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Ausschreibung: Call-Center - DE-Stuttgart
Call-Center
Dokument Nr...: 277437-2019 (ID: 2019061409411767473)
Veröffentlicht: 14.06.2019
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DE-Stuttgart: Call-Center
2019/S 113/2019 277437
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Dr. Leslie Trautrims-Michelitsch, Fachbereich
I.4, Behandlungsmanagement
E-Mail: [1]a99_ausschreibungen_2019@bw.aok.de
NUTS-Code: DE1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok-bw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0YW5T/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0YW5T
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offenes Verfahren zum Abschluss eines Vertrages über die
facharztgestützte Medizinberatung im Zeitraum vom 1.1.2020 bis
31.12.2023
Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-2019-Medizinberatung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79512000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur
Bereitstellung und Unterhaltung einer facharztgestützten telefonischen
Medizinberatung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg. Die AOK
Baden-Württemberg erbringt medizinische Informations- und
Beratungsleistungen für ihre Versicherten durch ein Medizinisches
Beratungscenter, das dabei durch ein Callcenter unterstützt wird. Zum
Leistungsumfang dieser verfahrensgegenständlichen Callcenter-Leistungen
gehören neben der telefonischen Beratungsleistung und
Medizininformation auch eine softwaregestützte Datenbank zur
Dokumentation der
Anrufe (Dokumentationsdatenbank). Der Bieter stellt der AOK
Baden-Württemberg zudem Patienteninformationstexte zu bestimmten
häufigen Krankheiten zur Verfügung. Alles Weitere ergibt sich aus den
Vergabeunterlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer soll die AOK Baden-Württemberg im Zeitraum vom
1.1.2020 bis 31.12.2023 (Leistungszeitraum) bei der Wahrnehmung von
Aufgaben unterstützen, die sie durch ihr Medizinisches Beratungscenter
nicht selbst erledigen kann. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer im
Leistungszeitraum während der Betriebszeiten des Medizinischen
Beratungscenters (Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr) alle Anrufe
entgegenzunehmen, die das Medizinische Beratungscenter nicht selbst
entgegennehmen kann (sog. Überlauf). Außerdem hat der Auftragnehmer im
Leistungszeitraum alle Anrufe entgegenzunehmen, die außerhalb der
Betriebszeiten des Medizinischen Beratungscenters eingehen. Es gilt das
in den Vergabeunterlagen definierte Servicelevel 80/20. Der
Auftragnehmer hat ein Kernteam bestehend aus mindestens 15
Mitarbeitern/innen zu bilden, die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
für die Beantwortung von Basis- und First-Level-Anfragen qualifiziert
sind und die vorrangig für die Entgegennahme von Anrufen von
Leistungsberechtigten der AOK Baden-Württemberg eingesetzt werden.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der
Leistungsbeschreibung medizinisches Fachpersonal vorzuhalten, das
Second-Level-Anfragen im Sinne der Leistungsbeschreibung entgegennimmt.
Das Anrufvolumen während des Leistungszeitraums ist nicht verlässlich
prognostizierbar. Die Auftraggeberin stellt den interessierten
Unternehmen im Rahmen der Vergabeunterlagen Daten zu dem Anrufaufkommen
in der Vergangenheit zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt durch eine
Monatspauschale, die ein gewisses Kontingent an Anrufen pro Monat
umfasst, und durch vom Bieter anzubietende Staffelpreise für Anrufe,
die über das von der Monatspauschale umfasste Anrufvolumen hinausgehen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass alle Anrufe in
pseudonymisierter Form in einer Dokumentationsdatenbank erfasst werden.
Die in der Datenbank zu erfassenden Parameter ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass eine
Zusammenführung der Stammdaten des Anrufers mit der gespeicherten
Gesprächsdokumentation ausschließlich dem Beschwerdeteam der AOK
Baden-Württemberg sowie im Rahmen der Wiedervorlagen zwecks Rückruf
möglich ist.
