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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Eitorf
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 183366-2019 (ID: 2019041809280755077)
Veröffentlicht: 18.04.2019
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DE-Eitorf: Schlammentsorgung
2019/S 77/2019 183366
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Eitorf
Markt 1
Eitorf
53783
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe81@eitorf.de
NUTS-Code: DEA2C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.eitorf.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-EITORF-2019-0002
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-EITORF-2019-0002
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Klärschlammentsorgung Eitorf 2020 bis 2022
Referenznummer der Bekanntmachung: S-EITORF-2019-0002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Klärschlammentsorgung aus der Kläranlage Eitorf für die Jahre 2020 bis
2022.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C
Hauptort der Ausführung:
Eitorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Klärschlammentsorgung aus der Kläranlage Eitorf für die Jahre 2020 bis
2022.
Entsorgung von jährlich rd. 1.200 t entwässerten Klärschlamm (im Mittel
26 % TR) der Kläranlage Eitorf nach Wahl des AN:
der Landwirtschaft,
der Rekultivierung oder
der Verbrennung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht zweimal eine Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein
weiteres Jahr. Die Vertragsverlängerung kommt jeweils automatisch dann
zustande, wenn weder der AG noch der AN spätestens 6 Monate vor
Vertragsende einer Vertragsverlängerung schriftlich widersprechen.
Auf Antrag des AN oder des AG erfolgt eine Preisüberprüfung und
eventuelle Preisanpassung gem. Preisgleitklausel.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und §
124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB;
2) Eigenerklärung SchwarArbG, AEntG und MiLoG;
3) Eigenerklärung Vergaberegister NRW;
4) Angabe zu Handelsregisternummer, Mitgliedschaft der
Berufsgenossenschaft und Sitz des Amtsgerichts (Bieter aus dem
eu-Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben).
Für 1) bis 4) sind entsprechende Formblätter (B305+B400) aus den
Vergabeunterlagen zu verwenden. Vorliegende Nachweise werden auch bei
Bietergemeinschaften und für Unterauftragnehmer gefordert.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren;
6) Angaben zu vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre;
7) Angaben zu Arbeitskräften;
8) Angaben zu Insolvenzverfahren;
9) Angaben zu Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl.
Sozialversicherung.
Für 5) bis 9) sind entsprechende Formblätter (B305+B400) aus den
Vergabeunterlagen zu verwenden. Vorliegende Nachweise werden auch bei
Bietergemeinschaften und für Unterauftragnehmer gefordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
10) Beschreibung der Entsorgungskonzeption mit Angabe der vorgesehenen
Mengenanteile für jedes einzelne Vertragsjahr;
11) Bei thermischer Entsorgung:
11a) Betreiber der Anlage;
11b) Inbetriebnahme, Anlagenkapazität und Laufzeit;
11c) notwendiger Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit;
11d) Beschreibung des technischen Verfahrens;
11e) Beschreibung der Übernahme, Transport, Verwiegung (Benennung der
Waage), ggf. Zwischenlagerung/Umschlag.
12) Bei landwirtschaflticher Entsorgung:
12a) Beschreibung von Übernahme, Transport, Verwiegung (Benennung
Waage), ggf. Zwischenlagerung/Umschlag;
12b) Beispiel Düngeplanung;
12c) Beschreibung der Ausbringung;
12d) Beispiel Lieferscheine, Register.
Eine Liste der Nachweise kann auch den Ausschreibungsunterlagen
entnommen werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR
für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der
Erklärung einen Auszug
Aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/05/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/05/2019
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Der Antrag ist auch
unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1
bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als
6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2019
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3. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-EITORF-2019-0002
4. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-EITORF-2019-0002
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