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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Wartung Feuerlöscher - DE-Hamburg
Feuerlöscher
Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen
Dokument Nr...: 870171-2019 (ID: 2019050912423387622)
Veröffentlicht: 09.05.2019
*
  Wartung Feuerlöscher
VERGABEUNTERLAGEN
ÖA 285-2019 pa
Wartung Feuerlöscher
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
f & w fördern und wohnen AöR
Grüner Deich 17, 20097 Hamburg, Deutschland
26.04.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Angebotsvordruck
................................................................................................................................
............ 3
Eigenerklärung Tariftreue Mindestlohn
............................................................................................................ 7
Register fairer
Wettbewerb......................................................................................................................
......... 8
Hamb
Bewbedingungen..................................................................................................................
................. 10
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen vom 01.10.2017..... 10
 1
Allgemeines.....................................................................................................................
.......... 10
 2 Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Registrierung, Prüfung ............................................... 10
 3 Abgabe der Angebote
............................................................................................................... 10
 4 Angebotspreise
......................................................................................................................... 10
Unternehmensbeschreibung
............................................................................................................................ 12
Zus. Vertragsbedingungen VOL-B
................................................................................................................... 14
1. Art und Umfang der Leistungen (zu  1
VOL/B).................................................................................. 14
2. Änderungen der Leistung (zu  2 VOL/B)
........................................................................................... 14
3. Mehr- oder Minderleistungen (zu  2 Nr. 3 VOL/B).............................................................................
14
4. Ausführungsunterlagen (zu  3 und 4 Nr. 1 VOL/B).......................................................................... 14
5. Ausführung der Leistung (zu  4, 10 VOL/B)
.................................................................................... 14
6. Nachunternehmer (zu	4 Nr. 4 VOL/B)
.............................................................................................. 14
7. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren (zu  8 Nr. 1 VOL/B) ............... 14
8. Kündigung oder Rücktritt (zu  8 Nr. 2 VOL/B)
................................................................................... 14
9. Vertragsstrafe (zu  11 VOL/B)
........................................................................................................... 14
10. Güteprüfung (zu  12
VOL/B)............................................................................................................ 15
11. Abnahme, Gefahrübergang (zu  13 VOL/B)
.................................................................................... 15
12. Verjährungsfrist für Mängelansprüche (zu  14 VOL/B)....................................................................
15
13. Aufstellung der Rechnungen (zu  15 VOL/B)
.................................................................................. 15
14. Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung (zu  17 VOL/B)................................................................ 15
15. Sicherheitsleistung (zu  18 VOL/B)
.................................................................................................. 15
16. Streitigkeiten (zu	19
VOL/B)........................................................................................................... 15
17. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
..................................................................................... 15
Veröffentlichung von Verträgen keine Daseinsvorsorge
.................................................................................. 16
Antrag Nachunternehmereinsatz_06
2018....................................................................................................... 17
Bezeichnung der Teilleistungen
............................................................................................................... 17
Erklärung des Nachunternehmers_06
2018..................................................................................................... 19
Verhaltensregeln für
Fremdfirmen....................................................................................................................
21
Merkblatt Häufige Fehler
................................................................................................................................
.. 22
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 23
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 26
i
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 29
ii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für
Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer ÖA 285-2019 pa
Maßnahme div. Standorte
Auftragsbezeichnung Wartung Feuerlöscher
Auftragsbeschreibung Rahmenvertrag für die regelmäßige Feuerlöscherprüfung in allen Einrichtungen von fördern & wohnen
AöR
VERFAHREN
Auftraggeber f & w fördern und wohnen AöR
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 20097 Hamburg
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Ja
Art der losweisen Vergabe Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
35111300-8 Feuerlöscher
50413200-5 Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Rahmenvertrag
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 26.04.2019
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 21.05.2019 12:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 28.05.2019 13:00:00
Bindefrist 28.06.2019
Versand Vorabinformation
1
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.07.2019
Ende 30.06.2023
Anmerkungen Rahmenvertrag mit Festlaufzeit von 24 Monaten und Verlängerungsoption von 2x12 Monaten.
Maximale Vertragslaufzeit mithin 4 Jahre.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 21.05.2019 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
Januar 2018
Name und Anschrift des Bieters (bitte den vollständigen Firmennamen angeben):
Handelsregister-Nr.:*
Steuer-Nr. USt-IdNr.:*
* Mindestens eine der drei Registriernummern muss angegeben werden.
Telefon: Telefax:
E-Mail:
Internetadresse:
Ansprechperson:
Vergabenummer
ANGEBOT
1. Die Ausführung der in den Anlagen dieses Angebotsvordrucks beschriebenen Leistungen wird zu
den eingesetzten Festpreisen ohne Umsatzsteuer angeboten. Diesen Preisen wird die Umsatzsteuer
in der jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Die Preise schließen alle Nebenkosten ein.
2. An dieses Angebot hält sich der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
3. Dem Angebot liegen die
a) Leistungsbeschreibung,
b) Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und
Dienstleistungen (HmbZVB-VOL/B) - in der jeweils gültigen Fassung,
c) Aufforderung zur Angebotsabgabe einschl. Hamburgische Bewerbungsbedingungen für die
Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen - in der jeweils gültigen Fassung,
d) Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - in der jeweils
gültigen Fassung.
zu Grunde.
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.
4. Unentgeltliche Nebenleistungen (Zugaben) werden ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des
Angebots.
FB 113	Angebot 10.2017 Seite 1 von 4
ÖA 285-2019
28.06.2019
3
5. Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Eignung und zum Nachweis, dass
er nicht gem.  123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist, eine Eigenerklärung abzugeben. Die Angaben
werden ggf. von dem öffentlichen Auftraggeber durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft. Der öffentliche Auftraggeber wird außerdem
vor Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in den Fällen des  7 des
Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17.
September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) bei der zentralen Informationsstelle der Finanzbehörde
der Freien und Hansestadt Hamburg abfragen, inwieweit Eintragungen im gemeinsamen Register
zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zu den für einen
Zuschlag vorgesehenen Bieterinnen und Bietern, deren Geschäftsführungen, Bewerberinnen und
Bewerbern sowie potenziellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen.
Ich/wir erklären,
a)dass ich/wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
nachgekommen bin/sind.
b)dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist.1
c) dass ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß  5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m.  5 Abs. 2 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes (HmbDSG) einwillige(
n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum,
Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu
benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an
den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag
nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der Auftragserfüllung
beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren
Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten.
Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom
öffentlichen Auftraggeber abgelehnt. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der
Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs (GRfW).
d)dass (Zutreffendes bitte ankreuzen)
 in den letzten drei Jahren Verfehlungen im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung
eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013
(HmbGVBl. 2013, S. 417) vorgelegen haben (Abdruck des  2 Abs. 2 siehe Rückseite); es
wurden jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung und zur Prävention ergriffen. Nachweise
über diese Maßnahmen sind als Anlage(n) beigefügt2.
 keine Verfehlungen im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers
zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013,
S. 417) vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten
oder kein Eintrag im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder
Hamburg und Schleswig-Holstein oder in vergleichbaren Registern anderer Bundesländer
erfolgt ist.
e)dass ich/wir in den letzten drei Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gem.  21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
(AEntG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe
1 Sollte das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden sein, sind zusätzliche Unterlagen
einzureichen, die geeignet sind, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu belegen. Diese
Unterlagen müssen der Vergabestelle die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob das Unternehmen dazu in
der Lage ist, den zu vergebenden Auftrag zu erfüllen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss
aus dem laufenden Vergabeverfahren führen.
2 Wird diese Möglichkeit angekreuzt, sind Unterlagen zwingend beizufügen und ggf. zu erläutern. Fehlende
Nachweise können zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen.
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4
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
bin/sind.
f) dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zu Grunde liegen und dass mit anderen
Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen
an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden,
g)dass die allgemeinen Preisvorschriften, insbesondere die VO PR 30/53 vom 21.11.1953 sowie
das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26.06.2013 (beide in der jeweils gültigen
Fassung), beachtet worden sind.
Bitte ankreuzen*: (Pflichtangabe)
Ist Ihr Unternehmen ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Kriterien?
(Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und der Umsatz weniger
als 50 Mio.  oder die Bilanzsumme weniger als 43 Mio.  beträgt.)
 ja  nein
Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu
meinem/unserem Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren oder zu einer Vergabesperre gem.
6 GRfW sowie zur Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages führen kann.
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die vorstehende Erklärung von Nachunternehmern zu fordern
und diese zur Zustimmung des Auftraggebers vorzulegen, bevor die Beauftragung der
Nachunternehmer erfolgt.
6. Besondere Bemerkungen des Bieters (ggf. auf gesondertem Blatt):
7. Anlagen zum Angebot:
Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des  38 UVgO und des  53 VgV entsprechen
werden ausgeschlossen. Wird das Angebot unvollständig oder unrichtig ausgefüllt, fehlen
geforderte Nachweise oder sind Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei, so kann es vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Angebote, die in Papierform abgegeben werden, müssen an dieser Stelle unterschrieben
werden, ansonsten gelten sie als nicht abgegeben und werden nicht gewertet.
Angebote in Papierform (Schriftform):
______________________ ______________________
Ort, Datum Name/Unterschrift
Angebote elektronisch (Textform):
______________________ ______________________
Ort, Datum Name in Druckbuchstaben
5
Auszug aus dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW):
 2 Zentrale Informationsstelle, Inhalt des Registers
(1) .....
(2) In das Register werden die nachgewiesenen korruptionsrelevanten oder sonstige Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder
mit Bezug zum Geschäftsverkehr
(schwere Verfehlungen) eingetragen. Eingetragen werden:
1. Straftaten nach
a)  108e des Strafgesetzbuches (StGB) (Abgeordnetenbestechung),
b)  129, 129a, 129b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen),
c)  156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt),
d)  261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
e)  263, 263a, 264, 265b, 266 StGB (Betrug und Untreue),
f)  266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt),
g)  267, 268, 269, 271, 273 StGB (Urkundenfälschungen),
h)  283, 283b, 283c, 283d StGB (Insolvenzstraftaten),
i)  298, 299 StGB (Straftaten gegen den Wettbewerb),
j)  319 StGB (Baugefährdung),
k)  324, 324a, 325, 325a, 326, 327, 328, 329, 330, 330a StGB (Straftaten gegen die Umwelt),
l)  331, 332, 333, 334 StGB (Korruptionsdelikte),
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
2. Straftaten nach
a)  370 der Abgabenordnung in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. 2002 I S. 3869, 2003 I S. 61), zuletzt geändert am 21.
Juli
2012 (BGBl. I S. 1566, 1575), in der jeweils geltenden Fassung (Steuerhinterziehung),
b)  19, 20, 20a, 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2507), zuletzt
geändert am
27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1595, 1597), in der jeweils geltenden Fassung,
c)  34 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in der Fassung vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1151), zuletzt geändert am 12. Dezember
2012 (BAnz. AT 2012 V1), in der jeweils geltenden Fassung,
d)  15, 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 159), zuletzt geändert
am
20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2923), in der jeweils geltenden Fassung (Ver- und Entleih ausländischer Leiharbeitnehmer
ohne
Genehmigung),
e)  9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert am 21.
Juli 2012 (BGBl. I S. 1566, 1573), in der jeweils geltenden Fassung,
f)  331 des Handelsgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung (Unrichtige Darstellung),
g)  399, 400, 401 des Aktiengesetzes (AktG) vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert am 20. Dezember 2012
(BGBl. I S. 2751, 2753), in der jeweils geltenden Fassung (Falsche Angaben; unrichtige Darstellung; Pflichtverletzung bei
Verlust,
Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit),
h) Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. II S. 2327) in der jeweils
geltenden Fassung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr),
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
3. Ordnungswidrigkeiten nach
a)  33 AWG,
b)  16 AÜG,
c)  8 SchwarzArbG,
d)  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert am 25. November 2012 (BGBl. II
S.
1381, 1382), in der jeweils geltenden Fassung,
e)  18 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vom 11. Januar 1952 (BGBl. III 802-2), zuletzt geändert am 22. April 2009 (BGBl.
I S.
818), in der jeweils geltenden Fassung,
f)  81 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 15. Juli 2005
(BGBl. 2005 I S. 2115, 2009 I S. 3850), zuletzt geändert am 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2403), in der jeweils geltenden
Fassung,
g)  146 Absatz 1 der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung,
h)  404 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert am 20. Dezember
2012 (BGBl. I S. 2781), in der jeweils geltenden Fassung;
i)  130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 603), zuletzt geändert
am
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353, 2354), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich die unterlassene Aufsichtsmaßnahme auf
eine der
in Nummern 1 und 2 genannten Straftaten oder eine der in den Buchstaben a bis h genannten Ordnungswidrigkeiten bezieht;
4. vergleichbar schwere Verfehlungen, insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Falscherklärungen
a) zum Vorliegen von schweren Verfehlungen und Einträgen im Register nach  1 Absatz 1 oder vergleichbaren Registern,
b) zur Einhaltung der Tariftreue und der Bestimmungen über einen gesetzlichen Mindestlohn oder
c) zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation;
soweit sie dem Unternehmen nach Absatz 4 zuzurechnen sind und soweit die Geschäftstätigkeiten des betroffenen Unternehmens
einen Bezug
zur Vergabe öffentlicher Aufträge aufweisen. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare
Straf- oder
Ordnungswidrigkeitstatbestände anderer Staaten gleich. Die Eintragung umfasst gegebenenfalls auch den infolge der schweren
Verfehlung
ausgesprochenen Ausschluss des Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge (Einzelausschluss, Vergabesperre) gemäß
6.
