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Ausschreibung: Call-Center - DE-Stuttgart
Call-Center
Dokument Nr...: 277437-2019 (ID: 2019061409411767473)
Veröffentlicht: 14.06.2019
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  DE-Stuttgart: Call-Center
   2019/S 113/2019 277437
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden-Württemberg
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Dr. Leslie Trautrims-Michelitsch, Fachbereich
   I.4, Behandlungsmanagement
   E-Mail: [1]a99_ausschreibungen_2019@bw.aok.de
   NUTS-Code: DE1
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok-bw.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0YW5T/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0YW5T
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Offenes Verfahren zum Abschluss eines Vertrages über die
   facharztgestützte Medizinberatung im Zeitraum vom 1.1.2020 bis
   31.12.2023
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-2019-Medizinberatung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79512000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur
   Bereitstellung und Unterhaltung einer facharztgestützten telefonischen
   Medizinberatung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg. Die AOK
   Baden-Württemberg erbringt medizinische Informations- und
   Beratungsleistungen für ihre Versicherten durch ein Medizinisches
   Beratungscenter, das dabei durch ein Callcenter unterstützt wird. Zum
   Leistungsumfang dieser verfahrensgegenständlichen Callcenter-Leistungen
   gehören neben der telefonischen Beratungsleistung und
   Medizininformation auch eine softwaregestützte Datenbank zur
   Dokumentation der
   Anrufe (Dokumentationsdatenbank). Der Bieter stellt der AOK
   Baden-Württemberg zudem Patienteninformationstexte zu bestimmten
   häufigen Krankheiten zur Verfügung. Alles Weitere ergibt sich aus den
   Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE1
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer soll die AOK Baden-Württemberg im Zeitraum vom
   1.1.2020 bis 31.12.2023 (Leistungszeitraum) bei der Wahrnehmung von
   Aufgaben unterstützen, die sie durch ihr Medizinisches Beratungscenter
   nicht selbst erledigen kann. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer im
   Leistungszeitraum während der Betriebszeiten des Medizinischen
   Beratungscenters (Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr) alle Anrufe
   entgegenzunehmen, die das Medizinische Beratungscenter nicht selbst
   entgegennehmen kann (sog. Überlauf). Außerdem hat der Auftragnehmer im
   Leistungszeitraum alle Anrufe entgegenzunehmen, die außerhalb der
   Betriebszeiten des Medizinischen Beratungscenters eingehen. Es gilt das
   in den Vergabeunterlagen definierte Servicelevel 80/20. Der
   Auftragnehmer hat ein Kernteam bestehend aus mindestens 15
   Mitarbeitern/innen zu bilden, die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
   für die Beantwortung von Basis- und First-Level-Anfragen qualifiziert
   sind und die vorrangig für die Entgegennahme von Anrufen von
   Leistungsberechtigten der AOK Baden-Württemberg eingesetzt werden.
   Darüber hinaus hat der Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der
   Leistungsbeschreibung medizinisches Fachpersonal vorzuhalten, das
   Second-Level-Anfragen im Sinne der Leistungsbeschreibung entgegennimmt.
   Das Anrufvolumen während des Leistungszeitraums ist nicht verlässlich
   prognostizierbar. Die Auftraggeberin stellt den interessierten
   Unternehmen im Rahmen der Vergabeunterlagen Daten zu dem Anrufaufkommen
   in der Vergangenheit zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt durch eine
   Monatspauschale, die ein gewisses Kontingent an Anrufen pro Monat
   umfasst, und durch vom Bieter anzubietende Staffelpreise für Anrufe,
   die über das von der Monatspauschale umfasste Anrufvolumen hinausgehen.
   Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass alle Anrufe in
   pseudonymisierter Form in einer Dokumentationsdatenbank erfasst werden.
   Die in der Datenbank zu erfassenden Parameter ergeben sich aus der
   Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass eine
   Zusammenführung der Stammdaten des Anrufers mit der gespeicherten
   Gesprächsdokumentation ausschließlich dem Beschwerdeteam der AOK
   Baden-Württemberg sowie im Rahmen der Wiedervorlagen zwecks Rückruf
   möglich ist.
