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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Mainz
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
Software-Beratung
Software-Entwicklung
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Dokument Nr...: 280784-2019 (ID: 2019061710045070882)
Veröffentlicht: 17.06.2019
*
DE-Mainz: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2019/S 114/2019 280784
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
Mainz
55116
Deutschland
E-Mail: [1]ref9323@bm.rlp.de
NUTS-Code: DEB35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bm.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung der Fördermittelvergabe aus dem DigitalPakt Schule
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb eines IT-gestützten Antrags-
und Verwaltungssystems zur Verwaltung der Fördermittel im Zusammenhang
mit dem DigitalPakt Schule sowie Prüfung, Bewilligung und Bescheidung
der Anträge einschließlich Berichtswesen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72232000
72266000
72262000
79200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auf Grundlage von Artikel 104c GG gewährt der Bund den Ländern
Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur
Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen
Bildungsinfrastruktur (DigitalPakt Schule) auf Grundlage der
Bund-Länder-Vereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (siehe
[3]https://digitalpakt.rlp.de/de/digitalpakt-schule/). Das Land
Rheinland-Pfalz beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit den
erforderlichen Fördermittelmanagement- und
Fördermittelabwicklungsleistungen zu beauftragen. Dabei handelt es sich
insbesondere um die folgenden Leistungen:
Entwicklung und Bereitstellung eines effizienten IT-gestützten
Antrags- und Verwaltungssystems für Fördermittelmanagement/-abwicklung
auf Grundlage eines definierten Förderkorridors (hier: DigitalPakt
Schule).
An dieses System werden insbesondere die folgenden Anforderungen
gestellt:
Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit des Systems müssen in
ähnlichen Zusammenhängen bereits erprobt und belegt sein,
Möglichkeit zur intuitiven Antragstellung und Nachweisführung mit
automatisierten Feedback-Funktionen für die verschiedenen
Nutzergruppen, wobei auch die qualitativen/inhaltlichen Elemente des
Förderkorridors angemessen abzubilden sind,
Möglichkeit zur zentralen Beobachtung und Steuerung der Elemente des
Förderkorridors (fachliche Ziele, Fördergegenstände und -beträge),
Konfiguration des Systems unter Berücksichtigung der rechtlichen
Grundlagen des Haushalts- und Zuwendungsrechts,
Pädagogische und verwaltungstechnische Beratung potentieller
Antragsteller und Erstellen eines Informationsportals sowie die
Ausarbeitung und Durchführung eines Schulungskonzepts,
Prüfung, Bewilligung und Bescheidung der Anträge: Dies beinhaltet
insbesondere auch eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter
Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand, eine
Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung, die Prüfung des
technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts unter Berücksichtigung
medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte sowie eine
Beurteilung der Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte,
Prüfung der Verwendungsnachweise und Kontrolle der
Fördermittelvergabe,
Erfüllung umfassender Berichts- und Dokumentationspflichten an den
Bund.
Das zu entwickelnde und bereitzustellende IT-gestützte
Verwaltungssystem muss unmittelbar mit Beginn des Förderprogramms
vorkonfiguriert zur Verfügung stehen, um einen zeitnahen Mittelabruf
und die schnellstmögliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
sicherzustellen und vorhandenen Investitionsbedarf schnellstmöglich
abzubauen. Für eine erfolgversprechende institutionelle Umsetzung der
Beauftragung ist zu gewährleisten, dass die erforderlichen Leistungen
aus einer Hand angeboten werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass
sämtliche Systeme sowie die zugehörigen Daten zentral, sicher und
datenschutzkonform vorgehalten werden können.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es
sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht
werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz
berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Vergabe des Auftrags kann ohne Veröffentlichung einer
Bekanntmachung direkt an den vorgesehenen DLR-Projektträger gemäß § 14
Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vergeben werden. Die Voraussetzungen gemäß §
14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV liegen vor. Denn:
Der für die Auftragsausführung vorgesehene DLR-Projektträger verfügt
als einziger Anbieter über die für die Bearbeitung der zu erwartenden
(hohen Anzahl) von Fördermittelanträgen zwingend erforderliche
fachliche bzw. medienpädagogische Expertise sowie die benötigten
personellen Ressourcen, die nach § 6 Abs. 3 der
Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule (Endfassung vom
3.5.2019; abrufbar unter:
[4]https://digitalpakt.rlp.de/fileadmin/digitalpakt/Anlage_Verwaltungsv
ereinbarung_DigitalPaktSchule.pdf) für die umfassende
fachlich-inhaltliche Prüfung der Fördermittelanträge (einschließlich
Medienkonzepte und Medienentwicklungspläne) erforderlich sind. Der
Auftragnehmer verfügt darüber hinaus nach Einschätzung des
Auftraggebers gegenwärtig als derzeit einziger Anbieter über das
zwingend erforderliche projektspezifische Know-how und das
erforderliche Personalkontingent, um die erwartete hohe und zeitgleich
vorliegende Anzahl von Fördermittelanträgen prüfen und beauftragen zu
können.
