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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Darmstadt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 180176-2019 (ID: 2019041709091651751)
Veröffentlicht: 17.04.2019
*
DE-Darmstadt: Arzneimittel
2019/S 76/2019 180176
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für
den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
Jägertorstraße 207
Darmstadt
64289
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
Telefon: +49 61518811535
E-Mail: [1]zavs@ladadi.de
Fax: +49 61518812484
NUTS-Code: DE716
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.subreport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]www.subreport.de/E72229142
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]www.subreport.de/E72229142
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe Apothekenleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: APKK_2549/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber, der Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg,
betreibt die Kreisklinik Groß-Umstadt und die Kreisklinik Jugenheim.
Träger der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg ist der Landkreis
Darmstadt-Dieburg.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Komplettversorgung beider
Standorte mit allen erforderlichen Arzneimitteln, Medizinprodukten und
pharmazeutischen Dienstleistungen für den Funktionsbereich Apotheke
einschließlich der Beratung durch einen verantwortlichen Apotheker vor
Ort.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716
Hauptort der Ausführung:
Darmstadt-Dieburg und Seeheim-Jugenheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vom Auftraggeber betriebene Kreisklinik Groß-Umstadt stellt mit 363
Betten die medizinische Versorgung des Landkreises mit
Krankenhausleistungen der Grund- und Regelversorgung sicher. Im Jahr
2011 ist das Zentrum für seelische Gesundheit (Psychiatrie) an diesem
Standort eröffnet worden. Die Kreisklinik Groß-Umstadt verfügt im
Einzelnen über Kliniken für Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie,
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Anästhesie und Intensivmedizin mit
einer Weaning-Einheit, Geriatrie, Radiologie, Plastische und
Ästhetische Chirurgie/Gesichtschirurgie, Innere Medizin I (Allg. Innere
Medizin und Gastroenterologie) und Innere Medizin II (Kardiologie und
Angiologie). Es besteht außerdem eine Tagesklinik des Zentrums für
seelische Gesundheit in Dieburg mit 17 Plätzen.
Die ebenfalls vom Auftraggeber betriebene Kreisklinik Jugenheim stellt
durch die Spezialisierung auf dem Gebiet der Chirurgie
(Gelenkendoprothetik) und das Zentrum für akute und postakute
Intensivmedizin (ZAPI) mit insgesamt 98 Betten einen wichtigen
Bestandteil der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung dar. Jährlich
werden an beiden Standorten bei deutlich steigender Tendenz rund 16 000
Patienten stationär und mehr als 32 200 ambulant behandelt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Komplettversorgung beider
Standorte mit allen erforderlichen Arzneimitteln, Medizinprodukten und
pharmazeutischen Dienstleistungen für den Funktionsbereich Apotheke
einschließlich der Beratung durch einen verantwortlichen Apotheker vor
Ort (Apothekenleistungen).
Der mit dem Zuschlag zu schließende Versorgungsvertrag bedarf gemäß §
14 Abs. 5 S. 1 ApoG zu seiner Wirksamkeit noch der Genehmigung der
zuständigen Stelle Regierungspräsidium Darmstadt. Der Vertragsschluss
steht insoweit unter der auflösenden Bedingung, dass diese Genehmigung
nicht oder nur mit wesentlichen Änderungen des Beschaffungsgegenstandes
erteilt wird. Voraussetzung der Genehmigungserteilung ist, dass die
Einhaltung der Anforderungen des § 14 ApoG durch den Versorgungsvertrag
gewährleistet ist.
