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Ausschreibung: Teile und Zubehör für Computer - DE-München
Teile und Zubehör für Computer
Signalkabel
Netzverkabelung
Dokument Nr...: 278700-2019 (ID: 2019061410180668678)
Veröffentlicht: 14.06.2019
*
  DE-München: Teile und Zubehör für Computer
   2019/S 113/2019 278700
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bayer. Landeskriminalamt
   Maillingerstr. 15
   Kontaktstelle(n): SG 124  Einkauf/Beschaffung
   80636 München
   Deutschland
   Telefon: +49 891212-0
   E-Mail: [1]blka.sg124.funk@polizei.bayern.de
   Fax: +49 891212-306125
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]www.polizei.bayern.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung der Rechenzentren des
   Bayer. Landeskriminalamts
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene
   Tätigkeiten
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   München
   NUTS-Code DE212
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 4
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000,00 EUR
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt den Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren über die
   anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung von 2 Rechenzentren des
   Bayer. Landeskriminalamts.
   Auftragsgegenstand ist die Lieferung von
   Kupfer-/Lichtwellenleiterkabeln sowie die Verlegung in 2 Rechenzentren
   des BLKA.
   Als Mindestabnahmemenge wird die Lieferung von
   Kupfer-/Lichtwellenleiterkabeln sowie deren Verlegung in 2
   Rechenzentren festgelegt. Optionaler Leistungsbestandteil sind weitere
   Verkabelungsleistungen, bestehend aus Lieferung weiterer
   Kupfer-/Lichtwellenleiterkabel sowie deren Verlegung in den
   Rechenzentren nach Bedarf auf Anforderung.
   Rechenzentren unterliegen durch ihre hohen Verfügbarkeitsanforderungen
   in allen technischen Gewerken einer besonderen Betrachtung.
   Neben den Basisinfrastrukturen baulicher Schutz, Energieversorgung,
   Kälte- und Klimatechnik, Brandschutz, Brandvermeidung  und/oder
   löschung,
   Zugangskontrolle, usw. ist das Kommunikationsnetzwerk CU/LWL
   (nachfolgend KNW abgekürzt) das Fundament für die Vernetzung der
   Server- und Netzwerksysteme.
   Verfügbarkeit, Sicherheit und Funktionalität, sowohl in der IT- als
   auch in der Netzwerkumgebung, erfordern eine stabile, den Anforderungen
   des jeweiligen Nutzers maßgeschneiderte,
   Informationstechnische Verkabelung. Das Kommunikationsnetzwerk CU/LWL,
   als das Verbindungselement zwischen den aktiven Systemen, muss so
   aufgebaut sein,
   Dass die erforderlichen Übertragungsmedien, die Portkapazitäten, die
   Schnittstellen in sehr guter Qualität zur Verfügung gestellt werden, um
   den Systembetrieb effektiv und effizient zu führen.
   Die Kommunikationsverkabelung (KNW) wird als anwendungsneutrale,
   strukturierte Verkabelung gemäß der EN 50173-1 und -5, sowie der
   EN50600-2-4 errichtet. Als Anschlusstechnik ist ein modulares System
   einzusetzen, dass sowohl für LWL und CU eingesetzt werden kann.
   Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt für 2
   Bestandsrechenzentren an den Standorten im Großraum München die
   KNW-Infrastruktur zu erneuern bzw. zu erweitert.
   An beiden Standorten wird eine anwendungsneutral strukturierte
   Kommunikationsverkabelung mittels Kupfer- (CU) und
   Lichtwellenleiter-Technik (LWL) nach den aktuellen Stand der Normierung
   und Technik aufgebaut. Die Installation der KNW-Infrastruktur erfolgt
   während des laufenden Betriebes, daher sind alle Installationsarbeiten
   mit größter Vorsicht durchzuführen. Um den RZ-Betrieb nicht zu
   gefährden, sind bei der Installation Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B.
   Abdeckungen, Absperrungen, usw. durch den Auftragnehmer zu treffen. Das
   zum Einsatz kommende Personal muss mit dem Arbeiten im
   Rechenzentrumsumfeld vertraut sein und sich die möglichen Risiken
   bewusst sein.
   Im ersten Rechenzentrum wird nahezu die gesamte KNW-Infrastruktur
   erneuert. Die Verkabelung muss in vorhandene Trassen verlegt sowie in
   neue vorhandene Schränke verbaut werden. Zusätzlich müssen, die zur
   RZ-Infrastruktur nötigen, Stromleisten (PDU) geliefert und montiert
   werden. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Erneuerung der
   KNW-Infrastruktur im laufenden Betrieb, dies hat zur Folge, dass der
   Aufbau der Verkabelung in Ausführungsschritten (Reihenweise) erfolgt.
