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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Riegelsberg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 281079-2019 (ID: 2019061710121971155)
Veröffentlicht: 17.06.2019
*
  DE-Riegelsberg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 114/2019 281079
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
   zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
   jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
   aufweist.
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des
   Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
   Saarbrücker Str. 31
   Riegelsberg
   66292
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) 
   Geschäftsstelle, Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken
   Telefon: +49 6819482030
   E-Mail: [1]vergabe_zprs@zps-online.de
   Fax: +49 6819482091
   NUTS-Code: DEC01
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.zps-online.de
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt Saarbrücken
   Rathausplatz 1
   Saarbrücken
   66111
   Deutschland
   NUTS-Code: DEC01
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger
   Behörden.
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Busverkehr Linienbündel A (Linien 132 und 173) im Regionalverband
   Saarbrücken
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEC01
   Hauptort der Ausführung:
   Linienbündel A:
    Linie 132 und Linie 173: Regionalverband Saarbrücken.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG über die Vergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages für das Linienbündel A (Linien 132 und 173) im
   Regionalverband Saarbrücken gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007.
   Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr
   auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker
   Straße 31, 66292 Riegelsberg) und die Landeshauptstadt Saarbrücken
   (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) beabsichtigen als zuständige
   Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO
   1370/07 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.4.2021 einen
   Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer
   voraussichtlichen Laufzeit vom 1.4.2021 bis 31.12.2028 zu vergeben. Das
   Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Juni 2020 eingeleitet. Vom
   Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code
   60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (NUTS-Code
   DEC01) für die Buslinien 132 und 173 im Linienbündel A.
   Folgende Anforderungen werden verbindlich gefordert:
   1) Geltende Gesetze/Vorgaben:
    es gilt das gültige PBefG,
    es gilt das gültige ÖPNV-Gesetz des Saarlandes,
    es gilt der gültige VEP des Saarlandes.
   2) Fahrzeugqualität:
    Fahrzeugtyp/-alter:
   Buslinie 132: zu 100 % Niederflur-Standardlinienbusse mit mindestens 36
   Sitzplätzen, Höchstalter 8 Jahre während der gesamten Betriebslaufzeit.
   Sofern die Kapazität ausreichend ist, kann in Tagesrandlagen (werktags
   ab 21.00 Uhr) ein Niederflur-Kleinbus mit mindestens 19 Sitzplätzen und
   einem Höchstalter von 8 Jahren während der gesamten Betriebslaufzeit
   eingesetzt werden.
   Buslinie 173: zu 90 % Niederflur-Standardlinienbusse mit mindestens 36
   Sitzplätzen, Höchstalter 12 Jahre während der gesamten
   Betriebslaufzeit.
   3) Fahrplan:
    Fahrplanangebot: Das bisherige Fahrplanangebot ist Teil der vom
   Aufgabenträger festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne
   der §§ 8, 8a und 13 PBefG.
   4) Tarif:
    es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des saarVV.
   5) Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner und Schnittstellen zur
   Echtzeitauskunft:
    Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner nach dem jeweils aktuellen
   Anforderungsstand des saarVV (Übermittlung der Echtzeitdaten, u. a. zur
   Echtzeitauskunft und Anschlusssicherung).
   6) Anwendung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) in Bezug auf
   selbst erbrachte Leistungen und Leistungen von Nachunternehmern;
   7) Des Weiteren wird erwartet:
    Abo-Center/Servicebüro,
    Fortentwicklung des Verkehrsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit
   den Betroffenen (z.B. Aufgabenträgern, Schulen) z. B.
   Fahrplananpassungen nach veränderten Schülerströmen
    Busse nach früherem Schulende (z.B. nach der 3. Stunde)
   bereitstellen,
    Fahrpersonal verfügt über alle notwendigen Qualifikationen und wird
   regelmäßig geschult.
   8) Preisfestlegung für Mehrkilometer bei eventuellen
   Fahrplananpassungen während der Vertragslaufzeit;
   9) Die im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages neben dem
   Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung
   zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben sowie gegenüber
   der heutigen Linienführung und dem heutigen Fahrplanangebot
   beabsichtigte Änderungen werden bis zur Einleitung des
   Vergabeverfahrens zwischen den beiden Aufgabenträgern (ZPRS und
   Landeshauptstadt Saarbrücken) und den Städten Sulzbach und
   Friedrichsthal und den Gemeinden Heusweiler und Quierschied abgestimmt.
   Die Betriebsaufnahme ist zum 1.4.2021 vorgesehen.
   Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird ausdrücklich
   hingewiesen. PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (Franz-Josef-Röder-Straße 17,
   66119 Saarbrücken).
   Ca. 279 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/04/2021
   Laufzeit in Monaten: 93
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/06/2019
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