Gemäß § 14 Abs. 5 ApoG sind die Arzneimittel, die das Krankenhaus zur
akuten medizinischen Versorgung dringend benötigt, unverzüglich und
bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Das Merkmal der
Unverzüglichkeit legt einen engen zeitlichen Rahmen fest, innerhalb
welcher Zeit Notfälle mit Akutmedikation versorgt sein müssen. Nach der
Einschätzung und Erfahrung der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg darf bei
der Belieferung beider Standorte der Kreiskliniken die Lieferzeit nicht
mehr als 60 LKW-Minuten betragen, was unter Bewertung der
Verkehrssituation einen Lieferradius von maximal 60 km bedeutet. Die
gesetzlichen Vorgaben aus § 14 ApoG verlangen weiter, dass eine
persönliche Beratung des Krankenhauspersonals durch den Leiter der
Apotheker bedarfsgerecht und im Notfall unverzüglich und persönlich vor
Ort erfolgt. Bewerber, die weiter entfernt sind und/oder die
persönliche Beratung nicht gewährleisten können, sind nicht als
geeignet für die Auftragsausführung anzusehen und werden nicht zur
Angebotsabgabe aufgefordert (Ausschlusskriterium).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um
jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn und soweit er dies dem
Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende
schriftlich mitteilt.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Geplante Mindestzahl 3, sofern geeignet, liegen mehr als 5
gleichwertige Bewerbungen vor, entscheidet das Los über die weitere
Zulassung.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand des
Netto-Gesamtumsatzes und der vergleichbaren Referenzen:
1) Netto-Gesamtumsatz vergleichbarer Apothekenleistungen: max. 10
Punkte
Der Bewerber erhält Punkte, wenn er einen durchschnittlichen
Netto-Gesamtumsatz von 1,5 Mio. EUR/Geschäfts-/Kalenderjahr für
Apothekenleistungen, die mit dem ausgeschriebenen Liefer- und
Leistungsumfang der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg bezogen auf die
Arzneimittellieferung ohne Dienstleistungen vergleichbar sind,
erreicht.
Im Einzelnen:
weniger als 1,5 Mio. 0 Punkte,
ab 1,5 Mio. 1 Punkt,
ab 5 Mio. EUR volle Punktzahl.
die Bepunktung innerhalb der Spanne von 1,5-5 Mio. EUR erfolgt
linear.
2) Vergleichbare Referenzen: max. 30 Punkte pro Referenz, maximal
werden 3 Referenzen gewertet:
Die Einreichung darüber hinausgehender Referenzen führt nicht zu einer
besseren Bewertung, gewertet werden in diesem Fall die ersten 3
Referenzen.
Im Einzelnen:
Referenzgröße: max. 10 Punkte
ab 0,5 Mio. 2 Punkte,
ab 1,5 Mio. volle Punktzahl)
Versorgte Betten: max. 10 Punkte
unter 75 Betten 0 Punkte,
ab 75 Betten 2 Punkte,
ab 300 Betten volle Punktzahl
die Bepunktung innerhalb der Spanne von 75 und 300 Betten erfolgt
linear.
Art des Auftraggebers: max. 10 Punkte
bei Klinik der Maximalversorgung 3 Punkte,
bei Klinik der Schwerpunktversorgung 6 Punkte,
bei Klinik der Grund- und Regelversorgung volle Punktzahl.
Ausführungsort:
Kreiskliniken Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber/das Mitglied der
Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher
a) den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
ist;
b) keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Art begangen hat:
vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie
schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden
sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug,
Untreue und Urkundenfälschung,
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.
a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile,
verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder
Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die
Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und
Abgaben an andere Bewerber.
c) die Beschäftigten soweit erforderlich bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet hat;
d) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder Eröffnung beantragt oder
der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
e) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
f) nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die dessen
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
g) in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit abgeben wird bzw. abgegeben hat;
h) hinsichtlich seines Unternehmens kein Eintrag im Korruptionsregister
des Landes Hessen oder eines entsprechenden Registers erfolgt ist bzw.
unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung an sein Unternehmen
in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem
Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich den
Auftraggebern zu melden; sowie
i) dass alle fachlichen, beruflichen und technischen Qualifikationen,
die aufgrund bestehender Rechtslage von einem Leistungserbringer im
Bereich der Versorgung mit Apothekenleistungen gefordert werden, im
Zuschlagsfall durch ihn erfüllt werden.
Für die Abgabe dieser Eigenerklärungen kann das Formular Allgemeine
Eignungsnachweise Vordruck B 2 verwendet werden.
2) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen
wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Der Auftraggeber
behält sich die Nachforderung von Nachweisen ausdrücklich vor;
3) Wenn ein Bewerber für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will,
sind diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist die Tabelle im
Formular Vordruck B 1 Teilnahmeantrag zu verwenden und sofern diese
nicht ausreicht, eine eigene Anlage beizufügen;
4) Wenn ein Bewerber für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und
sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will
(Eignungsleihe), so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen,
dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist
zusätzlich das Formular Vordruck B 3 Verpflichtungserklärung für
Nachunternehmer auszufüllen und einzureichen.
Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung
erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
5) Für den Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft hat die
Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der für die
Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter
benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber im Falle einer Beauftragung
als Gesamtschuldner haften. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle
der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und
wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig.
