(1) Searching for "2019041809542756208" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Calw
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 184542-2019 (ID: 2019041809542756208)
Veröffentlicht: 18.04.2019
*
DE-Calw: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 77/2019 184542
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
aufweist.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Landkreis Calw
Vogteistr. 42-46
Calw
75365
Deutschland
E-Mail: [1]Nahverkehrsplanung@kreis-calw.de
NUTS-Code: DE12A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.kreis-calw.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Ausschreibun
gen/index.php?La=1&NavID=2442.142&object=tx,2442.11187.1&kat=&kuo=2&sub
=0
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen in dem Teilnetz Mitte
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12A
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Calw
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
i) Der Landkreis Calw beabsichtigt als zuständige Behörden i.S.d. VO
(EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) die
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Öffentliche
Personenverkehrsdienste in dem Teilnetz Mitte für 8 Jahre nach Art. 5 I
S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind die
folgenden Linien umfasst (inkl. Bedarfsverkehre):
202: Citybus Calmbach
300: Stammheim Holzbronn Neubulach/Talorte Neubulach,
320: Neuweiler/Igelsloch Oberreichenbach Calmbach,
630: Heumaden Calw Wimberg Altburg,
632: Heumaden Calw Wimberg Altburg Oberreichenbach Bad
Wildbad,
633: Calw Wimberg Neuweiler Wart,
634: Calw Bf. Bad Teinach/Neubulach Neubulach Neuweiler,
635: Calw Bad Teinach Rötenbach Zavelstein Calw,
640: Calw Neubulach Oberhaugstett Altensteig,
641: Calw Altburg Rötenbach Bf. Bad Teinach/Neubulach Calw,
680: Zainen Igelsloch Oberreichenbach Oberkollbach Klinikum
NSW Calw,
710: Calw Nagold.
Es handelt sich dabei um Linienverkehre nach § 42 PBefG, deren Vergabe
als Gesamtleistung beabsichtigt ist. Eine weitere Aufteilung im Rahmen
der Vergabe in Lose bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gemeinsame
Betriebsaufnahme für diese Verkehrsleistungen ist der 1.8.2020
(II.2.7). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird eine Laufzeit von
8 Jahren haben und ca. 1,1 Mio. Fahrplan-Km (ohne Bedarfsverkehre)
beinhalten. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag
umfasst für diese Zeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung
mit Verkehrsleistungen im ÖPNV (öffentliche Personenverkehrsdienste
gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten
Gebiet.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen
beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten
(Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist.
In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich
des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des
Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linien ergeben. Es können sich
die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien
wegfallen. Die hier angegebene Verkehrsmenge kann sich innerhalb des
(Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren
oder erweitern. Der Landkreis Calw kommt mit dieser Information der
Veröffentlichungspflicht nach § 8a II PBefG i. V. m. Art. 7 II VO (EG)
Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist
für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG
sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) verwiesen.
ii) [Fortsetzung von VI.3):]
E. Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht
für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Ia
PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar
sind alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen
anderer Verkehre (v. a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der
Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif,
der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen
wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist gehalten,
die Chancen und Risiken für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine
Entbindung von der Betriebspflicht kommt gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur
für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit
ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von
der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung
der Landkreise als Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden
zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose
Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu
sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls
ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/08/2020
Laufzeit in Monaten: 96
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Gemäß § 8a II 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf
Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der
Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die Frist für eigenwirtschaftliche
Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der
beabsichtigten europaweiten Ausschreibung umfassten Linien (siehe
Abschnitt II.2.4)) ausgelöst. Der Betrieb der Linienverkehre ist am
1.8.2020 aufzunehmen. Für die unter II.2.4) genannten Linien ist ab
1.8.2020 bis zum 31.7.2028 eine Liniengenehmigung zu beantragen;
B) Der Landkreis beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen in
Abschnitt II.2.4) als Gesamtleistung (vgl. § 8a II S. 4);
C) Gemäß § 8a II S. 3 i. V. m. § 13 II a s. 2 ff. PBefG werden
Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards festgelegt, die für die ausreichende
Verkehrsbedienung erforderlich sind. Sie sind in einem ergänzenden
Dokument Ergänzende Informationen zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7
II VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a II i.V.m. § 13 II i.V.m. § 13 IIa
PBefG in dem Teilnetz Mitte zusammengefasst (vgl. § 8a II S. 5 PBefG).
Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von
§ 13 IIa S. 3 ff. PBefG. Dieses Dokument steht als Download unter dem
Link siehe: Adresse des Beschafferprofils unter I.1) zur Verfügung.
Die Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sind
nach Maßgabe von § 13 IIa S. 2 ff. PBefG relevant für die
Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge, d.h. sie führen
nach Maßgabe von § 13 II a S. 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon
abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Ein eigenwirtschaftlich
gestellter Genehmigungsantrag ist nur dann als gleichwertig mit dem
Verkehrsangebot anzusehen, wenn der Betreiber die in dieser
Vorabbekanntmachung nebst ergänzendem Dokument und Anlagen definierten
Anforderungen erfüllt und sich nicht nur auf Teilleistungen bezieht (§
13 IIa S. 2 PBefG). In dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag, den der
Aufgabenträger zu vergeben beabsichtigt, werden diese Anforderungen
Vertragspflichten enthalten und mit Kontroll- und Sanktionsmechanismen
bewehrt sein. Der Landkreis erachtet einen auf eigenwirtschaftlicher
Basis gestellten Genehmigungsantrag nur dann als gleichwertig mit dem
beabsichtigten Verkehrsangebot, wenn das Verkehrsunternehmen die in
dieser Vorabbekanntmachung nebst ergänzendem Dokument und Anlagen
definierten Anforderungen für Fahrplan sowie Beförderungsentgelt
beantragt und deren Einhaltung nach § 12 IIa PBefG verbindlich
zusichert. Diese Anforderungen (sowie etwaige Zusagen bzgl.
Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, darüber
hinausgehender Standards) sind gemäß § 12 Ia PBefG vom
eigenwirtschaftlichen Antragsteller verbindlich zuzusichern, damit
diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 III S. 2 PBefG abgesichert
werden können. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Erteilung der
Liniengenehmigungen in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument
bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Für den Fall, dass keine
eigenwirtschaftlichen Anträge eingehen, diese sich nur auf
Teilleistungen beziehen oder eigenwirtschaftliche Anträge die in diesem
Dokument beschriebenen, mit dem beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards nicht oder unvollständig erfüllen,
ist beabsichtigt, die genannten Verkehre als Gesamtleistung im Wege
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren zu
vergeben.
D) Insbesondere die im ergänzenden Dokument aufgelisteten
Überschreitungen der Anforderungen an Fahrplan und Standards werden im
Falle eines Genehmigungswettbewerbs aus Sicht des Aufgabenträgers
entsprechend der im ergänzenden Dokument dargestellten Weise bewertet.
[weiter unter II.2.4.ii]
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2019
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:Nahverkehrsplanung@kreis-calw.de?subject=TED
2. https://www.kreis-calw.de/
3. https://www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Ausschreibungen/index.php?La=1&NavID=2442.142&object=tx,2442.11187.1&k
at=&kuo=2&sub=0
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|