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Ausschreibung: Orientierungs- und Beratungsdienste - DE-Köthen
Orientierungs- und Beratungsdienste
Dokument Nr...: 283431-2019 (ID: 2019061810091273515)
Veröffentlicht: 18.06.2019
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  DE-Köthen: Orientierungs- und Beratungsdienste
   2019/S 115/2019 283431
   Soziale und andere besondere Dienstleistungen  öffentliche Aufträge
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Anhalt-Bitterfeld
   Am Flugplatz 1
   Köthen (Anhalt)
   06366
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsamt/Vergabestelle
   Telefon: +49 349660-1194
   E-Mail: [1]vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de
   Fax: +49 349660-1193
   NUTS-Code: DEE05
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.anhalt-bitterfeld.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.evergabe.de/unterlagen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge
   Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/33/68-19/A
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85312300
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE05
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Anhalt-Bitterfeld
   Gemäß der Leistungsbeschreibung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es ist beabsichtigt, die folgen Leistungen für einen Zeitraum von 3
   Jahren plus der optionalen Verlängerung um 1 Jahr zu vergeben.
   Teil 1  Allgemeine soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in
   dezentraler Unterbringung nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 8 des
   Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) gemäß
   Leistungsbeschreibung
   Menge und Umfang:
   Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 8,0 VbE/Vollzeitäquivalente
   vorgesehen
   Teil 2  Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1
   S. 1 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)
   Menge und Umfang:
   Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 4,0 VbE/Vollzeitäquivalente
   vorgesehen
   Der Vertragszeitraum verlängert sich stillschweigend um ein Jahr,
   sofern der Verlängerung nicht bis zum 30.04.2022 widersprochen wird.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/11/2019
   Ende: 31/10/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben
   des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung  VgV) über eine Einheitliche
   Europäische
   Eigenerklärung (EEE) geprüft.
   Die EEE ist durch den Bieter mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
   Einzureichende Nachweise sind: siehe hierzu Punkt VI.3
   Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist über die Vergabeplattform [5]www.evergabe.de zu
   übermitteln.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für die Ausführung des Auftrages hat das eingesetzte Personal die
   Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung Teil 1 und Teil 2 Punkt 4.3
   zu erfüllen.
    Kenntnisse in den relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, z.
   B. im Asyl-, Ausländer- und Leistungsrecht,
    Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei
   Verwaltungsverfahren,
    Kenntnisse in mindestens einer relevanten Fremdsprache (bevorzugt
   französische, russische, englische Sprache, arabische oder afrikanische
   Sprachen)
    die Bereitschaft zu flexibler und zeitlich variabler Arbeitszeit
   sowie zu Bereitschaftsdiensten,
    die Fahrerlaubnis zur Nutzung eines PKW sowie einen Pkw, soweit kein
   Pkw vom Auftragnehmer gestellt werden kann.
   Berufliche Qualifikation,
    abgeschlossene Ausbildung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter
   mit staatlicher Anerkennung oder,
    abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge
   oder,
    gleichwertige Ausbildung.
   Weiter siehe VI.3
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
   Verfahren:
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   Es erfolgt eine Gesamtvergabe. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem
   wirtschaftlichsten Angebot aus Teil 1 und Teil 2. Alleiniges
   Zuschlagskriterium ist der Preis.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 30/07/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ergänzung zu III.1.4
   Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
    Anlage Vereinbarungen iSd LVG LSA
   Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes
   Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese
   verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem
   Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit
   Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
   hergestellt worden sind.
    Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE)
   Folgende Nachweise sind gemäß § 50 VgV durch den Bieter vor der
   Zuschlagserteilung einzureichen.
    Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2016 -2018)
    Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder
   Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in
   der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer),
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
   Sozialversicherungsträgers,
    Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Betriebs- oder
   Berufshaftpflichtversicherung,
    Firmendarstellung
    Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des
   Auftraggebers
    Nachweis (Original oder Kopie) über die befähigende Qualifikation des
   zum Einsatz kommenden Personals entsprechend der Leistungsbeschreibung
    Teil 1 Ziffer 4.2. und 4.3; Teil 2 Ziffer 4.2. und 4.3
    Finanzierungspläne siehe Vergabeunterlagen Tabelle
   Finanzierungsplan
   Ergänzung zu III.2.2
   Die Benennung des Personals sowie der Nachweis der fachlichen und
   beruflichen Qualifikation des einzusetzenden Personals hat 2 Wochen vor
   dem jeweiligen Einsatz zu erfolgen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
   Ernst-Kamieth-Straße 2
   Halle (Saale)
   06112
   Deutschland
   Telefon: +49 3455141529
   E-Mail: [6]poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
   Fax: +49 3455141115
   Internet-Adresse: [7]www.lvwa.sachsen-anhalt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
   Ernst-Kamieth-Straße 2
   Halle (Saale)
   06112
   Deutschland
   Telefon: +49 345514-0
   E-Mail: [8]poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
   Fax: +49 345514-1115
   Internet-Adresse: [9]www.lvwa.sachsen-anhalt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/06/2019
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   1. mailto:vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de?subject=TED
   2. http://www.anhalt-bitterfeld.de/
   3. http://www.evergabe.de/unterlagen
   4. http://www.evergabe.de/
   5. http://www.evergabe.de/
   6. mailto:poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de?subject=TED
   7. http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/
   8. mailto:poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de?subject=TED
   9. http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/
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