Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019072112204137105" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV - DE-München
Dienstleistungen im Elektrobereich
Technische Kontrolle
Dokument Nr...: 872317-2019 (ID: 2019072112204137105)
Veröffentlicht: 21.07.2019
*
  Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
VERGABEUNTERLAGEN
2019SBA000008
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Sophienstraße 6, 80333 München, Deutschland
10.07.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Leistungsbeschreibung/ Leistungsverzeichnis
................................................................................................. 2
1. Vorwort
................................................................................................................................
................. 4
1.1. Verantwortung für die Organisation der Prüfungen im Unternehmen ....................................... 4
1.2. Gesetze und sonstige
Vorgaben............................................................................................... 4
2.
Prüfung........................................................................................................................
......................... 5
2.1. Grundlegende
Vorgaben........................................................................................................... 5
2.2. Allgemeiner Prüfablauf unter Beachtung der VDE 0105-100.................................................... 7
2.2.1. Messungen und Prüfungen an einer elektrischen Anlage.............................................. 7
2.2.2. Definition eines Stromkreises......................................................................................... 11
2.2.3. Messungen und Prüfungen an einer elektrischen Maschine.......................................... 14
2.3. Qualifikation der Messtechniker (OEBefähigte Person) ............................................................ 16
2.3.1. Definition der OEBefähigten Person nach TRBS 1203 .................................................. 16
2.3.2. Weiterbildung
................................................................................................................. 17
2.3.3.
Weisungsfreiheit............................................................................................................. 17
2.3.4. Beispiel für eine Bescheinigung der Weiterbildung ........................................................ 18
2.4. Kalibrierung und Kalibrierzertifikate der verwendeten Messgeräte ........................................... 18
2.4.1. Beispiel für ein Kalibrierzertifikat
.................................................................................... 19
2.5. Dokumentation
.......................................................................................................................... 20
2.6. Ausstattung der Prüfer
.............................................................................................................. 20
2.7. Mengengerüst und
Prüfumfang................................................................................................. 21
2.8. Zeitliche Vorgaben
.................................................................................................................... 22
2.9. Personal
................................................................................................................................
.... 22
2.10. Angebotspreise und weitere Kosten........................................................................................
22
2.11. Rechnungstellung,
Bezahlung................................................................................................. 22
2.12. Ansprechpartner (AG)
............................................................................................................. 23
3. Schlussbestimmungen
......................................................................................................................... 23
4. ANHANG
A...............................................................................................................................
............ 24
Mengengerüst und
Prüfungsumfang................................................................................................................
25
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 27
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 27
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 27
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 27
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 28
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 28
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 28
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 28
i
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 31
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 31
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 32
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 33
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
33
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
33
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 34
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 34
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 34
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 35
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 36
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 38
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 38
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 38
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 38
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 39
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 40
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 40
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 40
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 41
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 41
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 42
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 48
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 51
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019SBA000008 - Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
Auftraggeber Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Liefer-/Ausführungsort 81541 München
VERFAHREN
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Losweise Vergabe Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
TERMINE
Frist Bieterfragen 30.07.2019 14:00
Angebotsfrist 06.08.2019 14:00:00
Bindefrist 08.10.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 Pop-Ups müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach  126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 1 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
Spezifikation
Prüfung von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
nach
VDE 0105-100
VDE 0100-600
VDE 0113-1 (EN 60204-1)
2
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 2 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
Inhalt
1. VORWORT 3
1.1. Verantwortung für die Organisation der Prüfungen im Unternehmen 3
1.2. Gesetze und sonstige Vorgaben 3
2. PRÜFUNG 4
2.1. Grundlegende Vorgaben 4
2.2. Allgemeiner Prüfablauf unter Beachtung der VDE 0105-100 6
2.2.1. Messungen und Prüfungen an einer elektrischen Anlage 6
2.2.2. Definition eines Stromkreises 10
2.2.3. Messungen und Prüfungen an einer elektrischen Maschine 13
2.3. Qualifikation der Messtechniker (Befähigte Person) 15
2.3.1. Definition der Befähigten Person nach TRBS 1203 15
2.3.2. Weiterbildung 16
2.3.3. Weisungsfreiheit 16
2.3.4. Beispiel für eine Bescheinigung der Weiterbildung 17
2.4. Kalibrierung und Kalibrierzertifikate der verwendeten Messgeräte 17
2.4.1. Beispiel für ein Kalibrierzertifikat 18
2.5. Dokumentation 19
2.6. Ausstattung der Prüfer 19
2.7. Mengengerüst und Prüfumfang 20
2.8. Zeitliche Vorgaben 21
2.9. Personal 21
2.10. Kosten 21
2.11. Rechnungstellung, Bezahlung 21
2.12. Ansprechpartner (AG) 22
3. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 22
4. ANHANG A 23
3
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 3 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
1. Vorwort
1.1. Verantwortung für die Organisation der Prüfungen im
Unternehmen
Jeder Arbeitgeber hat nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
für die Sicherheit der in seinem Unternehmen anwesenden Personen
(Mitarbeiter, Besucher, Fremdhandwerker usw.) zu sorgen.
Dies bedeutet, dass:
- für diese Personen (Beschäftigten) nur Arbeitsmittel bereitgestellt
werden, bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung Sicherheit
und Gesundheitsschutz gewährleistet sind und
- diese nur verwendet werden, wenn sie für die vorgesehene
Verwendung geeignet sind.
Verantwortlich dafür, dass diese Verantwortung erkannt und alle zu ihrer
Umsetzung erforderlichen Maßnahmen festgestellt und umgesetzt werden,
ist der Unternehmer bzw. die diesem entsprechende als Verantwortlicher
oder Führungskraft eingesetzte Person.
Alle Maßnahmen, die notwendig sind um diese Ziele zu erreichen, hat der
Unternehmer zu organisieren und durchzusetzen. Daraus ergibt sich auch
die Pflicht zum Prüfen dieser Arbeitsmittel, einschließlich der elektrischen
Geräte, in dem zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
erforderlichen Art, Umfang und Frist.
