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Ausschreibung: Reinigung von Transportmitteln - DE-Düsseldorf
Reinigung von Transportmitteln
Graffiti-Entfernung
Entleerung von Abfallbehältern
Dokument Nr...: 179500-2019 (ID: 2019041610060751065)
Veröffentlicht: 16.04.2019
*
  DE-Düsseldorf: Reinigung von Transportmitteln
   2019/S 75/2019 179500
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   KEOLIS Deutschland GmbH & Co. KG
   Immermannstraße 65 c
   Düsseldorf
   40210
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Klaas Korte
   Telefon: +49 23819694147
   E-Mail: [1]ausschreibungen@keolis.de
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.keolis.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.eurobahn.de/aktuelle-ausschreibungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fahrzeuginnenreinigung von Schienenfahrzeugen im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr
   (Linie S1 & S4)
   Referenznummer der Bekanntmachung: Keolis-SBRR-2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90917000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Reinigung von ca. 42 Schienenfahrzeugen (mehrteilige Triebzüge) im
   Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Reinigungsleistungen betreffen
   die umfassende Innenreinigung (Fahrgastbereiche, Führerstände usw.)
   einschließlich Abfallentsorgung, Entfernung von Graffiti im
   Fahrgastraum sowie einige Aufgaben in Bezug auf die Außenhaut
   (Frontscheibenreinigung, Kontrolle auf
   Verschmutzungen/Aufkleber/Schäden/Außengraffiti, Entfernung von
   Aufklebern.). Die Reinigungsleistungen unterscheiden sich nach
   verschiedenen Reinigungs-/Intensitätsstufen (Tages-, Intensiv-, Grund-
   und Zwischenreinigung) und zusätzlichen Reinigungsleistungen (Sicht-,
   Präsenz- und Polsterreinigung). Zum Leistungsumfang gehören auch
   weitere Dienstleistungen anlässlich der Reinigung, etwa die Kontrolle,
   der Transport von Bremssand oder die Bestückung der Fahrzeuge mit
   Fahrgastinformationen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90917000
   90690000
   90918000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA
   Hauptort der Ausführung:
   An verschiedenen Standorten (Werkstatt, Abstellstandorte) innerhalb des
   S-Bahn-Netzes sowie teilweise im laufenden Betrieb auf der Strecke
   (Haltestellen, fahrendes Fahrzeug) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AG betreibt ab Dezember 2019 (zum internationalen Fahrplanwechsel)
   den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz
   Rhein-Ruhr auf den Linien S1 (Dortmund-Solingen) und S4
   (Dortmund-Lütgendortmund  Unna) im Auftrag des Aufgabenträgers
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
   Im Rahmen ihrer Beauftragung wurden der Auftraggeberin bestimmte
   Qualitätsziele für den Gesamtzustand der Fahrzeuge vorgegeben, zu denen
   auch die Reinigungsqualität in den Fahrzeugen zählt. Mit dem hier zu
   vergebenden Auftrag übernimmt der Auftragnehmer die Aufgabe, diese
   Ziele in Bezug auf die Reinigungsqualität für die Auftraggeberin zu
   erfüllen.
   Die Reinigungsleistungen sind ab Dezember 2019 gemäß der Umlauf- und
   Abstellungsplanung der Auftraggeberin in der Regel in den
   Betriebspausen (in der Regel nachts) an verschiedenen Standorten
   (Werkstatt, Abstellstandorte) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr sowie teilweise
   im laufenden Betrieb (z. B. Zwischenreinigung) zu erbringen. Die
   Leistungserbringung hat entsprechend mobil und flexibel zu erfolgen.
   Betriebsbedingt kann es zu erheblichen Leistungsschwankungen kommen (s.
   auch Ziffer II.2.11), z. B. aufgrund reduzierten Bedarfs an Wochenenden
   oder bei stark erhöhtem Bedarf aufgrund von Sonderveranstaltungen (z.
