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Ausschreibung: Architekturentwurf - DE-Trier
Architekturentwurf
Dokument Nr...: 181619-2019 (ID: 2019041709450453252)
Veröffentlicht: 17.04.2019
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DE-Trier: Architekturentwurf
2019/S 76/2019 181619
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Katholische Kirchengemeinde St. Clemens, Trier-Ruwer, vertreten durch
Herrn Martin Blees, Bauverantwortlicher Kindertagesstätteneinrichtungen
im Bistum Trier
Dietrichstraße 30a
Trier
54290
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rendantur Trier, Herr Martin Blees
Telefon: +49 65146825931
E-Mail: [1]martin.blees@bgv-trier.de
Fax: +49 65114616199
NUTS-Code: DEB3E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bistum-trier.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Kindertagesstätte St. Clemens
Trier-Ruwer
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend HOAI
Die Katholische Kirchengemeinde St. Clemens in Trier-Ruwer plant auf
ihrem Grundstück Auf Mohrbüsch 30 im Ortsteil Ruwer einen Ersatzneubau
für die Katholische Kindertagesstätte St. Clemens.
Die bestehende Kindertagesstätte stammt aus dem Jahr 1962. 2010
erfolgte eine Erweiterung umeinenkleinen, zweigeschossigen Anbau. Der
Ursprungsbau ist in funktionaler und technischer Hinsicht nicht mehr
zeitgemäß. Eine Ertüchtigung des Gebäudes im Sinne der aktuellen
energetischen Anforderungen wäre mit hohem Aufwand verbunden. Die
katholische Kirchengemeinde St. Clemens hat sich darum zum Rückbau des
vorhandenen Kindergartens entschlossen. Der Anbau hingegen soll
erhalten bleiben und in ein neues Gebäudekonzept integriert werden.
Das Wettbewerbsgrundstück umfasst ein Außengelände von rund 3 000 qm.
Die Größe des Grundstucks wird es ermöglichen, neben dem Neubau
großzügige Spiel- und Freiflächen zu bewahren und ermöglicht zugleich
interessante Möglichkeiten für den Neubau.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der Arbeiten sind:
Funktionale Qualität und Nutzungsqualität,
Gestalterische Qualität,
Technische Funktionalität,
Wirtschaftlichkeit.
Die genannte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 224-466683
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
26/04/2018
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Anzahl der beteiligten KMU: 15
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
schleicher.ragaller architekten bda partnerschaft mbb
Charlottenplatz 6
Stuttgart
70173
Deutschland
Telefon: +49 71125996070
E-Mail: [4]info@srfa.de
Fax: +49 7119933059
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse: [5]www.schleicher-ragaller.de
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 25 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: [6]http://www.mwkel.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2019
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References
1. mailto:martin.blees@bgv-trier.de?subject=TED
2. http://www.bistum-trier.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:466683-2017:TEXT:DE:HTML
4. mailto:info@srfa.de?subject=TED
5. http://www.schleicher-ragaller.de/
6. http://www.mwkel.rlp.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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