(3) ....
4 Seite von 4
Seite 3 von 4
6
FB 42, Eigenerklärung Tariftreue+Mindestlohn; 01-2019
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
gemäß  3 Hamburgisches Vergabegesetz
Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen
vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß  3 des Hamburgischen Vergabegesetzes
(HmbVgG) nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich, per Telefax oder in Textform
mithilfe elektronischer Mittel dazu verpflichten,
1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu
zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht,
an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist
( 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
2. ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein
Entgelt nach  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu
zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird
( 3 Abs. 2 HmbVgG).
3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu
sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung
der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
des Entleihers ( 3 Abs. 3 HmbVgG).
4. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu verpflichten,
den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen ( 5
Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
Der Auftragnehmer / Anbieter erklärt hiermit:
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
1. Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich / veranlassen
wir, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche
Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meines / unseres
Unternehmens.
2. Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich / verpflichten
wir uns, dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende)
für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens
eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (Mi-
LoG, z.Zt. 9,19 ), zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir / uns kontrolliert
( 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
3. Ich habe / Wir haben die Bestimmungen des  3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem Mi-
LoG, sowie die möglichen Sanktionen gemäß  11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der
Verpflichtungen aus  3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen
(Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt
vom Vertrag) und bestätige/n dies mit meiner / unserer Unterschrift.
Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer erklären:
 Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz
gebunden bin.
Abgabe in Papierform (schriftlich)
______________________ ______________________
Ort, Datum Name/Unterschrift
Abgabe elektronisch (Textform):
Ort, Datum Name in Druckbustaben
______________________ ______________________
7
Einwilligung Abfrage Register GRfW 03/2014 Seite 1 von 2
Einwilligung zur Abfrage im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs
Gemäß  7 Abs. 1 GRfW ist die Vergabestelle verpflichtet, vor Erteilung eines öffentlichen
Auftrages beim Register zum Schutze des fairen Wettbewerbes abzufragen, inwieweit
hinsichtlich des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters sowie seiner Geschäftsführer
Eintragungen im Register vorliegen. Um diese Abfrage der Vergabestelle zu ermöglichen,
werden die notwendigen Daten in Bezug auf meine/ unsere Geschäftsführer wie folgt
mitgeteilt:
Name der Firma:
Steuernummer:
oder Umsatzsteuer-ID:
1. Geschäftsführer
Name :
Vorname :
Geburtsdatum :
Geburtsort :
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für eine Abfrage beim Register zum
Schutz des fairen Wettbewerbs genutzt werden.
Vorname, Name
2. Geschäftsführer
Name :
Vorname :
Geburtsdatum :
Geburtsort :
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für eine Abfrage beim Register zum
Schutz des fairen Wettbewerbs genutzt werden.
Vorname, Name
8
2 von 2 Einwilligung Abfrage Register GRfW 03/2014
3. Geschäftsführer
Name :
Vorname :
Geburtsdatum :
Geburtsort :
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für eine Abfrage beim Register zum
Schutz des fairen Wettbewerbs genutzt werden.
Vorname, Name
4. Geschäftsführer
Name :
Vorname :
Geburtsdatum :
Geburtsort :
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für eine Abfrage beim Register zum
Schutz des fairen Wettbewerbs genutzt werden.
Vorname, Name
9
FB 113; HmbBewBed; 10-2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
vom 01.10.2017
 1
Allgemeines
(1) Der öffentliche Auftraggeber verfährt, sofern der jeweilige EUSchwellenwert
erreicht oder überschritten wird, nach dem Vierten
Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
- VgV) vom 12. April 2016 (BGBl. I, S. 624) in der
jeweils geltenden Fassung, ohne dass diese Vertragsbestandteil
werden.
(2) Sofern der EU-Schwellenwert unterschritten wird, verfährt der
Auftraggeber nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der
EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO)
vom 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1), ohne dass
diese Vertragsbestandteil wird.
(3) Diese Bewerbungsbedingungen gelten, soweit für das konkrete
Vergabeverfahren keine abweichenden Regelungen getroffen
werden. Für Teilnahmeanträge gelten diese Bedingungen
entsprechend.
(4) Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen
dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den
öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke
bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht
frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen
vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden
Fall  auch nach Beendigung der Angebotsphase  über die
ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen
dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten
Mitarbeiter sowie einbezogene Nachunternehmer
und Lieferanten zu verpflichten.
 2
Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Registrierung, Prüfung
(1) Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf
Vollständigkeit zu prüfen. Sollte er unvollständige Unterlagen
erhalten haben oder inhaltliche Unstimmigkeiten feststellen,
hat er sich unverzüglich zur Aufklärung an die in den Vergabeunterlagen
angegebene Kontaktstelle zu wenden. Nachteile,
die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger
Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten
des Bieters. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die
Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist seitens des öffentlichen
Auftraggebers korrigiert werden. Bieter sind selbst
dafür verantwortlich, dass sie ihr Angebot auf der Grundlage
der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen abgeben.
(2) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der
Bieter unverzüglich den öffentlichen Auftraggeber vor Angebotsabgabe
schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
 3
Abgabe der Angebote
(1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und muss
unterschrieben sein, sofern nichts anderes zugelassen wurde.
Bei der elektronischen Übermittlung der Angebotsdaten genügt
eine geeignete elektronische Signatur im Sinne von  53 VgV
bzw.  38 Abs. 6 UVgO.
(2) Für das Angebot sind ausschließlich die von dem öffentlichen
Auftraggeber elektronisch oder in Papierform zur Verfügung
gestellten Vordrucke zu verwenden. Nur sofern diese nicht
ausreichend sind, können Anlagen verwendet werden. Sofern
Anlagen verwendet werden müssen, ist im Vordruck des öffentlichen
Auftraggebers unter dem jeweiligen Gliederungspunkt
anzugeben, an welcher Stelle der Anlagen (Seitenangabe,
Gliederungspunkt u.ä.) die entsprechenden Informationen
zu finden sind. Die Anlagen sind eindeutig als zum Angebot
gehörig zu kennzeichnen. Unvollständige Angebote und solche,
zu denen keine oder nicht bedingungsgemäße Proben
oder Muster zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht sind
(falls gefordert), können ausgeschlossen werden.