Der Auftragnehmer verfügt zudem als einziger potentieller Anbieter
bereits heute über eine einsatzbereite, teilautomatisierte und bereits
praxiserprobte Softwarelösung/Softwarepaket, das die grundlegenden
Anforderungen des konkreten Antrags- und Förderverfahrens nach Maßgabe
der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule umfassend abbildet.
Dieses Softwarepaket hat der Anbieter im Vorgriff und in Erwartung der
Umsetzung des DigitalPakts auf eigene Initiative und auf eigenes
wirtschaftliches Risiko bereits entwickelt. Nach Einschätzung des
Auftraggebers existieren auf dem Markt keine vergleichbaren
Softwarelösungen. Vorhandene Softwarepakete zur Abwicklung von
Fördermittelverfahren müssten zunächst unter erheblichem Zeit- und
Kostenaufwand angepasst werden. Dies würde nach Einschätzung des
Landes zu einem erheblichen Zeitverlust bei der dringend
erforderlichen Abarbeitung des Investitionsrückstaus bzw. der dringend
gebotenen Erneuerung/Erweiterung der IT-Infrastruktur an den Schulen
des Landes führen. Zusätzlich müsste weitere Zeit für eine angemessene
Probe- und Testzeit aufgewendet werden. Letztlich dürfte unter
Berücksichtigung der restriktiven zeitlichen Umsetzungserfordernisse
(Beginn der Fördermittelvergabe noch im Jahr 2019) ausgeschlossen sein,
dass ein anderes Unternehmen eine den Anforderungen des Auftraggebers
entsprechende, funktionsfähige (und bereits praxiserprobte) Software
bis zum vorgesehenen Zeitraum der Auftragsausführung entwickelt.
Davon ausgehend, dass zur Entwicklung einer vergleichbar
leistungsfähigen Drittanbieterlösung in jedem Fall zusätzliche
Programmier- und Entwicklungskosten in erheblicher Höhe anfallen, die
zwingend zunächst zu investieren wären, ist weiterhin davon auszugehen,
dass der bestehende wirtschaftliche Vorteil durch einen Drittanbieter
selbst im Fall der Durchführung eines Wettbewerbs nicht aufgeholt
werden könnte.
Unter Berücksichtigung (all) dieser projektspezifischen Besonderheiten
verfügt nach Einschätzung des Auftraggebers kein anderes Unternehmen
über die für die Auftragsausführung erforderliche technische
Ausstattung, um den Auftrag in vergleichbarer Weise erfüllen zu können.
Dies kann nur der DLR Projektträger, da dieser bereits heute die
erforderliche technische und personelle Ausstattung aufweist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/06/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender
Heinrich-Konen-Straße 1
Bonn
53227
Deutschland
NUTS-Code: DEA22
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt
II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund
der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag
nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet
ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. abzuschließen.
Im Übrigen wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die
(Pflicht-)Angabe unter Abschnitt V.2.1) dieser Bekanntmachung rein
fiktiver Natur ist, da es sich um eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau Geschäftsstelle
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131-16-2113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §§ 135, 155 ff GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/06/2019
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1. mailto:ref9323@bm.rlp.de?subject=TED
2. http://www.bm.rlp.de/
3. https://digitalpakt.rlp.de/de/digitalpakt-schule/
4. https://digitalpakt.rlp.de/fileadmin/digitalpakt/Anlage_Verwaltungsvereinbarung_DigitalPaktSchule.pdf
5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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