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Ausschreibung: Laser - DE-Kühlungsborn
Laser
Dokument Nr...: 282381-2019 (ID: 2019061809382072473)
Veröffentlicht: 18.06.2019
*
DE-Kühlungsborn: Laser
2019/S 115/2019 282381
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Untersuchung zur Anpassung eines Prototyps von einem diodengepumpten
Alexandritlaser für ein hochkompaktes LIDAR
Schlossstraße 6
Kühlungsborn
18225
Deutschland
Kontaktstelle(n): Jessica Linde
Telefon: +49 3829368409
E-Mail: [1]linde@iap-kborn.de
Fax: +49 382936850
NUTS-Code: DE80K
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://iap-kborn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts (e.V.)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Änderungsvereinbarung zur 3. Zusatzvereinbarung zum Forschungs- und
Entwicklungsvertrag
Referenznummer der Bekanntmachung: 190181
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38636100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gekapselter, gepulster und Glasfaser gepumpter Watt-level single mode
Alexandrit-Ringlaser in kompakter Bauform zur Integration in ein
Doppler Lidar, inklusive Ersatz-Diodenpumpe und hochintegrierter
Elektronik. Der mittels Glasfaser gepumpte Ringlaser samt
Strahlformungsoptik und Technologie zum schnellen Frequenzwechsel
(Advanced Ramp&Fire) sind in einem speziell an die Bauform des Lidar
angepassten Gehäuse in kompakter Form zu realisieren.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 470 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K
Hauptort der Ausführung:
Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e. V.
Schlossstraße 6
18225 Kühlungsborn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für den Bau eines universellen Doppler Lidar für die mittlere
Atmosphäre (Doppler Rayleigh-, Mie-, Resonanz-Streuung) soll ein
hocheffizienter Alexandrite-Ringlaser gebaut werden, der alle
notwendigen Spezifikationen für den Einbau in ein kompaktes
Doppler-Lidar der Größe 1 x 1 x 1 m erfüllt. Für den Einsatz in polaren
Regionen muss das Lasersystem gekapselt, kompakt und dem zur Verfügung
stehenden Bauraum genau angepasst werden. Aufgrund des großen
Teleskopes stehen an der schmalsten Stelle ca. 22 cm zur Verfügung,
wobei die Gesamtlänge nur ca. 66 cm betragen kann. Der Ringlaser ist
mittels Glasfaser zu pumpen, die in ein einer separaten Etage mit
vergleichbaren Abmessungen unterzubringen ist. Der zur Verfügung
stehende Platz für die Elektronik beträgt 3 HE. Das Lasersystem muss
sowohl die Strahlformungsoptik zur Anpassung des Strahls an die
Erfordernisse der nachfolgenden Optiken erfüllen (Strahldurchmesser 2,5
mm, M2<1.1). als auch mittels einer cavity-control für eine
Frequenzstabilität von Puls zu Puls unterhalb 1 MHz ausgestattet sein
(Advanced Ramp&Fire). Für Doppler-Messungen ist eine absolute
Frequenzkontrolle von Puls zu Puls von < 1 MHz zu gewährleisten, wobei
die Frequenz bis zu 106 MHz pro Sekunde von Puls zu Puls wechselt. Für
Doppler-Mie Streuung muss die Linienbreite <10 MHz betragen, wobei eine
Pulslänge von 500-1000 ns angestrebt wird. Doppler-Resonanzstreuung
erfordert zusätzlich die genaue und absolute Abstimmung des Lasers auf
eine atomare Linie (z. B. Kalium 770 nm, Eisen 772 nm, Rubidium 780 nm)
mit <1 MHz (~2 fm) absoluter Frequenz-Genauigkeit. Das Lasersystem ist
für den wartungsfreien Dauerbetrieb auszulegen und entsprechend zu
kapseln. Die Messung der Energie von Puls zu Puls ist zu integrieren
und die Leistung des nicht genutzten Seeders ist als separater Ausgang
zur Verfügung zu stellen. Für spektroskopische Messungen ist eine hohe
Leistungsstabilität (<<1 %) von Puls zu Puls als auch eine hohe
spektrale Reinheit und Stabilität der Linienbreite (Lorentz-Profil,
keine Nebenmoden, Breitband-Emission etc) von Puls zu Puls zu
gewährleisten (>99.9 %) und nachzuweisen.
Für Messungen in der mittleren Atmosphäre ist eine mittlere Leistung
von ~1 W bei einer Pulswiederholrate von 500-800 Hz Grundvoraussetzung
(>1 mJ pro Puls). Die Lieferung muss eine Ersatz-Diodenpumpe zur
Sicherstellung des Betriebes in entlegensten Gegenden der Erde, wie z.
B. der Antarktis umfassen. Ein Austausch der Diodenpumpe muss vor Ort
ohne Nach-Justage des gepumpten Ringlasers durchführbar sein. Das
System ist für den Dauerbetrieb mit hoher Effizienz auszulegen.
Aufgrund der begrenzten Infrastruktur steht für den Betrieb des Lasers
inklusive aller Peripherien <150 W zur Verfügung.
Die geplante Inbetriebnahme des Doppler-Lidar ist für Mitte 2020
geplant. Die Lieferung des Lasers hat zeitnah zu erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kompatibilität zum vorhandenen Lasersystem /
Gewichtung: 90
Preis - Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss
an ein nichtoffenes Verfahren
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Kompatibilität zum bereits entwickelten Lasergerät muss zu 100 %
übereinstimmen. Die über Jahre entwickelte und angepasste Technik
unterliegt dem Schutz von ausschließlichen Rechten des ILT.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2019/S 104-251446
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/06/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Hansastr. 27c
München
80686
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 470 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 470 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: 470 000.00 EUR
Anteil: 100 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen
Auftrags:
Das Fraunhofer-Institut für Lasertechnik (ILT) in Aachen wird mit der
Entwicklung des Lasers beauftragt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachung vom 31.5.2019 Nr. [4]2019/S 104-251446 wurde irrtümlich
unter Verwendung des Standardformulares 2 (Auftragsbekanntmachung)
veröffentlicht. Der Fehler wird hiermit korrigiert. Der Auftraggeber
sichert zu, dass der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mind. 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern beim Wirtschaftsministerium M-V
Johannes-Stelling-Straße 4
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 3855885847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Gem. § 135 Abs. 3 GWB
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V.
Kühlungsborn
Kühlungsborn
18225
Deutschland
Telefon: +49 3829368409
E-Mail: [5]linde@iap-kborn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2019
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3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:251446-2019:TEXT:DE:HTML
4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:251446-2019:TEXT:DE:HTML
5. mailto:linde@iap-kborn.de?subject=TED
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