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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Mainz
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
Software-Beratung
Software-Entwicklung
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Dokument Nr...: 280784-2019 (ID: 2019061710045070882)
Veröffentlicht: 17.06.2019
*
  DE-Mainz: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   2019/S 114/2019 280784
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
   Mittlere Bleiche 61
   Mainz
   55116
   Deutschland
   E-Mail: [1]ref9323@bm.rlp.de
   NUTS-Code: DEB35
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bm.rlp.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung der Fördermittelvergabe aus dem DigitalPakt Schule
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75131000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb eines IT-gestützten Antrags-
   und Verwaltungssystems zur Verwaltung der Fördermittel im Zusammenhang
   mit dem DigitalPakt Schule sowie Prüfung, Bewilligung und Bescheidung
   der Anträge einschließlich Berichtswesen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72232000
   72266000
   72262000
   79200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auf Grundlage von Artikel 104c GG gewährt der Bund den Ländern
   Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur
   Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen
   Bildungsinfrastruktur (DigitalPakt Schule) auf Grundlage der
   Bund-Länder-Vereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (siehe
   [3]https://digitalpakt.rlp.de/de/digitalpakt-schule/). Das Land
   Rheinland-Pfalz beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit den
   erforderlichen Fördermittelmanagement- und
   Fördermittelabwicklungsleistungen zu beauftragen. Dabei handelt es sich
   insbesondere um die folgenden Leistungen:
    Entwicklung und Bereitstellung eines effizienten IT-gestützten
   Antrags- und Verwaltungssystems für Fördermittelmanagement/-abwicklung
   auf Grundlage eines definierten Förderkorridors (hier: DigitalPakt
   Schule).
   An dieses System werden insbesondere die folgenden Anforderungen
   gestellt:
    Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit des Systems müssen in
   ähnlichen Zusammenhängen bereits erprobt und belegt sein,
    Möglichkeit zur intuitiven Antragstellung und Nachweisführung mit
   automatisierten Feedback-Funktionen für die verschiedenen
   Nutzergruppen, wobei auch die qualitativen/inhaltlichen Elemente des
   Förderkorridors angemessen abzubilden sind,
    Möglichkeit zur zentralen Beobachtung und Steuerung der Elemente des
   Förderkorridors (fachliche Ziele, Fördergegenstände und -beträge),
    Konfiguration des Systems unter Berücksichtigung der rechtlichen
   Grundlagen des Haushalts- und Zuwendungsrechts,
    Pädagogische und verwaltungstechnische Beratung potentieller
   Antragsteller und Erstellen eines Informationsportals sowie die
   Ausarbeitung und Durchführung eines Schulungskonzepts,
    Prüfung, Bewilligung und Bescheidung der Anträge: Dies beinhaltet
   insbesondere auch eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter
   Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand, eine
   Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung, die Prüfung des
   technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts unter Berücksichtigung
   medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte sowie eine
   Beurteilung der Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte,
    Prüfung der Verwendungsnachweise und Kontrolle der
   Fördermittelvergabe,
    Erfüllung umfassender Berichts- und Dokumentationspflichten an den
   Bund.
   Das zu entwickelnde und bereitzustellende IT-gestützte
   Verwaltungssystem muss unmittelbar mit Beginn des Förderprogramms
   vorkonfiguriert zur Verfügung stehen, um einen zeitnahen Mittelabruf
   und die schnellstmögliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
   sicherzustellen und vorhandenen Investitionsbedarf schnellstmöglich
   abzubauen. Für eine erfolgversprechende institutionelle Umsetzung der
   Beauftragung ist zu gewährleisten, dass die erforderlichen Leistungen
   aus einer Hand angeboten werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass
   sämtliche Systeme sowie die zugehörigen Daten zentral, sicher und
   datenschutzkonform vorgehalten werden können.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es
   sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht
   werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz
   berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt
   werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Vergabe des Auftrags kann ohne Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung direkt an den vorgesehenen DLR-Projektträger gemäß § 14
   Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vergeben werden. Die Voraussetzungen gemäß §
   14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV liegen vor. Denn:
   Der für die Auftragsausführung vorgesehene DLR-Projektträger verfügt
   als einziger Anbieter über die für die Bearbeitung der zu erwartenden
   (hohen Anzahl) von Fördermittelanträgen zwingend erforderliche
   fachliche bzw. medienpädagogische Expertise sowie die benötigten
   personellen Ressourcen, die nach § 6 Abs. 3 der
   Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule (Endfassung vom
   3.5.2019; abrufbar unter:
   [4]https://digitalpakt.rlp.de/fileadmin/digitalpakt/Anlage_Verwaltungsv
   ereinbarung_DigitalPaktSchule.pdf) für die umfassende
   fachlich-inhaltliche Prüfung der Fördermittelanträge (einschließlich
   Medienkonzepte und Medienentwicklungspläne) erforderlich sind. Der
   Auftragnehmer verfügt darüber hinaus nach Einschätzung des
   Auftraggebers gegenwärtig als derzeit einziger Anbieter über das
   zwingend erforderliche projektspezifische Know-how und das
   erforderliche Personalkontingent, um die erwartete hohe und zeitgleich
   vorliegende Anzahl von Fördermittelanträgen prüfen und beauftragen zu
   können.
