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Ausschreibung: Dienstleistungen im Energiebereich - DE-Recklinghausen
Dienstleistungen im Energiebereich
Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung
Andere Energieversorgungsquellen
Durchführbarkeitsstudie
Diverse Dienstleistungen
Dokument Nr...: 183367-2019 (ID: 2019041809264455025)
Veröffentlicht: 18.04.2019
*
DE-Recklinghausen: Dienstleistungen im Energiebereich
2019/S 77/2019 183367
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10
Recklinghausen
45659
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle FB 15
Telefon: +49 2361 / 305-0
E-Mail: [1]vergabestelle@lanuv.nrw.de
Fax: +49 2361/305-3268
NUTS-Code: DEA
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.lanuv.nrw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YD3K/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YD3K
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Potenzialstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung in NRW
Referenznummer der Bekanntmachung: 372019/37/ÖTEU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtigt die
Durchführung einer Potenzialstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung zu
vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45251220
65400000
79314000
98300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13
Hauptort der Ausführung:
45133 Essen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ziel dieser Vergabe ist die Potenzialermittlung der
Kraft-Wärme-Kopplung im Hinblick auf die Bereitstellung der benötigten
Wärme und Kälte unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele in NRW bis
zum Jahr 2050 sowie die Ausweisung kurzfristiger Maßnahmen, die
wirtschaftlich umsetzbar sind und kurzfristig CO2 einsparen. So sollen
die ungenutzten KWK-Potenziale aufgezeigt werden, um u. a. der
öffentlichen Verwaltung, den Energieversorgern und der Wirtschaft die
Ableitung von Handlungsoptionen zu ermöglichen. Dabei sind im Rahmen
der Studie technisch und wirtschaftlich machbare KWK-Potenziale für
Nordrhein-Westfalen zu identifizieren. Zudem sind Entwicklungen wie
Innovative KWK-Systeme, ein möglicher Brennstoffwechsel zu Gas und
auch die mit der Sektorenkopplung verbundenen Potenziale einzubeziehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs-
und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen
sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft;
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den
anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen;
c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU);
d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular
532__EU/Formular 533_EU).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in
Berufshaftpflichtversicherung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) das Formblatt Referenzen, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen:
mind. eine und max. 3 Referenzen im Bereich des Energiemarktes NRW,
die erkennen lassen, dass der Bieter über eine umfangreiche
energiewirtschaftliche Expertise verfügt,
mind. eine und max. 3 Referenzen im Bereich der leitungsgebundenen
Wärmeversorgung,
mind. eine und max. 3 Referenzen im Bereich der technischen Anlagen
zur Strom- und Wärmeversorgung. Bei mind. einer Referenz muss es sich
um KWK-Anlagen handeln,
mind. eine und max. 3 Referenzen im Bereich der Zukunftstechnologien
bei der Energieversorgung (Power-to-X, Speichertechniken, usw.),
mind. eine und max. 3 Referenzen im Bereich der GIS-Analyse
(insbesondere ArcGIS).
Insgesamt können maximal 15 Referenzen eingereicht werden. Die
angegebenen Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Zusätzlich zu dem Formblatt Referenzen hat der Bieter zu allen
angegebenen Referenzen eine Projektskizze einzureichen, in welcher das
Projekt auf max. einer DIN-A 4-Seite beschrieben wird.
b) Mit dem Teilnahmeantrag sind Mitarbeiterprofile und eine Darstellung
der Organisation des Projektteams und der Aufgabenzuordnung auf
einzelne Personen einzureichen. Die für die Auftragsbearbeitung
verantwortlichen Ansprechpartner/-innen sowie die eingeplanten
Beschäftigten sind namentlich zu benennen.
Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über die notwendigen
Fachkenntnisse verfügen, die über die o. g. Referenzen abgebildet
werden. D. h. einzelne Personen müssen diejenigen Kenntnisse
beherrschen, die für den jeweiligen Aufgabenbereich benötigt werden.
Dieser Nachweis kann dadurch erbracht werden, dass die Mitarbeiter bei
den o. g. Referenzen des Bewerbers mitgearbeitet haben (eine Angabe mit
Verweis auf die jeweilige Ziffer des Formblattes Referenzen mit einer
kurzen Aufgabenbeschreibung der jeweiligen Person ist erforderlich).
Der Nachweis kann alternativ aber auch dadurch erbracht werden, dass
für die Mitarbeiter, die die jeweiligen Aufgaben übernehmen, insgesamt
Referenzen mit einer kurzen Aufgabenbeschreibung der jeweiligen Person
eingereicht werden, die sie bei einem anderen Arbeitgeber bearbeitet
haben.
Die angegebenen Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Für diesen Punkt ist ein firmeneigenes Dokument einzureichen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/05/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/05/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei den Fristen für die Erstangebote, die Verhandlungsgespräche und die
finale Angebotsaufforderung der Vergabebestimmungen handelt es sich um
die voraussichtlichen Fristen als Orientierungshilfe. Anpassungen sind
möglich. Die endgültigen Fristen werden jeweils im Verlauf des
Verfahrens bekannt gegeben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YD3K
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
E-Mail: [5]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 251-411-2165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat /§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat
sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch
Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in
sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines
Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz
1 gilt in diesem Fall nicht.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@lanuv.nrw.de?subject=TED
2. https://www.lanuv.nrw.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YD3K/documents
4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YD3K
5. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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