1.2. Gesetze und sonstige Vorgaben
Elektrische Anlagen und Maschinen reagieren kontinuierlich auf elektrische,
mechanische, oder umweltbedingte Veränderungen. Dabei verändern sich
neu errichtete elektrische Anlagen und Maschinen genauso, wie
bestehende elektrische Anlagen und Maschinen. Elektrotechnische
Veränderungen können aktiv durch äußere Eingriffe herbeigeführt werden,
sie können aber auch passiv jederzeit im normalen Betrieb entstehen (z. B.
durch Schalt- und Steuervorgänge, kurzzeitige Überlastungen, u. ä.).
Genau vor diesem Hintergrund fordert der Gesetzgeber über die allgemein
4
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 4 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
anerkannten Regeln der Technik die regelmäßige Wartung und Prüfung
durch den Betreiber einer elektrischen Anlage bzw. elektrischen Maschine.
2. Prüfung
2.1. Grundlegende Vorgaben
- Die beauftragte Firma (kurz AN) muss eine verantwortliche Elektrofachkraft
(VEFK) in Ihrem Hause als Ansprechpartner benennen.
- Der AN benennt dem Auftraggeber alle Prüfer mit Namen und Qualifikation
(kurz AG); siehe auch Punkt 2.3.
- Jeder Prüfer muss mit den unter Punkt 2.6 benannten Arbeitsmitteln
ausgestattet sein.
- Die Prüfer müssen selbstständig und ohne Aufsicht die Prüfungen
vornehmen können; von Seiten des AG wird eine Person abgestellt, die
über Ortskenntnis und Schließberechtigung verfügt.
- Die Leistungserbringung erfolgt Mo - Do von 7:30 bis 16:30 Uhr und Fr von
 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr unter Berücksichtigung der Erfordernisse des AG.
- Der bestehende Datenbestand muss weiter gepflegt werden. Dazu muss
vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende ein Abgleich der Daten erfolgen.
- Die Prüfung erfolgt gemäß Punkt 2.2. Diese beinhaltet auch die
Gefährdungsbeurteilung der zu prüfenden elektrischen Anlage(-nteil) bzw.
Maschine und damit auch die Festlegung der Prüfintervalle.
- Die Dokumentation muss rechtssicher gemäß Punkt 2.5 durchgeführt
werden. Es sind alle Schritte des Prüfablaufs inkl. der Messwerte und des
angewandten Messverfahrens zu dokumentieren.
- Können bestimmte Prüfschritte nicht durchgeführt werden, so ist dieser
ausgelassene Prüfschritt mit der Angabe des Grundes im Prüfbericht zu
dokumentieren.
- Defekte an einer Anlage(-nteil) bzw. Maschine, bei denen Gefahr für Leib
und Leben der Beschäftigten bei der weiteren Benutzung besteht, sind
unverzüglich vor der weiteren Nutzung in geeigneter Form zu sichern.
Über diesen Umstand ist der Unternehmer bzw. die diesem entsprechende,
als Verantwortlicher oder Führungskraft eingesetzte Person des AG
unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
5
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 5 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
- Elektrische Anlage(-nteil) bzw. Maschine mit positivem Prüfergebnis
werden mit Prüfetiketten versehen (siehe Abbildung), auf denen der
nächste Prüftermin und das Prüfdatum ersichtlich ist. Alte vorhandene
Prüfplaketten sind zu entfernen.
Erstprüfungen (Anlage bzw. Maschine)
Prüfplakette VDE 0100-600 Prüfplakette VDE 0113-1
Wiederkehrende Prüfung (Anlage und Maschine)
Prüfplakette VDE 0105-100
- Die elektrische Anlage(-nteil) bzw. Maschine ist mit einer eindeutigen
Betriebsmittelkennzeichnung versehen. Diese ist für den AN bindend und
in allen Dokumentationen anzuwenden.
- Bei einer Erstprüfung einer elektrischen Anlage(-nteil) bzw. Maschine ist
eine vollständige Prüfung, d. h. 100 % Prüfung durchzuführen.
- Der Umfang wiederkehrender Prüfungen darf je nach Bedarf und nach den
Betriebsverhältnissen auf Stichproben (mindestens 30 %) sowohl in Bezug
auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden
Maßnahmen beschränkt werden, soweit dadurch eine Beurteilung des
ordnungsgemäßen Zustandes möglich ist. Die vorhandenen RCDs der zu
prüfenden elektrischen Anlage sind zu 100 % messtechnisch zu prüfen.
Dabei sind die Berührungsspannung, der Auslösestrom sowie die
6
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 6 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
Auslösezeit nachzuweisen. Das Gleiche gilt für den Nachweis der
Durchgängigkeit des Schutzleitersystems.
- Bei fehlender Dokumentation der zu prüfenden elektrischen Anlage(-nteil)
bzw. Maschine (kein Schaltplan, keine Legende und keine Kennzeichnung
des Schutzorgans auf den Betriebsmitteln) ist diese elektrische Anlage(-
nteil) bzw. Maschine nicht prüffähig. In so einem Fall ist der AG umgehend
zu benachrichtigen und eine Entscheidung herbeizuführen.
- Sind Mängel in einer elektrischen Anlage(-nteil) bzw. Maschine vorhanden,
sind diese entsprechend im Prüfprotokoll zu nennen und zu klassifizieren.
Falls erforderlich sind in Abstimmung mit der verantwortlichen Person des
AG entsprechende Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu treffen.
2.2. Allgemeiner Prüfablauf unter Beachtung der VDE 0105-100
Zum Abschnitt Messen sind nachfolgende spezielle Betrachtungen zu
Anlagen und Maschinen zu beachten.
2.2.1. Messungen und Prüfungen an einer elektrischen Anlage
Die VDE-Bestimmungen unterscheiden bei der Prüfung elektrischer
Anlagen grundsätzlich
- die Erstprüfung nach VDE 0100-600:2017-06 Abs. 6.4 und
7
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 7 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
- die wiederkehrende Prüfung nach VDE 0105-100/A1:2017-06 Abs.
5.3.3.101 sowie VDE 0100-600:2017-06 Abs. 6.5.
Bei der Erstprüfung nach VDE 0100-600, also bei Neuerrichtung,
Erweiterung oder nach wesentlicher Änderung, muss jede elektrische
Anlage - soweit sinnvoll durchführbar - während der Errichtung und nach
Fertigstellung geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb
genommen wird.
Bei der wiederkehrenden Prüfung in elektrischen Anlagen gibt es keinen
eindeutig definierten Prüfzeitraum. Nach VDE 0105-100 müssen elektrische
Anlagen in geeigneten Zeitabständen wiederkehrend geprüft werden. Unter
VDE 0105-100 Abs. 5.3.3.101.6 wird vorgegeben, dass die Häufigkeit der
wiederkehrenden Prüfung einer Anlage unter Berücksichtigung der Art der
Anlage und Betriebsmittel, der Verwendung und des Betriebs der Anlage,
Häufigkeit und Qualität der Anlagenwartung und der äußeren Einflüsse,
denen die Anlage ausgesetzt ist, bestimmt werden muss. Hier ist somit der
Betreiber elektrischer Anlagen gefordert unter Berücksichtigung der
Betriebsbedingungen geeignete Prüfzeiträume und den Umfang selbst
festzulegen, so dass dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen
Zustands der elektrischen Anlage hinreichend möglich ist. Somit ist eine
gefährdungsbezogene Prüffristenermittlung anhand einer
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Für Anlagen, die im normalen Betrieb einem wirksamen
Managementsystem für vorbeugende Unterhaltung und Wartung
unterliegen, dürfen nach VDE 0105-100 Abs. 5.3.3.101.0.4 die
wiederkehrenden Prüfungen durch die angemessene Durchführung einer
dauernden Überwachung und Wartung der Anlage und all ihrer
Betriebsmittel durch Elektrofachkräfte ersetzt werden. Dazu müssen
geeignete Nachweise zur Verfügung gehalten werden.
Zunächst ist die Prüffähigkeit einer elektrischen Anlage zu überprüfen: sind
aktuelle und vollständige Schaltanlagenpläne vorhanden?
Hinweis: Bei fehlenden oder unvollständigen Schaltanlagenplänen ist ein
Abgleich bzw. Kontrolle der verbauten Einbauteile nicht möglich!
Alle zu prüfenden Stromkreise einschließlich der zugehörenden
Schutzeinrichtung(en) sind nach vollständigen und aktuellen Schalt- bzw.
Anlagenplänen abzugleichen, d. h. an den entsprechenden
Verbraucherstellen ist der zugehörige Stromkreis mit dem entsprechend
vorgeschalteten Schutzorgan eindeutig durch Kennzeichnung erkennbar
8
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 8 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
(z. B. 1F1). Ist diese eindeutige Zugehörigkeit nicht vorhanden, ist eine
nachvollziehbare bzw. ordnungsgemäße Prüfung nicht möglich. Die
zuständige Person des AG ist unverzüglich über diesen Mangel in Kenntnis
zu setzen.
Das Besichtigen muss vor dem Erproben und Messen durchgeführt werden.
Durch Besichtigen muss u. a. festgestellt werden:
 ob elektrische Anlagen und Betriebsmittel äußerlich erkennbare
Schäden oder Mängel aufweisen
 ob elektrische Anlagen und Betriebsmittel den äußeren Einflüssen am
Verwendungsort standhalten und den in Errichtungsnormen
enthaltenen Zusatzfestlegungen für Betriebsstätten, Räume und
Anlagen besonderer Art noch entsprechen
 ob der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile elektrischer
Betriebsmittel noch vorhanden ist
 ob die Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren noch den
Errichtungsnormen entsprechen
Das Besichtigen muss, sofern zutreffend, mindestens folgende
Überprüfungen umfassen:
 Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag
 Vorhandensein von Brandabschottungen und anderen Vorkehrungen
gegen die Ausbreitung von Feuer sowie Maßnahmen zum Schutz
gegen thermische Einflüsse
 Auswahl der Kabel, Leitungen und Stromschienen hinsichtlich
Strombelastbarkeit und Spannungsfall
 Auswahl und Einstellung von Schutz- und Überwachungsgeräten
 Vorhandensein und richtige Anordnung von geeigneten Trenn- und
Schaltgeräten
 Auswahl der elektrischen Betriebsmittel und der Schutzmaßnahmen
unter Berücksichtigung der äußeren Einflüsse
 ordnungsgemäße Kennzeichnung von Neutral- und Schutzleiter
 Anordnung von einpoligen Schaltgeräten in den Außenleitern
 Vorhandensein von Schaltungsunterlagen, Warnhinweisen und
anderen ähnlichen Informationen
9
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 9 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
 Kennzeichnung der Stromkreise, Überstrom-Schutzeinrichtungen,
Schalter, Klemmen und dergleichen
 Vorhandensein und richtige Verwendung von Schutzleitern,
einschließlich Schutzpotentialausgleichsleitern für den
Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene und den
zusätzlichen Schutzpotentialausgleich
 leichte Zugänglichkeit der elektrischen Betriebsmittel zur Bedienung,
Kennzeichnung und Instandhaltung
Die im Anhang A (Pkt. 5) aufgeführten Sichtprüfungspunkte können, wenn
vorhanden und benötigt, angewendet werden.
Alle bei dem Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen
sowie die Ergebnisse von Berechnungen müssen vom Prüfer bewertet
werden. Diese Bewertung ist das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis der
Prüfung ist zu dokumentieren.
Eine Dokumentation aller einzelnen Messwerte im Prüfprotokoll wird nicht
gefordert. Bei der Bewertung der Messung einer Fehlerschleifenimpedanz
muss z. B. je Stromkreis nur die vom Speisepunkt am weitesten entfernte
Messstelle dokumentiert werden.
Bei der Bewertung müssen auch Messwerte, die die Normanforderungen
erfüllen, aber auffällig von den zu erwarteten Werten abweichen,
berücksichtigt und dokumentiert werden.
Durch Erproben und Messen müssen, sofern zutreffend, die in diesem
Abschnitt genannten Prüfungen durchgeführt werden, vorzugsweise in der
folgenden Reihenfolge:
 Durchgängigkeit des Schutzleiters (Messung der Niederohmigkeit)
 Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
(Messung der Fehlerschleifenimpedanz).
 Schutz durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung
 Isolationswiderstandsmessung (soweit sinnvoll machbar)
 Funktionsprüfungen mit:
 Funktionen der elektrischen Ausrüstung muss geprüft werden
 Die Funktion von Stromkreisen für die elektrische Sicherheit
muss geprüft werden (sicherheitsrelevante Funktion).
o Sind alle Not-Aus/Not-Halt Einrichtungen in Ordnung?
10
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 10 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
o Abschaltung durch Verriegelungen gewährleistet?
o Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) funktionsfähig?
 Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und
Anzeigeeinrichtungen muss geprüft werden.
o Melde- und Anzeigeeinrichtung in Ordnung?
o Rechtsdrehfeld bei Drehstromsteckdosen vorhanden?
o Sind Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen
vorhanden und in Ordnung?
 Sind in einer elektrischen Anlage Fehlerstrom-schutzschalter
(RCD`s) eingebaut, so müssen diese bei der Erstprüfung und der
wiederkehrenden Prüfung durch folgende Tätigkeiten überprüft
werden.
o Erprobung: Betätigen der Testtaste T
o Messung der Berührungsspannung geprüft werden
o Messung der Auslösezeit: Üblich im Anwendungsbereich
der VDE mit 1x IN. Wenn Abschaltbedingungen über
Schleifenimpedanz NICHT erfüllt sind, mit 5x IN
o Messung des Auslösestromes
2.2.2. Definition eines Stromkreises
Als Stromkreis (einer elektrischen Anlage) wird die Gesamtheit der
elektrischen Betriebsmittel einer elektrischen Anlage, die gegen
Überströme durch dieselbe Schutzeinrichtung(en) geschützt werden,
angesehen.
Ist ein Stromkreis zusätzlich mit einem RCD als Zusatzschutz geschützt,
gehört dieser ebenfalls zu dem zu prüfenden Stromkreis.
Bei einer dreiphasigen Schutzeinrichtung besteht dieser Stromkreis aus drei
zu messenden Stromkreisen.
Bei einer einphasigen Schutzeinrichtung besteht der Stromkreis
dementsprechend aus einem zu messenden Stromkreis.
11
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 11 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt) 12
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 12 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt) 13
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 13 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
2.2.3. Messungen und Prüfungen an einer elektrischen Maschine
14
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 14 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
In der VDE 0113-1 und VDE 0105-100 werden nur einige wenige
ergänzende Prüfvorgaben genannt. Darüber hinaus wird es als Folge der
aktuellen technischen Entwicklung  insbesondere bei Anlagen und
Maschinen mit einem hohen Anteil an elektronischen Verbrauchern  immer
wieder erforderlich, andere, nicht in den Bestimmungen geforderte
Prüfungen und Prüfverfahren einzusetzen (z. B. Thermographie,
Netzanalyse, Differenzstromüberwachung, Temperaturüberwachung).
15
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 15 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
2.3. Qualifikation der Messtechniker (Befähigte Person)
Die eingesetzten Prüfer müssen Befähigte Personen nach TRBS 1203 für
elektrische Gefährdungen sein. Dies entspricht der Forderung aus der
VDE 0100-600 wie auch der VDE 0105-100 nach einer Elektrofachkraft, die
für Aufgabe entsprechend befähigt/erfahren ist.
2.3.1. Definition der Befähigten Person nach TRBS 1203
Zitat aus der TRBS 1203 Absatz 3.3:
Berufsausbildung
Ergänzend zu Ziffer 2.1 muss die befähigte Person für die Prüfungen zum
Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische
Berufsausbildung (Elektroniker der Fachrichtung Energie- und
Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und
Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker,
Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik,
Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik sowie vergleichbare
industrielle Ausbildungen) abgeschlossen haben, ein abgeschlossenes
Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfaufgaben vergleichbare elektrotechnische Qualifikation besitzen.
Berufserfahrung
Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss die befähigte Person für die
Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens
einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der
Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln und/oder Anlagen besitzen.
Personen mit der o. g. elektrotechnischen Ausbildung weisen die
erforderliche Berufserfahrung für befähigte Personen für die Prüfungen zum
Schutz vor elektrischen Gefährdungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld auf.
Zeitnahe berufliche Tätigkeit
Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen
Gefährdungen muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik zum Beispiel durch
Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen
Erfahrungsaustausch aktualisieren.
Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten von befähigten Personen für die
Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen können
z. B. sein:
- Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließender
Prüfung an elektrischen Geräten
16
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 16 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
- Prüfung elektrischer Arbeitsmittel in der Industrie, z. B. in Labors, an
Prüfplätzen
- Instandsetzung und Prüfung von elektrischen Geräten unter Leitung
und Aufsicht einer befähigten Person
2.3.2. Weiterbildung
Eine regelmäßige Weiterbildung (in Form von Seminaren spätestens alle
drei Jahre) der Messtechniker auf dem Gebiet der Prüfung von elektrischen
Arbeitsmitteln und ortsfesten elektrischen Anlagen ist unumgänglich. Grund
ist die Anpassung der Sach- und Fachkunde durch den permanenten
Wandel der Normen und Vorschriften.
Qualifikationsnachweise aller Prüfer müssen vor der ersten
Arbeitsaufnahme der VEFK vorgelegt werden.
2.3.3. Weisungsfreiheit
Der Messtechniker darf bei seiner Prüftätigkeit keinen fachlichen
Weisungen unterliegen und wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt
werden.
17
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 17 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
2.3.4. Beispiel für eine Bescheinigung der Weiterbildung
2.4. Kalibrierung und Kalibrierzertifikate der verwendeten
Messgeräte
Alle eingesetzten Messgeräte müssen kalibriert und auf dem neuesten
Softwarestand sein. Die Kalibrierzertifikate sind vor der ersten
Arbeitsaufnahme der VEFK vorzulegen. Nach erfolgter Kalibrierung eines
Messgerätes ist auch dieses Zertifikat wieder vorzulegen.
18
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 18 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
2.4.1. Beispiel für ein Kalibrierzertifikat
19
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 19 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
2.5. Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt in Form von pdf-Dateien auf einem geeigneten
externen Datenträger. Es ist eine pdf-Datei des Messprotokolls pro
elektrischer Anlage(-nteil) bzw. Maschine mit Messwerten und
angewandtem Messverfahren zu erstellen.