   B. Fußball, Konzerte, Karneval).
   Auf Basis von Erfahrungswerten (beachte Ziffer II.2.11) schätzt die
   Auftraggeberin den jährlichen Auftragsumfang wie folgt:
    ca. 12 634 (Stück) Tagesreinigungen,
    ca. 504 (Stück) Intensivreinigungen,
    ca. 168 (Stück) Grundreinigungen,
    ca. 16 000 Stunden Zwischenreinigung,
    ca. 100 (Stück) Sichtreinigungen,
    ca. 4 800 Stunden Präsenzreinigung,
    ca. 350 (Stück) Transport Sandsäcke,
    ca. 42 (Stück) Polsterreinigung,
    ca. 100 m^2 Graffiti-Entfernung (Fahrgastraum).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag kann von der Auftraggeberin um weitere 24 Monate verlängert
   werden.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es wird eine Rahmenvereinbarung vergeben (s. Ziffer IV.1.3). Gegenstand
   der Rahmenvereinbarung sind regelmäßige Reinigungsleistungen, die
   jeweils bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug grundsätzlich in festen
   Intervallen zu erbringen sind: tägliche Tagesreinigung, monatliche
   Intensivreinigung und vierteljährliche Grundreinigung. Abhängig vom
   jeweiligen Fahrzeug, von der Umlauf- bzw. Instandhaltungsplanung der
   Auftraggeberin sowie von den Vorgaben der Aufgabenträger können einige
   Reinigungsintervalle jedoch entfallen (abbestellt) oder verschoben
   werden (z. B. bei längeren Instandhaltungsarbeiten). Die zusätzlichen
   Reinigungsleistungen (Zwischen-, Sicht-, Präsenz- und Polsterreinigung
   sowie Graffiti-Entfernung (im Fahrgastraum, kein Außengraffiti)) sind
   jeweils nach Bedarf bzw. auf Abruf der Auftraggeberin durchzuführen.
   Die in Ziffer II.2.4) und in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen
   stellen eine Schätzung des voraussichtlichen Auftragsumfangs auf Basis
   der vergangenen Jahre dar. Die tatsächlichen Mengen können jedoch für
   die Zukunft nicht vorhergesagt werden und können (auch im
   Jahresverlauf) erheblichen Schwankungen unterliegen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Vertraulichkeitsverpflichtung (Formblatt A02) und Eigenerklärung
   (auf Formblatt A03) mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen (Gründung,
   Tätigkeitsschwerpunkte, Konzernverbundenheit, Ansprechpartner) und
   Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123
   bis 126 GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG;
   2) Kopie eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem
   Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen sowie im Falle von
   Personengesellschaften (z. B. KG, GbR) auch für die persönlich
   haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die
   Rechtsform vorhanden) oder andernfalls (bei fehlender Registerpflicht)
   Darstellung der Inhaber/Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter
   des/der Unternehmen/s.
   Die vorgenannten Unterlagen nach Ziffer III.1.1) sind im Falle einer
   Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle
   einer Eignungsleihe mit dem Angebot von/für dem/den Eignungsverleiher
   und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf
   gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
   Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen
   für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung
   weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. zu Rechtsform, Mitgliedschaft
   bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des
   Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   Sozialversicherungsträger, Eintragungen im Gewerbezentral- oder
   Wettbewerbsregister, Eintragungen im Bundeszentralregister für die
   gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte des Unternehmens). Diese
   weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin
   vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu
   einer Überprüfung der Eigenerklärungen besteht.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   3) Eigenerklärung (auf Formblatt A04) zu (a) Gesamtjahresumsatz des
   Unternehmens, (b) zum Jahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der
   Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus,
   Tram, Zug, Flugzeug o. ä.);
   4) Eigenerklärung (selbst formuliert) zum Bestehen bzw. den geplanten
   Abschluss (a) einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und (b) einer
   Vertragserfüllungsbürgschaft in ausreichender Höhe im Falle der
   Auftragserteilung gemäß Ziffer III.1.6.
