Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019041709345752830" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung - DE-Pforzheim
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Dokument Nr...: 181191-2019 (ID: 2019041709345752830)
Veröffentlicht: 17.04.2019
*
  DE-Pforzheim: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
   2019/S 76/2019 181191
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Pforzheim  Zentrale Vergabestelle
   Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Pforzheim
   75175
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt  Zentrale
   Vergabestelle
   Telefon: +49 723139-0
   E-Mail: [1]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
   Fax: +49 723139-2846
   NUTS-Code: DE129
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.pforzheim.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.Vergabe24.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16a0b3b338b-
   516efaecb58f9ef5
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]www.vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudereinigung Buckenbergschule
   Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2019.15
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gebäudereinigung Buckenbergschule.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE129
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Pforzheim Buckenbergschule
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gebäudereinigung Buckenbergschule und Sporthalle mit Anmietung
   Eichenweg und PAV 5 in 75175 Pforzheim nach Leistungsverzeichnis und
   Reinigungsturnus; Ausführungsfrist: 1.11.2019  31.10.2023.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2019
   Ende: 31/10/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Nachweis oder Eigenerklärung über Eintrag in die Berufsregister des
   Sitzes oder Wohnsitzes (aus dem Jahr 2018),
    Unbedenklichkeitsbscheinigung der Berufsgenossenschaft (aus dem Jahr
   2018),
    Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
   Personenschäden: min. 3 000 000,00 EUR
   Sach- und Vermögensschäden: min. 1 000 000,00 EUR
   Schlüsselverluste: min. 30 000 EUR aus dem Jahr 2018
    Technische Ausrüstung zur Auftragsdurchführung (keine Prospekte,
   sondern speziell auf die Objekte und Stellmöglichkeiten bezogen),
    Eigenerklärung zur Durchführung von Grund- und Sonderreinigungen.
   Anzahl der Mitarbeiter für diese Reinigungsanforderungen der zur
   schnellen Verfügung stehenden Trupps bei Bedarf, auch für
   Baufeinstaubreinigungen. Es wird nicht akzeptiert, dass die
   Bodenreinigungsarbeiten mit Unterhaltskräften durchgeführt werden.
   Ebenso ist zu beachten, dass das bewegliche Mobiliar aus- und wieder
   eingeräumt werden muss.
   Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (keine Prospekte)
   Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie Sie eine dauerhaft
   zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen wollen. Bitte
   erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine
   nachvollziehbare Antwort gibt.
   1) Bitte beschreiben Sie, ob Sie ein analoges, auf Formularen
   basierendes, oder ein elektronisches Qualitätsmesssystem einsetzen
   werden. Beschreiben Sie ausschließlich das System, welches als
   Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt
   (verzichten Sie also auf Darstellung optionaler Systeme, die nicht in
   Ihrem Angebot inkludiert sind). Bitte legen Sie exemplarische Formulare
   des analogen Systems oder Screenshots des elektronischen zur
   Erläuterung bei;
   2) Wie häufig finden Kontrollen statt? Beschreiben Sie die
   Kontrollhäufigkeit;
   3) Wer ist für die Kontrollen verantwortlich? Benennen Sie, wer sich
   für die Kontrollen verantwortlich zeigt;
   4) Wie werden die zu kontrollierenden Räume ausgewählt? Beschreiben
   Sie, wie Sie die zu kontrollierenden Räume auswählen;
   5) Eigenerklärung oder Nachweis zur Qualifikation der Objektleitung
   (nur für die Person, welche in den Objekten bei Auftragserteilung tätig
   sein wird);
   6) Organisationsplan für Auftragsübernahme und -durchführung zu
   beachten gilt:
   1) dass in der Sporthalle die Reinigung ab 5:00 Uhr durchgeführt wird,
   damit die Flächen bis zum Unterrichtsbeginn um 7.45 Uhr trocken sein
   müssen;
   2) dass die Hortbereiche auch in den Ferien gereinigt werden müssen und
   in den Sommerferien zusätzlich das Goldstadtcamp auf dem Schulgelände
   und in der Halle ist (ca. 120 Kinder und Jugendliche).