   Zum Leistungsumfang gehört auch die Erstellung von Monats- und
   Jahresstatistiken während des Leistungszeitraums anhand von Daten aus
   der Dokumentationsdatenbank. Der Auftragnehmer hat der AOK
   Baden-Württemberg spätestens am fünften Werktag eines Monats die
   Monatsstatistik für den Vormonat und spätestens am 15.01. eines Jahres
   die Jahresstatistik für das Vorjahr zur Verfügung zu stellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Bis zum 31.12.2019 sind
   nur Vorbereitungshandlungen vorzunehmen. Die Bereitstellung einer
   facharztgestützten telefonischen Medizinberatung nach Maßgabe des
   Vertrages und der Leistungsbeschreibung schuldet der Auftragnehmer im
   Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2023 (Leistungszeitraum).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot hat der Bieter eine Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung vorzulegen, welche in den Teilen I, II, III, IV, VI nach
   näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ausgefüllt ist. Bei der Teilnahme
   als Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine
   entsprechend ausgefüllte EEE vorlegen. Beruft sich der Bieter zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von
   Drittunternehmen (Eignungsleihe), hat er mit dem Angebot eine EEE für
   jedes dieser Drittunternehmen vorzulegen (auszufüllen sind insoweit die
   Teile II [Abschnitte A und B], III, IV und V (soweit für die
   spezifischen Kapazitäten relevant) und VI.
   Die Auftraggeberin kann die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit
   auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg
   der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
   Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
   Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeberin
   jedenfalls von den Bietern/Bietergemeinschaften, die auf einem der
   ersten 2 Plätze der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen,
   innerhalb einer Frist von neun Kalendertagen die im Folgenden
   beschriebenen Eignungsnachweise beizubringen:
   Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister oder Berufsregister.
   Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.2.2019 sein. Ausländische
   Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind,
   in Kopie beizufügen. Bei Bietergemeinschaften ist ein einfacher
   Ausdruck aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als vom
   1.2.2019) für jedes Mitglied vorzulegen. Nimmt der Bieter zum Nachweis
   seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten eines anderen Unternehmens in
   Anspruch, hat er auch für dieses Unternehmen einen Ausdruck aus dem
   Handels- oder Berufsregister (nicht älter als vom 1.2.2019) vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung sind
   vorzulegen:
   a) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht
   älter als vom 1.2.2019);
   b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
   Umsatz bezüglich des Bereichs Medizinberatung, jeweils bezogen auf die
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben
   verfügbar sind, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
   c) Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die oben genannten Nachweise
   gemäß a) und b) für jedes Mitglied gesondert zu erbringen. Die
   Mindestanforderungen müssen dabei nur kumulativ für die
   Bietergemeinschaft insgesamt vorliegen;
   d) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (Unterauftragnehmer i. S.
   d. § 36 VgV oder Eignungsleihe i. S. d. § 47 VgV) sind zusätzlich
   vorzulegen:
   Aa) Drittunternehmerverzeichnis, aus dem ersichtlich ist, welche
   vertragsgegenständlichen Leistungen der Bieter im Zuschlagsfall von
   welchem (namentlich zu benennenden) Drittunternehmen ausführen lassen
   will;
   Bb) EEEs der im Drittunternehmerverzeichnis aufgeführten Unternehmen,
   soweit nicht schon mit dem Angebot vorgelegt; auszufüllen sind die
   Teile II, III und VI;
   cc) Verpflichtungserklärung der im Drittunternehmerverzeichnis
   benannten Drittunternehmen sowie aller Drittunternehmen, deren
   Kapazitäten der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in
   Anspruch nimmt, aus der hervorgeht, dass dem Bieter im Zuschlagsfall
   die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a) Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass Versicherungsschutz für
   Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht und dass für
   Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 3,5 Mio. EUR je
   Schadensfall versichert ist;
   Zu b) Der Bruttojahresumsatz des Bieters muss mind. 600 000,00 EUR, der
   davon auf den Bereich Medizinberatung entfallende Umsatz mind. 300
   000,00 EUR betragen haben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung sind
   vorzulegen:
   a) Unternehmensdarstellung, die folgende Angaben umfassen muss:
   Eigenerklärung zur Beschreibung der technischen Ausrüstung und
   Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens; Erklärung zur
   durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und
   zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren; Erklärung zur
   Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung des Unternehmens für
   die Ausführung des Auftrags. Zu Informationszwecken ohne Auswirkungen
   auf die Angebotsbewertung hat die Unternehmensdarstellung auch Angaben
   zu folgenden Themen zu enthalten: Gesellschaftsform,
   Leistungsportfolio, Standorte, Standortorganisation und
   Serviceniederlassungen, Spezialgebiete/Schwerpunkte, Gesamtzahl des
   Personals in Europa (Verhältnis Anzahl der Mitarbeiter im Callcenter zu
   Anzahl der Gesamtbeschäftigten), Anzahl der Callcenter-Kunden und Dauer
   der bestehenden Kundenbeziehungen, Zeitraum seit Markteintritt im
   Bereich Medizinische Beratung, Erfahrung in Aufbau, Betrieb und
   Administration von Callcenterplattformen unter Einschluss des
   Datenaustauschs;
   b) Liste der wesentlichen Aufträge der letzten 3 Jahre, die mit dem
   Auftragsgegenstand in Art (medizinische Beratung von Versicherten einer
   privaten oder gesetzlichen Krankenkasse) und Umfang vergleichbar sind,
   mit Erklärung des Bieters zu den Auftraggebern, der Leistungszeit sowie
   dem jeweiligen Leistungsumfang (Rechnungswert, brutto);
   c) Angabe der für die Leistung verantwortlichen Person(en) sowohl
   bezüglich der fachlichen Leitung als auch der technischen Leitung
   (zusammen: Leitung") und dessen/deren Stellvertreter sowie Vorlage
   geeigneter Nachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung
   und Qualifikation der verantwortlichen Person(en) (einschließlich
   Kurzlebenslauf und Angaben zur Einbindung in die angegebenen
   Referenzprojekte);
   d) Eigenerklärung über die Vorhaltung medizinischen Personals und
   Benennung eines Kernteams für die AOK Baden-Württemberg einschließlich
   Angaben zur Qualifikation der Mitglieder des Kernteams nach näherer
   Maßgabe der Vergabeunterlagen;
   e) Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter a) bis d) genannten
   Eignungsnachweise für jedes Mitglied zu erbringen. Die
   Mindestanforderungen müssen nur kumulativ für die Bietergemeinschaft
   insgesamt erfüllt sein. Zusätzlich muss die Bietergemeinschaft eine
   Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Eingehung einer Bietergemeinschaft
   nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorlegen;
   f) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf
   Kapazitäten eines Drittunternehmens (Eignungsleihe"), muss er für
   jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nimmt,
   zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
   Aa) Unternehmensdarstellung des Drittunternehmens (vgl. oben a));
   Bb) Liste der wesentlichen Aufträge (vgl. oben b));
   cc) Eigenerklärung über die Vorhaltung medizinischen Personals (vgl.
   oben d)).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu b) Der Bieter muss wenigstens 3 Referenzprojekte für 3
   unterschiedliche Krankenkassen oder private Krankenversicherungen in
   den vergangenen 2 Jahren angeben, die mit dem Auftragsgegenstand der
   Art nach vergleichbar sind. Darunter muss mindestens ein
   Referenzprojekt (inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse des jeweiligen Kunden) sein, das auch dem Umfang nach
   mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist. Referenzprojekte
   mit einem Umfang (Rechnungswert, brutto) von weniger als 300 000,00 EUR
   (pro Jahr) sind im Umfang nicht mit dem hier zu vergebenden Auftrag
   vergleichbar. Es ist allerdings auch ausreichend, wenn der Bieter 2
   Referenzprojekte mit einem Umfang (Rechnungswert, brutto) von insgesamt
   wenigstens 300 000,00 EUR (pro Jahr) mit 2 verschiedenen Auftraggebern
   nachweist;
   Zu c) Die fachliche Leitung muss durch eine/n Arzt/Ärztin gewährleistet
   sein. Die mit der Leitung betraute(n) Person(en) hatte(n) (hat/haben)
   in mindestens einem im Umfang vergleichbaren Projekt die Beratung von
   Versicherten verantwortlich betreut (zur Vergleichbarkeit des Umfangs
   siehe oben);
   Zu d) Alle zur Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen
   eingesetzten Mitarbeiter müssen über die in den Vergabeunterlagen
   aufgeführten Qualifikationen verfügen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bieter müssen die Vorgaben des Landestariftreue- und
   Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG) beachten und vor
   Vertragsschluss eine Mindestentgelterklärung gemäß § 4 LTMG (gemäß den
   Bewerbungsbedingungen) vorlegen. Allgemeine Hinweise zu den
   Anforderungen und abzugebenden Erklärungen nach dem LTMG sind den
   Bewerbungsbedingungen und der Anlage 10a zu den Bewerbungsbedingungen
   zu entnehmen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine
   Bietergemeinschaft ist die Mindestentgelterklärung gemäß § 4 LTMG
   sowohl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft als auch von der
   Bietergemeinschaft selbst vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   Unterauftragnehmer des Bieters/der Bietergemeinschaft haben ebenfalls
   gemäß § 4 i. V. m. §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 2 LTMG eine
   Mindestentgelterklärung abzugeben. Dies gilt gemäß § 6 Abs. 1 LTMG auch
   für Verleihunternehmen, die dem Bieter Arbeitskräfte verleihen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/07/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/07/2019
   Ortszeit: 10:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YW5T
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
   seit dem 18.04.2016 geltenden Fassung:
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich
   In Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
   Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
   betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) [...]
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   [...]
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/06/2019
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   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0YW5T/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0YW5T
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