Hierbei sind entweder die Standardprotokolle
- PC_GP_06 Prüfprotokoll VDE 0113-1 (Erstprüfung Maschine)
- PC_GP_07.1 VDE 0100-600 VDE 0105-100 Prüfprotokoll
oder gleichwertige Protokolle mit denselben Inhalten zu verwenden.
Darüber hinaus ist eine Excel-Tabelle als Mängelliste inkl.
Fotodokumentation in Papierform und in elektronischer Form zu übergeben.
Die Datenbank einer ggf. eingesetzten Prüfsoftware, sowie eine Exportdatei
dieser Datenbank sind ebenfalls in elektronischer Form mit zu übergeben.
Dies dient der Datensicherung.
In jedem Fall muss ein Ausdruck des Messprotokolls mit Messwerten,
angewandtem Messverfahren und der Unterschrift der Befähigten Person
des AN pro elektrischer Anlage(-nteil) bzw. Maschine übergeben werden.
2.6. Ausstattung der Prüfer
Der Prüfer ist mit folgendem Equipment auszustatten:
- Laptop
- Geeignete Software zur Protokollerstellung gemäß Punkt 2.5
- Messgeräte zur Prüfung nach VDE 0113-1 (EN 60204-1),
VDE 0100-600, VDE 0105-100
- Alle zur Messung benötigten Adapter und Hilfsmittel
- Prüfetiketten
- Barcode-Scanner (wenn erforderlich)
- Funkgeräte
- Mobiltelefone
20
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 20 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
2.7. Mengengerüst und Prüfumfang
Pos Anz Typ Prüfumfang Stück
1 56 Unterverteilungen bis max. 20 Stromkreise 100% Sichtprüfung 56
2 16 Unterverteilungen bis max. 50 Stromkreise 100% Sichtprüfung 16
3 23 Unterverteilungen bis max. 100 Stromkreise 100% Sichtprüfung 23
4 95 Prüfplakette 100% 95
5 95 Dokumentation pro Unterverteilung 100% 95
6 95 Mängelliste (Excel) inkl. Fotodoku bis 5 Bilder 100% 95
7 95 Bewertung der Prüfergebnisse, Gefährdungsbeurteilung
mit Festlegung der Prüfintervalle
100% 95
8 285 RCD (FI 4/40/0,03) 100% RCD-Messung 285
9 1200 LS-Automaten 1pol/Steckdosen, Prüfung eines
Endstromkreises einer Verteilung
(Messung an entferntester Steckdose)
50%
Messung der
Schleifenimpedanz
600
10 55 LS-Automaten für CEE (3-pol)
(3-pol entspricht 3 x 1-pol)
50%
Messung der
Schleifenimpedanz
28
11 1000 LS-Automaten für 1pol E-Geräte
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
50 %
Messung der
Niederohmigkeit
500
12 360 LS-Automaten für E-Geräte (1-3pol)
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
50%
Messung der
Niederohmigkeit
180
--- 515 LS-Automaten für Beleuchtung siehe Pos 12 u. 13 ------
13 3500 Raster-/Pendel-/Deckenleuchten
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
50%
Messung der
Niederohmigkeit
1750
14 1125 Pendel-/Feuchtraum-Lichtbandleuchten
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
50%
Messung der
Niederohmigkeit
563
15 6000 Schuko-Steckdosen
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
25%
Messung der
Niederohmigkeit
1500
21
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 21 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
16 55 CEE-Steckdosen
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
100%
Messung der
Niederohmigkeit
55
17 100 Regiestunden/Wartestunden 100
2.8. Zeitliche Vorgaben
Die Leistungserbringung muss in 2019 begonnen werden und bis
spätestens 28.02.2020 abgeschlossen sein. Die Leistungserbringung muss
ab dem Startdatum arbeitstäglich und kontinuierlich erfolgen und darf nur
nach Freigabe durch den AG ausgesetzt werden.
2.9. Personal
Es darf höchstens ein Prüfteam des AN eingesetzt werden. Dieses
Prüfteam muss aus mindestens 2 Personen bestehen.
2.10. Angebotspreise und weitere Kosten
Für die geforderte Prüfungsleistung ist ein pauschaler Gesamtpreis
anzubieten, mit dem alle die Prüfung betreffenden Kosten abgegolten sind
(s. Preisposition 1 unter Produkte/ Leistungen in den Vergabeunterlagen).
Für die während des zusammenhängenden Prüfungszeitraums von
geschätzten 8 Wochen anfallenden Fahrt-, gegebenenfalls
Übernachtungskosten und den Verpflegungsaufwand ist eine separate
Kostenpauschale anzubieten (Hinweis dazu auf Preisposition 2 unter
Produkte/ Leistungen in den Vergabeunterlagen).
Die geforderten Einzelpauschalen (optionale Position 3) werden bei der
Preiswertung und Zuschlagsentscheidung nicht berücksichtigt.
2.11. Rechnungstellung, Bezahlung
Die Rechnung ist schriftlich an das LDBV, St.-Martin-Str. 47, 81541
München oder per E-Mail an IT-Haushalt@ldbv.bayern.de zu stellen.
22
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 22 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Kalendertage ab
Rechnungszugang ohne Abzüge.
Skonti, Nachlässe werden nicht zugelassen.
2.12. Ansprechpartner (AG)
Ansprechpartner für die Abwicklung und Koordinierung beim AG in der
Liegenschaft St.-Martin-Str. 47, 81541 ist Herr Daniel Hoffman, Tel.
089/2119 3623, E-Mail-Adresse: daniel.hoffman@ldbv.bayern.de.
3. Schlussbestimmungen
- Bei technischen Fragen oder Unklarheiten ist die verantwortliche Person des
AG zuständig.
- Die Dokumentation ist der verantwortlichen Person des AG zu übergeben.
- Den fachlichen Anweisungen der verantwortlichen Person des AG ist Folge
zu leisten.
- Für eine Anlage(-nteil) bzw. Maschine mit einem negativen Prüfergebnis,
muss im Vorfeld eine Regelung getroffen werden, wie mit dieser
elektrischen Anlage(-nteil) bzw. Maschine weiter verfahren wird.
- Es gelten die Bestimmungen für Fremdarbeiter/Nachunternehmer des AG.
23
IT-Dienstleistungszentrum
des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Leistungsbeschreibung/
Leistungsverzeichnis
LV_GP_03 Prüfen von ortsfesten elektrischen
Anlagen und Maschinen
Ausgabe/Revision: Seite: 23 von 23
Datum:
Erstellt/geändert:
Genehmigt:
 Copyright MEBEDO Consulting GmbH (Vervielfältigung nur innerhalb des LDBV erlaubt)
4. ANHANG A
 Betriebsmittel können den Einflüssen am Verwendungsort standhalten?
 Kennzeichnung der Anschlussstellen und eventueller Trennstellen in
Ordnung?
 Keine erkennbaren Schäden allgemein?
 Ist das Typenschild mit den Leistungseckdaten des Herstellers vorhanden?
 Ist der Schutzleiter gegen Selbstlockern und Korrosion gesichert?
 PE, L und N nicht verwechselt?
 Sind nicht mehr benötigte Adern bzw. Reserveadern auf Klemmen gelegt
oder an den Enden fachgerecht isoliert?
 Funktion der mechanischen Betätigungselemente in Ordnung?
 Erforderliche Schutzart eingehalten?
 Verschiedene Spannungspotentiale: Isolierung der Leitung / getrennte
Verlegung (Isolationsbemessungsspannung)
 Abdeckung auf den Kabelkanälen in Ordnung?
 Verlegung der Leiter, Kabel und Leitungen in Ordnung?
 PG / M - Verschraubungen sind komplett, verschlossen und in Ordnung?
 Ausreichender Anschlussraum, Kabelabfangschiene, Befestigung der
Kabelschirmung ?
 Leitungsfarben von Haupt-, Steuer- und Sonderstromkreisen in Ordnung?
 Überstromschutzorgane (Einstellwerte) in Ordnung?
 Doppelte Klemmenbelegung bei PE nicht erlaubt	eingehalten?
 PE sternpunktförmig verdrahtet, kein Weiterschleifen des Schutzleiters?
 Bei doppelter Klemmenbelegung Herstellerangaben beachtet?
 Motorschutzschalter / Bi-Metall richtig verdrahtet?
24
Vergabeverfahren Prüfung ortsfester Anlagen, LDBV
Projekt-Nr. 2019SBA000008
Az.: H 1620.2.1  928
Anlage
Mengengerüst und Prüfungsumfang
Pos Anz Typ Prüfumfang Stück
1 56 Unterverteilungen bis max. 20 Stromkreise 100% Sichtprüfung 56
2 16 Unterverteilungen bis max. 50 Stromkreise 100% Sichtprüfung 16
3 23 Unterverteilungen bis max. 100 Stromkreise 100% Sichtprüfung 23
4 95 Prüfplakette 100% 95
5 95 Dokumentation pro Unterverteilung 100% 95
6 95 Mängelliste (Excel) inkl. Fotodoku bis 5 Bilder 100% 95
7 95 Bewertung der Prüfergebnisse, Gefährdungsbeurteilung
mit Festlegung der Prüfintervalle
100% 95
8 285 RCD (FI 4/40/0,03) 100% RCD-Messung 285
9 1200 LS-Automaten 1pol/Steckdosen, Prüfung eines
Endstromkreises einer Verteilung
(Messung an entferntester Steckdose)
50%
Messung der
Schleifenimpedanz
600
10 55 LS-Automaten für CEE (3-pol)
(3-pol entspricht 3 x 1-pol)
50%
Messung der
Schleifenimpedanz
28
11 1000 LS-Automaten für 1pol E-Geräte
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
50 %
Messung der
Niederohmigkeit
500
12 360 LS-Automaten für E-Geräte (1-3pol)
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
50%
Messung der
Niederohmigkeit
180
--- 515 LS-Automaten für Beleuchtung siehe Pos 12 u. 13 ------
13 3500 Raster-/Pendel-/Deckenleuchten
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
50%
Messung der
Niederohmigkeit
1750
14 1125 Pendel-/Feuchtraum-Lichtbandleuchten
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
50%
Messung der
Niederohmigkeit
563
25
15 6000 Schuko-Steckdosen
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
25%
Messung der
Niederohmigkeit
1500
16 55 CEE-Steckdosen
(Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleiters
eines Betriebsmittels)
100%
Messung der
Niederohmigkeit
55
17 100 Regiestunden/Wartestunden 100
26
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) vergibt die
Dienstleistung "Wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen".
Die Leistungserbringung (einmalig) muss noch in 2019 begonnen und bis spätestens
28.02.2020 abgeschlossen werden.
Wiederkehrende Prüfungen enthalten in der Regel die Arbeitsschritte " besichtigen",
"messen", "erproben" und "dokumentieren" und werden von befähigten Personen
(Elektrofachkräften) durchgeführt. Die Prüfung hat alle vier Jahre zu erfolgen.
Mit dem ausgeschriebenen Verfahren sollen insbesondere auch bevorzugte Bieter und
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, angesprochen
werden; entsprechende Angebote werden begrüßt und besonders bewertet (Hinweis dazu
auf die Bewerbungsbedingungen UVgO, gesonderte Anlage in den vergabeunterlagen unter
"Vertragsbedingungen/ Formulare").
Für weitere Details wird auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
06.08.2019 14:00:00
08.10.2019
30.07.2019 14:00
2019SBA000008
H 1620.2.1 - 928
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
27
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
28
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
29
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
30
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
31
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
32
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
33
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
34
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
2019SBA000008
H 1620.2.1 - 928
06.08.2019 14:00:00
08.10.2019
ausschreibung@lfst.bayern.de
10.07.2019
Sabine Bachus
35
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2019SBA000008
H 1620.2.1 - 928
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
36
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
37
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2019SBA000008
H 1620.2.1 - 928
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
38
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
39
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2019SBA000008
H 1620.2.1 - 928
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
40
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
41
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019SBA000008 - Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Leistungsgegenstand
Wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen nach VDE 0105-1100, VDE 0100-600 und VDE 0113-1 (EN
60204-1) im Gebäude St.
Martin-Str. 47 in 81541 München.
Elektrische Anlagen und Maschinen reagieren kontinuierlich auf elektrische, mechanische oder umweltbedingte Veränderungen.
