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Ausschreibung: Archäologische Grabungen - DE-Riegel a.K.
Archäologische Untersuchungen
Dokument Nr...: 875394-2019 (ID: 2019110113071840784)
Veröffentlicht: 01.11.2019
*
Erschließung Baugebiet Breite III; Archäologische Grabungen
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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name Gemeinde Riegel a.K.
Straße Hauptstraße
Hausnummer 31
PLZ 7359
Ort Riegel a.K.
Telefon 07642 90 44 23
Fax 07642 90 44 23
E-Mail volker.hoggemeinde-riegel.de
Internet www.gemeinde-riegel.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOBIA
Vergabenummer BRIII/1-2019
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Es werden elektronische Angebote akzeptiert.
ohne elektronische Signatur (Textform).
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/fortgeschrittenem elektronischem Siegel.
D mit qualifizierter elektronischer Signatur/qualifiziertem elektronischem Siegel.
Kein elektronisches Vergabeverfahren.
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Planung und Ausführung von Bauleistungen
Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung
Riegel a.K., Baugebiet Breite III
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Archäologische Grabung Breite III
Archäologische Rettungsgrabung vor Beginn der Erschließungsarbeiten, 3,5 ha
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
EV Zweck des Auftrags
LL Seite 2 von 4 VHB Bund Ausgabe 2017
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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
h) Aufteilung in Lose nein
ja, Angebote sind möglich nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
(Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung März 2020
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen februar 2021 (Unterbrechungen sind möglich)
weitere Fristen
___________________________________________________________________
j) Nebenangebote
zugelassen
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
nicht zugelassen
k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden
nur elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden unter:
Vergabestelle, siehe a)
n) Ablauf der Angebotsfrist (Datum, Uhrzeit) Dienstag, 19.11.2019 um 10.00 Uhr
0) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind
Vergabestelle, siehe a)
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
q) Eröffnungstermin (Datum, Uhrzeit) Dienstag, 19.11.2019 um 10.00 Uhr
Ort
Rathaus Riegel, Hauptstraße 31, 79359 Riegel, Zimmer 20, 1. OG
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie
enthalten sind
t) Rechtsform der/Anforderungen an Bietergemeinschaften
j gesamtschuldnerisch haftend mit bevolimächtigtem Vertreter
U.. Seite 3 von 4 VHB -Bund -Ausgabe 2017
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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
u) Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifika
tion von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklä
rungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eV. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Ver
langen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerkläwng zur Eignung ist erhältlich
liegt den Ausschreibungsunterlagen bei
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
siehe Ausschreibungsunterlagen
v) Ablauf der Bindefrist 19.12.2019
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A)
Landratsamt Emmendingen
Kommunal -und Prüfungsamt
Postfach 1120
79301 Emmendingen
E
Seite 4 von 4 VHB -Bund -Ausgabe 2017
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 2019
Leistungsbeschteibung mit Leistungsverzeichnis für die archäologische Grabung in
Riegel am Kaiserstuhl Breite III, Landkreis Emmendingen
Teil 1. Leistungsbeschreibung
1.1. Vorbemerkung
Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin
(min. Master oder Magister) zu leiten, der/die Erfahrung in der Durchführung von
archäologischen Ausgrabungen provinzialrömischer Gebäude und Siedlungs- und
Grabbefunde sowie vor- und frühgeschichtlicher Siedlungen und Grabbefunden in
Süddeutschland oder Gebieten mit vergleichbaren Bodenbeschaffenheiten nachweisen
kann.
Nach Auftragserteilung ist vom Auftragnehmer (AN) eine Grabungserlaubnis nach 21
DSchG BW beim Landesamt für Denkmalpflege (LAD) zu beantragen. Bestandteil des
Antrags ist das Grabungskonzept der Grabungsfirma (AN) mit Nennung der
Grabu ngsleitu ng.
Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den
Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach 21 DSchG BW anders geregelt,
gemäß den Richtlinien für Grabungsfirmen und Investoren zur Durchführung
archäologischer Ausgrabungen und Prospektionen in Baden-Württemberg durchgeführt
werden:
https ://www.denkmaloflecje-bw.de/fileadmin/media/denkmaloflecie-bw/qeschichte-auftrag
struktur/firmenarchaeologie/allgemein/richtlinie bw 201804 2.pdf
Ergänzend gelten die Prospektions- und Grabungsrichtlinien für drittfinanzierte Maßnahmen
des Verbands der Landesarchäologen (VLA):
htt ://www.landesarchaeologen.de/fileadmin/Dokumente/Dokumente Kommissionen/Dokumente Grabungstechni
ker/nrabunqsstandards april 06.idf
Auch falls die Genehmigung im Rahmen einer Planfeststellung oder eines anderen
denkmalschutzrechtlichen Verfahrens schon erteilt wurde, müssen die archäologischen
Arbeiten entsprechend den o.g. Richtlinien durchgeführt werden. Vor Beginn muss dann
noch das detaillierte Grabungskonzept der Grabungsfirma mit Nennung des Grabungsleiters
dem LAD zur Prüfung vorgelegt werden.
Beim Auffinden von besonders gut erhaltenen baulichen Hinterlassenschaften ist das
weitere Vorgehen mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB), dem LAD und dem
Auftraggeber (AG) vor Ort zu klären.
Bei bedeutenden Befunden und Funden (z.B. Gräbern, Sarkophagen, Töpferöfen o. ä.)
muss umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor Raubgräbern in
Abstimmung zwischen AG und dem LAD gesorgt werden.
1.2. Erläuterung und Ablauf der archäologischen Maßnahme
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl, Landkreis
Emmendingen, Baugebiet Breite III (4,9 ha), innerhalb eines Kulturdenkmals gemäß 2,
hier Denkmallisten-Nr. 2: römischer Vicus; neolithische, bronzezeitliche und eisenzeitliche
Siedlungen (ADAB-Id. 97002217).
Kenntnisstand vor Grabungsbeginn:
Bereits 2015 kam auf dem Gelände Breite III durch das Anlegen einer Baustellenfläche
für das Baugebiet Breite II ein gut erhaltener, römischer Steinkeller zutage.
Vom 12.11. bis 14.11.2018 führte das LAD auf dem gesamten Gebiet Breite III eine
geophysikalischen Prospektion durch. Die magnetische Kartierung lässt die bekannte,
römische Straße Richtung Westen (Rheinübergang) mit einer bislang unbekannten
Abzweigung Richtung Nordwesten sehr deutlich erscheinen. Über die ganze Fläche streuen
zudem Grubenstrukturen. Konzentrationen von positiven Anomalien nördlich der Ost-West
Straße und vermehrt östlich der Straßengabelung zeugen sicher von der Vicusbebauung,
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 2019
Leistungsbeschteibung mit Leistungsverzeichnis für die archäologische Grabung in
Riegel am Kaiserstuhl Breite III, Landkreis Emmendingen
vermutlich in Form von Streifenhäusern. Parallel in einem Abstand von ca. 75 m zu der
römischen Straße, die nach Nordwesten führt, fallen mehrere lineare, untereinander
rechtwinklige Strukturen auf. Es könnte sich um die Fundamente von einem oder zwei
(römischen?) Gebäuden außerhalb des Vicus handeln.
Zwischen dem 26.11. und dem 21.12.2018 wurden nördlich der eindeutigen
Befundsituation im Zusammenhang mit der römischen Straßenführung dreiundzwanzig
Baggersondagen angelegt. Die zahlreichen, durch diese Schnitte freigelegten Befunde
zeugen nach einer ersten Sichtung der Funde von mindestens vier Epochen wie folgt:
- Gruben und eine Körperbestattung des Endneolithikum bzw. der frühen Bronzezeit;
- eine Vorratsgrube und weitere Grubenstrukturen der Übergangszeit Urnenfelderzeit/
Hallstatt C;
- eine Materialkonzentration der (mittleren?) Latnezeit;
- drei römische Brandgräber sowie die zwei römischen Straßentrassen und ihre
zugehörigen Begleitgräben.
Siedlungsreste weiterer vor- oder frühgeschichtlicher Perioden können durch das
Vorhandensein undatierter Grubenstrukturen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Sowohl die römischen als auch die vorgeschichtlichen Befunde sind fast über das gesamte
Baugebiet verteilt und weisen auf mehrere Siedlungsschwerpunkte hin, auch wenn die
Grenzen der vorgeschichtlichen Siedlungsspuren anhand der Voruntersuchung nicht präzise
erfasst werden können.
Zusammenfassend haben die Voruntersuchungen gezeigt, dass auf einer Hauptfläche
(33.550 m2) und zwei Nebenflächen (1330 m2 und 120 m2) von insgesamt 3,5 ha (siehe
Anlage 1) Befunde und Funde aus mindestens drei Jahrtausenden anzutreffen sind.
Ungefähre Angaben zur Oberbodenabdeckung (Anlage 2):
Auf allen Flächen beträgt die humose Überdeckung ca. 0,30 m. In zwei Bereichen ist unter
der Humusschicht eine kolluviale bzw. braune Abdeckung beobachtet worden. Diese
erreicht auf ca. 11100 m2 der Fläche 1 (33550m2) 0,20 m bis 0,60 m und auf ca. 350 m2
der Fläche 2 (1330m2) 0,20 m bis 0,40 m.
Das gesamte Baugrundstück ist bisher von tieferen Bodeneingriffen verschont geblieben.
Nach dieser Lage der Dinge ist mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden
zu rechnen, die als Kulturdenkmale gemäß 2 DSchG gelten und der Erhaltungspflicht
nach 6 DSchG unterfallen. Das Bauvorhaben wird zur unwiederbringlichen Zerstörung
geschützter Denkmalsubstanz führen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen
und das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum Erhalt des
Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen vor
Beginn der Baumaßnahmen einer archäologischen Rettungsgrabung nach dem
Veranlasserprinzip, d.h. auf Veranlasserkosten, mit der die Befunde und Funde fachgerecht
dokumentiert und geborgen werden.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung der Maßnahme:
Die Festlung der Grabungsabschnitte innerhalb der Gesamtausgrabungsfläche erfolgt vor
Abtragung des Oberbodens in Rücksprache mit dem LAD.
Sämtliche maschinellen Erdarbeiten und Bodeneingriffe müssen nach Anweisung von AN
und LAD mit einem Bagger mit hydraulisch schwenkbarem, glattem Böschungslöffel zur
Erstellung eines Feinplanums auf Befundniveau erfolgen. Falls unter schon bearbeiteten
Befundhorizonten weitere ältere Befundhorizonte, getrennt von Kolluvien, Planierschichten
o.ä. liegen, müssen diese entsprechend bearbeitet werden.
2
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 2019
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis für die archäologische Grabung in
Riegel am Kaiserstuhl Breite III, Landkreis Emmendingen
Minibagger- u. Großmaschineneinsatz zum Abtragen von archäologischen Schichten und zur
Einzelbefundbearbeitung erfolgen in Absprache mit dem LAD. Aushub und Planum sind mit
der Metallsonde abzusuchen.
Um die Grabungskosten niedrig zu halten sollen neuzeitliche und moderne Bodeneingriffe
(Rübenmieten etc.) weder feingeputzt noch fotografiert werden und lediglich unter einer
Sammelbefundnummer, nach Typus getrennt, mit einem Punkt eingemessen werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Befunde aus dem 2. Weltkrieg (Laufgräben etc.).
Alle vorgeschichtlichen, römischen und mittelalterichen Befunde und Siedlungshorizonte
müssen im Planum sauber freigeputzt und fotografisch, zeichnerisch und beschreibend
dokumentiert sowie entsprechend vermessen werden. Sie sind digital dreidimensional
einzumessen und in ETRS89/UTM, Zone 32 N (EPSG:25832) zu verorten.
Alle archäologischen Befunde müssen mit ihren Umrisslinien tachymetrisch eingemessen
werden. Besondere Befunde müssen zusätzlich photgrammetrisch aufgenommen werden.
Minibagger- u. Großmaschineneinsatz zur Einzelbefundbearbeitung erfolgt im Bedarfsfall in
Absprache mit dem LAD.
Besonders tief reichende Befunde (Brunnen o. ä.) bedürfen grundsätzlich einer
Einzelfallentscheidung zwischen AG und LAD. Dazu müssen die entsprechenden Befunde
abgebohrt werden.
Brandgräber werden nach der ersten Dokumentation im Planum im Block geborgen und
unter Mitwirkung eines Anthropologen/einer Anthropologin unter Laborbedingungen
weiterbearbeitet. Andersartige Befunde dürfen nur nach Rücksprache mit dem LAD im Block
geborgen werden.
Da es einer engen Abstimmung mit dem Vorhabenträger, dem LAD und der beauftragten
Grabungsfirma bedarf, findet wöchentlich ein ]our fixe mit allen Beteiligten statt. Abhängig
von der Befundsituation sind auch zusätzliche Besprechungen mit dem LAD möglich.
AG und AN verständigen sich gesondert darüber, ob und ggf. wie die Grabungsflächen nach
Abschluss der Geländearbeiten wieder verfüllt werden müssen.
1.2.1. Grabungsdokumentation
Die archäologische Dokumentation muss in deutscher Sprache nach den o.g. Richtlinien
durchgeführt werden. Für die Maßnahme wird vom Archäologischen Landesmuseum BadenWürttemberg (ALM) eine Vorgangsnummer
vergeben, die vom LAD übermittelt wird.