Alle Erklärungen sind anhand des Vordrucks B 5
Bietergemeinschaftserklärung und -vollmacht einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
oder der Bewerbergemeinschaft als solcher zum Umsatz mit den
vertragsgegenständlichen Arzneimittellieferungsleistungen (ohne
Dienstleistungen) vergleichbaren Leistungen.
Für die Abgabe dieser Eigenerklärung kann das Formular Referenzlisten
und Wertungsmatrix Vordruck B 4 verwendet werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zum verantwortlichen Apotheker, der festangestellt
sein muss und die Leistungen des verantwortlichen Apothekers gemäß den
Anforderungen von § 14 ApoG erfüllt. Dem Teilnahmeantrag ist eine
Beschreibung beizufügen, die darstellt, wie die Anforderungen der
Vorort-Beratung gemäß § 14 ApoG gewährleistet werden und wie diese
Beratung auch im Vertretungsfall gewährleistet ist. Die Beschreibung
wird Vertragsbestandteil, jedoch nicht bewertet;
2) Eigenerklärung zur Unverzüglichkeit der Lieferung, aus der sich
ergibt, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine unverzügliche
Lieferung von Medikamenten im Akutfall gewährleisten kann und die
Lieferzeit nicht mehr als 60 Minuten während des Dienstbetriebs und der
Lieferradius nicht mehr als 60 km betragen. Eine entsprechende
Beschreibung mit Angaben zu Lieferzeit und Lieferradius ist dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil,
jedoch nicht bewertet;
3) Eigenerklärung zu Referenzen für Apothekenleistungen
(Arzneimittellieferungen oder vergleichbare Lieferleistungen), aus der
hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bis zu 3 im
Wesentlichen abgeschlossene Referenzaufträge nachweisen kann. Der
Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1.1.2012 liegen (gewertet
werden nur Referenzen im Zeitraum 2012-2018). Der Bewerber kann bis zu
3 Referenzen einreichen.
Für jede Referenz müssen jeweils Angaben zum Auftraggeber (Name,
Anschrift), dem Schwerpunkt der Klinik und der Versorgungsstufe, zum
Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sowie zu
Ausführungszeitraum und die Abrechnungssumme pro Jahr (netto) getätigt
werden. Außerdem ist jeweils eine Kurzbeschreibung der ausgeführten
Leistungen und Projektschritte (vor allem zu Dauer des Gesamtprojektes,
Lieferradius und Art der Leistung, insbesondere Versorgungs- und
Beratungsleistungen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bzgl. III.1.3) 1.:
Die Bewerber müssen über mindestens einen festangestellten Mitarbeiter
mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Pharmazie
verfügen, der die Leistungen des verantwortlichen Apothekers gemäß den
Anforderungen von § 14 ApoG erfüllt.
Bzgl. III.1.3)2.:
Die Bewerber müssen zwingend eine unverzügliche Lieferung von
Medikamenten im Akutfall gewährleisten. Die Lieferzeit darf nicht mehr
als 60 Minuten während des Dienstbetriebs und der Lieferradius nicht
mehr als 60 km betragen.
Bzgl. III.1.3)3.:
Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz, die die vorgenannten
Anforderungen erfüllt, nachgewiesen werden.
Eine Nichterfüllung eines oder mehrerer Mindestkriterien führt zum
Ausschluss des Bewerbers.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- und
Verwaltungsvorschrift § 14 ApoG.
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014
(GVBl. 2014, 354) findet Anwendung.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/05/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung eines
Nachunternehmers sind zugelassen (siehe oben Ziffer III.1.1),
die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG),
Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach §
8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur
Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von
Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
(wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in
Textform nach § 126 b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen
nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß
gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber
müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und
nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis
nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine
Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In
diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen,
die Bewerbungsunterlagen können kostenlos unter
[6]www.subreport.de/E72229142 heruntergeladen werden. Eine schriftliche
Anforderung der Unterlagen ist nicht notwendig! Diese sind
ausschließlich digital erhältlich!
Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage [7]www.ladadi.de
?Zentrale Auftragsvergabestelle abrufbar,
es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und
ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in
die Wertung miteinbezogen,
zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten
Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1.
Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 9.5.2019 per E-Mail an
[8]zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu
richten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und
3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit,
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem
Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage
nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist
nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein
Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor
Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die
Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den
Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2019
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3. http://www.subreport.de/
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5. http://www.subreport.de/E72229142
6. http://www.subreport.de/E72229142
7. http://www.ladadi.de/
8. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
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