Dabei verändern sich neu errichtete
elektrische Anlagen und Maschinen genauso wie bestehende elektrische Anlagen und Maschinen. Elektrotechnische Veränderungen
können aktiv durch äußere Eingriffe
herbeigeführt werden, sie können aber auch passiv jederzeit im normalen Betrieb entstehen (z. B. durch Schalt- und
Steuervorgänge, kurzzeitige Überlastungen, u. ä.). Vor
diesem Hintergrund fordert der Gesetzgeber über die allgemein anerkannten Regeln der Technik die regelmäßige Prüfung durch
den Betreiber einer elektrischen Anlage bzw.
elektrischen Maschine.
Wiederkehrende Prüfungen enthalten in der Regel die Schritte Besichtigen, Messen und Erproben, "Dokumentieren" und werden von
befähigten Personen
(Elektrofachkräften) alle vier Jahre durchgeführt.
Zu den Details und Mindestanforderungen wird auf die als gesonderte Anlage in den Vergabeunterlagen unter "Vertragsbedingungen/
Formulare" beigefügte
"Leistungsbeschreibung/ Leistungsverzeichnis" verwiesen.
Leistungsumfang
Zum Mengengerüst und Prüfungsumfang wird auf Tz. 2.7. der als gesonderten Anlage in den Vergabeunterlagen unter
"Vertragsbedingungen/ Formulare" beigefügten
"Leistungsbeschreibung/-verzeichnis" verwiesen.
Für den verbesserten Überblick ist das "Mengengerüst und der Prüfumfang" auch noch in einer gleich benannten gesonderten
Anlage aufgeführt, s. dazu unter
"Vertragsbedingungen/ Formulare".
Bei den angezeigten Werten handelt es sich um geschätzte Werte.
Der in Anhang A der gesonderten Anlage "Leistungsbeschreibung/ Leistungsverzeichnis" aufgeführte Fragenkatalog (Tz. 4) ist bei
der Prüfung zu beachten; die
Leistungsverzeichnis - 1/6
42
Prüfungsergebnisse dazu sind ebenfalls zu dokumentieren.
Prüfungszeitraum
Die Leistungserbringung muss in 2019 begonnen und bis spätestens 28.02.2020 abgeschlossen sein.
Die einmalig vorzunehmende Prüfung ist ohne zeitliche Unterbrechung arbeitstäglich und kontinuierlich vorzunehmen und nach
den vorgeschriebenen Bedingungen
abzuschließen; sie darf nur nach Freigabe durch den Auftragsgeber ausgesetzt werden.
Dabei wird ein zusammenhängender Prüfzeitraum von ca. 8 Wochen geschätzt.
Unter Berücksichtigung von möglichen Fehlerquellen, der Fehlersuche und - beseitigung wird von einem Gesamtzeitraum zur
Vertragsabwicklung von ca. drei Monaten
ausgegangen.
Der Zeitraum für die Fehlerbehebung muss nicht zwingend zeitlich zusammenhängen.
Die Ausführung wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
Durchführung der Prüfungen
Die geforderte Leistung ist durchgängig von einem Technikerteam mit mindestens zwei Beschäftigten auszuführen; dabei muss
mindestens einer der Techniker nachweislich
eine Elektrofachkraft bzw. "befähigte Person" nach TRBS 1203 sein.
Die Prüfer müssen die Prüfungen selbstständig und ohne Aufsicht vornehmen können.
Von Seiten des Auftraggebers wird eine Person abgestellt, die über Ortskenntnis und Schließberechtigung verfügt.
Zu weiteren Details wird auf die gesonderte Anlage "Leistungsbeschreibung/ Leistungsverzeichnis" in den Vergabeunterlagen unter
"Vertragsbedingungen/ Formulare"
hingewiesen.
Leistungserbringung
Die Leistungserbringung muss ab Prüfungsstart arbeitstäglich und kontinuierlich erfolgen und darf nur nach Freigabe durch den
Auftraggeber ausgesetzt werden.
Die Leistung ist
Mo - Do von 7:30 bis 16:30 und
Fr von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
zu erbringen.
Entsprechende Nachweise sind zu führen und vorzulegen.
Der bestehende Datenbestand muss weitergepflegt werden.
Dazu muss vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende ein Abgleich der Daten erfolgen.
Zu weiteren Details wird auf die gesonderte Anlage "Leistungsbeschreibung/ Leistungsverzeichnis" in den Vergabeunterlagen unter
"Vertragsbedingungen/ Formulare"
hingewiesen.
Leistungsverzeichnis - 2/6
43
Ausstattung der Prüfer/ des Prüfteams
Das Prüfteam ist mit folgendem Equipment auszustatten:
- Laptop
- Geeigneter Software zur Protokollerstellung (s. Tz. 2.5 der
gesonderten "Leistungsbeschreibung")
- Messgeräte zur Prüfung nach VDE 0113-1 (EN 60204-1), VDE 0100 600, VDE 0105 100
- Alle zur Messung benötigten Adapter und Hilfsmittel
- Prüfetiketten
- Barcode-Scanner (wenn erforderlich)
- Funkgeräte
- Mobiltelefone
Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt in Form von pdf-Dateien auf einem geeigneten externen Datenträger. Es ist eine pdf-Datei des
Messprotokolls pro elektrischer Anlage(-nteil) bzw.
Maschine mit Messwerten und angewandtem Messverfahren zu erstellen.
Hierbei sind Standardprotokolle zu verwenden.
Ein Ausdruck des Messprotokolls mit Messwerten, angewandtem Messverfahren und der Unterschrift des Prüfers (der
Elektrofachkraft oder "Befähigten Person") ist pro
elektrische Anlage(-nteil) bzw. Maschine zu erstellen und an den Auftraggeber zu übergeben.
Darüber hinaus ist eine Excel-Tabelle als Mängelliste inkl. Fotodokumentation in Papierform und in elektronischer Form zu
führen; auch diese ist an den Auftraggeber zu
übergeben.
Zur Datensicherung sind die Datenbank einer ggf. eingesetzten Prüfsoftware sowie eine Exportdatei dieser Datenbank in
elektronischer Form dem Auftraggeber zur
Verfügung zu stellen.