   Der Auftragnehmer verfügt zudem als einziger potentieller Anbieter
   bereits heute über eine einsatzbereite, teilautomatisierte und bereits
   praxiserprobte Softwarelösung/Softwarepaket, das die grundlegenden
   Anforderungen des konkreten Antrags- und Förderverfahrens nach Maßgabe
   der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule umfassend abbildet.
   Dieses Softwarepaket hat der Anbieter im Vorgriff und in Erwartung der
   Umsetzung des DigitalPakts auf eigene Initiative und auf eigenes
   wirtschaftliches Risiko bereits entwickelt. Nach Einschätzung des
   Auftraggebers existieren auf dem Markt keine vergleichbaren
   Softwarelösungen. Vorhandene Softwarepakete zur Abwicklung von
   Fördermittelverfahren müssten zunächst unter erheblichem Zeit- und
   Kostenaufwand angepasst werden. Dies würde  nach Einschätzung des
   Landes  zu einem erheblichen Zeitverlust bei der dringend
   erforderlichen Abarbeitung des Investitionsrückstaus bzw. der dringend
   gebotenen Erneuerung/Erweiterung der IT-Infrastruktur an den Schulen
   des Landes führen. Zusätzlich müsste weitere Zeit für eine angemessene
   Probe- und Testzeit aufgewendet werden. Letztlich dürfte unter
   Berücksichtigung der restriktiven zeitlichen Umsetzungserfordernisse
   (Beginn der Fördermittelvergabe noch im Jahr 2019) ausgeschlossen sein,
   dass ein anderes Unternehmen eine den Anforderungen des Auftraggebers
   entsprechende, funktionsfähige (und bereits praxiserprobte) Software
   bis zum vorgesehenen Zeitraum der Auftragsausführung entwickelt.
   Davon ausgehend, dass zur Entwicklung einer vergleichbar
   leistungsfähigen Drittanbieterlösung in jedem Fall zusätzliche
   Programmier- und Entwicklungskosten in erheblicher Höhe anfallen, die
   zwingend zunächst zu investieren wären, ist weiterhin davon auszugehen,
   dass der bestehende wirtschaftliche Vorteil durch einen Drittanbieter
   selbst im Fall der Durchführung eines Wettbewerbs nicht aufgeholt
   werden könnte.
   Unter Berücksichtigung (all) dieser projektspezifischen Besonderheiten
   verfügt nach Einschätzung des Auftraggebers kein anderes Unternehmen
   über die für die Auftragsausführung erforderliche technische
   Ausstattung, um den Auftrag in vergleichbarer Weise erfüllen zu können.
   Dies kann nur der DLR Projektträger, da dieser bereits heute die
   erforderliche technische und personelle Ausstattung aufweist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/06/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) DLR Projektträger
   Bereich Bildung, Gender
   Heinrich-Konen-Straße 1
   Bonn
   53227
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA22
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt
   II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund
   der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag
   nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet
   ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem
   Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. abzuschließen.
   Im Übrigen wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die
   (Pflicht-)Angabe unter Abschnitt V.2.1) dieser Bekanntmachung rein
   fiktiver Natur ist, da es sich um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau  Geschäftsstelle
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131-16-2234
   E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131-16-2113
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß §§ 135, 155 ff GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/06/2019
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   1. mailto:ref9323@bm.rlp.de?subject=TED
   2. http://www.bm.rlp.de/
   3. https://digitalpakt.rlp.de/de/digitalpakt-schule/
   4. https://digitalpakt.rlp.de/fileadmin/digitalpakt/Anlage_Verwaltungsvereinbarung_DigitalPaktSchule.pdf
   5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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