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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Günzburg
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 182113-2019 (ID: 2019041709563353713)
Veröffentlicht: 17.04.2019
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DE-Günzburg: Rettungsdienste
2019/S 76/2019 182113
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Donau-Iller
An der Kapuzinermauer 1
Günzburg
89312
Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle des ZRF Donau-Iller
Telefon: +49 8221/95281
E-Mail: [1]zrf.donau-iller@landkreis-guenzburg.de
NUTS-Code: DE278
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[2]https://www.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/sicherheit-gesundh
eit-verbraucherschutz/zweckverband-fuer-rettungsshydienst-und-feuerwehr
shyalarmierung-donau-iller.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E46752194
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [4]https://www.subreport.de/E46752194
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunaler Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabeverfahren zur Stationierung und dem Betrieb eines Rettungswagen
(RTW) am Standort Kleinkötz
Referenznummer der Bekanntmachung: ZRF Donau-Iller Kötz2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es wird eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb von einem RTW am
Standort Kleinkötz im Rettungsdienstbereich Donau-Iller für den
Zeitraum von 10 Jahren vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 6 142 415.81 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE278
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es ist ein RTW am Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige
wöchentliche Bereitstellung (=betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 123
Stunden pro Woche.
Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt zu erbringen:
Montag bis Donnerstag: 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr = je 15,0 Stunden,
Freitag: 7.00 Uhr bis 24.00 Uhr = 17 Stunden,
Samstag: 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr = 24 Stunden,
Sonntag: 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr = 22 Stunden.
Der Bieter muss die Leistung von einem Standort innerhalb des Ortes
Kleinkötz erbringen. Der Stellplatz ist dem Versorgungsbereich der
Rettungswache Günzburg, Parkstraße 31, 89312 Günzburg zugeordnet. Die
Rettungswache Günzburg wird derzeit vom BRK Kreisverband Günzburg
betrieben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 6 142 415.81 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Vorlage einer Genehmigung des Konzessionsnehmers nach Art. 21 Abs. 1
BayRDG oder einer Bescheinigung über das Vorliegen der subjektiven
Genehmigungsvoraussetzungen (Art. 24 Abs. 1 BayRDG) - siehe hierzu
näher Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der
Vergabeunterlagen)
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 10/05/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend
Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmebedingungen und
-kriterien. Im Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen
in Teil A der Vergabeunterlagen, dort unter Ziffern 11 und 12 der
Bewerbungsunterlagen verwiesen. Diese Ausführungen in den
Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig;
2) Die Mindestanforderungen an die Eignung lauten vollständig:
a) Benennung von mindestens 2 Referenzen des Bieters aus dem Zeitraum
von 1.1.2016 bis 31.12.2018, welche die Erbringung vergleichbarer
Leistungen mit dem Hauptleistungsgegenstand im Bereich Notfallrettung
entsprechend der Definition des Art. 2 Abs. 2 BayRDG über eine Dauer
von mindestens einem Jahr (12 Monate) zum Gegenstand haben.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft sind entsprechende
Referenzen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzuweisen,
die den Rettungsdienst am betreffenden Standort im eigenen Unternehmen
durchführen sollen;
b) Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte
berechtigten Person(en) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG und §§ 19 ff.
AVBayRDG. Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen
Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten. Der Nachweis ist im Falle der
Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort im
eignen Unternehmen durchführen sollen;
c) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers
(nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit
im Auftragsfall. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer
Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
vorzulegen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort im eigenen
Unternehmen durchführen sollen.
Zur Beurteilung der Eignung sind nachfolgend genannte Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen (siehe hierzu
Ziffer 11 lit. b) der Bewerbungsbedingungen:
1) Eigenerklärung zu Eignung;
2) Eigenerklärung zu Referenzen;
3) Nachweis(e) der fachlichen Eignung;
4) Handelsregisterauszug;
5) Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
6) Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se);
7) Versicherungsnachweis.
3) Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bieter bzw.
Bietergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird
zudem als Aspekt der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
geprüft, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in der Lage ist,
durch zusätzliches Leistungspotential auch Großschadenslagen zu
bewältigen (Art. 13 Abs. 2 S. 3 BayRDG sog. Sonderbedarf). Soweit der
Konzessionsgeber im Rahmen seiner Prüfung feststellt, das der
betroffene Bieter ausreichend zusätzliche Mittel für den Sonderbedarf
in Form von Sachmitteln (Fahrzeuge sowie ggf. weitere Sachmittel wie
Ausrüstung etc.) und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen kann,
wird er insoweit (also hinsichtlich der Befähigung zur Mitwirkung am
Sonderbedarf) die Eignung des Bieters bejahen. Die zusätzlichen Mittel
für den Sonderbedarf werden dabei vom Konzessionsgeber als ausreichend
angesehen, wenn der Bieter mindestens ein zusätzliches, für den
Transport von Notfallpatienten zugelassenes Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ
B nach Din 1789 oder RTW, Typ C nach DIN 1789) vorweisen und dieses
Fahrzeug durch genügend, entsprechend qualifiziertes Personal besetzt
werden kann;
4) Die Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal subreport unter
dem oben bei Ziffer I.3) benannten Direktlink in elektronischer Form
uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar.
Eine kostenfreie Registrierung wird den Bietern dringend empfohlen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer
unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und
in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits auf Grund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein
Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs.
2 GWB).
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor
Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
Sollten vorliegende Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) nicht anwendbar sein, so ist
zuständig für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren nicht die oben unter
Ziffer VI.4.1. benannte Vergabekammer, sondern das Bayerische
Verwaltungsgericht Augsburg,
Postfach 11 23 43,
86048 Augsburg,
Tel.: 0821/327-04,
Fax.: 0821/327-3149
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2019
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1. mailto:zrf.donau-iller@landkreis-guenzburg.de?subject=TED
2. https://www.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/sicherheit-gesundheit-verbraucherschutz/zweckverband-fuer-rettungsshydienst-
und-feuerwehrshyalarmierung-donau-iller.html
3. https://www.subreport.de/E46752194
4. https://www.subreport.de/E46752194
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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