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Ausschreibung: Busse für den öffentlichen Verkehr - DE-Hofheim am Taunus
Busse für den öffentlichen Verkehr
Dokument Nr...: 279876-2019 (ID: 2019061709355969931)
Veröffentlicht: 17.06.2019
*
  DE-Hofheim am Taunus: Busse für den öffentlichen Verkehr
   2019/S 114/2019 279876
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma)
   Alte Bleiche 5
   Hofheim am Taunus
   65719
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Torsten Schmidt
   Telefon: +49 6192294612
   E-Mail: [1]t_schmidt@rmv.de
   Fax: +49 6192294665
   NUTS-Code: DEA2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.fahma-rheinmain.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Finanzierung und Beschaffung von Fahrzeugen und die
   Überlassung dieser Fahrzeuge an Betreiber im SPNV und ÖPNV
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Pilotversuch autonomes Fahren
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34121100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung von 2 fahrerlosen Shuttle-Fahrzeugen für die Beförderung
   von Fahrgästen und Abschluss der zum Betrieb erforderlichen Nutzungs-
   und Serviceverträge.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   Hauptort der Ausführung:
   Hofheim am Taunus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Projekt betrifft die Beschaffung von 2 fahrerlosen
   Shuttle-Fahrzeugen für die Beförderung von Fahrgästen und den Abschluss
   der zum Betrieb erforderlichen Nutzungs- und Serviceverträge durch die
   fahma GmbH (fahma). Die fahma ist eine Tochtergesellschaft der
   Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV). Vor dem Hintergrund aktueller
   Zukunftsdiskussionen im Bereich Mobilität wurde im RMV beschlossen, die
   Einsatzmöglichkeiten des autonomen Fahrens im ÖPNV zu untersuchen. Dies
   soll in Form einer längerfristigen, vertiefenden Pilotierung und einer
   Roadshow mit verschieden ausgeprägten Testfeldern im gesamten
   Verbundgebiet erfolgen. Der Pilotversuch hat eine Laufzeit von 3 Jahren
   und wird wissenschaftlich begleitet.
   Mit der Projektierung des Einsatzes von autonomen Fahrzeugen im
   öffentlichen Raum sollen Erfahrungen zu technischen und verkehrlichen
   Herausforderungen ebenso wie zu etwaigen Nutzungshemmnissen gesammelt
   werden.
   Im Rahmen von verschiedenen praxisnahen Testfeldern im städtischen wie
   im ländlichen Raum sollen die unterschiedlichen Herangehensweisen der
   Fahrzeugtechnik  insbesondere in Bezug auf die Ortungstechnik aus GPS
   und 3G/4G, 5G, Akkuleistung, Fahrzeuglänge und Gesamtgewicht  näher
   betrachtet werden.
   Ferner sollen Erkenntnisse aus dem Genehmigungsverfahren für die
   Zulassung von Fahrzeug und Strecke sowie des Betriebes genutzt werden,
   um die Anforderungen an die Fahrzeuge für zukünftige Mobilitätskonzepte
   genau zu definieren. Für diese Punkte sowie die Einbindung in
   bestehende Hintergrundsysteme des RMV und der Verkehrsunternehmen ist
   die Betrachtung der technischen Umsetzung von mehr als einem
   Fahrzeughersteller erforderlich. Auch möchte die fahma Erkenntnisse aus
   dem Einsatz der Fahrzeuge für künftige Beschaffungsprojekte gewinnen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
       genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
       Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
   Erläuterung:
   Die fahma darf die Fahrzeuge in einem Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV beschaffen. Bei den
   beiden Fahrzeugen handelt es sich um Prototypen, die nur punktuell zur
   Demonstration des Einsatzes autonomer Fahrzeuge eingesetzt werden und
   um ihre Einsatzmöglichkeiten zu erforschen. Es handelt sich hierbei
   noch nicht um Serienanfertigungen. In den Fahrzeugen ist eine
   innovative Technik verbaut, die nicht dem Reifegrad von
   Typen-Zulassungen für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland
   entspricht.
   Die fahma beschafft lediglich 2 Fahrzeuge. Damit ist auch ein
   kommerzieller Nebenzweck gem. § 14 Abs. 4 Nr. 4 Hs. 2 Alt. 2 VgV, der
   auf eine Serienfertigung zwecks Deckung der Forschungs- und
   Entwicklungskosten abzielt, ausgeschlossen. Zudem sind die Fahrzeuge,
   welche die fahma kaufen möchte, Gebrauchtfahrzeuge. Schon damit ist ein
   kommerzieller Zusammenhang mit deren Produktion und dem Auftrag der
   fahma nicht gegeben.
   Die fahma darf den Nutzungs- und Servicevertrag nach Durchführung eines
   Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2
   lit. b) VgV abschließen. Denn wie bereits vorstehend dargestellt, darf
   die fahma die Kaufverträge ohne Durchführung eines wettbewerblichen
   Vergabeverfahrens abschließen. Der Betrieb der Fahrzeuge ist jedoch nur
   dann möglich, wenn dazu die entsprechenden Nutzungs- und
   Serviceverträge mit dem Herstellern abgeschlossen werden. Aus
   technischen Gründen ist die fahma folglich auf den Abschluss dieser
   Verträge mit dem Hersteller angewiesen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Pilotversuch autonomes Fahren
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/06/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   EasyMile GmbH
   Skalitzer Straße 85-86
   Berlin
   10997
   Deutschland
   NUTS-Code: DE3
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das
   unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die
   geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll
   10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter
   den Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um
   den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil
   dies den geschäftlichen Interessens des Auftragnehmers schadet und den
   Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgenden Vergabeverfahren über
   eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Hessen
   Wilhelminenstraße 1-3
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Hessen
   Zeughausstraße 2-10
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertragliche
   Vereinbarung zur Beschaffung der Fahrzeuge und den Nutzungs- und
   Servicevertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens
   geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168
   Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Hessen
   Zeughausstraße 2-10
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/06/2019
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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