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Ausschreibung: Bohrungen - DE-Hamburg
Bohrungen
Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Versuchsbohrungen
Aufschlussbohrungen
Dokument Nr...: 181858-2019 (ID: 2019041709494853445)
Veröffentlicht: 17.04.2019
*
  DE-Hamburg: Bohrungen
   2019/S 76/2019 181858
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Hamburg Port Authority, Anstalt öffentlichen Rechts
   DE243314560
   Neuer Wandrahm 4
   Hamburg
   20457
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
   Telefon: +49 4042847-3911
   E-Mail: [1]ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.hamburg-port-authority.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter:
   [3]https://www.hamburg-port-authority.de/de/hpa-360/beschaffung/ausschr
   eibungen/#Qualifizierungssysteme
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Aufruf zur Qualifizierung für Leistungen zur Baugrunderkundung 
   QS-B-001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   76300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45120000
   45121000
   45122000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die HPA setzt als Bauherr die Realisierung von Neubau- und
   Instandsetzungsmaßnahmen auch im Rahmen von Umstrukturierungen der
   Hafen-Infrastruktur unter ständiger Anpassung an die Bedarfe und
   Herausforderungen eines modernen Seehafens um. Hierbei stellen die
   Leistungen im Bereich Baugrunderkundung die Grundlage für geotechnische
   und umwelttechnische Gutachterleistungen, die im Rahmen der
   vielschichtigen Maßnahmen im Hamburger Hafen erforderlich sind und
   sichern somit einen reibungslosen Hafenbetrieb. Mit diesem
   Qualifizierungssystem soll die Möglichkeit geschaffen werden,
   kurzfristig nach erfolgtem Vergabeverfahren, mit den entsprechenden
   Leistungen zu beginnen.
   Der Bereich Baugrunderkundung umfasst hierbei die Schwerpunktbereiche:
    Schwerpunktbereich 1: Verrohrte Bohrungen,
    Schwerpunktbereich 2: Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen,
    Schwerpunktbereich 3: Drucksondierungen,
    Schwerpunktbereich 4: Grundwassermessstellen,
    Schwerpunktbereich 5: Geophysikalische Baugrunderkundung,
    Schwerpunktbereich 6: Kampfmittelerkundung,
    Schwerpunktbereich 7: Sonderthemen (informativ).
   Die Bewerbung kann für alle Schwerpunkbereiche oder auch nur für
   einzelne Schwerpunktbereiche erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Das Qualifizierungsformblatt mit seinen Anlagen ist in der vorgegebenen
   Form auszufüllen und einzureichen. Darüber hinaus sind die nachfolgend
   aufgeführten Inhalte in der genannten Struktur beizufü-gen Die
   Bewerbungen für das Qualifizierungssystem Baugrunderkundung müssen
   elektronisch unter folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden:
   [4]ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Qualifizierungsformblatt  Prüfung auf Vollständigkeit, Vorliegen der
   Angaben und Einhaltung der Mindestanforderungen
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Bei Bewerbergemeinschaften ist das Qualifizierungsformblatt sowie die
   Anlagen des Qualifizierungsformblattes von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Für die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zudem eine
   kumulierte Darstellung einzureichen.Sieht der Bewerber den Einsatz von
   Nachunternehmern (NU) vor, so sind die entsprechenden Eignungsnachweise
   für die wirtschaftliche und finanzielle, sowie technische
   Leistungsfähigkeit einzureichen (siehe auch Anlage 1, 12, 13).Können
   für Teilabfragen dieses Formblattes keine Informationen abgegeben
   werden, ist zu erläutern warum die geforderten Angaben nicht gemacht
   werden können.
   Inhaltliche Änderungen an der Anlage 1 Tabelle zum
   Qualifizierungsformblatt sind nicht zulässig.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Qualifizierungsformblatt  Prüfung auf Vollständigkeit, Vorliegen der
   Angaben und Einhaltung der Mindestanforderungen
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Fehlende Qualifizierungsformblätter führen direkt zur Ablehnung vom
   Qualifizierungssystem.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Qualifizierungsformblatt  Prüfung auf Vollständigkeit, Vorliegen der
   Angaben und Einhaltung der Mindestanforderungen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Initiierung des Qualifizierungssystems erfolgt auf Grundlage der
   SektVO §48.