(3) Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen
geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen
an den Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei
sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
beinhalten, führt dies gemäß  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV bzw.
 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebots.
(4) Jeder Bieter darf nur ein geltendes Angebot für jedes Vergabeverfahren
einreichen. Es ist insbesondere unzulässig, für die
ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abzugeben,
sondern sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft
oder vergleichbar um den ausgeschriebenen Gesamtauftrag
zu bewerben. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer
sich bei mehreren Bietern einbringen will, ist von den
Bietern und dem Nachunternehmer sicherzustellen, dass eine
Beeinträchtigung oder Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen
ist und keine schützenswerten Informationen weitergegeben
oder wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen
werden können. Dies gilt vor allem für die Gesamtangebote
und die zu Grunde liegenden Kalkulationen.
(5) Gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot eine von
allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall
und die Aufrechterhaltung derselben für die Dauer des
Vertrages erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei elektronischer Angebotsabgabe hat der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter das Angebot mit
einer geeigneten elektronischen Signatur im Sinne von  53
VgV bzw.  38 Abs. 6 UVgO zu versehen. Die von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
(6) Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Bieter vor
Abgabe eines Angebots die örtlichen Gegebenheiten in Absprache
mit dem jeweiligen Ansprechpartner des öffentlichen
Auftraggebers in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und
vom öffentlichen Auftraggeber unterschriebene Besichtigungsbestätigung
ist dem Angebot beizufügen.
(7) Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
 4
Angebotspreise
(1) Preise sind in Euro anzugeben.
(2) Die Leistungen können von dem öffentlichen Auftraggeber im
Ganzen oder nach Losen geteilt oder auch in den einzelnen
Losen geteilt vergeben werden. Ist eine Vergabe in Losen vorgesehen,
ist dem Bieter freigestellt, für sämtliche oder einzelne
Lose ein Angebot abzugeben, sofern in der Leistungsbeschreibung
keine andere Regelung getroffen wurde. Sollte die
Teilung in Lose eine Preisänderung bedingen, so ist sie im
Angebot zum Ausdruck zu bringen.
10
Seite 2 von 2
(3) Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes
am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
(4) Entspricht der im Angebot angegebene Gesamtbetrag nicht
dem Ergebnis der Multiplikation von Menge und Preis pro Einheit,
so ist immer der Preis pro Einheit maßgebend.
 5
Proben und Muster
(1) Soweit Proben und Muster gefordert werden, dürfen sie nicht
mit dem Namen der Firma oder anderen Kennzeichen des Bieters
versehen sein. Für die Auszeichnung dürfen nur die den
Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel verwendet werden.
Wenn diese nicht ausreichen, können weitere beim öffentlichen
Auftraggeber abgefordert werden. Bei elektronischer
Angebotsabgabe sind Musterzettel rechtzeitig beim öffentlichen
Auftraggeber abzufordern.
(2) Für Proben und Muster wird keine Vergütung gewährt. Die
nicht gewählten Proben und Muster können innerhalb von 14
Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist zurückgefordert werden,
soweit sie bei der Prüfung des Angebots nicht verbraucht
worden sind und der Wert pro Einheit 10 Euro übersteigt. Die
Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. Danach werden die
Proben und Muster nicht mehr aufbewahrt.
 6
Nebenangebote
(1) Nebenangebote müssen, soweit sie zugelassen sind, auf
besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet
sein. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend.
(2) Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes
ergibt sind
 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung
abweichen, auch ohne Abgabe eines
Hauptangebotes zugelassen. Wird eine Leistung angeboten,
die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht,
hat der Bieter bei der betreffenden Position in der Leistungsbeschreibung
auf eine Anlage zum Angebot hinzuweisen.
In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig
zu beschreiben und die Gleichwertigkeit im Hinblick auf
Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen;
 andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen,
Gleitklauseln) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen.
 7
Eigenerklärung zur Eignung
(1) Vor der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Lieferungen und
Leistungen ist von den Bewerbern oder Bietern eine Erklärung
(Eigenerklärung) darüber zu verlangen, dass sie die Eignungskriterien
erfüllen und ein Ausschluss vom Wettbewerb nach
 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nicht erfolgt ist und keine Verfehlungen
im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines
Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom
17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorliegen, die
einen Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten. Ferner
haben Bieter und Bewerber zu erklären, dass kein Eintrag
im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in vergleichbaren
Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
(2) Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden,
wenn die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird oder unzutreffende
Erklärungen abgegeben werden.
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Der öffentliche Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt
für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen
Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
Dies gilt bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach
VgV bzw. UVgO bei einer Auftragssumme ab 25.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) in den Bereichen
 Gebäudereinigungsgewerbe
 Personen- und Gütertransportgewerbe
 Bewachungs- und Ordnungsgewerbe
 Entsorgungsgewerbe
 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
 Winterdienst,
sowie bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach VgV
oder UVgO, bei Zweifeln an der Eignung.
 9
Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
(1) Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vor Entscheidungen
über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie
von Planungsleistungen ab einem Auftragswert von 25.000
Euro ohne Umsatzsteuer bei der zentralen Informationsstelle
(ZIS) abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zum
Schutz fairen Wettbewerbs (Register) zu den für einen Zuschlag
vorgesehenen Bietern, deren Geschäftsführungen, Bewerbern
sowie potenziellen Auftragnehmern vorliegen, soweit
im Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013
(HmbGVBl. 2013, S. 417) nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Bietergemeinschaften ist jedes Einzelunternehmen und
deren Geschäftsführung abzufragen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, diese Nachfragen
auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken.
(4) Unterhalb der in Abs. 1 genannten Wertgrenze ist der öffentliche
Auftraggeber berechtigt, eine Registerabfrage entsprechend
Abs. 1 durchzuführen.
(5) Bieter bzw. Bewerber müssen einwilligen, im potenziellen
Auftragsfall für die Abfrage beim Register personenbezogene
Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich
handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche
Vertreter) zu benennen, sowie die Zustimmung dieser
Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen
Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung
kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, ist auch von diesen
eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einzuholen,
die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber
weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen
und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom öffentlichen
Auftraggeber abgelehnt.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der
Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines
Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
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Losentscheid
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen
Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
11
Das Unternehmen fördern und wohnen
fördern und wohnen (f & w) gibt obdach- und wohnungslosen Menschen ein Dach über
dem Kopf und hilft ihnen, wieder Fuß zu fassen. Flüchtlinge und Asylbewerber finden hier
ebenso eine Bleibe auf Zeit wie Menschen aus Hamburg. Senioren und Menschen, die es
auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, können bei f & w auf Dauer wohnen. Für
Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen bietet f & w Wohnung und
Teilhabe. f & w fördern und wohnen AöR ist ein Tochterunternehmen der Freien und
Hansestadt Hamburg mit rund 1.500 Mitarbeitern.
