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Ausschreibung: Sanitäreinrichtungen - DE-München
Sanitäreinrichtungen
Dokument Nr...: 182769-2019 (ID: 2019041809124354421)
Veröffentlicht: 18.04.2019
*
  DE-München: Sanitäreinrichtungen
   2019/S 77/2019 182769
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Städtisches Klinikum München GmbH
   Thalkirchner Str. 48
   München
   80337
   Deutschland
   E-Mail: [1]melanie.eder@muenchen-klinik.de
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.muenchen-klinik.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5YV5B/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5YV5B
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Krankenhaus
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertag Sanitärausstattung Neubau
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1675/19/2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   39715300
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) führt in den nächsten
   Jahren in ihren Kliniken Schwabing, Bogenhausen, Harlaching und
   Neuperlach in München mehrere Großbaumaßnahmen durch.
   Um einen einheitlichen baulichen Standard der Produkte und damit auch
   eine Effizienzsteigerung im Rahmen des FM in allen Häusern zu
   gewährleisten, wird die StKM den verschiedenen
   Bauausführenden Unternehmen der Großbaumaßnahmen bestimmte Produkte zur
   Ausführung beistellen.
   Diese Produkte sollen durch die StKM u. a. über den hier
   gegenständlichen Rahmenvertrag beschafft werden.
   Die StKM behält sich gleichwohl vor, Produkte nicht vom
   Rahmenvertragspartner dieses Vertrags (im Folgenden auch:
   "Lieferanten") zu beschaffen, sondern anderweitig einzukaufen (keine
   Abnahmeverpflichtung).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung der Großbaumaßnahmen mit
   Sanitärmaterial - Ausstattung und Produkten.
   Die StKM wird den verschiedenen bauausführenden Unternehmen der
   Großbaumaßnahmen diese, in dem Leistungsverzeichnis genau
   spezifizierten Sanitärprodukte zur Ausführung beistellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen zu Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen/Eignung (Formblatt Anlage 8)
   Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft zur Erfüllung der
   Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
   eignungsleihender Unternehmen) in Anspruch nimmt, sind von jedem dieser
   eignungsleihenden Unternehmen die nachfolgenden Eigenerklärungen zum
   Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der eignungsleihenden Unternehmen
   erfolgt, dem Angebot beizufügen.
   (Anlage 10 Formblatt Eignungsleihe Dritter)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1.) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder
   bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren
   Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine
   Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
   niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand
   wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als
   3 Monate sein.
   2.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   Abs. 1-3 GWB
   3.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   Abs. 4 GWB
   4.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
   5.) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine
   bestehende Betriebshaft-pflichtversicherung des Bieters bei einem in
   einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens mit Deckungssummen von mindestens
   a) 2 000 000 EUR für Personenschäden pro Person und
   b) 1 000 000 EUR für Sachschäden,
   c) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
   6.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im
   Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von vergleichbaren
   Sanitärgegenständen), jeweils bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016 bis 2018), jeweils in EUR netto.
   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden
   können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in
   dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert
   ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz im
   Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von vergleichbaren
   Sanitärartikeln) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2016-2018) von jeweils mindestens 3.8 Mio EUR netto.
   2. Mindestens 1, höchstens 3 vergleichbare Referenzprojekte (Lieferung
   von vergleichbaren Sanitärgegenständen) des Bieters aus dem Zeitraum
   01.01.2014 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer
   IV.2.2 der Bekanntmachung. Die Vergleichbarkeit der Referenz muss sich
   aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben. Sollte der Bieter
   mehr als 3 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 3 Referenzen
   berücksichtigt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   7.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters
   jeweils in den letzten 3 Jahren (2016 bis 2018) ersichtlich ist. Bei
   Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer
   Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden
   können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und
   der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens
   beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
   8.) Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz
   welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende
   Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
   Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 3
   Referenzen benannt werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Mengen, die die StKM von den jeweiligen Produkten auf Basis dieses
   Rahmenvertrags abrufen wird, sind der StKM mangels entsprechendem
   Planungsfortschritt der unter Ziffer 1 genannten Bauvorhaben noch nicht
   bekannt. Vor diesem Hintergrund können seitens der StKM auch keine
   Mindestabnahmemengen genannt werden.
   Die Abrufe aus diesem Rahmenvertrag erfolgen nicht notwendig durch die
   StKM selbst. Vielmehr hat bzw. wird die StKM die bauausführenden Firmen
   für die oben beschriebenen Großbauvorhaben im Wege der Außenvollmacht
   bevollmächtigen, die in den jeweiligen Bauverträgen
   ausschreibungsgegenständlichen Mengen der dort gegenständlichen
   Produkte, die entsprechend gekennzeichnet sind, aus dem vorliegenden
   Rahmenvertrag mit dem Lieferanten direkt abzurufen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/05/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/05/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Vertragsbedingungen
   Es gilt die VOL/B, Ausgabe 2003, soweit in diesem Dokument oder in den
   Vergabeunterlagen im Übrigen keine abweichenden Regelungen enthalten
   sind; solche gelten stets vorrangig.
   Der Lieferant garantiert die Lieferfähigkeit der ausgeschriebenen und
   von ihm im Angebot angebotenen Produkte. Die von ihm angebotenen
   Produkte sind durch Zuschlagserteilung fest vereinbart und dürfen
   während der Vertragslaufzeit vom Lieferanten nicht ohne vorherige
   schriftliche Zustimmung durch andere ersetzt werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5YV5B
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse:
   [6]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
   rgabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1
   Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134
   Abs. 2 GWB sind zu beachten.
   3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses
   nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Südbayern, Regierung Oberbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse:
   [8]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
   rgabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/04/2019
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   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5YV5B/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5YV5B
   5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   6. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
   7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   8. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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