1.2.2. Berichtspflicht
Nach Beginn der Maßnahme muss bei längeren Maßnahmen vierzehntägig ein
Zwischenbericht für den AG und das LAD mit Darstellung des Grabungsablaufes, kurzer
Vorstellung der Befunde und wichtiger Funde sowie einem aktuellem Gesamtplan mit den
bearbeiteten Flächen und archäologisch relevanten Befunden erstellt werden.
Außerdem müssen die bislang entstandenen Kosten nach Vereinbarung gegenüber dem AG
beziffert und die voraussichtliche Kostenentwicklung abgeschätzt werden.
Zur Kostenkontrolle ist dem AG regelmäßig eine Auflistung aller in dem jeweiligen Zeitraum
durchgeführten kostenrelevanten Positionen, geordnet nach den Positionen im
Leistungsverzeichnis, zu übergeben.
1.2.3. Probenentnahmen für naturwissenschaftliche Datierungen und
Untersuchungen
Entsprechende Beprobungen sind in Abstimmung mit dem LAD vorzunehmen.
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Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 2019
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis für die archäologische Grabung in
Riegel am Kaiserstuhl Breite III, Landkreis Emmendingen
1.2.4. Arbeitssicherheit
Die archäologischen Arbeiten werden unter Beachtung der Empfehlungen zur
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei archäologischen Ausgrabungen, Düsseldorf
2005, durchgeführt.
htts://www.unfallkasse
nrw.de/fileadmin/server/download/Sonderschriften/S 25 Arbeitssicherheit Ausgrabungen.pdf
1.2.5. Schutz von nicht untersuchten Befunden
Alle tiefen Befundstrukturen, wie z.B. Brunnen, die nicht vollständig archäologisch
untersucht wurden, müssen vor ihrer Überdeckung mit Boden mit einem Geotextilvlies zu
ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei etwaigen späteren Erdeingriffen
abgedeckt werden.
1.2.6. Schutz vor Raubgräbern
Bei bedeutenden Befunden/Funden (wie Gräbern o. ä.) muss in Abstimmung mit dem LAD
und dem AG umgehend vom AN für eine durchgehende Bewachung des Fundplatzes auch
außerhalb der Arbeitszeiten gesorgt werden, um die Befunde/Funde vor Raubgräbern zu
schützen.
1.2.7. 3D-Aufnahme von Befunden
Eine 3D Dokumentation erfolgt in Absprache mit dem LAD bei bedeutenden Befunden. Zu
bedeutenden Befundstrukturen können beispielsweise originale Oberflächen und
Architekturreste, Öfen, Brunnen, markante Geländestrukturen, Gräber und sonstige
bedeutende Befundsituationen in situ gehören. Die Aufnahmen sind in den Grabungsablauf so
einzuplanen, dass die entsprechenden Befunde vollständig dokumentiert werden. 3DOberflächendaten müssen in Form von
georeferenzierten, hochaufgelösten und fotorealistisch
texturierten 3D-Modellen dokumentiert werden. Die 3D-Modelle sind in adäquater Form
aufzubereiten (z. B. als 3D-Modell, DOM und/oder Orthofotomosaik). Zulässige Formate für
fertig prozessierten 3D-Daten sind: Punktwolken (.las; .pts), Meshs .obj (Texturen als .png)
und DOM und Orthofotomosaike (geotiff).
1.3. Personal
Das eingesetzte Personal erfüllt die Qualifikationsvoraussetzungen der unten aufgeführten
Vergütungsgruppen. Die Qualifikationen nach Gruppe II und III sind dem Auftraggeber
durch Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen etc. nachzuweisen.
Der/die wissenschaftliche Grabungsleiter(in) muss dem LAD vor Beginn schriftlich mitgeteilt
werden und bedarf der Zustimmung. Er/sie soll auf der Grabung ständig anwesend sein.
Urlaubs- und Krankheitsvertretungen etc. sind dem LAD anzuzeigen.
Vergütungsgruppen für das Grabungspersonal:
1 -Grabungsleitung durch archäologische/n Fachwissenschaftler/in mit
Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 1.1.1.
