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Ausschreibung: Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020 - DE-Zeven
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Dokument Nr...: 882115-2020 (ID: 2020052416032253140)
Veröffentlicht: 26.05.2020
*
  Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020
VERGABEUNTERLAGEN
2020002413
Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der
SG Zeven 2020
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4, 27404 Zeven, Deutschland
18.05.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots................................................................................
3
632_Bewerbungsbedingungen_UVgO..................................................................................................
........... 7
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
7
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 7
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 7
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 7
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 7
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 7
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 7
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 7
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 7
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 7
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 7
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 7
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 7
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 8
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 8
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 8
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 8
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 8
633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen...........................................................................................
...... 9
634_Besondere_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen.....................................................................
11
Besondere Vertragsbedingungen
NTVergG-Dienstleistung............................................................................. 13
326_Zusätzliche-Vertragsbedingungen-Nds-2016...................................................................................
........ 17
124_Eigenerklaerung_LD..........................................................................................................
....................... 20
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-20
....................................................................................................... 22
216_Verzeichnis_der_vorzulegenden_Unterlagen
.......................................................................................... 23
Untitled
................................................................................................................................
..................... 24
Angebotsaufkleber_SG Zeven
......................................................................................................................... 25
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 26
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 47
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 49
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für
Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020002413
Maßnahme Reinigung der Straßenabläufe / Schmutzfänger SG Zeven
Auftragsbezeichnung Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020
Auftragsbeschreibung Die Stadt Zeven, die Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen sowie die Samtgemeinde Zeven
beabsichtigen die Reinigung der Straßenabläufe (Heeslingen Ort komplett, Ortsteile zum Teil) und die
Reinigung der Regen- bzw. Schmutzwasserkanalisation sschmutzfänger in den gemeindlichen
Straßenzügen zu vergeben. Die Reinigung der Straßenabläufe soll in der Stadt Zeven mit den
Ortsteilen, in der Gemeinde Elsdorf mit Ortsteilen und in der Gemeinde Heeslingen mit Ortsteilen 2x
jährlich erfolgen. Schächte werden nur 1x im Jahr gereinigt. In der Gemeinde Gyhum soll nur die
Reinigung der Schächte erfolgen.
VERFAHREN
Auftraggeber Samtgemeinde Zeven
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 27404 Samtgemeinde Zeven
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
90610000-6 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-e vergabe.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b
BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Sonstige
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 18.05.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 10.06.2020 15:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 17.06.2020 10:00:00
1
Bindefrist 27.07.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen Auftragsbeginn (in Rücksprache) nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Gesamt-Fertigstellung im
Herbst (November) 2020.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-e vergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff
suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 10.06.2020 15:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e vergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
18.05.2020
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
27404 Zeven
Deutschland
17.06.2020 10:00:00
27.07.2020
Reinigung der Straßenabläufe / Schmutzfänger SG Zeven
2020002413 Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020
216 - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
Besondere Vertragsbedingungen NTVergG
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen
Anlage: Übersicht Samtgemeinde Zeven
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
- Titel 1: der Stadt Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven / Titel 2: der Gemeinde Elsdorf, Am Markt 4, 27404
Zeven / Titel 3: der Gemeinde Gyhum, Am Markt 4, 27404 Zeven / Titel 4: der Gemeinde Heeslingen,
Am Markt 4, 27404 Zeven / Titel 5: der Samtgemeinde Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven
Samtgemeinde Zeven, Zentrale Vergabestelle 04281-716-126
Am Markt 4 vergabe@zeven.de
27404 Zeven
siehe Angaben zu Formblatt 216
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
gemäß Angebotsaufforderung/Eigenerklärung
siehe Angaben zu Formblatt 216
5
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls
vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in
verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort
abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9
Reinigung der Straßenabläufe / Schmutzfänger SG Zeven
2020002413 Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Rechnungsprüfungsamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
9.1 Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist
zu beachten.
9.2 Kriterium für die Wertung der Angebote: Preis.
9.3 Auftragsbeginn (in Rücksprache) nach Aufforderung durch den Auftraggeber,
Gesamt-Fertigstellung im Herbst (November) 2020.
6
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträgeu
nterhalb
der EU-Schwellenwerte" (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
7
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
8
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht
BImA-Nummer
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
27404 Zeven
Deutschland
Reinigung der Straßenabläufe / Schmutzfänger SG Zeven
2020002413 Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020
9
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,
ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss,
nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,
wird das Angebot ausgeschlossen.
10
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die  beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom
beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent
für jeden Werktag Prozent
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)
begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen ( 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
2020002413
Reinigung der Straßenabläufe / Schmutzfänger SG Zeven
Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020
Auftragsbeginn (in Rücksprache) nach Aufforderung
durch den Auftraggeber, Gesamt-Fertigstellung im
Herbst (November) 2020.
2
11
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung ( 18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden
oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers
entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach
deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß  771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner
schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
- -> weiter mit 9.1 auf gesondertem Blatt.
12
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 1 von 4
9.1 Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des  22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
13
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 2 von 4
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
14
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
15
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen."
16
Auftraggeber/Vergabestelle
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
024_111 (VHB-VOL 4.3)
06.2016
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1
b) Besondere Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
1.3
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Vertragsbestandteile
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
2 Preise
2.1
2.2
Stand: Mai 2016
Am Markt 4, 27404 Zeven, Deutschland
17
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
4
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
5 Verpackung
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6.1
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
6.4
6.3
8
8.1
8.2
9.1
9
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
Abnahme ( 13)
7 Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
- 2 -
18
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
9.2
9.3
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
9.4
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
10.2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.3
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Gerichtsstand ( 19)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15
- 3 -
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
19
124 LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren
Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren
Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Maßnahme
Leistung
Bewerber)
Bieter
)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
)
Nachunternehmer
)
anderes Unternehmen
)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen
Euro
Euro
Euro
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen
aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und
Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in
den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen
Personen werde ich benennen.
) zutreffendes ankreuzen
1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.
2020002413
Reinigung der Straßenabläufe / Schmutzfänger SG Zeven
Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020
20
124 LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.
Ich bin eingetragen bei:
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß  123 oder  124 GWB vorliegen
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden bin/sind
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß  124 GWB vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß  123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für
mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)3
2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
21
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 9, Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach	1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1
sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG1.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Samtgemeinde Zeven
2020002413
22
216
(Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017  Stand 2019 Seite 1 von 2
Vergabenummer Datum
Baumaßnahme
Leistung
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
 Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
 Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer
Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote
für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)
 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben
werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der
Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben
wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten
anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot,
in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes
Hauptangebot)
 Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
 Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
 Leistungsverzeichnis mit den Preisen
 Produktangaben in folgenden Positionen:
1.4 sonstige Unterlagen
 Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
2020002413
Reinigung der Straßenabläufe / Schmutzfänger SG Zeven
Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG Zeven 2020
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
23
216
(Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017  Stand 2019 Seite 2 von 2
2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
 Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
 Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
 rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde)
 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt
 Freistellungsbescheinigung nach  48b Einkommensteuergesetz
 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
 Produktdatenblätter benannter Fabrikate
2.4 sonstige Unterlagen
 Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
24
Angebotsaufkleber
Bitte benutzen Sie diesen Angebotsaufkleber, wenn Sie ...
 ein schriftliches Angebot einreichen möchten.
... den unterschriebenen Mantelbogen für Ihr elektronisches Angebot einreichen möchten.
...
Hinweis
Der Mantelbogen muss in einem verschlossenen Briefumschlag
bis zur Angebotsfrist bei der unten bezeichneten Adresse der Vergabestelle vorliegen!
Bitte Angebotsaufkleber ausschneiden und auf verschlossenen Briefumschlag kleben!
Absender
ANGEBOT
Bitte nicht öffnen!
Angebotsfrist
Ausschreibungsnummer
Ausschreibungstitel
Erklärungen und Nachweise zu Ihrem Angebot nachreichen möchten.