Zum Leistungsumfang gehört auch die Erstellung von Monats- und
Jahresstatistiken während des Leistungszeitraums anhand von Daten aus
der Dokumentationsdatenbank. Der Auftragnehmer hat der AOK
Baden-Württemberg spätestens am fünften Werktag eines Monats die
Monatsstatistik für den Vormonat und spätestens am 15.01. eines Jahres
die Jahresstatistik für das Vorjahr zur Verfügung zu stellen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Bis zum 31.12.2019 sind
nur Vorbereitungshandlungen vorzunehmen. Die Bereitstellung einer
facharztgestützten telefonischen Medizinberatung nach Maßgabe des
Vertrages und der Leistungsbeschreibung schuldet der Auftragnehmer im
Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2023 (Leistungszeitraum).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung vorzulegen, welche in den Teilen I, II, III, IV, VI nach
näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ausgefüllt ist. Bei der Teilnahme
als Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine
entsprechend ausgefüllte EEE vorlegen. Beruft sich der Bieter zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von
Drittunternehmen (Eignungsleihe), hat er mit dem Angebot eine EEE für
jedes dieser Drittunternehmen vorzulegen (auszufüllen sind insoweit die
Teile II [Abschnitte A und B], III, IV und V (soweit für die
spezifischen Kapazitäten relevant) und VI.
Die Auftraggeberin kann die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit
auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg
der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeberin
jedenfalls von den Bietern/Bietergemeinschaften, die auf einem der
ersten 2 Plätze der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen,
innerhalb einer Frist von neun Kalendertagen die im Folgenden
beschriebenen Eignungsnachweise beizubringen:
Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister oder Berufsregister.
Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.2.2019 sein. Ausländische
Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind,
in Kopie beizufügen. Bei Bietergemeinschaften ist ein einfacher
Ausdruck aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als vom
1.2.2019) für jedes Mitglied vorzulegen. Nimmt der Bieter zum Nachweis
seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten eines anderen Unternehmens in
Anspruch, hat er auch für dieses Unternehmen einen Ausdruck aus dem
Handels- oder Berufsregister (nicht älter als vom 1.2.2019) vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung sind
vorzulegen:
a) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht
älter als vom 1.2.2019);
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezüglich des Bereichs Medizinberatung, jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben
verfügbar sind, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
c) Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die oben genannten Nachweise
gemäß a) und b) für jedes Mitglied gesondert zu erbringen. Die
Mindestanforderungen müssen dabei nur kumulativ für die
Bietergemeinschaft insgesamt vorliegen;
d) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (Unterauftragnehmer i. S.
d. § 36 VgV oder Eignungsleihe i. S. d. § 47 VgV) sind zusätzlich
vorzulegen:
Aa) Drittunternehmerverzeichnis, aus dem ersichtlich ist, welche
vertragsgegenständlichen Leistungen der Bieter im Zuschlagsfall von
welchem (namentlich zu benennenden) Drittunternehmen ausführen lassen
will;
Bb) EEEs der im Drittunternehmerverzeichnis aufgeführten Unternehmen,
soweit nicht schon mit dem Angebot vorgelegt; auszufüllen sind die
Teile II, III und VI;
cc) Verpflichtungserklärung der im Drittunternehmerverzeichnis
benannten Drittunternehmen sowie aller Drittunternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in
Anspruch nimmt, aus der hervorgeht, dass dem Bieter im Zuschlagsfall
die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass Versicherungsschutz für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht und dass für
Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 3,5 Mio. EUR je
Schadensfall versichert ist;
Zu b) Der Bruttojahresumsatz des Bieters muss mind. 600 000,00 EUR, der
davon auf den Bereich Medizinberatung entfallende Umsatz mind. 300
000,00 EUR betragen haben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung sind
vorzulegen:
a) Unternehmensdarstellung, die folgende Angaben umfassen muss:
Eigenerklärung zur Beschreibung der technischen Ausrüstung und
Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens; Erklärung zur
durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und
zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren; Erklärung zur
Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung des Unternehmens für
die Ausführung des Auftrags. Zu Informationszwecken ohne Auswirkungen
auf die Angebotsbewertung hat die Unternehmensdarstellung auch Angaben
zu folgenden Themen zu enthalten: Gesellschaftsform,
Leistungsportfolio, Standorte, Standortorganisation und
Serviceniederlassungen, Spezialgebiete/Schwerpunkte, Gesamtzahl des
Personals in Europa (Verhältnis Anzahl der Mitarbeiter im Callcenter zu
Anzahl der Gesamtbeschäftigten), Anzahl der Callcenter-Kunden und Dauer
der bestehenden Kundenbeziehungen, Zeitraum seit Markteintritt im
Bereich Medizinische Beratung, Erfahrung in Aufbau, Betrieb und
Administration von Callcenterplattformen unter Einschluss des
Datenaustauschs;
b) Liste der wesentlichen Aufträge der letzten 3 Jahre, die mit dem
Auftragsgegenstand in Art (medizinische Beratung von Versicherten einer
privaten oder gesetzlichen Krankenkasse) und Umfang vergleichbar sind,
mit Erklärung des Bieters zu den Auftraggebern, der Leistungszeit sowie
dem jeweiligen Leistungsumfang (Rechnungswert, brutto);
c) Angabe der für die Leistung verantwortlichen Person(en) sowohl
bezüglich der fachlichen Leitung als auch der technischen Leitung
(zusammen: Leitung") und dessen/deren Stellvertreter sowie Vorlage
geeigneter Nachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung
und Qualifikation der verantwortlichen Person(en) (einschließlich
Kurzlebenslauf und Angaben zur Einbindung in die angegebenen
Referenzprojekte);
d) Eigenerklärung über die Vorhaltung medizinischen Personals und
Benennung eines Kernteams für die AOK Baden-Württemberg einschließlich
Angaben zur Qualifikation der Mitglieder des Kernteams nach näherer
Maßgabe der Vergabeunterlagen;
e) Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter a) bis d) genannten
Eignungsnachweise für jedes Mitglied zu erbringen. Die
Mindestanforderungen müssen nur kumulativ für die Bietergemeinschaft
insgesamt erfüllt sein. Zusätzlich muss die Bietergemeinschaft eine
Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Eingehung einer Bietergemeinschaft
nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorlegen;
f) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf
Kapazitäten eines Drittunternehmens (Eignungsleihe"), muss er für
jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nimmt,
zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
Aa) Unternehmensdarstellung des Drittunternehmens (vgl. oben a));
Bb) Liste der wesentlichen Aufträge (vgl. oben b));
cc) Eigenerklärung über die Vorhaltung medizinischen Personals (vgl.
oben d)).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu b) Der Bieter muss wenigstens 3 Referenzprojekte für 3
unterschiedliche Krankenkassen oder private Krankenversicherungen in
den vergangenen 2 Jahren angeben, die mit dem Auftragsgegenstand der
Art nach vergleichbar sind. Darunter muss mindestens ein
Referenzprojekt (inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse des jeweiligen Kunden) sein, das auch dem Umfang nach
mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist. Referenzprojekte
mit einem Umfang (Rechnungswert, brutto) von weniger als 300 000,00 EUR
(pro Jahr) sind im Umfang nicht mit dem hier zu vergebenden Auftrag
vergleichbar. Es ist allerdings auch ausreichend, wenn der Bieter 2
Referenzprojekte mit einem Umfang (Rechnungswert, brutto) von insgesamt
wenigstens 300 000,00 EUR (pro Jahr) mit 2 verschiedenen Auftraggebern
nachweist;
Zu c) Die fachliche Leitung muss durch eine/n Arzt/Ärztin gewährleistet
sein. Die mit der Leitung betraute(n) Person(en) hatte(n) (hat/haben)
in mindestens einem im Umfang vergleichbaren Projekt die Beratung von
Versicherten verantwortlich betreut (zur Vergleichbarkeit des Umfangs
siehe oben);
Zu d) Alle zur Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen
eingesetzten Mitarbeiter müssen über die in den Vergabeunterlagen
aufgeführten Qualifikationen verfügen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bieter müssen die Vorgaben des Landestariftreue- und
Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG) beachten und vor
Vertragsschluss eine Mindestentgelterklärung gemäß § 4 LTMG (gemäß den
Bewerbungsbedingungen) vorlegen. Allgemeine Hinweise zu den
Anforderungen und abzugebenden Erklärungen nach dem LTMG sind den
Bewerbungsbedingungen und der Anlage 10a zu den Bewerbungsbedingungen
zu entnehmen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine
Bietergemeinschaft ist die Mindestentgelterklärung gemäß § 4 LTMG
sowohl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft als auch von der
Bietergemeinschaft selbst vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Unterauftragnehmer des Bieters/der Bietergemeinschaft haben ebenfalls
gemäß § 4 i. V. m. §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 2 LTMG eine
Mindestentgelterklärung abzugeben. Dies gilt gemäß § 6 Abs. 1 LTMG auch
für Verleihunternehmen, die dem Bieter Arbeitskräfte verleihen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/07/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/07/2019
Ortszeit: 10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YW5T
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
seit dem 18.04.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich
In Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
[...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/06/2019
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References
1. mailto:a99_ausschreibungen_2019@bw.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok-bw.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0YW5T/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0YW5T
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