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Ausschreibung: Laser - DE-Kühlungsborn
Laser
Dokument Nr...: 282381-2019 (ID: 2019061809382072473)
Veröffentlicht: 18.06.2019
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  DE-Kühlungsborn: Laser
   2019/S 115/2019 282381
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Untersuchung zur Anpassung eines Prototyps von einem diodengepumpten
   Alexandritlaser für ein hochkompaktes LIDAR
   Schlossstraße 6
   Kühlungsborn
   18225
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Jessica Linde
   Telefon: +49 3829368409
   E-Mail: [1]linde@iap-kborn.de
   Fax: +49 382936850
   NUTS-Code: DE80K
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://iap-kborn.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Einrichtung des privaten Rechts (e.V.)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Änderungsvereinbarung zur 3. Zusatzvereinbarung zum Forschungs- und
   Entwicklungsvertrag
   Referenznummer der Bekanntmachung: 190181
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38636100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gekapselter, gepulster und Glasfaser gepumpter Watt-level single mode
   Alexandrit-Ringlaser in kompakter Bauform zur Integration in ein
   Doppler Lidar, inklusive Ersatz-Diodenpumpe und hochintegrierter
   Elektronik. Der mittels Glasfaser gepumpte Ringlaser samt
   Strahlformungsoptik und Technologie zum schnellen Frequenzwechsel
   (Advanced Ramp&Fire) sind in einem speziell an die Bauform des Lidar
   angepassten Gehäuse in kompakter Form zu realisieren.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 470 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80K
   Hauptort der Ausführung:
   Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e. V.
   Schlossstraße 6
   18225 Kühlungsborn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für den Bau eines universellen Doppler Lidar für die mittlere
   Atmosphäre (Doppler Rayleigh-, Mie-, Resonanz-Streuung) soll ein
   hocheffizienter Alexandrite-Ringlaser gebaut werden, der alle
   notwendigen Spezifikationen für den Einbau in ein kompaktes
   Doppler-Lidar der Größe 1 x 1 x 1 m erfüllt. Für den Einsatz in polaren
   Regionen muss das Lasersystem gekapselt, kompakt und dem zur Verfügung
   stehenden Bauraum genau angepasst werden. Aufgrund des großen
   Teleskopes stehen an der schmalsten Stelle ca. 22 cm zur Verfügung,
   wobei die Gesamtlänge nur ca. 66 cm betragen kann. Der Ringlaser ist
   mittels Glasfaser zu pumpen, die in ein einer separaten Etage mit
   vergleichbaren Abmessungen unterzubringen ist. Der zur Verfügung
   stehende Platz für die Elektronik beträgt 3 HE. Das Lasersystem muss
   sowohl die Strahlformungsoptik zur Anpassung des Strahls an die
   Erfordernisse der nachfolgenden Optiken erfüllen (Strahldurchmesser 2,5
   mm, M2<1.1). als auch mittels einer cavity-control für eine
   Frequenzstabilität von Puls zu Puls unterhalb 1 MHz ausgestattet sein
   (Advanced Ramp&Fire). Für Doppler-Messungen ist eine absolute
   Frequenzkontrolle von Puls zu Puls von < 1 MHz zu gewährleisten, wobei
   die Frequenz bis zu 106 MHz pro Sekunde von Puls zu Puls wechselt. Für
   Doppler-Mie Streuung muss die Linienbreite <10 MHz betragen, wobei eine
   Pulslänge von 500-1000 ns angestrebt wird. Doppler-Resonanzstreuung
   erfordert zusätzlich die genaue und absolute Abstimmung des Lasers auf
   eine atomare Linie (z. B. Kalium 770 nm, Eisen 772 nm, Rubidium 780 nm)
   mit <1 MHz (~2 fm) absoluter Frequenz-Genauigkeit. Das Lasersystem ist
   für den wartungsfreien Dauerbetrieb auszulegen und entsprechend zu
   kapseln. Die Messung der Energie von Puls zu Puls ist zu integrieren
   und die Leistung des nicht genutzten Seeders ist als separater Ausgang
   zur Verfügung zu stellen. Für spektroskopische Messungen ist eine hohe
   Leistungsstabilität (<<1 %) von Puls zu Puls als auch eine hohe
   spektrale Reinheit und Stabilität der Linienbreite (Lorentz-Profil,
   keine Nebenmoden, Breitband-Emission etc) von Puls zu Puls zu
   gewährleisten (>99.9 %) und nachzuweisen.
   Für Messungen in der mittleren Atmosphäre ist eine mittlere Leistung
   von ~1 W bei einer Pulswiederholrate von 500-800 Hz Grundvoraussetzung
   (>1 mJ pro Puls). Die Lieferung muss eine Ersatz-Diodenpumpe zur
   Sicherstellung des Betriebes in entlegensten Gegenden der Erde, wie z.
   B. der Antarktis umfassen. Ein Austausch der Diodenpumpe muss vor Ort
   ohne Nach-Justage des gepumpten Ringlasers durchführbar sein. Das
   System ist für den Dauerbetrieb mit hoher Effizienz auszulegen.
   Aufgrund der begrenzten Infrastruktur steht für den Betrieb des Lasers
   inklusive aller Peripherien <150 W zur Verfügung.
   Die geplante Inbetriebnahme des Doppler-Lidar ist für Mitte 2020
   geplant. Die Lieferung des Lasers hat zeitnah zu erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Kompatibilität zum vorhandenen Lasersystem /
   Gewichtung: 90
   Preis - Gewichtung: 10
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss
       an ein nichtoffenes Verfahren
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Kompatibilität zum bereits entwickelten Lasergerät muss zu 100 %
   übereinstimmen. Die über Jahre entwickelte und angepasste Technik
   unterliegt dem Schutz von ausschließlichen Rechten des ILT.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2019/S 104-251446
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   14/06/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
   Hansastr. 27c
   München
   80686
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 470 000.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 470 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
   werden
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
   Wert ohne MwSt.: 470 000.00 EUR
   Anteil: 100 %
   Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen
   Auftrags:
   Das Fraunhofer-Institut für Lasertechnik (ILT) in Aachen wird mit der
   Entwicklung des Lasers beauftragt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachung vom 31.5.2019 Nr. [4]2019/S 104-251446 wurde irrtümlich
   unter Verwendung des Standardformulares 2 (Auftragsbekanntmachung)
   veröffentlicht. Der Fehler wird hiermit korrigiert. Der Auftraggeber
   sichert zu, dass der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mind. 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern beim Wirtschaftsministerium M-V
   Johannes-Stelling-Straße 4
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Telefon: +49 3855885847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gem. § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Gem. § 135 Abs. 3 GWB
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V.
   Kühlungsborn
   Kühlungsborn
   18225
   Deutschland
   Telefon: +49 3829368409
   E-Mail: [5]linde@iap-kborn.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/06/2019
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   4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:251446-2019:TEXT:DE:HTML
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