In sozialer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sind wir ein
leistungsfähiger und verlässlicher Partner. fördern und wohnen unterliegt in der Rechtsform
einer Anstalt öffentlichen Rechts der Verantwortung eines Aufsichtsrates und wird von zwei
Geschäftsführern geleitet: Dr. Arne Nilsson (Sprecher der Geschäftsführung) und Roberto
Klann.
fördern und wohnen folgt einem Unternehmensleitbild und betreibt ein zentrales
Qualitätsmanagement. Datenschutz, Risikomanagement, Korruptionsprävention und
Arbeitssicherheit werden ebenfalls von Stabsstellen der Geschäftsführung zentral
gewährleistet. Eine zentrale Freiwilligenkoordination organisiert die Zusammenarbeit von
Haupt- und rund 3.200 Ehrenamtlichen. Dank eines eigenen Projekt- und
Immobilienmanagements kann f & w die für seine sozialen Aufgaben nötigen Gebäude selbst
entwickeln, bauen und instandhalten.
Geschäftsfelder
Das Unternehmen fördern und wohnen ist in vier Arbeitsfeldern aktiv:
1. Wohnunterkünfte
An aktuell 110 Standorten stellt f & w wohnungslosen Menschen aus Hamburg oder mit
Zuwanderungs- bzw. Fluchtgeschichte Unterkunft, Orientierungsberatung und
Ansprechpersonen bei Alltagsschwierigkeiten bereit.
2. Übernachtungsstätten und Projekte für obdachlose Menschen
Für obdachlose Frauen und Männer stellt f & w je eine Notübernachtungsstelle zur
Verfügung. Ein Wohnprojekt hilft jungen Obdachlosen, das selbstständige Wohnen zu üben.
In den Wintermonaten betreibt f & w zwei zusätzliche Übernachtungsstätten. In allen
Einrichtungen bieten Mitarbeitende Beratung an.
3. Erstaufnahme für Asylsuchende
An aktuell vier Standorten betreibt f & w Erstaufnahmeeinrichtungen für neu in Hamburg
ankommende Asylsuchende. Neben Unterbringung und Verpflegung gehört soziale Beratung
zum Angebot. Dienstleistungen von f & w sind auch in das Ankunftszentrum für
Asylsuchende der Hamburger Innenbehörde integriert.
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4. Begleitung und Teilhabe
Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen sowie psychischen oder
Suchterkrankungen können bei f & w wohnen und  auch wenn sie eigene Wohnungen
haben  Assistenz im Alltag erhalten. Beschäftigungs-, Freizeit-, Beratungs- und
Begegnungsangebote gehören dazu.
13
Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen
(HmbZVB-VOL/B)
vom 01.10.2017
FB 113; HmbZVB-VOL/B; 10-2017 Seite 1 von 2
Hinweis:
Die Paragrafenangaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - (Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003).
1. Art und Umfang der Leistungen
(zu  1 VOL/B)
(1) Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer.
Diesen Festpreisen wird die Umsatzsteuer in der
jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt.
(2) Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche
Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Nebenleistungen
wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-,
Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache,
der Transport (inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung
an den bestimmungsgemäßen Leistungsort), das
Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten
und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen
abgegolten.
2. Änderungen der Leistung
(zu  2 VOL/B)
Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen
des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung beansprucht, so
muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich
vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen.
3. Mehr- oder Minderleistungen
(zu  2 Nr. 3 VOL/B)
(1) Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen,
serienmäßigen Erzeugnissen der Auftragnehmer
auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ohne Änderung
der vertraglichen Einheitspreise Mehrleistungen bis
zu 10 v.H. der im Auftrag festgelegten Mengen zu erbringen
oder mit einer Minderung bis zu 10 v.H. einverstanden
zu sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen
gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden
sind.
4. Ausführungsunterlagen
(zu  3 und 4 Nr. 1 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden,
die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung
des Auftragnehmers nach dem Vertrage, insbesondere
nach  4 Nr. 1 Absatz 1 und  14 VOL/B, werden hierdurch
nicht eingeschränkt.
5. Ausführung der Leistung
(zu  4, 10 VOL/B)
(1) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich
der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.
auf den Aufbaustellen  auch während der Arbeitsruhe
ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese
Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen
des Auftraggebers befinden.
(2) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung
übergebenen Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch
zu schützen.
(3) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadensersatz
zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer
zu, soweit der Schaden durch Verschulden des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht
worden ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder
seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den
Ausgleich  254 BGB entsprechend Anwendung.
(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 11 Absatz 3) das
volle uneingeschränkte Eigentum an dem geleisteten
bzw. gelieferten Gegenstand zu verschaffen. Die Verschaffung
erfolgt frei von Rechten Dritter.
(5) Die Gegenstände sind an die von der Empfangsstelle
bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile (Leistungsort)
zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein
beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen,
die Warenbezeichnung und den Liefertag enthält.
(6) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Geräte den
zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen, Normen
und Standards entsprechen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz
(Gesetz über die Bereitstellung von
Produkten auf dem Markt (BGBl. I 2011, S. 2179)) in der
jeweiligen Fassung.
(7) Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen
Ausführung der Leistungen unterrichten.
6. Nachunternehmer
(zu  4 Nr. 4 VOL/B)
Sind im Angebot Nachunternehmer oder Bezugsquellen angegeben,
so darf sie der Auftragnehmer nicht ohne vorherige
Zustimmung des Auftraggebers wechseln.
7. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren
(zu  8 Nr. 1 VOL/B)
Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers
beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
8. Kündigung oder Rücktritt
(zu  8 Nr. 2 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers
mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe
stehenden Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen
Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für
ihn tätig sind.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
der Auftragnehmer selbst oder vermittelt durch von ihm
eingesetzte Nachunternehmer schuldhaft gegen ihm obliegende
Anforderungen oder Verpflichtungen nach  3,
3a, 5 oder 10 HmbVgG verstößt.
9. Vertragsstrafe
(zu  11 VOL/B)
(1) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die aus  3, 3a, 5
und 10 HmbVgG resultierenden Verpflichtungen ist der
Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 v.H. der
Abrechnungssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung
der Vertragsstrafe nach S. 1 auch dann verpflichtet, wenn
der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
zu vertreten ist.
(2) Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen für die Überschreitung
von Ausführungsfristen bleiben unberührt. Hiervon
wiederum bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche
wegen der Überschreitung von Ausführungsfristen
unberührt; die Vertragsstrafen nach diesem Absatz 2
werden jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
14
Seite 2 von 2
(3) Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge
wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt.
