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Ausschreibung: Landschaftsgestaltung - DE-Stuttgart
Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 283479-2019 (ID: 2019061810105873583)
Veröffentlicht: 18.06.2019
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DE-Stuttgart: Landschaftsgestaltung
2019/S 115/2019 283479
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Räpplenstraße 17
Stuttgart
70191
Deutschland
E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFile
s.ashx?subProjectId=GQa%252badkbb1U%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21-NBS; alle PA; Landschaftspflege
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39879
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71420000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
S21-NBS; alle PA; Landschaftspflege
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
In den meisten Planfeststellungsabschnitten sind LBP-Maßnahmen bereits
planfestgestellt und auch in der Landschaftspflegerischen
Ausführungsplanung (LAP) konkretisiert worden.
Einzelne Abschnitte der Neubaustrecke (z. B. PFA 2.3 und 2.4) haben
bereits einen Großteil der LBP-Maßnahmen begonnen und umgesetzt. In
anderen Abschnitten wurden nur
Vereinzelte LBP-Maßnahmen umgesetzt. Inzwischen wurde begonnen, die
ersten Maßnahmen (z. B. Maßnahmen zur Waldumwandlung, Nistkästen) an DB
Netz zu übergeben.
Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf den LBP
(Landschaftspflegerischer Begleitplan), eventuell vorhandene LAP
(Landschaftspflegerische Ausführungsplanung) sowie
Angaben in der DB Datenbank FINK. Sämtliche Werte sind pro
Projektabschnitt aufsummiert, und können aus mehreren LBP, bedingt
durch Planänderungsverfahren, entstanden sein. Die genannten Summen
dienen lediglich der Verdeutlichung der Dimension der LBP-Maßnahmen in
den einzelnen Projektabschnitten sowie gesamthaft im Projekt S21/NBS.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese LBP-Maßnahmen seines
des AN Landschaftspflege nicht zu erbringen sind. Es werden über den zu
schließenden Rahmenvertrag Landschaftspflege nur Teilleistungen bzw.
Teilaufträge abgefragt bzw. beauftragt.
Siehe Anlage 3.15 Landschaftspflege Mengenangaben der
Ausschreibungsunterlagen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2019
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der "Transeuropäischen Netze"
(TEN) "Paris - Straßburg - Wien -Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart
- Wendlingen.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft
bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das
Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anlage 3: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
Anlage 4: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3
Jahre,
Anlage 5: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die
Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb
ausgeschlossen worden ist,
Anlage 6: Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als
Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
Anlage 7: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder
Liquidationsverfahren anhängig ist,
Anlage 8: Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister,
Anlage 9: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anlage 10: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
Anlage 11: Nachweis über das Vorhandensein eines
Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
Anlage 12: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit
anderen Unternehmen,
Anlage 13: Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2018/S 222-508789
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/07/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der
Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2019
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