17.06.2020 10:00:00
2020002413
Reinigung der Straßenabläufe
und Schmutzfänger im Bereich
der SG Zeven 2020
Samtgemeinde Zeven -
Zentrale Vergabestelle
Am Markt 4
27404 Zeven
25
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
18.05.2020
Verfahren: 2020002413 - Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG
Zeven 2020
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vertragliche Regelungen 1
LB Teil A Bauobjekt, örtliche Gegebenheiten, allgemeine Baubeschreibung
Die Stadt Zeven / Gemeinde Elsdorf / Gemeinde Gyhum / Gemeinde
Heeslingen und die Samtgemeinde Zeven schreiben die Reinigung der
Straßenabläufe (Heeslingen Ort komplett, Ortsteile zum Teil) und die
Reinigung der Regen- bzw. Schmutzwasserkanalisation sschmutzfänger in den
gemeindlichen Straßenzügen aus.
Der Umfang beläuft sich auf
5712 StückStraßenabläufe
3680 StückRegenwasserkanalisat ionschmutzfänger
3718 StückSchmutzwasserkanalis ationschmutzfänger
1 Stück Sandfangschacht reinigen
Die Reinigung der Straßenabläufe erfolgt in der Stadt Zeven mit den
Ortsteilen, in der Gemeinde Elsdorf mit Ortsteilen und in der Gemeinde
Heeslingen mit Ortsteilen 2 mal jährlich. Schächte werden nur einmal im
Jahr gereinigt. In der Gemeinde Gyhum erfolgt nur die Reinigung der
Schächte.
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation werden
1 mal jährlich gereinigt, die Arbeiten beziehen sich auf die Stadt Zeven
mit Ortsteilen, sowie auf die Gemeinde Elsdorf mit Ortsteilen, die
Gemeinde Gyhum mit Ortsteilen und die Gemeinde Heeslingen mit
Ortsteilen.
Die Reinigungsarbeiten der 1 mal jährlichen
Schmutzwasserkanalisation sschmutzfänger beziehen sich auf die Stadt
Zeven mit Ortsteilen (OT), die Gemeinde Elsdorf mit OT, die Gemeinde
Gyhum mit OT und die Gemeinde Heeslingen OT, sofern sie zentralen
Anschluss haben.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum der
Samtgemeinde Zeven und sind nach Beendigung der Arbeiten wieder
abzugeben.
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen
Gegebenheiten selbst zu überzeugen.
Für die Dauer der Arbeiten ist dafür Sorge zu tragen, dass keine
Verkehrsbeeinträchtigunge n durch mögliche Verschmutzungen auftreten. Die
erforderlichen Leistungen für die Verkehrsregelungen gemäß der zu
beantragenden Verkehrsbehördlichenanord nungen (Samtgemeinde und
Landkreis), für die Säuberung der Fahrbahn, Zufahrten und Vorhalten der
Geräte, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
LB Teil B Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
26
Der Auftragnehmer reinigt alle Straßenabläufe, Regenwasser- und
Schmutzwasserschmutzfänge r in der Stadt Zeven / Gemeinde Elsdorf /
Gemeinde Gyhum
(nur Schächte, keine Straßenabläufe !!!) / Gemeinde Heeslingen
(Ortschaft Heeslingen komplett in den anderen Ortschaften nur die
Straßenabläufe in den Kreis und Landesstraßen).
Die Straßenabläufe sind in der Stadt Zeven mit Ortsteilen, in der
Gemeinde Elsdorf mit Ortsteilen und in Heeslingen die in den Kreis- und
Landesstraßen 2 mal jährlich zu reinigen und zwar direkt nach der
Auftragsvergabe und im Herbst (Nov.) 2020 nach Anweisung des AG.
Die Reinigung der Schmutzfänger in der Stadt Zeven, Gemeinde Elsdorf,
Gemeinde Gyhum und Gemeinde Heeslingen erfolgt 1 mal im Jahr mit dem 1.
Reinigungsgang für Straßenabläufe.
Die genauen Reinigungstermine sind mit der Verwaltung, abzustimmen. Es
werden die Daten (Straßenlisten mit Reinigungsdatum) per Liste als Fax
oder Mail übermittelt.
Eine Kontrolle und die Reinigung stark verschmutzter Straßenabläufe muss
gewährleistet sein.
Defekte Teile (z.B. Trichterbleche, Eimer und Klapperringe) sind durch
den Auftragnehmer auszutauschen. Die neuen Teile werden vom
Auftraggeber, über den Bauhof der Samtgemeinde, gestellt.
Das anfallende Räumgut ist fachgerecht zu entsorgen, die Entsorgung
erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Entsorgung ist der Samtgemeinde
durch geeignete Unterlagen (z.B. Wiegenoten, Entsorgungsnachweise)
nachzuweisen.
Das Laden, Abfahren und die Entsorgung gehen zu Lasten des
Auftragnehmers und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Sollte es zu gravierenden Massenabweichungen (Mehr- oder Mindermassen)
kommen, behält sich die Samtgemeinde die Möglichkeit der Nachkalkulation
vor. Die Zähllisten der letzten Jahre sind Grundlage dieser
Ausschreibung.
Hinweise zur Abrechnung
Es wird darauf hingewiesen, das die in Rechnung gestellten Leistungen,
bereits ab der 1. Abschlagsrechnung durch unterschriebene Aufmaße
nachzuweisen sind.
Rechnungsträger für die einzelnen Leistungen
sind je nach Gebietszugehörigkeit:
Stadt Zeven
Gemeinde Elsdorf
Gemeinde Gyhum
Gemeinde Heeslingen
Samtgemeinde Zeven
Die Rechnungen, Aufmaße und Massenberechnungen sind
gemäß der vorgegebenen Einteilungen zu erstellen, der Aufwand hierfür
wird nicht gesondert vergütet.
Sicherheitsanforderungen
Auf die sicherheitstechnischen Vorschriften der Berufs- genossenschaft
wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen des Fachbereiches 4 Bau,
Planung und Umwelt ist Folge zu leisten. Im Zweifelsfall entscheidet der
Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft. Zuwiderhandlungen werden
mit einer Anzeige geahndet.
Auf die Arbeitssicherheit der Personen ist besonders zu achten.
Die Samtgemeinde stellt keine Lagerungsmöglichkeiten des
Entsorgungsgutes bereit.
1 Stadt Zeven EUR .........................
1.1 Regenwasserabläufe Zeven EUR .........................
1.1.10 Regenwasserabläufe USt. [%]
19%
Menge
3.510,00
Einheit
Stk
Die Regenwassereinläufe im Stadtgebiet werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
27
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Für folgende Straßen sind Zähllisten zu erstellen
Otto-Bahrenburg-Weg, Richard-Wagner-Weg, Amselweg,
die
Listen dienen der Aktualisierung Pläne liefert der AG
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
1.1.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
2.035,00
Einheit
Stk
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Regenwasserabläufe Bademühlen EUR .........................
1.2.10 Regenwasserabläufe USt. [%]
19%
Menge
26,00
Einheit
Stk
Die Regenwassereinläufe in Bademühlen werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
15,00
Einheit
Stk
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
28
des
AN).
1.3 Regenwasserabläufe Badenstedt EUR .........................
1.3.10 Regenwasserabläufe USt. [%]
19%
Menge
39,00
Einheit
Stk
Die Regenwassereinläufe in Badenstedt werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
1.3.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
22,00
Einheit
Stk
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
1.4 Regenwasserabläufe Brümmerhof EUR .........................
1.4.10 Regenwassereinläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
16,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Brümmerhof werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
29
1.4.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
1.5 Regenwasserabläufe Brauel EUR .........................
1.5.10 Regenwassereinläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
48,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Brauel werden 2 mal jährlich
gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
1.5.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
40,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
1.6 Regenwasserabläufe Brüttendorf EUR .........................
1.6.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
104,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Brüttendorf werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
30
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
1.6.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
58,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
1.7 Regenwasserabläufe Oldendorf EUR .........................
1.7.10 Regenwassereinläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
102,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Oldendorf werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
1.7.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
57,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
31
1.8 Regenwasserabläufe Wistedt EUR .........................
1.8.10 Regenwassereinläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
68,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Wistedt werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
1.8.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
43,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Gemeinde Elsdorf EUR .........................