(4) Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die
Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird.
10. Güteprüfung
(zu  12 VOL/B)
(1) Proben und Muster zu berücksichtigten Angeboten bleiben
bis zur Vertragserfüllung als für die Lieferung verbindliche
Qualitätsmuster bei der Vergabestelle. Diese müssen
der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit
entsprechen. Bis zu einem Wert von
10 Euro / Einheit werden sie, wenn sie nicht vom jeweiligen
Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem Monat
nach Vertragsablauf abgeholt oder zurückgefordert
worden sind, von der Vergabestelle ohne Berechnung
übernommen.
(2) Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftragnehmer. Ab
einem Wert von 10 Euro/Einheit werden die Proben und
Muster nach Vertragsablauf in Absprache mit dem Vertragspartner
entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt,
gegen Empfangsbestätigung wieder ausgehändigt
bzw. im Ausnahmefall auf Kosten des Eigentümers zurückgesandt
oder anderen Dienststellen der Freien und
Hansestadt Hamburg (FHH) überlassen.
(3) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte
Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch
entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung
jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den
Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die
Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die durch die
Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren
werden dann nicht vergütet.
11. Abnahme, Gefahrübergang
(zu  13 VOL/B)
(1) Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die Abnahme,
ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig in Textform zu
beantragen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen:
a) bei Lieferungen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung,
b) bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des
in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit
der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert.
(3) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über:
a) bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die
Empfangsstelle,
b) bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
12. Verjährungsfrist für Mängelansprüche
(zu  14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang
(Ziff. 13). Bei wiederkehrenden Leistungen ist die
Einzelleistung maßgeblich.
13. Aufstellung der Rechnungen
(zu  15 VOL/B)
(1) Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich
kenntlich zu machen.
(2) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit
dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer
aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten
Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zu dem verbleibenden
Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die
Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag
gesondert hinzusetzen und der geforderte Rechungsbetrag,
der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(3) Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können
nach Vereinbarung Teilrechnungen eingereicht werden.
(4) Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind,
sind in den Rechnungen hierüber der zutreffende Steuersatz
und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen.
Diese Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung
vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder abzusetzen.
14. Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung
(zu  17 VOL/B)
(1) Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der
Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle),
jedoch
a) bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme
b) bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der
Erfüllung.
(2) Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf
ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen
- auch aus anderen Rechtsverhältnissen - aufzurechnen.
Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit
nach  387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass
Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der
FHH an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers
an eine dieser Körperschaften aufgerechnet
werden, gleichviel ob er die Lieferungen oder Leistungen
allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haftendes
Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft.
15. Sicherheitsleistung (zu  18 VOL/B)
(1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung
von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart, so beträgt
sie 5 v.H. der Abrechnungssumme. Sicherheitsbeträge
werden auf volle 10,-- Euro nach unten abgerundet.
(2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach
Zuschlagserteilung geleistet, so werden von jeder Abschlagszahlung
10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtabrechnungssumme
erreicht sind. Werden Abschlagszahlungen
nicht geleistet, so wird der Sicherheitsbetrag
von der Abrechnungssumme einbehalten.
(3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für
Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser
Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden.
Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt
die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.
16. Streitigkeiten
(zu  19 VOL/B)
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung
der für die Abnahme der Leistung zuständigen
Stelle herbeizuführen. Die Entscheidung gilt als anerkannt,
wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats
hiergegen beim Auftraggeber schriftlich Einwendungen
erhebt.
(2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen
Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in
deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Auftragsverhältnis ist Hamburg.
17. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers,
insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben
über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn
sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen
sind und den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
nicht widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an
den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß  42
Abs. 1 Nr. 4 Unterschwellenvergabeordnung  UVgO bzw.
 57 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung  VgV zum Ausschluss
des Angebots vom Vergabeverfahren.
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Antrag Nachunternehmereinsatz  06/2018 1 von 2
VV-Bau Anlage 6-100
Antrag Nachunternehmereinsatz
Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz
1. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß  4 Abs. 8 Nr. 1
Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur
ausnahmsweise nach  5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist.
Es gilt Nr. 2 Hinweisblatt Landesrecht, den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n).
Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers
unberührt bleibt.
Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer
einen gesonderten Antrag stellen.
Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
- vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz zu stellen und
- dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers beizufügen
ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Hinweisblatt Landesrecht) und sind nach Maßgabe der
Nr. 4 Anlage zur Ausschreibungsinformation
- im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung abzugeben.
- ohne Eignungsleihe: binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle abzugeben.
2. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer (Name,
Anschrift) mit den auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.
Begründung für die Weitergabe:
Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.:
Leistung:
div. Standorte
ÖA 285-2019
Wartung Feuerlöscher
W
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VV-Bau Anlage 6-100
Antrag Nachunternehmereinsatz
Antrag Nachunternehmereinsatz  06/2018 2 von 2
6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren.
Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Tariftreue
und des Mindestlohns kalkuliert wurde.
Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschriften
über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können.
Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs gemäß 150a Gewerbeordnung
sowie zur Abfrage des Register zum Schutz fairen Wettbewerbs nach  7 GRfW erforderlichen Daten meines/
unseres Nachunternehmers im Vordruck Nachunternehmer angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des
Nachunternehmers).
Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung
des Nachunternehmers).
7. Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig
ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers bei.
................................................................................................................................
.....................................................
(Ort, Datum)
3. Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunternehmers
in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Hinweisblatt Landesrecht).
4. Meine/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig.
Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird
dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers).
5. Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass
er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird.
er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers).
Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen.
Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen vorzulegen (vgl.  10 Satz 2 HmbVgG; siehe Nr. 2.5).
Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und
mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen.
Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag
handelt und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) werden zum Vertragsbestandteil gemacht.
Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und dem Auftraggeber
vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.
Hinweis:
 Nur wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot
elektronisch über das e-Vergabesystem abgegeben wird, ist die
Unterschrift hier entbehrlich.
 In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papieform; elektronische
Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
bzw. Auftragnehmers erforderlich.
(Unterschrift/en)
18
Erklärung des Nachunternehmers  06/2018 1 von 2
Der Bewerber/Bieter ......................................................................................... nimmt zum
Nachweis seiner Eignung
die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber
dem Auftraggeber, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung
zu haften.
Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im
Sinne des  6d VOB/A EU, muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung vorlegen.
1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den
Bewerber/Bieter/Auftragnehmer zu erbringen:
2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
die genannte(n) (Teil-)Leistung(en) vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n).
die folgenden Leistungsteile
weitervergeben werden an
Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere
Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß  5 Hamburgisches Vergabegesetz
(HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf
dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Hinweisblatt Landesrecht.