II -Gtabungstechniker/in mit Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 1.1.2
- Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Grabungstechnik
- Vermessungstechniket
-Archäologische Fachwissenschaftler/innen mit BA-, MA- oder
vergleichbarem Abschluss
III - Grabungszeichner/innen, Dokumentationsassistenten/innen und
Grabungsarbeiter/innen mit mehrjähriger Erfahrung
auf archäologischen Ausgrabungen
- Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung
IV - Grabungshelfer, unqualifiziert
- Studenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung
Das Personal muss mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelme, Sicherheitsschuhe,
Regen- und Winterschutzkleidung) ausgestattet sein.
Die Zusammensetzung und Stärke des Grabungsteams wird zusammen mit dem
Auftraggeber in Abhängigkeit von der archäologischen Befundsituation und dem
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Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 2019
Leistungsbeschreibung mit Leistungsvetzeichnis für die archäologische Grabung in
Riegel am Kaiserstuhl Breite III, Landkreis Emmendingen
Baufortschritt festgelegt. Das Grabungspersonal soll entsprechend dem Arbeitsanfall
sinnvoll eingesetzt werden. Anderungen während der Maßnahme erfolgen nur in
Abstimmung mit dem Auftraggeber. Es muss ein Tagesrapport mit Stundennachweis
geführt werden, in dem die Namen und die jeweilige Vergütungsgruppe notiert werden. Der
Rapport sollte vom Auftraggeber täglich abgezeichnet werden.
Der Baggermaschinist muss Erfahrung in sorgfältigem lagenweisem Bodenabziehen und
dem Herstellen eines Feinplanums nachweisen.
1.4.1. Grabungsausstattung
Zur Ausstattung gehören das zur ordnungsgemäßen Durchführung der archäologischen
Außen- und Innenarbeiten erforderliche grabungstechnische Werkzeug und die
fotografische, zeichnerische, vermessungstechnische Ausrüstung sowie die entsprechende
EDV-Ausrüstung; ebenso die übliche Grabungsstellenausrüstung, wie Metallsuchgerät,
Pürckhauer, Abdeckfolien, Grabungsschirme, kleine Grabungszelte usw.
1.4.2. Grabungsstelleneinrichtung
Aufenthalts- und/oder Bürocontainer bzw. Bauwagen sowie Baustellentoiletten oder
entsprechende vom AG zur Verfügung gestellte Ersatzeinrichtungen.
1.5. Aufarbeitung im Innendienst
Zur Aufarbeitung gehören alle im Rahmen der Fundbearbeitung und Dokumentations
aufarbeitung im Innendienst zu erbringenden Leistungen gemäß den Nebenbestimmungen
der Grabungsgenehmigung und den Richtlinien für Grabungsfirmen und Investoren zur
Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Prospektionen in Baden-Württemberg
sowie ggf. den o.g. Richtlinien des VLA.
Aufarbeitung: Dazu gehören u.a. die Fundbearbeitung (Säuberung, Beschriftung,
Auflistung, Trennung der Funde nach Materialgruppen und Bestimmung der Funde), die
Aufbereitung der digitalen Daten und die Erstellung von Planunterlagen, div. Listen sowie
die Erarbeitung des Abschlussberichtes.
Dokumentationsabgabe: Übergabe der vollständigen Unterlagen spätestens zu dem in
der Grabungsgenehmigung festgelegten Termin:
an den AG einen Abschlussbericht
an das LAD einen Abschlussbericht sowie die vollständigen
Dokumentationsunterlagen in digitaler Version, Ausdrucke aller zeichnerischen
Dokumente und der Fundliste sowie Übergabe aller analogen Originale.
Fundübergabe: Die Funde werden an das LAD mit den Unterlagen gemäß den o.g.
Richtlinien übersteht. Das Fundmaterial muss fachgerecht, nach den aktuellen
Restaurierungsstandards erstversorgt (z.B. Lagerung im Kühlschrank) vom AN an das LAD
übergeben werden. In Rücksprache mit dem LAD werden bestimmte Materialgruppen
(Metall, fragiles Glas, Organik etc.) direkt an die Restaurierungswerkstatt des LAD
übergeben.
1.6. Eingriffs- und Abbruchklausel
Nach fachlicher Begutachtung durch das LAD kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber
sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus finanziellen Gründen jederzeit Einfluss auf den
Umfang der Befunduntersuchungen genommen werden. Falls keine oder nur wenige
relevante Befunde vorliegen, kann jederzeit ein Abbruch der Gesamtmaßnahme bzw. von
Teilabschnitten erfolgen.
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Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 2019
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis für die archäologische Grabung in
Riegel am Kaiserstuhl Breite III, Landkreis Emmendingen
Anlage 1
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Gemeinde-Riegel-a-K/2019/10/3143576.html
Data Acquisition via: p8000000
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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