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Ausschreibung: Hotel-Übernachtungen - DE-Berlin
Hotel-Übernachtungen
Dokument Nr...: 181213-2019 (ID: 2019041709344752822)
Veröffentlicht: 17.04.2019
*
  DE-Berlin: Hotel-Übernachtungen
   2019/S 76/2019 181213
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
   Dorotheenstraße 84
   Berlin
   10117
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabe@bpa.bund.de
   Fax: +49 30-182722119
   NUTS-Code: DE30
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://bundesregierung.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=252548
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=252548
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernachtungskontingente für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den
   Informationsfahrten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach
   Berlin für das Jahr 2020
   Referenznummer der Bekanntmachung: 30715/2#10
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   55110000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
   jährlich rund 2.500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120 000
   Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50
   Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis 3
   Nächte  abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis  in Berliner
   Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand
   dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender
   Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2020, die durch
   das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum
   Ziel.
   Die europaweite Veröffentlichung erfolgt aus Gründen der Transparenz.
   Bitte beachten Sie: Es kommen nur solche Hotels für den Zuschlag in
   Frage, die nicht weiter als 8 km (Luftlinie) vom Deutschen Bundestag
   (Reichstagsgebäude) entfernt sind.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
   jährlich rund 2.500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120 000
   Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50
   Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis 3
   Nächte  abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis  in Berliner
   Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand
   dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender
   Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2020, die durch
   das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum
   Ziel.
   Die europaweite Veröffentlichung erfolgt aus Gründen der Transparenz.
   Bitte beachten Sie: Es kommen nur solche Hotels für den Zuschlag in
   Frage, die nicht weiter als 8 km (Luftlinie) vom Deutschen Bundestag
   (Reichstagsgebäude) entfernt sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2019
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung des Bieters, dass:
    keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder
   terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche;
   unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug,
   Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des
   Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123
   Abs.1GWBrechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen keine
   Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
   festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten
   Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften
   anderer Staaten gleich),
    die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
   zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
    keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
   oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler
   Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches
   Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1,1b oder 2 des
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
   Darüber hinaus erklärt der Bewerber, dass das Unternehmen:
    bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen
   geltende umwelt-, sozial-oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat,
    nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
   mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
   Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
   hat,
    keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
    nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen
   war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
    nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
   öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat,
    nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
   schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
   oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
   übermitteln,
    nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
   Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche
   Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
   Vergabeverfahren erlangen könnte,
    fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
   hat, die die Vergabeentscheidung des öAG erheblich beeinflussen
   könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   Der Bieter erklärt, dass er.
    im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere
   Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
   infrage gestellt wird,
    kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ö AG
   tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte.
   Für Bieters die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
   haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des
   Landes in dem sie niedergelassen sind.
   Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte
   Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür schriftlich
   darzulegen und seinem Angebot beizufügen.
   Mit der Abgabe des Angebots gilt die vorgenannte Eigenerklärung durch
   den Bieter als abgegeben.
   Der Bieter legt einen Gewerbezentralregisterauszug vor, der nicht vor
   dem 1.1.2019 ausgestellt sein darf.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Hotelprofil mit folgenden Angaben:
    Eröffnungsdatum,
    Größe des Hotels,
    Zimmerausstattung,
    Lage des Hotels,
    Hotelklassifizierung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Eröffnungstermin darf nicht nach dem Ende der Angebotsfrist
   (29.5.2019) liegen,
    Hotel muss mindestens 24 Doppelzimmer und mindestens 10 Einzelzimmer
   zur Verfügung haben,
    Doppelzimmer mit Twin-Beds (in 24 Doppelzimmern).
   In als Einzelzimmer angebotenen Zimmern können auch mehrere Betten
   stehen.
   Bei allen Zimmern muss es sich um Nichtraucherzimmer handeln.
    Entfernung vom Deutschen Bundestag/Reichstagsgebäude maximal 8 km
   (Luftlinie),
    3 oder 4 Sterne (nach den Richtlinien der Deutschen
   Hotelklassifizierung), das gültige Zertifikat (Kopie) ist beizufügen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/05/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 29/05/2019
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Berlin
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des
   Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen,die nicht wie gefordert
   eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den
   Bieternnach zufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise
   nicht innerhalb dieser Frist nachgereichtwerden, wird das entsprechende
   Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
   Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen
   Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch
   kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu
   beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für
   die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
    Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
   eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden
   kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch
   den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später
   als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement
   zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser
   Veröffentlichung,
    Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten
   Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt
   unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/04/2019
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   2. http://bundesregierung.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=252548
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=252548
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