Zu den Details und Mindestanforderungen wird auf die als gesonderte Anlage in den Vergabeunterlagen unter "Vertragsbedingungen/
Formulare" beigefügte
"Leistungsbeschreibung" verwiesen.
1 Elektroprüfungen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Elektroprüfungen
Für die geforderte Leistung ist ein pauschaler Gesamtbetrag anzubieten.
Mit dem Pauschalpreis sind alle in der gesonderten Anlage "Leistungsbeschreibung/ Leistungsverzeichnis"
die Prüfung betreffenden Kosten (einschl. der geschätzten Regie-/ Wartungsstunden, der Ausstattung der
Prüfer/ des Prüferteams) einzupreisen und damit abgegolten.
Fahrt-, Verpflegungs- und mögliche Unterbringungskosten sind gesondert und pauschaliert in der
Preisposition 2 anzugeben.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/6
44
2 Fahrtkosten-, Verpflegungsaufwand, ggf.
Übernachtungskosten USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Für die im Rahmen der eigentlichen Auftragsabwicklung (geschätzter Prüfungszeitraum von 8 Wochen) für
den Technikereinsatz (2 Techniker) vor Ort anfallenden Fahrt-, Verpflegungs- und möglichen
Unterbringungskosten ist ein pauschaler Gesamtpreis anzusetzen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Mögliche Anschlusskosten
Anschlusskosten z.B. im Rahmen der möglichen Fehlerbehebung werden gesondert und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
3 Einzelpauschalen für Technikerteam, Fahrten,
Verpflegung und Unterbringung
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Für mögliche Anschlusskosten werden zwei weitere Einsätze geschätzt, für die eine Gesamtpauschale
anzugeben ist.
Damit sollen alle Kosten z.B. im Rahmen der Fehlerbehebung, insbesondere die Prüfungsleistung, Fahrt-,
Verpflegungs- und evtl. Übernachtungskosten abgegolten sein.
Mögliche Anschlusskosten werden gesondert und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis - 4/6
45
Textergänzungen/Eigenschaften
Aufwandsentschädigung für Technikerteam: Einsatz von 2 befähigten
Mitarbeitern
Tagessatz für Elektrofachkraft bzw. "befähigte
Person": ________ Tagessatz
Tagessatz für Mitarbeiter (2. Teammitglied): ________ Tagessatz
Fahrtkostenpauschale für Technikerteam: Hin- und Rückfahrt zum
Einsatzort
Fahrtkostenpauschale Tagesfahrten: Tägliche Hin- und Rückfahrt
Fahrtkostenpauschale Wocheneinsatz: Mo Hin-, Fr Rückfahrt
Verpflegungsaufwand - Pauschale für
Technikerteam: ________ Tagespauschale
Übernachtungskosten - Pauschale für
Technikerteam: Übernachtungspauschale
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 5/6
46
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019SBA000008 - Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 6/6
47
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019SBA000008 - Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/3
48
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019SBA000008 - Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, LDBV
LEISTUNGSKRITERIEN
1 "Befähigte Person" nach TRBS 1203 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die ausgeschriebene Leistung wird von einem Team aus zwei Mitarbeitern/ Technikern erledigt, von denen mindestens ein
Mitarbeiter
eine Elektrofachkraft bzw. "befähigte Person" nach TRBS 1203 ist.
Die entsprechenden Nachweise (z.B.1-jährige Berufserfahrung, Weiterbildung) sind unter "eigene Anlagen" als PDF-Dokument
hochgeladen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Geeignete Messgeräte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Für die Prüfungen werden ausschließlich geeignete, kalibrierte Messgeräte nach VDE 701, 702, 703 verwendet.
Die entsprechenden Kalibrierungszertifikate sind unter "Eigene Anlagen" hochgeladen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Rechtssichere Dokumentation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die rechtssichere Dokumentation der Prüfung/-sergebnisse wird zugesichert.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Barcodelabel und Prüfplakette [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Jeder Prüfgegenstand erhält ein Barcodelabel - sofern noch nicht vorhanden - und eine Prüfplakette, auf der der nächste
Prüfungszeitpunkt/ -zeitraum erkennbar ist.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Dokumentation der Prüfungsergebnisse
Gewichtung: 0,00%
5.1 Dokumentation der Prüfergebnisse [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Dokumentation der Prüfergebnisse erfolgt ordnungsgemäß unter Einhaltung der Dokumentationsvorschriften.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.2 Dokumentationsart [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Die Dokumentation erfolgt vorzugsweise elektronisch.
Falls keine Prüfsoftware genutzt wird, werden Papierstandardprotokolle verwendet.
Die Dokumentationsart ist nachfolgend unter Angabe der verwendeten Prüfsoftware oder der Standardprotokolle zu benennen.
Kriterienkatalog - 2/3
49
6 Ansprechpartner
Gewichtung: 0,00%
6.1 Verfügbarkeit eines zuverlässigen Ansprechpartners [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Im Prüfungszeitraum und während der gesamten Vertrags- und Gewährleistungslaufzeit steht eine verantwortliche
Elektrofachkraft als
zuverlässiger Ansprechpartner für Fragen und Terminabsprachen zur Verfügung.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6.2 Benennung des konkreten Ansprechpartners [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Benennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten und Zeitangaben zur Erreichbarkeit.
7 Eingesetztes Prüfteam
Gewichtung: 0,00%
7.1 Name und Qualifikation der Prüfer [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die für den Einsatz befähigten Prüfer sind nachfolgend mit Name und Qualifikation zu benennen.
Änderung und Wechsel ist im Team sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7.2 Prüfer 1 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Prüfer 1 - Angabe von Name und Qualifikation
7.3 Prüfer 2 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Prüfer 2 - Angabe von Name und Qualifikation
8 Leistungserbringung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert, dass die geforderte Leistung (Hinweis auf die gesonderte Anlage "Leistungsbeschreibung" und "Produkte/
Leistungen" nach Art und Umfang wie beschrieben erbracht werden kann.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/3
50
Name Dateiname Größe MIME-Type
51
Source: 4  SR - Dokument Quelle https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/baysol/2019/07/169717.html Dokument bereits erfasst
/home/web/icc_net/tmp/872040-2019.txt Alte ID:872040-2019 Neue ID: 872316-2019
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau