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Ausschreibung: U-Bahn-Arbeiten - DE-Hamburg
U-Bahn-Arbeiten
U-Bahnhof
Verbauarbeiten
Schlitzwandbauweise
Stahlbetonarbeiten
Herstellung von Pfählen
Diverse Spezialbauarbeiten
Dokument Nr...: 181859-2019 (ID: 2019041709504453496)
Veröffentlicht: 17.04.2019
*
DE-Hamburg: U-Bahn-Arbeiten
2019/S 76/2019 181859
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
Hamburg
20095
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
E-Mail: [1]uwe.kirsten@hochbahn.de
Fax: +49 403288-884152
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[4]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Herstellung von tiefen Baugruben und Tunnel- und Haltestellenbauwerken
für die Erweiterung des Hamburger U-Bahn- und Schnellbahn-Netzes
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234122
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234125
45262212
45262213
45262310
45262426
45262600
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Hamburger U-Bahn-Linie U4 soll verlängert werden. Hierfür ist
geplant, ab der bestehenden Haltestelle Horner Rennbahn eine
unterirdische Strecke mit einer Länge von rd. 1 900 m auf die Horner
Geest in offener Bauweise neu zu errichten. In diesem Zusammenhang
sollen die Haltestelle Horner Rennbahn umgebaut und erweitert sowie die
beiden Haltestellen Stoltenstraße und Dannerallee neu gebaut werden.
Weiterhin sind eine Abstellanlage, ein Verzweigungsbauwerk und ein
Umfahrungsbauwerk mit einer Länge von rd. 700 m zu errichten.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe der für die
Herstellung der tiefen Baugruben und des Rohbaus der Tunnel- und
Haltestellenbauwerke erforderlichen Bauleistungen. Im Wesentlichen
handelt es sich um folgende Leistungen/Gewerke, die für den jeweiligen
Bauabschnitt gemeinsam als Generalbauleistung vergeben werden sollen:
Erdarbeiten,
Herstellung von Schlitzwänden,
Herstellung von rückverankerten Bohrpfahlwänden,
Injektionsarbeiten zum Verfestigung des Bodens,
Herstellung einer Weichgelsohle (nur Bauabschnitt 1),
Herstellung von Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebssicherung,
Stahlbetonarbeiten zur Herstellung innerstädtischer unterirdischer
Tunnel- und Haltestellenbauwerke.
Diese Bauleistungen haben neben der technischen Bearbeitung
voraussichtlich folgenden Umfang:
ca. 85 000 m^2 Schlitzwände (d= 120 cm, t= ca. 30 m) mit ca. 11 000 t
Bewehrung; ca. 40 000 m^2 Bohrpfahlwände (d= 120 cm, t= ca. 30 m) mit
ca. 7 500 t Bewehrung; Anker zur ergänzenden Baugrubensicherung; ca. 21
000 m^3 Unterwasserbeton mit Ankern zur Auftriebssicherung; ca. 2 600
m^3 Weichgelsohle; ca. 1 500 m^3 Bodenvergütung mit HDI; ca. 98 000 m^3
Beton für Bauwerke mit ca. 13 500 t Bewehrung; ca. 550 000 m^3
Erdaushub; ca. 150 000 m^3 Wiederverfüllung.
Ausführungsunterlagen werden von der HOCHBAHN mit der Ausschreibung
gestellt. Dieses Bauvorhaben soll in 2 Bauabschnitten realisiert
werden. Der Baubeginn des Bauabschnittes 1 ist für März 2020 und des
Bauabschnittes 2 für das Frühjahr 2022 geplant. Für den Bauabschnitt 1
erfolgt mit dieser Bekanntmachung der Aufruf zum Wettbewerb.
Interessenten/Bewerber können aus dem Internet unter
[5]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen eine kurze Baubeschreibung
herunterladen. Weitere Angaben zum Projekt Verlängerung der U4 auf die
Horner Geest können im Internet unter nachstehender Adresse eingesehen
werden:
[6]https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/1
1488088/u4-horner-geest/
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes
Ausschlusskriterium);
2) Anmeldung des Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft (zwingendes
Ausschlusskriterium);
3) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB (zwingende
Ausschlussgründe);
4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB (fakultative
Ausschlussgründe);
5) Nachweis über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, und zwar bezogen auf
Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 1) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss
des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 2) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss
des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 3) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
vorliegt.
Zu 4) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe
dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn
ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5) Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
6) Angabe der Zahl der in den letzen 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
7) Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter,
Bauleiter, Poliere) im Auftragsfalle (zwingendes Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 6) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
Zu 7) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender
Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderung nicht erfüllt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
8) Erfahrung in der Ausführung von vergleichbaren Bauprojekten
(fakultatives Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 8) Vorlage einer Referenzliste über Leistungen, die das Unternehmen
in den letzten 10 Jahren ausgeführt hat (Stichtag 1.4.2009) und die mit
den zu vergebenden Bauleistungen vergleichbar sind. In dieser
Auflistung sind zu jeder Referenz die Auftragssummen, Leistungsanteile,
Bauzeiten und der Auftraggeber zu benennen. Weiterhin ist hierbei zu
folgenden Leistungen/Gewerken jeweils mindestens ein Referenzprojekt
nachzuweisen, das hinsichtlich Größenordnung und Art der Ausführung
gemäß Ziffer II.2.4) mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar
ist:
Herstellung von Schlitzwänden,
Herstellung von rückverankerten Bohrpfahlwänden,
Injektionsarbeiten zum Verfestigung des Bodens,
Herstellung einer Weichgelsohle (nur für Bauabschnitt 1),
Herstellung von Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebssicherung,
Stahlbetonarbeiten zur Herstellung innerstädtischer unterirdischer
Tunnel- und Haltestellenbauwerke.
Fakultativer Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderungen
nicht erfüllt.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz
Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen
verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal
(Projektleiter, Bauleiter, Poliere) einzusetzen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
für Unternehmen eingerichtet.
Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem
Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu
diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber
einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung
nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9,
Ziffern 1 bis 8 geforderten Angaben und Nachweise vollständig in
Papierform beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 8
sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur
diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die
Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 8 sind
auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich
bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren
(Verhandlungsverfahren) und unter den qualifizierten Bewerbern
vergeben.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben
einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im
Original abzugeben,
in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder
ausgewiesen ist,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese
nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die
betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise
vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit
Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied
jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9, Ziffer 8 (Referenzen)
erfüllt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042731-0499
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
200, Rue de Loi
Brüssel
1049
Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3
Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042731-0499
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2019
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1. mailto:uwe.kirsten@hochbahn.de?subject=TED
2. http://hochbahn.de/
3. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
4. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
5. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
6. https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/11488088/u4-horner-geest/
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