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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Darmstadt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 180176-2019 (ID: 2019041709091651751)
Veröffentlicht: 17.04.2019
*
  DE-Darmstadt: Arzneimittel
   2019/S 76/2019 180176
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für
   den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
   Jägertorstraße 207
   Darmstadt
   64289
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
   Telefon: +49 61518811535
   E-Mail: [1]zavs@ladadi.de
   Fax: +49 61518812484
   NUTS-Code: DE716
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.ladadi.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.subreport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]www.subreport.de/E72229142
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]www.subreport.de/E72229142
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe Apothekenleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: APKK_2549/2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber, der Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg,
   betreibt die Kreisklinik Groß-Umstadt und die Kreisklinik Jugenheim.
   Träger der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg ist der Landkreis
   Darmstadt-Dieburg.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Komplettversorgung beider
   Standorte mit allen erforderlichen Arzneimitteln, Medizinprodukten und
   pharmazeutischen Dienstleistungen für den Funktionsbereich Apotheke
   einschließlich der Beratung durch einen verantwortlichen Apotheker vor
   Ort.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE716
   Hauptort der Ausführung:
   Darmstadt-Dieburg und Seeheim-Jugenheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vom Auftraggeber betriebene Kreisklinik Groß-Umstadt stellt mit 363
   Betten die medizinische Versorgung des Landkreises mit
   Krankenhausleistungen der Grund- und Regelversorgung sicher. Im Jahr
   2011 ist das Zentrum für seelische Gesundheit (Psychiatrie) an diesem
   Standort eröffnet worden. Die Kreisklinik Groß-Umstadt verfügt im
   Einzelnen über Kliniken für Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie,
   Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Anästhesie und Intensivmedizin mit
   einer Weaning-Einheit, Geriatrie, Radiologie, Plastische und
   Ästhetische Chirurgie/Gesichtschirurgie, Innere Medizin I (Allg. Innere
   Medizin und Gastroenterologie) und Innere Medizin II (Kardiologie und
   Angiologie). Es besteht außerdem eine Tagesklinik des Zentrums für
   seelische Gesundheit in Dieburg mit 17 Plätzen.
   Die ebenfalls vom Auftraggeber betriebene Kreisklinik Jugenheim stellt
   durch die Spezialisierung auf dem Gebiet der Chirurgie
   (Gelenkendoprothetik) und das Zentrum für akute und postakute
   Intensivmedizin (ZAPI) mit insgesamt 98 Betten einen wichtigen
   Bestandteil der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung dar. Jährlich
   werden an beiden Standorten bei deutlich steigender Tendenz rund 16 000
   Patienten stationär und mehr als 32 200 ambulant behandelt.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Komplettversorgung beider
   Standorte mit allen erforderlichen Arzneimitteln, Medizinprodukten und
   pharmazeutischen Dienstleistungen für den Funktionsbereich Apotheke
   einschließlich der Beratung durch einen verantwortlichen Apotheker vor
   Ort (Apothekenleistungen).
   Der mit dem Zuschlag zu schließende Versorgungsvertrag bedarf gemäß §
   14 Abs. 5 S. 1 ApoG zu seiner Wirksamkeit noch der Genehmigung der
   zuständigen Stelle Regierungspräsidium Darmstadt. Der Vertragsschluss
   steht insoweit unter der auflösenden Bedingung, dass diese Genehmigung
   nicht oder nur mit wesentlichen Änderungen des Beschaffungsgegenstandes
   erteilt wird. Voraussetzung der Genehmigungserteilung ist, dass die
   Einhaltung der Anforderungen des § 14 ApoG durch den Versorgungsvertrag
   gewährleistet ist.
   Gemäß § 14 Abs. 5 ApoG sind die Arzneimittel, die das Krankenhaus zur
   akuten medizinischen Versorgung dringend benötigt, unverzüglich und
   bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Das Merkmal der
   Unverzüglichkeit legt einen engen zeitlichen Rahmen fest, innerhalb
   welcher Zeit Notfälle mit Akutmedikation versorgt sein müssen. Nach der
   Einschätzung und Erfahrung der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg darf bei
   der Belieferung beider Standorte der Kreiskliniken die Lieferzeit nicht
   mehr als 60 LKW-Minuten betragen, was unter Bewertung der
   Verkehrssituation einen Lieferradius von maximal 60 km bedeutet. Die
   gesetzlichen Vorgaben aus § 14 ApoG verlangen weiter, dass eine
   persönliche Beratung des Krankenhauspersonals durch den Leiter der
   Apotheker bedarfsgerecht und im Notfall unverzüglich und persönlich vor
   Ort erfolgt. Bewerber, die weiter entfernt sind und/oder die
   persönliche Beratung nicht gewährleisten können, sind nicht als
   geeignet für die Auftragsausführung anzusehen und werden nicht zur
   Angebotsabgabe aufgefordert (Ausschlusskriterium).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2020
   Ende: 31/03/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um
   jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn und soweit er dies dem
   Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende
   schriftlich mitteilt.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Geplante Mindestzahl 3, sofern geeignet, liegen mehr als 5
   gleichwertige Bewerbungen vor, entscheidet das Los über die weitere
   Zulassung.
   Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand des
   Netto-Gesamtumsatzes und der vergleichbaren Referenzen:
   1) Netto-Gesamtumsatz vergleichbarer Apothekenleistungen: max. 10
   Punkte
   Der Bewerber erhält Punkte, wenn er einen durchschnittlichen
   Netto-Gesamtumsatz von 1,5 Mio. EUR/Geschäfts-/Kalenderjahr für
   Apothekenleistungen, die mit dem ausgeschriebenen Liefer- und
   Leistungsumfang der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg bezogen auf die
   Arzneimittellieferung ohne Dienstleistungen vergleichbar sind,
   erreicht.
   Im Einzelnen:
    weniger als 1,5 Mio. 0 Punkte,
    ab 1,5 Mio. 1 Punkt,
    ab 5 Mio. EUR volle Punktzahl.
    die Bepunktung innerhalb der Spanne von 1,5-5 Mio. EUR erfolgt
   linear.
   2) Vergleichbare Referenzen: max. 30 Punkte pro Referenz, maximal
   werden 3 Referenzen gewertet:
   Die Einreichung darüber hinausgehender Referenzen führt nicht zu einer
   besseren Bewertung, gewertet werden in diesem Fall die ersten 3
   Referenzen.
   Im Einzelnen:
    Referenzgröße: max. 10 Punkte
    ab 0,5 Mio. 2 Punkte,
    ab 1,5 Mio. volle Punktzahl)
    Versorgte Betten: max. 10 Punkte
    unter 75 Betten 0 Punkte,
    ab 75 Betten 2 Punkte,
    ab 300 Betten volle Punktzahl
    die Bepunktung innerhalb der Spanne von 75 und 300 Betten erfolgt
   linear.
    Art des Auftraggebers: max. 10 Punkte
    bei Klinik der Maximalversorgung 3 Punkte,
    bei Klinik der Schwerpunktversorgung 6 Punkte,
    bei Klinik der Grund- und Regelversorgung volle Punktzahl.
   Ausführungsort:
   Kreiskliniken Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber/das Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher
   a) den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
   ist;
   b) keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Art begangen hat:
    vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie
   schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden
   sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug,
   Untreue und Urkundenfälschung,
    Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.
   a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile,
   verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder
   Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die
   Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und
   Abgaben an andere Bewerber.
   c) die Beschäftigten  soweit erforderlich  bei der
   Berufsgenossenschaft angemeldet hat;
   d) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder Eröffnung beantragt oder
   der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
   e) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
   f) nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die dessen
   Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
   g) in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
   Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
   Zuverlässigkeit abgeben wird bzw. abgegeben hat;
   h) hinsichtlich seines Unternehmens kein Eintrag im Korruptionsregister
   des Landes Hessen oder eines entsprechenden Registers erfolgt ist bzw.
   unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung an sein Unternehmen
   in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem
   Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich den
   Auftraggebern zu melden; sowie
   i) dass alle fachlichen, beruflichen und technischen Qualifikationen,
   die aufgrund bestehender Rechtslage von einem Leistungserbringer im
   Bereich der Versorgung mit Apothekenleistungen gefordert werden, im
   Zuschlagsfall durch ihn erfüllt werden.
   Für die Abgabe dieser Eigenerklärungen kann das Formular Allgemeine
   Eignungsnachweise  Vordruck B 2 verwendet werden.
   2) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen
   wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Der Auftraggeber
   behält sich die Nachforderung von Nachweisen ausdrücklich vor;
   3) Wenn ein Bewerber für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will,
   sind diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist die Tabelle im
   Formular Vordruck B 1  Teilnahmeantrag zu verwenden und sofern diese
   nicht ausreicht, eine eigene Anlage beizufügen;
   4) Wenn ein Bewerber für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und
   sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will
   (Eignungsleihe), so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen,
   dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist
   zusätzlich das Formular Vordruck B 3  Verpflichtungserklärung für
   Nachunternehmer auszufüllen und einzureichen.
   Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung
   erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
   5) Für den Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft hat die
   Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
   in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der für die
   Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter
   benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder
   der Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber im Falle einer Beauftragung
   als Gesamtschuldner haften. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle
   der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und
   wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig.
   Alle Erklärungen sind anhand des Vordrucks B 5
   Bietergemeinschaftserklärung und -vollmacht einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
   oder der Bewerbergemeinschaft als solcher zum Umsatz mit den
   vertragsgegenständlichen Arzneimittellieferungsleistungen (ohne
   Dienstleistungen) vergleichbaren Leistungen.