   Die Laufzeit des Qualifizierungssystems ist unbefristet. Beginn ist der
   1.5.2019. Bewerbungen sind ab sofort möglich.
   Interessierte Bewerber können sich jederzeit für das
   Qualifizierungssystem bewerben.
   Die Zugänglichkeit über die Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems
   wird auf der HPA-Homepage unter [5]www.hamburg-port-authority.de,
   360^o, Beschaffung, Ausschreibungen, Qualifizierungssysteme
   gewährleistet. Dort sind sämtliche für die Bewerbung erforderlichen
   Unterlagen mit den dazugehörigen Anlagen hinterlegt. Die Bewerbungen
   für das Qualifizierungssystem Baugrunderkundung müssen elektronisch
   unter folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden:
   [6]ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
   Die Bewerbung per E-Mail soll die einzelnen ausgefüllten Anlagen in den
   jeweils zur Verfügung gestellten Dateiformaten enthalten, dies ist für
   die Auswertung erforderlich. Eine vorgegebene Excel-Datei ist
   beispielsweise nicht als konvertierte PDF-Datei zu übergeben.
   Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische
   Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
   Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen kann
   vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert
   werden.
   Die Kommunikation bei europaweiten Vergabeverfahren muss seit dem
   18.10.2018 ausschließlich elektronisch/ digital erfolgen.
   Die gesamte Kommunikation für die Bewerbung für das
   Qualifizierungssystem erfolgt ausschließlich mit Hilfe elektronischer
   Kommunikationsmittel. Fax und eFax sind keine zulässigen elektronischen
   Kommunikationsmittel.
   Die im Qualifizierungsformblatt angegebene E-Mail-Adresse gilt als
   empfangsbevollmächtigte Adresse seitens des Bewerbers. Der Bewerber hat
   sicherzustellen, dass der Informationsfluss innerhalb des
   Bewerbungsverfahren gewährleistet ist. Dies liegt im
   Verantwortungsbereich des Bewerbers.
   Enthalten die Unterlagen Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der
   Bewerber per E-Mail darauf hinzuweisen.
   Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese
   ausschließlich per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
   [7]ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
   Fragen, die während der Laufzeit des Qualifizierungssystems gestellt
   werden, werden ausschließlich auf der HPA-Homepage unter
   [8]www.hamburg-port-authority.de, 360^o, Beschaffung,
   Ausschreibungen,Qualifizierungssysteme anonymisiert veröffentlicht. Der
   Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig diese Informationen
   abzurufen.
   Nach erfolgter Prüfung der Bewerbungsunterlagen erhält der Bewerber
   eine Zusage oder Absage der Bewerbung oder über Teile der Bewerbung und
   über die Aufnahme in den Bieterpool oder die Ablehnung der Bewerbung.
   Ein aufgrund mangelnder Qualifikation abgelehnter Bewerber kann sich
   nach einer Frist von 3 Monaten nach Ablehnung erneut auf das
   Qualifizierungssystem bewerben.
   Bei einem konkreten Bedarf erfolgt ein Abruf aus dem Bieterpool des
   Qualifizierungssystems Baugrunderkundung, ein konkretes
   Vergabeverfahren wird gestartet. Die Auswahl der Bieter erfolgt
   kriteriengenau aus dem Bieterpool.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt §
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein
   Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig,
   soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/04/2019
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   1. mailto:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de?subject=TED
   2. http://www.hamburg-port-authority.de/
   3. https://www.hamburg-port-authority.de/de/hpa-360/beschaffung/ausschreibungen/#Qualifizierungssysteme
   4. mailto:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de?subject=TED
   5. http://www.hamburg-port-authority.de/
   6. mailto:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de?subject=TED
   7. mailto:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de?subject=TED
   8. http://www.hamburg-port-authority.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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