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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Viersen
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Dokument Nr...: 279937-2019 (ID: 2019061709392070036)
Veröffentlicht: 17.06.2019
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DE-Viersen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2019/S 114/2019 279937
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Niersverband Viersen
Am Niersverband 10
Viersen
41747
Deutschland
Telefon: +49 2162 / 3704-318
E-Mail: [1]kloss.michael@niersverband.de
NUTS-Code: DEA1E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E54489965
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Niersumgestaltung Tierpark Weeze; Ladung, Transport, Verwiegung und
Entsorgung von Bodenaushub
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die
Entsorgung des bei der Durchführung der Baumassnahme Umgestaltung der
Niers im Bereich Tierpark Weeze anfallenden Erdaushubs.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B
Hauptort der Ausführung:
47652 Weeze
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1 550 t Boden Z1.2 (LAGA 97), Oberboden: Ladung, Transport,
Verwiegung und Entsorgung,
1 250 t Boden Z1.1 (LAGA 97), Oberboden: Ladung, Transport,
Verwiegung und Entsorgung,
3 200 t Boden Z2 (LAGA 97), Oberboden: Ladung, Transport, Verwiegung
und Entsorgung,
2 000 t Boden Z0 (LAGA 97), Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport,
Verwiegung und Entsorgung,
1 500 t Boden Z2 (LAGA 97), Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport,
Verwiegung und Entsorgung,
1 000 t Boden Z1.1 (LAGA 97), Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport,
Verwiegung und Entsorgung,
400 t Boden >Z2 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und
Entsorgung,
200 t Boden Z1.2 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und
Entsorgung,
1 300 t Boden Z0 (LAGA 97), Sand/Kies: Ladung, Transport, Verwiegung
und Entsorgung,
2 100 t Boden Z1.1 (LAGA 97), Auffüllungen: Ladung, Transport,
Verwiegung und Entsorgung,
1 000 t Boden Z2 (LAGA 97), Auffüllungen: Ladung, Transport,
Verwiegung und Entsorgung,
500 t Mischboden bis Z2 (LAGA 97): Ladung, Transport, Verwiegung und
Entsorgung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/09/2019
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist
(Name der BG/Mitgliedsnummer). Der Bieter verpflichtet sich gem. der
Datei Eigenerklärungen (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach
Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der
Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite
[4]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren: eine EEE
importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden
Anforderungen an seine Eignung als Eigenerklärungen gem. Formblatt d)
der Verdingungsunterlagen dargestellt. Dort werden u.a. folgende
Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung
präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben
zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) eingetragen ist.
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, nicht zahlungsunfähig
ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nicht im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der
Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer
Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen,
die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen
können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine
Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch
von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach
Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Falls der Bieter beabsichtigt, die zu vergebende Leistung im Rahmen
einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung
aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter,
weitere Mitglieder) beizubringen. (z.B. Musterformular 234
Vergabehandbuch Bund unter
[5]https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt
unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere
Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die
Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der
Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der
Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite
[6]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren: eine EEE
importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden
Anforderungen an seine Eignung als Eigenerklärungen gem. Formblatt d)
der Verdingungsunterlagen dargestellt. Hier werden u.a. folgende
Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben machen, ob er für die zu vergebende Leistung
präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben
zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) eingetragen ist.
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind:
In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen
ausgeführt haben.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach
Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i.d.R. folgenden
Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer,..) Darüber
hinaus sind vom Bieter nachzuweisen:
Sonstige Qualifikationsnachweise:
1) Genehmigungsbescheid der gewählten Entsorgungsanlage/ des gewählten
Entsorgungsortes für die Zulässigkeit der Entsorgung von Abfällen mit
den relevanten AVV-Nummern für die zugehörige(n) Position(en) lt.
Leistungsverzeichnis oder gleichwertige Belege, die diese Zulässigkeit
der vorgesehenen Entsorgung dokumentieren [(Sammel-)
Entsorgungsnachweise, abfall- und umweltrechtliche Genehmigungen,
Freistellungen, Bestätigungen, Verfüllgenehmigungen etc.].
2) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Abs. 2 KrWG
und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die zur Ausführung des
Auftrages notwendigen Tätigkeiten oder (ohne Zertifikat) - ein
polizeiliches Führungszeugnis,
eine Eigenerklärung der Straffreiheit,
Nachweise der Fachkunde des Personals (z.B. Fortbildungsnachweise
bundesweit staatlich anerkannter Seminare zum Erwerb der Fachkunde nach
§ 9 EfbV und § 3 Beförderungserlaubnisverordnung-BefErlV) und
eine Versicherungs- und Zahlungsbestätigung für die Betriebs- und
Umwelthaftpflichtversicherung
3) Transportgenehmigungen bzw. Beförderungserlaubnisse für die
relevanten AVV- Nummern (falls erforderlich).
4) Bei beabsichtigter Entsorgung im Ausland: Sollten die zu
entsorgenden Böden teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden
Entsorgungsanlagen / liegenden -orten verbracht werden, so ist dem
Angebot für jede genannte Entsorgungsanlage / jeden genannten -ort
beizufügen:
Eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des gewählten
Entsorgungsweges gem. der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das
Notifizierungsverfahren zuständigen Behörde des Landes, in der die
Entsorgungseinrichtung steht / der Entsorgungsort liegt. Dies gilt
sowohl für Einrichtungen für die vorläufige als auch für die endgültige
Entsorgung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/07/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/08/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/07/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist.
2 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S.
1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
(§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2019
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2. http://www.niersverband.de/
3. https://www.subreport.de/E54489965
4. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
5. https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau
6. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
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