   Zwischen den einzelnen Ausführungsschritten müssen durch die
   Mitarbeiter des BLKA Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Erst nach
   Abschluss dieser, ist die Durchführung eines weiteren Arbeitsschrittes
   möglich.
   Im zweiten Rechenzentrum wird die vorhandene KWN-Infrastruktur
   erweitert. Ausgehend vom Hauptverteiler werden die bereits vorhandenen
   Serverracks sowie 3 neue Serverreihen mit KNW-Infrastruktur erweitert.
   Wie auch im RZ1 erfolgt die Kabelverlegung auf bauseits vorhandenen
   Kabeltrassen oberhalb der Racks. Die Erweiterung der Verkabelung im PM2
   erfolgt ebenfalls im laufenden Betrieb, dies hat ebenfalls zur Folge,
   dass der Verkabelung in Teilschritten erfolgt.
   Allgemein:
   Grundsätzlich gelten folgende Ausführungsmerkmale:
    in der LWL-Technik müssen Zentralbündelkabel und Spleißtechnik zum
   Einsatz kommen,
    als Anschlusstechnik ist ein modulares System einzusetzen, dass
   sowohl für LWL und CU eingesetzt werden kann,
    im CU-Bereich sind Einzelkabel und Modul-Anschlusstechnik eizusetzen,
    Vorkonfektionierte Trunks oder Kabel sind nicht zulässig, alle Kabel
   sind vor Ort, ohne Überlängen, einzubringen.
   Qualitätsanforderungen:
   Das BLKA legt großen Wert auf saubere, fachgerechte und technisch
   einwandfreie Ausführung und Verarbeitung.
   Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Qualitätsanforderungen und
   technischen Vorgaben müssen eingehalten und umgesetzt werden.
   Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit der
   Kommunikationsanlagen werden an die einzusetzenden Materialien, den
   Installateur und dessen Ausführung erhöhte Anforderungen gestellt.
   Insbesondere wird von den Zulieferern gefordert, dass die ursprünglich
   für die Zulassung gelieferte Qualität dauerhaft gesichert wird.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   30237000, 31321700, 32421000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   vgl. Abschnitt II.1.5)
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000,00 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren
   gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die
   Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer
   Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV.
   Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber
   als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des
   Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer
   müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen
   Unterauftragnehmern vereinbaren.
   Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen
   sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1
   Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und
   Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, §
   27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer
   und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder
   eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen
   und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von
   Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für
   den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG
   (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs.
   1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die
   Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur
   für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb
   ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben
   eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
   Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall
   aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine einfache
   Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer
   vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8
   Sicherheitsüberprüfungsgesetz  SÜG) oder eines anderen Bundeslandes
   oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche
   vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig
   anerkannt ist, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche
   Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BaySÜG
   wahrnehmen sollen, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber
   nachgewiesen werden. Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren
   Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme-/Bewerbungsfrist noch
   nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV
   zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl.
   Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren
   Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über
   entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur
   Auftragsausführung einsetzen.
   Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum
   Rücktritt von dem Rahmenvertrag sowie allen Einzelaufträgen berechtigt.
   Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen
   Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten. Die Vergabestelle
   weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1
   GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
   kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit
   aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der
   Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht
   auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen
   erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
   Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene
   Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten
   Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit
   einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
   (1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers
   nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer
   sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz
   aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter
   Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und
   Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
   vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm
   unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS)
   des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   (2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten
   Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der
   gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des
   Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur
   Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechtsund
   Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
   vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das
   von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von
   Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den
   Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   (3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers
   nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge
   der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und
   Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV
   einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber
   vorzulegen.
   (4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. des
   benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen
   sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen
   Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG (Bayerisches
   Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des
   Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz  SÜG) oder eines
   anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer
   EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und
   Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder sich bereit
   zu erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen
   zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen
   Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
   (5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die
   Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im
   Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden
   (Scientology-Schutzerklärung).
   (6) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) jedes benannten
   Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron
   Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt,
   gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben,
   können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 30.9.2019
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Nachweis (in Kopie) über die erlaubte
   Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
   dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das
   Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf
   andere Weise.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für
   Bewerber.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: (1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß
   Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und  sofern
   entsprechende Angaben verfügbar sind  den Umsatz für den
   Tätigkeitsbereich Kommunikationsverkabelung, der Gegenstand der
   Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der
   Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
   Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 21
   Abs. 2 S. 1 VSVgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des
   Unternehmens von mindestens 4,0 Millionen EUR zwingend gefordert
   (Mindestanforderung)
   (2) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell
   gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
   Marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von
   Mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden und 2 Mio.
   EUR für Vermögensschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht
   oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers
   abgeschlossen wird Mindestanforderung).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter Abschnitt
   III.2.2)
   Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der
   wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit stellen
   Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar.
   Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im
   sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für
   Bewerber.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es gelten die gleichen
   Anforderungen wie für Bewerber.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   (1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren.
   (2) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die
   Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)
   übernehmen können (mindestens 1)  Mindestanforderung i. S. v. § 21
   Abs. 2 VSVgV.
   (3) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens,
   welche eine spezifische Zertifizierung durch den Hersteller.
   Der im Auftragsfall installierten Kabel besitzen (mindestens 3) 
   Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV.
   (4) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens mit Ausbildung
   zum Sachverständigen für Gebäudeinfrastrukturverkabelung (GIV) nach VDS
   3117 (mindestens 1)  Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV.
   (5) Darstellung von mindestens 5 Referenzen innerhalb der letzten 5
   Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über
   anwendungsneutrale, strukturierte Kommunikationsverkabelungen in
   Rechenzentren, gemäß den Anforderun-gen der relevanten Normierungen
   EN50173-1, EN50173-5, EN50174-1, EN50174-2, EN 50600-2-4, EN50310, u.
   a.  Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV). Die Referenzen
   müssen einen Auftragswert über eine Kommunikationsverkabe-lung CU/LWL
   von je mindestens 300 000 EUR erfüllen. In der Referenz muss der
   anteilige Wert des verbauten Materials zu der geleisteten Werkleistung
   dargestellt werden.
   (6) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die
   Auftragsausführung verantwortlichen Projektmanagers, der für den
   Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamt-auftrag zur
   Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV).
   Der verantwortliche Projektmanager muss mindestens über folgende
   Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
   a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in
   denen mindes-tens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung)
   sowie
   b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von
   Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
   c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
   Als Mindestan-forderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt
   die Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
   für Sprachen (GER).
   (7) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die
   Auftragsausführung verantwortlichen stellvertretenden Projektmanagers,
   der für den Auftraggeber als stellvertretender ständiger
   Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht
   (Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV).
   Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens
   über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
   a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in
   denen mindes-tens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung)
   sowie
   b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von
   Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
   c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
   Als Mindestanforderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt die
   Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
   Sprachen (GER).
   (8) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die
   Auftragsausführung verantwortlichen Bauleiters, der für den
   Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für die Ausführung der
   Arbeiten vor Ort zur Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. § 21
   Abs. 2 VSVgV).
   Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens
   über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
   a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in
   denen mindestens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung) sowie
   b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von
   Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
   c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
   Als Mindestanforderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt die
   Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
   Sprachen (GER).
   (9) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die
   Auftragsausführung verantwortlichen stellvertretenden Bauleiters, der
   für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für die Ausführung
   der Arbeiten vor Ort zur Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. §
   21 Abs. 2 VSVgV).
   Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens
   über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
   a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in
   denen mindestens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung) sowie
   b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von
   Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
   c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
   Als Mindestanforderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt die
   Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
   Sprachen (GER).
   Zusätzliche Mindestanforderung an Stellvertretungsregelung für die
   Projektmanager und Bauleiter:
   Eine gegenseitige Stellvertretung von Projektmanager und Bauleiter ist
   ausgeschlossen.
   Eine gegenseitige Stellvertretung von stellvertretenden Projektmanager
   und stellvertretenden Bauleiter ist zulässig.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   Die unter Abschnitt III.2.3)
   Nrn. (2 bis einschl. 9) geforderten Kriterien zum Nachweis der
   wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit stellen
   Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar.
   Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im
   sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   124-8010-56/19
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   13.7.2019 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   5.8.2019
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern  Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   80534 München
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Internet-Adresse: [4]http://regierung.oberbayern.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
   80534 München
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Internet-Adresse: [6]http://regierung.oberbayern.bayern.de
   Fax: +49 892176847
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und
   Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die
   Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
   Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
   80534 München
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Internet-Adresse: [8]http://regierung.oberbayern.bayern.de
   Fax: +49 892176847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.6.2019
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   1. mailto:blka.sg124.funk@polizei.bayern.de?subject=TED
   2. http://www.polizei.bayern.de/
   3. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   4. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
   5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   6. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
   7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   8. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
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