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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Hamburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Informationstechnologiedienste
Dokument Nr...: 180902-2019 (ID: 2019041709271952494)
Veröffentlicht: 17.04.2019
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DE-Hamburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2019/S 76/2019 180902
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 41
Hamburg
22083
Deutschland
Kontaktstelle(n): Wolf, Jörg
E-Mail: [1]ausschreibungen@bsb.hamburg.de
Fax: +49 40427966183
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.hamburg.de/bsb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=7Pxbehir9K4%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.bieterportal.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für IT-Services und IT-Fachanwendungssupport der
schulbezogenen IT-Ausstattung und IT-Verfahren
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000299
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Behörde für Schule und
Berufsbildung als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung für IT-Services und IT-Fachanwendungssupport der
schulbezogenen IT-Ausstattung und IT-Verfahren an Hamburger Schulen.
Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die
eigenverantwortliche Wahrnehmung des Anwender-Fachsupports für
schulisches Personal im Bereich IT- Fachsupport und im Bereich
IT-Service pädagogische IT, IT-Service Verwaltung IT sowie IT
Dienstleistung für die Schulen, Ämter und Dienststellen der Behörde für
Schule und Berufsbildung (BSB).
Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag auf Basis des
EVB-IT-Dienstvertrages zustande.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 555 200.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1: IT-Fachsupport
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72222300
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
In dem Sachgebiet Anforderungsmanagement und Fachsupport werden
sowohl die Fachlichkeit als auch die Anwendungsentwicklung für alle
schulbezogenen IT-Verfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung
(BSB) organisiert. Es werden Aufgaben in dem IT-Fachanwendungssupport
der behördeninternen Kunden (Schulen, Ämter und Dienststellen)
wahrgenommen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung geht aufgrund der in der
Vergangenheit gemachten Erfahrungen von einem Bedarf von ca. 1 700
Personentagen (PT) pro Jahr in den Aufgabenbereichen aus. Eine
Abnahmeverpflichtung über die Gesamtmenge besteht nicht. Umgekehrt
können abhängig von Fachentscheidungen kurzfristig erhebliche
Mehraufwände entstehen, die ggf. in kurzer Frist umgesetzt werden
müssen. Der tatsächliche Bedarf an IT-Fachsupport- und
IT-Service-Leistungen ist eigenverantwortlich durch den AN für die
beschriebenen Fachverfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung zu
erbringen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige Verlängerungsoption jeweils um 1 weiteres Jahr bis längstens
30.6.2023
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2: IT-Service pädagogische IT, IT-Service Verwaltung IT,
IT-Dienstleistung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72222300
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
In dem Referat IT-Infrastruktur Schule, BHZ und Dienststellen
werden alle Infrastrukturthemen wahrgenommen. Dies umfasst Aufgaben in
den Bereichen IT-Service, IT-Verwaltung, IT-Lösungen,
IT-Infrastrukturarchitektur sowie IT-Sicherheit.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung geht aufgrund der in der
Vergangenheit gemachten Erfahrungen von einem geschätzten Bedarf in den
Aufgabenbereichen von ca. 320 Personentagen (PT) pro Jahr. Diese teilen
sich auf in ca. 220 PT IT-Service (je hälftig pädagogische IT und
Verwaltung IT) und ca. 100 PT IT-Dienstleistung. Dabei handelt es sich
nicht um eine verbindliche Abnahmemenge, sondern um einen Richtwert für
die Bewerber. Abweichungen im Auftragsvolumen sind jederzeit möglich
und zulässig. Der Abruf der konkreten Dienstleistung (Leistungsumfang,
Laufzeit etc.) erfolgt anhand von Leistungsscheinen. Eine
Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Da weitere neue schulbezogene IT-Infrastrukturelle Lösungen entwickelt
werden, muss eine Aufstockung flexibel möglich sein. Die Abrufe aus dem
vorgesehenen Rahmenvertrag erfolgen jeweils über Einzelbeauftragungen
des AN für die eigenverantwortliche Durchführung des konkreten
Vorhabens mit den individuellen Anforderungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige Verlängerungsoption jeweils um 1 weiteres Jahr bis längstens
30.6.2023
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung.
(Einzelheiten siehe Ziffer 2.10 der Leistungsbeschreibung)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung Eignung
Unternehmensdarstellung gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung
Aussagefähige Referenzen gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/05/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/05/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231448
Fax: +49 40428232020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt
nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage
nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig,
wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2019
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4. http://www.bieterportal.hamburg.de/
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