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Ausschreibung: Systeme zur Verwaltung von Patientenakten - DE-Hamburg
Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
Medizinsoftwarepaket
Dokument Nr...: 180828-2019 (ID: 2019041709255952435)
Veröffentlicht: 17.04.2019
*
  DE-Hamburg: Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
   2019/S 76/2019 180828
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   HEK  Hanseatische Krankenkasse
   Wandsbeker Zollstraße 86-90
   Hamburg
   22041
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sven Schultz
   Telefon: +49 40656961307
   E-Mail: [1]sven.schultz@hek.de
   Fax: +49 40656063545
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.hek.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Elektronische Gesundheitsakte (eGA)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48814500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, sehr kurzfristig das Management der
   Gesundheitsdaten, insbesondere deren Speicherung, Vernetzung und
   sicheren Umgang weiter zu perfektionieren und sehr anwenderfreundlich
   in dem dafür vorgeschriebenen rechtlichen Rahmen den Versicherten zur
   Verfügung zu stellen. Der AG hat vor, die vorhandene
   Online-Geschäftsstelle durch eine App abzulösen und so die zentrale
   Dokumentation der Patientendaten kurzfristig über die elektronische
   Gesundheitsakte (eGA) mit modernen App-Anwendungen abzubilden und dabei
   auch sicherzustellen, dass diese zu einer elektronischen Patientenakte
   (ePA) gemäß den rechtlichen Anforderungen, insbesondere § 291 SGB V,
   weiterentwickelt wird und deren Inbetriebnahme bis zum 31.12.2020
   sichergestellt wird. Der AG ist in diesem Zusammenhang an einer
   kurzfristig einsatzfähigen Standardsoftware interessiert, welche die
   notwendigen Funktionalitäten bereits jetzt in einem sehr breiten und
   überwiegenden Umfang abdeckt.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48180000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der AG benötigt insbesondere folgenden Leistungsumfang der eGA:
   GKV-Patientenquittungsdaten / Sicherstellung manueller Datenerfassung
   durch Versicherte, insbesondere für die Bereiche Basisdaten,
   Gesundheitsdaten, Vorsorgedaten, Krankheitsdaten, Medikamentendaten,
   einschließlich Konfigurationsmöglichkeit der Anzeige / Bereitstellung
   von Analysen in Form von Algorithmen / Möglichkeit des Controllings /
   eGA und die Services als App-Lösung / Integrationsmöglichkeit in die
   beim AG vorhandene Service-App / Speicherlösung mit kundenfreundlichem
   Aktensystem / Möglichkeit, die Anwendung Cooperate Design des AG zu
   gestalten / Frontend verschlüsselte zentrale eGA-Datenhaltung /
   Barrierefreiheit / erfolgreiche Auditierung an GKV-Connect /
   Sicherstellung Datenübertragung aus dem SAP-System des AG /
   Upload-Funktion für GKV-Abrechnungsdaten / Sicherstellung
   Datenübertragung aus der Service-App des AG / Sicherstellung der
   Authentifizierung über die Service-App / Sicherstellung
   Datenübertragung aus den Drittsystemen / Schnittstellenbeschreibung für
   Datenübertragungen / Betrieb im eigenen Rechenzentrum, für das ein
   BSI-C5-Testat für die Cloud-Infrastruktur erteilt wurde /
   24/7-Verfügbarkeit / eGA-Support / Einhaltung der
   Datenschutzanforderungen / Anbindung der eGA-Lösung innerhalb von 6
   Monaten an die Systeme des AG / Weiterentwicklung der eGA zur ePA (§
   291 SGB V) mit Inbetriebnahme zum 31.12.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Auftragsvergabe ist als Direktvergabe gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV
   gerechtfertigt. Im Rahmen einer sehr umfassenden Markterkundung musste
   der AG feststellen, dass nur der für den Zuschlag vorgesehene
   Wirtschaftsteilnehmer über ein Produkt verfügt, das den Anforderungen
   des AG entspricht. Der AG ist in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber
   anderen gesetzlichen Krankenkassen nicht sehr groß und verfügt nicht
   über die Kapazitäten, um eine umfassende Softwareentwicklung gemeinsam
   mit Anbietern vorzunehmen bzw. diese zu begleiten. Er hat sich im
   Rahmen einer umfassenden Abwägung für die Beschaffung eines
   marktgängigen Produktes entschieden. Es besteht auch die Notwendigkeit
   der kurzfristigen Beschaffung, da dem AG die Online-Geschäftsstelle
   zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen wird und die kurzfristige
   Notwendigkeit der Ablösung durch eine App besteht und so die zentrale
   Dokumentation der Patientendaten kurzfristig über die elektronische
   Gesundheitsakte (eGA) über moderne App-Anwendungen abzubilden ist. Die
   Beschaffung ist auch deshalb jetzt notwendig, um sicherzustellen, dass
   die eGA zu einer elektronischen Patientenakte (ePA) gemäß den
   rechtlichen Anforderungen, insbesondere § 291 SGB V, weiterentwickelt
   wird und deren Inbetriebnahme bis zum 31.12.2020 sichergestellt wird.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/04/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   IBM Deutschland GmbH
   IBM-Allee 1
   Ehningen
   71139
   Deutschland
   Telefon: +49 7034150
   E-Mail: [3]Jan.foerstner@de.igm.com
   Fax: +49 7034152734
   NUTS-Code: DE112
   Internet-Adresse: [4]https://ibm.com/de-de/
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt als
   freiwillige-ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die
   Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung bezieht sich auf die
   Entscheidung des AG, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gem.
   V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht
   erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen.
   Vielmehr erfolgt der Vertragsschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor
   Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Die genaue Wertangabe
   gem. V.2.4) ist keine gesetzliche Pflichtangabe und wurde deshalb mit
   1,00 EUR angegeben, im Übrigen ist die Angabe insbesondere aus Gründen
   der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs-
   und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [6]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Bonn
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/04/2019
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   1. mailto:sven.schultz@hek.de?subject=TED
   2. http://www.hek.de/
   3. mailto:Jan.foerstner@de.igm.com?subject=TED
   4. https://ibm.com/de-de/
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. https://www.bundeskartellamt.de/
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