2.1 Regenwasserabläufe Elsdorf EUR .........................
2.1.10 Regenwassereinläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
424,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Elsdorf werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
32
2.1.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
214,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
2.2 Regenwasserabläufe Frankenbostel EUR .........................
2.2.10 Regenwassereinläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
89,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Frankenbostel werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
2.2.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
28,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
2.3 Regenwasserabläufe Ehestorf EUR .........................
2.3.10 Regenwassereinläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
20,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Ehestorf werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
33
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
2.3.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
38,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
2.4 Regenwasserabläufe Volkensen / Nindorf EUR .........................
2.4.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
81,00
Einheit
Stck
Die Regenwasserabläufe in Volkensen werden 2 mal
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
2.4.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
44,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
34
2.5 Regenwasserabläufe Hatzte EUR .........................
2.5.10 Regenwassereinläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
47,00
Einheit
Stck
Die Regenwassereinläufe in Hatzte werden 2 mal jährlich
gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
2.5.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
38,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
2.6 Regenwasserabläufe Rüspel EUR .........................
2.6.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
103,00
Einheit
Stck
Die Regenwasserabläufe in Rüspel werden 2 mal jährlich
gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Für die Straßen sind vom AG gelieferte Zähllisten
auszufüllen
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
35
2.6.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
48,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Gemeinde Gyhum EUR .........................
3.1 Regenwasserschächte Gyhum EUR .........................
3.1.10 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
102,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
3.2 Regenwasserschächte Bockel EUR .........................
3.2.10 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
76,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
3.3 Regenwasserschächte Hesedorf EUR .........................
3.3.10 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
71,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
36
AN).
3.4 Regenwasserschächte Nartum EUR .........................
3.4.10 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
129,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
3.4.20 Reinigung RW -
Sandfangschacht USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Reinigung des Regenwasser - Sandfangschachtes "Im
Winkel" in der Ortslage Nartum.
Schacht von angestautem Wasser befreien und Räumgut
aus
Sandfang ordnungsgemäß entsorgen. Die
Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber auf
Verlangen vorzulegen. Menge des Räumgutes bei max. 1,2
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
3.5 Regenwasserschächte Wehldorf EUR .........................
3.5.10 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
28,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
4 Gemeinde Heeslingen EUR .........................
4.1 Regenwasserabläufe Heeslingen EUR .........................
4.1.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
744,00
Einheit
Stk
Die Regenwassereinläufe im Kernort Heeslingen, werden
2
mal
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
37
jährlich gereinigt.
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Für folgende Straßen sind neue Zähllisten zu erstellen
