit der Handtücher Flüssigkeiten aufzunehmen wird bewertet.
Der Punktwert von 0 -10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
6.4 Passform
Gewichtung: 2,50%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Genauigkeit der Passform auf die entsprechenden Spendertypen je Empfangsstelle (siehe Leistungsbeschreibung) wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
7 Produktkategorie "Toilettenpapier"
Gewichtung: 10,00%
7.1 Griffigkeit (Haptik)
Gewichtung: 4,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Haptik des Toilettenpapiers wird bewertet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
7.2 Lagigkeit des Toilettenpapiers
Gewichtung: 1,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Lagigkeit des Toilettenpapiers wird bewertet.
Der Punktwert wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] 2-lagig (0)
[ ] 3-lagig (10)
Nur eine Antwort wählbar
7.3 Saugfähigkeit
Gewichtung: 1,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Fähigkeit des Toilettenpapiers Flüssigkeiten aufzunehmen wird bewertet.
Der Punktwert von 0 -10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
7.4 Perforation
Gewichtung: 4,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Perforation des Toilettenpapiers wird bewertet.
Der Punktwert von 0 -10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt eingetragen.
8 Produktkategorie Seife - 1000 ml - CWS Spender 5454
Gewichtung: 10,00%
8.1 Grad der Flüssigkeit
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Der Grad der Flüssigkeit wird bestimmt.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
Kriterienkatalog - 5/7
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8.2 Grad des Cremigseins
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Cremigkeit der Seife wird begutachtet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
9 Produktkategorie Seife - 1000 ml - CWS Spender
Gewichtung: 10,00%
9.1 Grad der Flüssigkeit
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Der Grad der Flüssigkeit wird bestimmt.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
9.2 Grad des Cremigseins
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Cremigkeit der Seife wird begutachtet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
10 Produktkategorie Seife - 1000 ml - Tork Spender
Gewichtung: 10,00%
10.1 Grad der Flüssigkeit
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Der Grad der Flüssigkeit wird bestimmt.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
10.2 Grad des Cremigseins
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Cremigkeit der Seife wird begutachtet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
11 Produktkategorie Seife - 950 ml
Gewichtung: 10,00%
11.1 Grad der Flüssigkeit
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Der Grad der Flüssigkeit wird bestimmt.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
11.2 Grad des Cremigseins
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Cremigkeit der Seife wird begutachtet.
Der Punktwert von 0 - 10 wird nach der Bemusterung durch das LfSt ergänzt.
Kriterienkatalog - 6/7
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Kriterienkatalog - 7/7
48
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