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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Wiesbaden
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 183539-2019 (ID: 2019041809311555194)
Veröffentlicht: 18.04.2019
*
DE-Wiesbaden: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2019/S 77/2019 183539
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue
Verwaltungssteuerung Zentrale Beschaffung (HCC-ZB)
Rheingaustraße 186
Wiesbaden
65203
Deutschland
Telefon: +49 611 / 6939-0
E-Mail: [1]beschaffung@hcc.hessen.de
Fax: +49 611/6939-400
NUTS-Code: DE7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-16817f872dd-5da8673bc52eef88
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vernichtung/Entsorgung datengeschützter Informationsträger
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2019-0014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vernichtung/Entsorgung datengeschützter Informationsträger (Schriftgut,
sonstige Informationsträger) Rahmenvereinbarung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
Hauptort der Ausführung:
Ca. 160 Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut,
sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im
Regierungsbezirk Darmstadt
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier
Geschätztes Aufkommen pro Jahr:
Altpapier: ca. 995 t
Altakten: ca. 730 t
Verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt
Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm^2 oder
Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die
geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800
mm^2 groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die
tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche
durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300^oC liegen, die
Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen,
oder
durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm^2, 10 %
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm^2 groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische
Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens
gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160
mm^2, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 480 mm^2 groß sein) zu vernichten;
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder,
Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische
Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm^2, 10
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 800 mm^2 groß sein) zu vernichten;
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem
Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung
(mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind
mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach
zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm^2, 10 %
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 800 mm^2 groß sein) zu vernichten;
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick,
Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung
(mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und
Materialteilchenfläche = 30 mm^2, 10 % des Materials dürfen die
geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90
mm^2 groß sein) zu vernichten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Datenschutz- und
Sicherheitskonzept/Ablaufbeschreibung / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Rolloutkonzept für die Lieferung und
Einweisung der Container/Behälter / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Abhol-/Wechselkonzept für die
Container/Behälter / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2019
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienststellen im Regierungsbezirk Gießen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
Hauptort der Ausführung:
Ca. 30 Dienststellen im Regierungsbezirk Gießen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut,
sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im
Regierungsbezirk Gießen
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier
Geschätztes Aufkommen pro Jahr:
Altpapier: ca. 185 t
Altakten: ca. 95 t
Verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Gießen
Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm^2 oder
Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die
geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800
mm^2 groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die
tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche
durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300^oC liegen, die
Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen,
oder
durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm^2, 10 %
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm^2 groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische
Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens
gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160
mm^2, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 480 mm^2 groß sein) zu vernichten;
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder,
Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische
Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm^2, 10
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 800 mm^2 groß sein) zu vernichten;
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem
Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung
(mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind
mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach
zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm^2, 10 %
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 800 mm^2 groß sein) zu vernichten;
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick,
Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung
(mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und
Materialteilchenfläche = 30 mm^2, 10 % des Materials dürfen die
geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90
mm^2 groß sein) zu vernichten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Datenschutz- und
Sicherheitskonzept/Ablaufbeschreibung / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Rolloutkonzept für die Lieferung und
Einweisung der Container/Behälter / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Abhol-/Wechselkonzept für die
Container/Behälter / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2019
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienststellen im Regierungsbezirk Kassel
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
Hauptort der Ausführung:
Ca. 35 Dienststellen im Regierungsbezirk Kassel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut,
sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im
Regierungsbezirk Kassel
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier
Geschätztes Aufkommen pro Jahr:
Altpapier: ca. 270 t
Altakten: ca. 30 t
Verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Kassel
Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm^2 oder
Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die
geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800
mm^2 groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die
tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche
durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300^oC liegen, die
Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen,
oder
durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm^2, 10 %
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm^2 groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische
Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens
gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160
mm^2, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 480 mm^2 groß sein) zu vernichten;
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder,
Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische
Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm^2, 10
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 800 mm^2 groß sein) zu vernichten;
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem
Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung
(mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind
mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach
zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm^2, 10 %
des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche
überschreiten, jedoch höchstens 800 mm^2 groß sein) zu vernichten;
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick,
Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung
(mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN
66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und
Materialteilchenfläche = 30 mm^2, 10 % des Materials dürfen die
geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90
mm^2 groß sein) zu vernichten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Datenschutz- und
Sicherheitskonzept/Ablaufbeschreibung / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Rolloutkonzept für die Lieferung und
Einweisung der Container/Behälter / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Abhol-/Wechselkonzept für die
Container/Behälter / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2019
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Erklärung
Vergabesperre), Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens (nicht älter als 6 Monate seit
Bekanntmachung dieses Verfahrens)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz des Bieters und/oder Nachunternehmers und/oder der
Bietergemeinschaft der vergangenen 3 Jahre (2016-2018), bezogen auf den
Gesamtumsatz sowie auf die vorliegende Leistungsart
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren
erbrachten wesentlichen Leistungen mit den Angaben Art der Leistung,
Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der
Leistung, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
Erbringungszeitpunkt, Wert
Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese durch den
Bieter zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer einzureichen; bei
Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft einzureichen.
Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu
vergebenden Auftrag entsprechen.
Vorlage eines gültigen Ensorgungsfachbetriebszertifikats (Efb) mit
Anlage (oder vergleichbar), Nachweis Vernichtungszertifikat eines
Sicherheits- oder Datenschutzaudits oder Zertifikat ISO 9001:2015 (oder
vergleichbar) betreffend die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, Beschreibung der technischen Ausstattung des Bieters
und/oder Nachunternehmers und/oder der Bietergemeinschaft
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen
und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese werden mit
den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum
Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärungen beziehen sich nicht auf Beschäftigte, die bei
einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für jeden
schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen
ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe
i. H. v. 1 % der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Besondere Umstände:
1. hohe Investitionskosten des Auftragnehmers durch Bereitstellung der
Container/Behälter
2. in der Start-up-Phase hohe Aufwendungen beim Roll-Out für Lieferung
und Einweisung der Container/Behälter bei den ca. 225 Dienststellen
3. erheblicher Aufwand der Dienststellen durch die Einweisung
(Abstimmung mit gebäudeverwaltender Stelle über Stellplatz,
Abholturnus, Behältertyp)
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/05/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/05/2019
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform
des Landes Hessen unter [5]www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
Mit dem Angebot sind die nachstehenden Unterlagen einzureichen:
Erklärung Unternehmensdaten; bei geplantem Einsatz von
Unterauftragnehmern ist diese durch den Bieter zusätzlich von jedem
Unterauftragnehmer einzureichen; bei Bietergemeinschaften ist diese von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen,
Vorlage eines aktuellen, nachvollziehbaren Datenschutz- und
Sicherheitskonzepts, das den Vorgaben der DIN 66399 Teile 1-3
entspricht,
Ablaufbeschreibung: Beschreibung der Vernichtung und Entsorgung der
datengeschützten Informationsträger,
Rolloutkonzept für die Lieferung und Einweisung der
Container/Behälter,
Abhol-/Wechselkonzept für die Container/Behälter,
Formular Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben,
Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung.
Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss nach Aufforderung der
Vergabestelle vor Zuschlagserteilung folgende Belege in Kopie vorlegen:
Bestätigung der zuständigen Krankenkasse und/oder Minijobzentrale
bzw. Knappschaft, dass das Beitragskonto keine offenen Beiträge
aufweist,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, aus der
hervor geht, dass eine Mitgliedschaft besteht und das die
Zahlungsverpflichtungen zur Gesetzlichen Unfallversicherung aktuell
erfüllt sind,
Versicherungsbestätigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung
mit ausgewiesener Deckungssumme für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden
Können entsprechende Dokumente nicht zeitnah vorgelegt werden, wird das
Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Die Nachweise bzw.
Bescheinigungen zu den Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und
Haftpflichtversicherung müssen gültig bzw. aktuell und dürfen nicht
abgelaufen sein.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern sind die Erklärungen von
jedem Nachunternehmer in der erforderlichen Form vorzulegen. Bei
Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft solche
Erklärungen in der geforderten Form abzugeben.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der
Leistungen anderer Unternehmen (Vordruck 235) einzureichen. Die
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck 236) ist erst auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung betreffend der
Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen
(Vordruck 632 EU/Ziffer 5) vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird
ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung Zentrale
Beschaffung (HCC-ZB)
Rheingaustraße 186
Wiesbaden
65203
Deutschland
Telefon: +49 611 / 6939-0
E-Mail: [6]beschaffung@hcc.hessen.de
Fax: +49 611/6939-400
Internet-Adresse: [7]www.vergabe.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2019
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References
1. mailto:beschaffung@hcc.hessen.de?subject=TED
2. https://vergabe.hessen.de/
3. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16817f872dd-5da8673bc52
eef88
4. https://vergabe.hessen.de/
5. http://www.vergabe.hessen.de/
6. mailto:beschaffung@hcc.hessen.de?subject=TED
7. http://www.vergabe.hessen.de/
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