Hohe Luft, Im Watersaal, Fuhrenkamp diese dienen zur
Aktualisierung
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
4.1.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
337,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
4.2 Regenwasserabläufe Boitzen EUR .........................
4.2.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
37,00
Einheit
Stk
Die Regenwasserabläufe in Boitzen in der Landesstraße
werden 2 mal jährlich gereinigt
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
4.2.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
27,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
38
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
4.3 Regenwasserabläufe Meinstedt EUR .........................
4.3.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
7,00
Einheit
Stk
Die Regenwasserabläufe in Meinstedt in der Kreisstraße
werden 2 mal jährlich gereinigt
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
4.3.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
29,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
4.4 Regenwasserabläufe Sassenholz EUR .........................
4.4.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
44,00
Einheit
Stk
Die Regenwasserabläufe in Sassenholz in den
Kreisstraßen werden 2 mal jährlich gereingt
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
39
4.4.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
37,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
4.5 Regenwasserabläufe Steddorf EUR .........................
4.5.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
82,00
Einheit
Stk
Die Regenwasserabläufe in Steddorf in den Kreis- und
Landesstraßen werden 2 mal jährlich gereingt
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
4.5.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
47,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
4.6 Regenwasserabläufe Weertzen Freyersen EUR .........................
4.6.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
53,00
Einheit
Stk
Die Regenwasserabläufe in Weertzen / Freyersen in den
Kreis- und Landesstraßen werden 2 mal jährlich
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
40
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
4.6.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
73,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
4.7 Regenwasserabläufe Wense EUR .........................
4.7.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
Stk
Die Regenwasserabläufe in Wense in der Kreisstraße
werden 2 mal jährlich gereingt
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
4.7.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
20,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
41
4.8 Regenwasserschmutzfänger Wiersdorf EUR .........................
4.8.10 Regenwasserabläufe reinigen USt. [%]
19%
Menge
38,00
Einheit
Stk
Die Regenwasserabläufe in Wiersdorf in den Kreis- und
Landesstraßen werden 2 mal jährlich gereinigt
Ganzjährige Kontrolle und die Reinigung stark
verschmutzter Einläufe im Einzelfall.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Defekte Teile ( z.B. Trichterbleche, Eimer und
Klapperringe) sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber
Achtung ! Die zweimalige Reinigung der Straßenabläufe
ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren -
d. h. 2 * reinigen, ergibt den Einheitspreis !!!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
4.8.20 Schmutzfänger reinigen USt. [%]
19%
Menge
67,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Regenwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Schmutzwasserschmutzfänge r EUR .........................
5.1 Reinigen der Schmutzfänger EUR .........................
5.1.10 Schmutzfänger Zeven USt. [%]
19%
Menge
1.867,00
Einheit
Stck
Die Schmutzfänger der Schmutzwasserkanalisation sind 1
mal jährlich zu reinigen.
Defekte Schmutzfänger sind durch den Auftragnehmer
auszutauschen, das Material stellt der Auftraggeber.
Defekte Abdeckungen sind zu dokumentieren und dem AG
anzuzeigen.
Das Entnahmematerial aus der Reinigung ist durch den
Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen (zu Lasten
des
AN).
Die Reinigung der Schmutzfänger kann parallell mit der
Regenwasserreinigung erfolgen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
42
5.1.20 Schmutzfänger Oldendorf USt. [%]
19%
Menge
63,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.30 Schmutzfänger Brüttendorf USt. [%]
19%
Menge
37,00
Einheit
Stck
siehe Pos. vor.
Ein Teil der Schächte ist aus Kunststoff, DN 600
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.40 Schmutzfänger Wistedt USt. [%]
19%
Menge
50,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.50 Schmutzfänger Brauel USt. [%]
19%
Menge
50,00
Einheit
Stk
siehe Postion vor
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.60 Schmutzfänger Elsdorf USt. [%]
19%
Menge
170,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.70 Schmutzfänger Rüspel USt. [%]
19%
Menge
43,00
Einheit
St
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.80 Schmutzfänger Ehestorf USt. [%]
19%
Menge
32,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
43
5.1.90 Schmutzfänger Hatzte USt. [%]
19%
Menge
36,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.100 Schmutzfänger Frankenbostel USt. [%]
19%
Menge
33,00
Einheit
Stk
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.110 Schmutzfänger Gyhum USt. [%]
19%
Menge
132,00
Einheit
Stck
siehe Position vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.120 Schmutzfänger Bockel USt. [%]
19%
Menge
58,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor. (Ortslage und Gewerbepark)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.130 Schmutzfänger Hesedorf USt. [%]
19%
Menge
182,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
9 Abdeckungen liegen im Baugebiet
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.140 Schmutzfänger Nartum USt. [%]
19%
Menge
169,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.150 Schmutzfänger Wehldorf USt. [%]
19%
Menge
44,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
44
5.1.160 Schmutzfänger Heeslingen USt. [%]
19%
Menge
405,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Im Baugebiet liegen noch ca. 20 Abdeckungen in der
Baustraße
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.170 Schmutzfänger Freyersen USt. [%]
19%
Menge
55,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.180 Schmutzfänger Weertzen USt. [%]
19%
Menge
122,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.190 Schmutzfänger Wiersdorf USt. [%]
19%
Menge
58,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.200 Schmutzfänger Boitzen USt. [%]
19%
Menge
73,00
Einheit
Stck
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stck
Gesamtpreis [EUR]
................
5.1.210 Schmutzfänger Wense USt. [%]
19%
Menge
39,00
Einheit
Stk
siehe Postion vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
45
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
46
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
18.05.2020
Verfahren: 2020002413 - Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG
Zeven 2020
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
47
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
18.05.2020
Verfahren: 2020002413 - Reinigung der Straßenabläufe und Schmutzfänger im Bereich der SG
Zeven 2020
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
48
Name Dateiname Größe MIME-Type
Übersicht Samtgemeinde Zeven Übersicht Samtgemeinde Zeven.pdf 318,32 KB application/pdf
49
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/05/1270a507-d6e0-4362-95b2-dec05253de6a.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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