3. Ich bin/Wir sind von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbewerb
ausgeschlossen.
Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder gemäß  6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt.
Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten
(vgl.  6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A;  6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A).
4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung
der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt)
mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen
aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag).
Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.
Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und zwar an (Angabe des Tarifvertrages)
...............................................................................................
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt ................. EUR brutto/Stunde.
gezahlte Entgelt beträgt ................... EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns,
den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in
Höhe des Mindestlohns gemäß  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MinLohnG) in der jeweils
geltenden Fassung zu zahlen.
5. Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
- Steuern,
- Beiträgen zu den Sozialversicherungen,
- Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie
- Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft
nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß Nr. 2 Hinweisblatt Landesrecht sind beigefügt.
VV-Bau Anlage 6-101
Erklärung des Nachunternehmers
Erklärung des Nachunternehmers
HINWEIS: DIESER VORDRUCK IST VOM NACHUNTERNEHMER IN PAPIERFORM AUZUFÜLLEN UND ZU
UNTERSCHREIBEN UND SODANN VOM BIETER BZW. AUFTRAGNEHMER AN DIE VERGABESTELLE ZU
ÜBERMITTELN!
Baumaßnahme
Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss.
Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Hinweisblatt Landesrecht Kenntnis genommen haben.
................................................................................................................................
........................................................
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen
unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
..............................................................................................
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt ............:.... EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen
................................................................................................................................
......................................................
................................................................................................................................
.....................................................
................................................................................................................................
.....................................................
................................................................................................................................
....
................................................................................................................................
.............
Wartung Feuerlöscher
ÖA 285-2019
W div. Standorte
19
VV-Bau Anlage 6-101
Erklärung des Nachunternehmers
Erklärung des Nachunternehmers  06/2018 2 von 2
6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen vorlegen
und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und
den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren.
Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
7. Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung
der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen
verstößt (siehe www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn).
8. Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung
der vorgenannten Pflichten kontrollieren.
Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der
Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.
9. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren
- durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach  150a Gewerbeordnung (GewO) und
- durch die Abfrage des Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht:
Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma:
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen:
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
................................................................................................................................
.......
Handelsregisternummer (wenn vorhanden):
................................................................................................................................
..........
(sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
.......................................................................................................................
Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen):
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
10. Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die
Kalkulationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 vorlegen, damit die Vergabestelle die Angemessenheit
des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und
künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.
................................................................................................................................
..........................................................
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
Hinweis: Auf dem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von seiner
Art der Übermittlung an die Vergabestelle)!
Hinweis: Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der
Vergabestelle einzureichen.
............................................................................................................................
............................................................................................................................
..........................................................................................................................
(Name, Sitz und Rechtsform)
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname der Mutter, Staatsangehörigkeit)
20
BSO nach DIN 14096 Teil A Anlage 3 fördern & wohnen Januar 2015
Verhaltensregeln für Fremdfirmen
01 In den gesamten Objekten von f & w herrscht generelles
Rauchverbot
02 Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten!
03 Informieren Sie unsere Mitarbeiter über Gefährdungen durch die von Ihnen
ausgeführte Arbeiten!
04 Grundsätzlich sind Schweiß-, Schneid,- Löt- und Trennarbeiten nur in den
Werkstätten erlaubt. Für Arbeiten außerhalb der Werkstatt ist der Erlaubnisschein
bei der beauftragenden Stelle einzuholen. Ohne diesen dürfen
keine derartigen Arbeiten außerhalb der Werkstatt ausgeführt werden.
05 Beachten Sie die Sicherheitskennzeichnung in unseren
Objekten!
06 Verwendung betriebseigener Arbeitsmittel nur nach Absprache mit dem vor
Ort Verantwortlichen!
07 Sorgen Sie für die Absperrung von Arbeits- und Verkehrsbereichen, wenn
bei Ihrer Arbeit auf hochgelegenen Arbeitsplätzen Bauteile, Werkzeuge oder
andere Gegenstände herabfallen können!
08 Sorgen Sie dafür, dass die von Ihnen ggf. verwendeten wassergefährdenden
Stoffe weder in die Abwasserkanalisation noch in das Erdreich gelangen
können!
09 Service und Wartung an Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen
Auffangflächen durchzuführen!
10
Informieren Sie sich über die Standorte der
- Feuerlöscheinrichtungen
- über Erste Hilfe Einrichtungen
- über Flucht- und Rettungswege
Erklärung:
Durch meine Unterschrift bestätige ich hiermit, dass ich zu den aufgeführten Punkten von meinem Arbeitgeber
unterwiesen wurde, diese verstanden habe und entsprechend hiernach handeln werde.
Hamburg, den______________ Firma: ___________________________ Unterschrift:___________________
21
1
Merkblatt
Häufige Fehler bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
Im Folgenden werden häufige Fehler aufgezeigt, die einem Bieter bei der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren unterlaufen können. Solche Fehler können schlimmstenfalls
zum Ausschluss eines wirtschaftlichen Angebots aus rein formalen Gründen führen. Bitte
achten Sie daher bei der Angebotserstellung darauf, diese Fehler zu vermeiden.
 Die Angebotsfrist wird nicht beachtet: Ihr Angebot muss unbedingt vor Ablauf der
Angebotsfrist in einem verschlossenen Behältnis bei der in der Bekanntmachung genannten
Stelle eingegangen sein, da es ansonsten ausgeschlossen werden muss.
 Unterlagen fehlen: Ihr Angebot muss vollständig sein. Die Vergabestelle kann zwar
unter Fristsetzung bestimmte Unterlagen nachfordern, der Bieter hat jedoch keine
Garantie, dass dies erfolgt.
 Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen: Änderungen oder Ergänzungen,
die der Bieter an den Vergabeunterlagen durchführt, müssen zum Ausschluss
des Angebots führen. Besonders häufig treten Änderungen in den folgenden
Formen in Erscheinung:
- Eigene AGB werden beigelegt, die den Vergabeunterlagen widersprechen. Häufig
sind die AGB auf der Rückseite von Anschreiben abgedruckt.
- Zusätze auf Angebotsschreiben wie Das Angebot ist freibleibend oder eigene
Standardzahlungsbedingungen werden formuliert.
- Ergänzungen auf den Vergabeunterlagen (soweit nicht ausdrücklich gestattet)
(oft mittels * gekennzeichnet) mit Einschränkungen oder Erweiterungen zu einer
bestimmten Position.
- Separat beigelegte Beschreibungen widersprechen den Anforderungen der
Vergabeunterlagen.
Erkennt der Bieter Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Vergabeunterlagen,
so hat er dies unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist mitzuteilen.
Auf diese Weise hat die Vergabestelle die Möglichkeit, aufgrund berechtigter
Hinweise ggf. die Vergabeunterlagen rechtzeitig anzupassen.
 Fehlende Preisangaben: Ihr Angebot muss alle geforderten Preisangaben in den
entsprechenden Unterlagen enthalten.
Um Ihren und den Aufwand der Vergabestelle möglichst gering zu halten, reichen Sie
bitte keine anderen bzw. weitergehenden Unterlagen ein; diese sind ggf. nur nach Aufforderung
durch die Vergabestelle beizubringen.
22
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
26.04.2019
Verfahren: ÖA 285-2019 pa - Wartung Feuerlöscher
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Bereich Altona 1, Altona 2, Nord 1, Nord 2 und Mitte 1 EUR .........................
1.1 Gesamtsumme USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
---
Gesamtsumme für 2 Jahre
Hier ist lediglich die Gesamtsumme einzutragen.
Die Einheitspreise sind zwingend in der Anlage zum Los 1 einzutragen. Die
Preisangaben in der Anlage sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages und mit
Angebotsabgabe zwingend einzureichen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 ---
Gesamtpreis [EUR]
................
2 LOS Bereiche Wandsbek 1, Wandsbek 2 und Eimsbüttel EUR .........................
2.1 Gesamtsumme USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
---
Gesamtsumme für 2 Jahre
Hier ist lediglich die Gesamtsumme einzutragen.
Die Einheitspreise sind zwingend in der Anlage zum Los 2 einzutragen. Die
Preisangaben in der Anlage sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages und mit
Angebotsabgabe zwingend einzureichen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 ---
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
23
3 LOS Los 3 Bereiche Mitte 2, Bergedorf und Harburg EUR .........................
3.1 Gesamtsumme USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
---
Gesamtsumme für 2 Jahre
Hier ist lediglich die Gesamtsumme einzutragen.
Die Einheitspreise sind zwingend in der Anlage zum Los 3 einzutragen. Die
Preisangaben in der Anlage sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages und mit
Angebotsabgabe zwingend einzureichen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 ---
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
24
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
26.04.2019
Verfahren: ÖA 285-2019 pa - Wartung Feuerlöscher
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis Los 2 Leistungsverzeichnis Los 2 .pdf 26,38 KB application/pdf
Leistungsverzeichnis Los 3 Leistungsverzeichnis Los 3 .pdf 25,08 KB application/pdf
Leistungsverzeichnis Los 1 Leistungsverzeichnis Los 1.pdf 42,86 KB application/pdf
Leistungsverzeichnis - 3/3
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
26.04.2019
Verfahren: ÖA 285-2019 pa - Wartung Feuerlöscher
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Bereich Altona 1, Altona 2, Nord 1, Nord 2 und Mitte 1"
1.1 Nachweis Sachkunde
K.O.-Kriterium: Nein
Die Prüfungsleistung an Feuerlöschern dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über den Nachweis der Sachkunde zur
Instandhaltu8ng tragbarer Feuerlöscher gem. DIN 14406 T4 und zur Prüfung von Löschmittelbehältern gem. TRBS 1203 T2
verfügen.
Die Nachweise ist mit Angebotsabgabe beizufügen.
1.2 Referenzen
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe von Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre, die der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz ist
mit
der hier ausgeschriebenen Leistung insbesondere vergleichbar, wenn die Wartung von Feuerlöschern der beigefügten
Leistungsbeschreibung entspricht.
1.3 Reaktionszeit von Noteinsätzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Sind Sie im Stande innerhalb von 24 Stunden nach Abruf durch den Auftraggeber Noteinsätze, wie z.B. nach erfolgtem Einsatz von
Feuerlöschern, durchzuführen? Hiervon sind Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage ausgenommen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Los 2 -"Bereiche Wandsbek 1, Wandsbek 2 und Eimsbüttel "
2.1 Nachweis Sachkunde
K.O.-Kriterium: Nein
Die Prüfungsleistung an Feuerlöschern dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über den Nachweis der Sachkunde zur
Instandhaltu8ng tragbarer Feuerlöscher gem. DIN 14406 T4 und zur Prüfung von Löschmittelbehältern gem. TRBS 1203 T2
verfügen.
Die Nachweise ist mit Angebotsabgabe beizufügen.
2.2 Referenzen
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe von Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre, die der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz ist
mit
der hier ausgeschriebenen Leistung insbesondere vergleichbar, wenn die Wartung von Feuerlöschern der beigefügten
Leistungsbeschreibung entspricht.
2.3 Reaktionszeit von Noteinsätzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Sind Sie im Stande innerhalb von 24 Stunden nach Abruf durch den Auftraggeber Noteinsätze, wie z.B. nach erfolgtem Einsatz von
Feuerlöschern, durchzuführen? Hiervon sind Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage ausgenommen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Los 3 -"Los 3 Bereiche Mitte 2, Bergedorf und Harburg "
3.1 Nachweis Sachkunde
K.O.-Kriterium: Nein
Die Prüfungsleistung an Feuerlöschern dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über den Nachweis der Sachkunde zur
Instandhaltu8ng tragbarer Feuerlöscher gem. DIN 14406 T4 und zur Prüfung von Löschmittelbehältern gem. TRBS 1203 T2
verfügen.
Die Nachweise ist mit Angebotsabgabe beizufügen.
3.2 Referenzen
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe von Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre, die der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz ist
mit
der hier ausgeschriebenen Leistung insbesondere vergleichbar, wenn die Wartung von Feuerlöschern der beigefügten
Leistungsbeschreibung entspricht.
Kriterienkatalog - 1/3
26
3.3 Reaktionszeit von Noteinsätzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Sind Sie im Stande innerhalb von 24 Stunden nach Abruf durch den Auftraggeber Noteinsätze, wie z.B. nach erfolgtem Einsatz von
Feuerlöschern, durchzuführen? Hiervon sind Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage ausgenommen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
27
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
26.04.2019
Verfahren: ÖA 285-2019 pa - Wartung Feuerlöscher
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Bereich Altona 1, Altona 2, Nord 1, Nord 2 und Mitte 1"
2 Los 2 -"Bereiche Wandsbek 1, Wandsbek 2 und Eimsbüttel "
3 Los 3 -"Bereiche Mitte 2, Bergedorf und Harburg"
Kriterienkatalog - 3/3
28
Name Dateiname Größe MIME-Type
Mustervertrag Prüfung Feuerlöscher Mustervertrag Prüfung Feuerlöscher.pdf 205,48 KB application/pdf
Anlage 1 Einrichtungsliste Anlage 1 Einrichtungsliste.pdf 51,75 KB application/pdf
29
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/04/c5ad0ff9-6c59-43cb-9900-93b9322aecf7.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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