   Für die Abgabe dieser Eigenerklärung kann das Formular Referenzlisten
   und Wertungsmatrix  Vordruck B 4 verwendet werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung zum verantwortlichen Apotheker, der festangestellt
   sein muss und die Leistungen des verantwortlichen Apothekers gemäß den
   Anforderungen von § 14 ApoG erfüllt. Dem Teilnahmeantrag ist eine
   Beschreibung beizufügen, die darstellt, wie die Anforderungen der
   Vorort-Beratung gemäß § 14 ApoG gewährleistet werden und wie diese
   Beratung auch im Vertretungsfall gewährleistet ist. Die Beschreibung
   wird Vertragsbestandteil, jedoch nicht bewertet;
   2) Eigenerklärung zur Unverzüglichkeit der Lieferung, aus der sich
   ergibt, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine unverzügliche
   Lieferung von Medikamenten im Akutfall gewährleisten kann und die
   Lieferzeit nicht mehr als 60 Minuten während des Dienstbetriebs und der
   Lieferradius nicht mehr als 60 km betragen. Eine entsprechende
   Beschreibung mit Angaben zu Lieferzeit und Lieferradius ist dem
   Teilnahmeantrag beizufügen. Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil,
   jedoch nicht bewertet;
   3) Eigenerklärung zu Referenzen für Apothekenleistungen
   (Arzneimittellieferungen oder vergleichbare Lieferleistungen), aus der
   hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bis zu 3 im
   Wesentlichen abgeschlossene Referenzaufträge nachweisen kann. Der
   Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1.1.2012 liegen (gewertet
   werden nur Referenzen im Zeitraum 2012-2018). Der Bewerber kann bis zu
   3 Referenzen einreichen.
   Für jede Referenz müssen jeweils Angaben zum Auftraggeber (Name,
   Anschrift), dem Schwerpunkt der Klinik und der Versorgungsstufe, zum
   Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sowie zu
   Ausführungszeitraum und die Abrechnungssumme pro Jahr (netto) getätigt
   werden. Außerdem ist jeweils eine Kurzbeschreibung der ausgeführten
   Leistungen und Projektschritte (vor allem zu Dauer des Gesamtprojektes,
   Lieferradius und Art der Leistung, insbesondere Versorgungs- und
   Beratungsleistungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bzgl. III.1.3) 1.:
   Die Bewerber müssen über mindestens einen festangestellten Mitarbeiter
   mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Pharmazie
   verfügen, der die Leistungen des verantwortlichen Apothekers gemäß den
   Anforderungen von § 14 ApoG erfüllt.
   Bzgl. III.1.3)2.:
   Die Bewerber müssen zwingend eine unverzügliche Lieferung von
   Medikamenten im Akutfall gewährleisten. Die Lieferzeit darf nicht mehr
   als 60 Minuten während des Dienstbetriebs und der Lieferradius nicht
   mehr als 60 km betragen.
   Bzgl. III.1.3)3.:
   Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz, die die vorgenannten
   Anforderungen erfüllt, nachgewiesen werden.
   Eine Nichterfüllung eines oder mehrerer Mindestkriterien führt zum
   Ausschluss des Bewerbers.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- und
   Verwaltungsvorschrift § 14 ApoG.
   Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014
   (GVBl. 2014, 354) findet Anwendung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/05/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung eines
   Nachunternehmers sind zugelassen (siehe oben Ziffer III.1.1),
    die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG),
   Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach §
   8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
    die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur
   Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von
   Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von
   Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
   (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen.
   Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in
   Textform nach § 126 b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen
   nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
    Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß
   gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber
   müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und
   nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
   werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis
   nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine
   Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In
   diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren
   ausgeschlossen,
    die Bewerbungsunterlagen können kostenlos unter
   [6]www.subreport.de/E72229142 heruntergeladen werden. Eine schriftliche
   Anforderung der Unterlagen ist nicht notwendig! Diese sind
   ausschließlich digital erhältlich!
    Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage [7]www.ladadi.de
   ?Zentrale Auftragsvergabestelle abrufbar,
    es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und
   ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in
   die Wertung miteinbezogen,
    zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten
   Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
    Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1.
   Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 9.5.2019 per E-Mail an
   [8]zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu
   richten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
   innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
   dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und
   3 GWB).
   Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit,
   innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
   Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem
   Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
   GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
   Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage
   nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
   den Auftraggeber.
   Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist
   nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein
   Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor
   Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die
   Vergabekammer zugestellt worden sein.
   Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den
   Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/04/2019
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   2. http://www.ladadi.de/
   3. http://www.subreport.de/
   4. http://www.subreport.de/E72229142
   5. http://www.subreport.de/E72229142
   6. http://www.subreport.de/E72229142
   7. http://www.ladadi.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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