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Ausschreibung: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung - DE-Goslar
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Dokument Nr...: 183560-2019 (ID: 2019041809311355193)
Veröffentlicht: 18.04.2019
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DE-Goslar: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2019/S 77/2019 183560
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3
Goslar
38640
Deutschland
Kontaktstelle(n): Goslarer Gebäude Management
Telefon: +49 5321 / 704-519
E-Mail: [1]maik.buerdeck@goslar.de
NUTS-Code: DE916
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.goslar.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E36985421
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhalts- und Grundreinigung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung diverse Objekte der Stadt Goslar.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DE9
NUTS-Code: DE91
NUTS-Code: DE916
Hauptort der Ausführung:
Goslar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterhaltsreinigung Kulturobjekte und öffentliche WC-Anlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2019
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um jeweils ein Jahr
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option
bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine
Preisgleitklausel verändert.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1) Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
(je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der
Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch
entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den
Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die
durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV
eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit
deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und
dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE
nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken,
sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat
beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten Eigenerklärungen
sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem
Angebot einzureichen,
Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3
geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer
Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt
vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine
Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist;
2) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
3) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat;
4) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
5) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123
GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
6) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
7) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG
und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches
SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind;
8) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a
oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig
verurteilt worden ist/sind;
9) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr.
2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten
Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a
Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit
einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind;
10) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
(folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochen nach
Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags
aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 000 000 EUR, Sach- und
Vermögensschäden (jeweils) 5 000 000 EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden
500 000 EUR, Schlüsselverlustrisiko 150 000 EUR);
11) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden, unter Angabe
der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer;
12) Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen
durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV).
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er
für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende
Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch
nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten
Eigenerklärungen und, auf Anforderung des Auftraggebers, auch die
entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des
Unternehmens, sind für den Teil, in den dessen Eignung in Anspruch
genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle
Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1
genannten Bedingungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte,
gleichartige Leistungen (Unterhaltsreinigung) mit folgenden Angaben:
Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden
Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer
(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1);
2) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens in den letzten 3 Jahren (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8);
3) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10).
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der
benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter
Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für
jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von
der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der
Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung
des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem
Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und, auf Anforderung des
Auftraggebers, auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der
Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, in den dessen
Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies
gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs.
4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1
genannten Bedingungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/05/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/05/2019
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen
und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang unter dem unter I.3 Kommunikation
angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen,
Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn
Sie sich registrieren, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im
Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Registrierung ist
kostenfrei und freiwillig (keine Pflicht);
2) Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der
Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen die männliche
Form verwendet. Eine Diskriminierung ist hiermit nicht verbunden;
3) Die Objektbesichtigung ist Pflicht. Details zur Anmeldung und zum
Ablauf entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nachforderungen auf
Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig. Angebote ohne
bestätigte Objektbesichtigung werden nicht berücksichtigt;
4) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und
den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen
Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur
Fragestellung nur bis zum 15.5.2019, 10.00 Uhr. Die eingegangenen
Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1.) beschrieben;
5) Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1.1.2019 vereinbarten
Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (mindestens Lohngruppe 1)
anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1.1.2019 vereinbarten
Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet;
6) Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen
Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen
bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben
werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat;
7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit
weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und
die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten
die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1336
Fax: +49 413115-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2019
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