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Ausschreibung: Erdgas - DE-Münster
Erdgas
Dokument Nr...: 182774-2019 (ID: 2019041809131754451)
Veröffentlicht: 18.04.2019
*
DE-Münster: Erdgas
2019/S 77/2019 182774
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Schlossplatz 2
Münster
48149
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. 2.2 Zentraler Einkauf
Telefon: +49 251 / 83-0
E-Mail: [1]zentraler.einkauf@uni-muenster.de
Fax: +49 251 / 83-22052
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.uni-muenster.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYY4G/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYY4G
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erdgaslieferung inkl. Netznutzung für die Jahre 2021 bis 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019_040_MK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erdgaslieferung inkl. Netznutzung für die Jahre 2021 und 2024.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33
Hauptort der Ausführung:
Heizkraftwerk der WWU
Orleansring 20
48149 Münster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (nachfolgend als
Auftraggeberin oder WWU bezeichnet) beabsichtigt, einen Auftrag über
die Lieferung des Erdgasbedarfs von 3 Marktlokationen der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster für den festen Zeitraum vom 1.1.2021 6.00
Uhr bis 1.1.2024 6.00 Uhr zu vergeben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung zu Ausschlussgründen,
Auszug aus dem Handelsregister,
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (durch die Vergabestelle),
Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern (durch die
Vergabestelle).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen aus dem Jahr 2016 oder
2017.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenz eines Erdgaskunden,
Nur bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft,
Nur bei Einsatz von Nachunternehmern: Erklärung Nachunternehmen und
Verpflichtungserklärung von jedem Nachunternehmer,
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/05/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Weitere Informationen zur Angebotswertung:
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste
Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erteilt.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
günstigste Angebot erteilt. Basis für die Beurteilung ist das
Preisangebot zum Stichtag 9.5.2019 gemäß Anlage A1, Ziffern 3 und 4.
Sofern nur Hauptangebote eingehen ist das Zuschlagskriterium zu 100 %
der Preis, da keine weiteren Umstände gem. § 58 (2) VGV zu
berücksichtigen sind.
Eingehende Nebenangebote werden wie folgt bewertet:
Basis für die Bewertung der Nebenangebote bildet die Effizienz des
Heizkraftwerkes des Auftraggebers. Das Heizkraftwerk erzeugt eine MWh
Fernwärme bei einem Wirkungsgrad von 0,94 und einem Verhältnis von
unterem zu oberem Heizwert von 0,9017 mit einem Erdgaseinsatz [Ho] von
1,1798 MWh. Zudem fällt in der Anlage, auch im KWK-Betrieb, ein Anteil
an Energiesteuern (Erdgassteuer) an. Aus diesem Grund wird zusätzlich
für jede gelieferte MWh Fernwärme ein Bonus von 2 EUR/MWh gewährt.
Für die Bewertung von Nebenangeboten und Hauptangeboten werden folgende
Aspekte berücksichtigt:
Je 0,1 geringerer Primärenergiekennziffer (Basis ist 0,7) werden 1,25
% der Kosten, die sich aus dem Angebot, für den Anteil der
Mindestwärmelieferung ergeben, dem Auftragnehmer positiv angerechnet.
Beispielhaft ergibt sich bei einer Wärmeliefermenge von 35 000 MWh Ho,
einem Preis von 20 EUR/MWh und einer Primärenergiekennziffer von 0,3
ein Vorteil von: 35 000 MWh * 20 EUR/MWh * 4 * 0,0125 = 49 000 EUR,
Das Heizkraftwerk des Auftraggebers ist mit 126 MW
Feuerungswärmeleistung zur Teilnahme am europäischen
Emissionshandelssystem verpflichtet. Der Auftragnehmer erhält je MWh
gelieferter Menge Wärme 0,215 Emissionsberechtigungen sofern der
Auftraggeber gemäß ZuV 2020 keine Berechtigungen für die gelieferte
Wärmemenge abgeben muss.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYY4G
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Alberecht-Thaer-Str. 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2019
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1. mailto:zentraler.einkauf@uni-muenster.de?subject=TED
2. http://www.uni-muenster.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYY4G/documents
4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYY4G
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