   Um einen reibungslosen Reinigungsbeginn zu ermöglichen bedarf es im
   Vorfeld einer genauen Planung der Implementierungs- und Startphase.
   Im Mittelpunkt steht die Frage, wie -Sie einen erfolgreichen
   Objektstart sicherstellen. Für den Auftraggeber ist eine nachhaltige
   und umweltverträgliche Beschaffung von großer Bedeutung. Diese Aspekte
   sind in dem Konzept nachvollziehbar zu erläutern. Bitte erarbeiten Sei
   ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine
   nachvollziehbare Antwort gibt:
   Nutzen Sie ein durchgängiges, objekt- und auftragsbezogenes
   Implementierungskonzept? Beschreiben Sie die einzelnen Phasen, in dem
   Sie die Zeiträume, Daten und die einzelnen Arbeitsschritte benennen (z.
   B. XY? Wochen vor Reinigungsbeginn erfolgt die Materialbestellung
   usw.) Wichtig sind in diesem Kontext insbesondere folgende Punkte:
    7. Wann erfolgt die Materialbestellung?
    8. Wie erfolgt die nachhaltige und umweltverträgliche Beschaffung?
    9. Wann erfolgt die vorläufige Revierplanung?
    10. Wann erfolgt die Einweisung/Schulung der Reinigungskräfte?
    11. Wie viele oder welche Personen zeigen sich für den Objektstart
   verantwortlich? Beschreiben Sie, mit wie vielen Personen über welchen
   Zeitraum Sie den Objektstart (Revierplanung, Materialbestellung,
   Distribution, Personalgewinnung etc.) organisieren wollen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung Betriebsgröße und Anzahl der Vollzeit- u. geringfügig
   Beschäftigten, zur Gewährleistung, für Urlaubs- u.
   Krankheitsvertretung. (Firmenprospekte werden nicht als Eigenerklärung
   aktzepiert)
   Stundenlohnkalkulation 2019 für die Unterhalts-, Grund- (bei
   Kalkulation mit Lohngruppe 6 + Lohngruppe 1, den prozentuellen Einsatz
   der jeweiligen Lohngruppe angeben) und Glasreinigung mit Ausweisung des
   Lohnkostenanteils
   2 aktuelle Referenzen aus den letzten beiden Jahren (wenn möglich
   vergleichbarer Objekte)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es werden keine Prospekte als Organisationsplan aktzeptiert.
   Reaktionszeit bei Spontanverschmutzungen (Sonderreinigungen, wie z. B.
   Desinfektion)
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/05/2019
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/05/2019
   Ortszeit: 14:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
   verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
   die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand
   elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
   mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
   Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV Ihre Angebote
   mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
   Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
   Vergabeplattform [6]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
   sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
    Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
   Kiosk-System,
    Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung,
    Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
    automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
    verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
    verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
    Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
   Baden-Württemberg,
    Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
   Abgabefrist eingesehen werden können.
   Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
   Verfügung gestellt.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
   Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
   Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
   entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
   Postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
   Erfolgt nicht.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
   Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
   sind bis zum 6.5.2019, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
   Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
   Ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
   Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten
   Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen,
   Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor
   Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
   Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
   ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
   Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
   Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine
   Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
   werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 7219620
   E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219626211
   Internet-Adresse: [8]www.rp-karlsruhe.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
   hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
   § 160 Abs. 3, Antrag
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/04/2019
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
   2. http://www.pforzheim.de/
   3. http://www.Vergabe24.de/
   4. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16a0b3b338b-516efaecb58f9ef5
   5. http://www.vergabe24.de/
   6. http://www.vergabe24.de/
   7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   8. http://www.rp-karlsruhe.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau