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Ausschreibung: Systeme zur Verwaltung von Patientenakten - DE-Hamburg
Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
Medizinsoftwarepaket
Dokument Nr...: 180828-2019 (ID: 2019041709255952435)
Veröffentlicht: 17.04.2019
*
DE-Hamburg: Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
2019/S 76/2019 180828
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
HEK Hanseatische Krankenkasse
Wandsbeker Zollstraße 86-90
Hamburg
22041
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sven Schultz
Telefon: +49 40656961307
E-Mail: [1]sven.schultz@hek.de
Fax: +49 40656063545
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hek.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Elektronische Gesundheitsakte (eGA)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814500
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, sehr kurzfristig das Management der
Gesundheitsdaten, insbesondere deren Speicherung, Vernetzung und
sicheren Umgang weiter zu perfektionieren und sehr anwenderfreundlich
in dem dafür vorgeschriebenen rechtlichen Rahmen den Versicherten zur
Verfügung zu stellen. Der AG hat vor, die vorhandene
Online-Geschäftsstelle durch eine App abzulösen und so die zentrale
Dokumentation der Patientendaten kurzfristig über die elektronische
Gesundheitsakte (eGA) mit modernen App-Anwendungen abzubilden und dabei
auch sicherzustellen, dass diese zu einer elektronischen Patientenakte
(ePA) gemäß den rechtlichen Anforderungen, insbesondere § 291 SGB V,
weiterentwickelt wird und deren Inbetriebnahme bis zum 31.12.2020
sichergestellt wird. Der AG ist in diesem Zusammenhang an einer
kurzfristig einsatzfähigen Standardsoftware interessiert, welche die
notwendigen Funktionalitäten bereits jetzt in einem sehr breiten und
überwiegenden Umfang abdeckt.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48180000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der AG benötigt insbesondere folgenden Leistungsumfang der eGA:
GKV-Patientenquittungsdaten / Sicherstellung manueller Datenerfassung
durch Versicherte, insbesondere für die Bereiche Basisdaten,
Gesundheitsdaten, Vorsorgedaten, Krankheitsdaten, Medikamentendaten,
einschließlich Konfigurationsmöglichkeit der Anzeige / Bereitstellung
von Analysen in Form von Algorithmen / Möglichkeit des Controllings /
eGA und die Services als App-Lösung / Integrationsmöglichkeit in die
beim AG vorhandene Service-App / Speicherlösung mit kundenfreundlichem
Aktensystem / Möglichkeit, die Anwendung Cooperate Design des AG zu
gestalten / Frontend verschlüsselte zentrale eGA-Datenhaltung /
Barrierefreiheit / erfolgreiche Auditierung an GKV-Connect /
Sicherstellung Datenübertragung aus dem SAP-System des AG /
Upload-Funktion für GKV-Abrechnungsdaten / Sicherstellung
Datenübertragung aus der Service-App des AG / Sicherstellung der
Authentifizierung über die Service-App / Sicherstellung
Datenübertragung aus den Drittsystemen / Schnittstellenbeschreibung für
Datenübertragungen / Betrieb im eigenen Rechenzentrum, für das ein
BSI-C5-Testat für die Cloud-Infrastruktur erteilt wurde /
24/7-Verfügbarkeit / eGA-Support / Einhaltung der
Datenschutzanforderungen / Anbindung der eGA-Lösung innerhalb von 6
Monaten an die Systeme des AG / Weiterentwicklung der eGA zur ePA (§
291 SGB V) mit Inbetriebnahme zum 31.12.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist als Direktvergabe gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV
gerechtfertigt. Im Rahmen einer sehr umfassenden Markterkundung musste
der AG feststellen, dass nur der für den Zuschlag vorgesehene
Wirtschaftsteilnehmer über ein Produkt verfügt, das den Anforderungen
des AG entspricht. Der AG ist in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber
anderen gesetzlichen Krankenkassen nicht sehr groß und verfügt nicht
über die Kapazitäten, um eine umfassende Softwareentwicklung gemeinsam
mit Anbietern vorzunehmen bzw. diese zu begleiten. Er hat sich im
Rahmen einer umfassenden Abwägung für die Beschaffung eines
marktgängigen Produktes entschieden. Es besteht auch die Notwendigkeit
der kurzfristigen Beschaffung, da dem AG die Online-Geschäftsstelle
zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen wird und die kurzfristige
Notwendigkeit der Ablösung durch eine App besteht und so die zentrale
Dokumentation der Patientendaten kurzfristig über die elektronische
Gesundheitsakte (eGA) über moderne App-Anwendungen abzubilden ist. Die
Beschaffung ist auch deshalb jetzt notwendig, um sicherzustellen, dass
die eGA zu einer elektronischen Patientenakte (ePA) gemäß den
rechtlichen Anforderungen, insbesondere § 291 SGB V, weiterentwickelt
wird und deren Inbetriebnahme bis zum 31.12.2020 sichergestellt wird.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/04/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
IBM Deutschland GmbH
IBM-Allee 1
Ehningen
71139
Deutschland
Telefon: +49 7034150
E-Mail: [3]Jan.foerstner@de.igm.com
Fax: +49 7034152734
NUTS-Code: DE112
Internet-Adresse: [4]https://ibm.com/de-de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt als
freiwillige-ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die
Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung bezieht sich auf die
Entscheidung des AG, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gem.
V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht
erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen.
Vielmehr erfolgt der Vertragsschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Die genaue Wertangabe
gem. V.2.4) ist keine gesetzliche Pflichtangabe und wurde deshalb mit
1,00 EUR angegeben, im Übrigen ist die Angabe insbesondere aus Gründen
der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [6]https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Bonn
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2019
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2. http://www.hek.de/
3. mailto:Jan.foerstner@de.igm.com?subject=TED
4. https://ibm.com/de-de/
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. https://www.bundeskartellamt.de/
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