   Die Umsatzangaben (Nr. 3) sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit
   dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer wirtschaftlichen
   oder finanziellen Eignungsleihe mit dem Angebot auch von/für dem/den
   Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne
   Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den
   Unterauftragnehmer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen
   die Haftpflichtversicherung alle Mitglieder und die
   Vertragserfüllungsbürgschaft die Gemeinschaft (Gesamtbürgschaft)
   erfassen; eine Eignungsleihe in Bezug auf die Haftpflichtversicherung
   und Vertragserfüllungsbürgschaft ist ausgeschlossen.
   Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen
   für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung
   weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. Jahresabschlüsse bzw.
   Gewinn-/Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   Angaben zu laufenden Verbindlichkeiten, Liquiditätsnachweise,
   Eigenkapitalbescheinigungen oder Bankbestätigungen, Nachweis der
   Möglichkeit zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
   und Vertragserfüllungsbürgschaft). Diese weiteren Unterlagen sind auf
   gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der
   Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung
   der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende
   Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ein Unternehmen ist wirtschaftlich, technisch und finanziell
   leistungsfähig, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin davon
   auszugehen ist, dass es die erforderlichen Kapazitäten besitzt, um
   seine laufenden finanziellen Belastungen und Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (auch
   hinsichtlich Vorlaufkosten, Anschubinvestitionen und
   Leistungsschwankungen/Spitzenbedarfe) ordnungsgemäß zu erfüllen. Davon
   ist in der Regel nicht auszugehen, wenn folgende Mindestanforderungen
   schon nicht erreicht werden:
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die
   Qualifikation erfüllen müssen und welche bei der Kontaktstelle im
   Rahmen der Qualifikationsfrist eingereicht werden müssen.
   Zu 3(b). Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens mit
   Leistungen der Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen
   Personenverkehr (Bus, Tram, Zug, Flugzeug o. ä.) in Höhe von ca. 600
   000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder
   alternativ: in den letzten 36 Kalendermonaten vor dem Termin zur Abgabe
   der Angebote).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   5) Eigenerklärung (auf Formblatt A05) zur Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens in den letzten 3 Kalenderjahren (Jahresdurchschnitt oder
   zum Stichtag 31.12.) sowie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegliedert
   nach Führungs-, Verwaltungs-, gelernten Fach- und ungelernten
   Arbeitskräften (mit Angabe des Anteils geringfügig Beschäftigter; ohne
   entliehenes Personal oder freie Mitarbeiter);
   6) Eigenerklärung (auf Formblatt A06) u. a. mit detaillierten Angaben
   und Beschreibungen zu vergleichbaren vom Unternehmen seit dem
   01.01.2016 erbrachten Referenzleistungen (s. Mindestanforderungen).
   Eine vollständige Liste aller erbrachten Leistungen ist nicht verlangt;
   es genügen nachvollziehbare und aussagekräftige Angaben in Ansehung der
   Mindestanforderungen;
   7) Angabe der Teilleistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht
   werden.
   Die Angaben zur Beschäftigtenzahl (Nr. 5) sind im Falle einer
   Bietergemeinschaft von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer
   diesbezüglichen Eignungsleihe auch von/für dem/den Eignungsverleiher
   und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf
   gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
   Die Referenzangaben (Nr. 6) sind mit im Falle einer Bietergemeinschaft
   für das jeweilige Mitglied bzw. im Falle einer diesbezüglichen
   Eignungsleihe für den jeweiligen Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)
   vorzulegen, welches/-r die entsprechenden Leistungen tatsächlich
   ausführen wird. Es ist insoweit auf eine Übereinstimmung mit den
   Angaben zum Leistungsanteil in der Bietergemeinschaftserklärung bzw.
   Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (s. auch Nr. 8) zu achten. Im
   Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) sind auf
   gesondertes Verlangen entsprechende Referenznachweise von/für dem/den
   Unterauftragnehmer vorzulegen.
   Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen
   für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung
   weitere Angaben zu erbrachten Leistungen in den vergangenen 3
   Kalenderjahren zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die
   Auftraggeberin vor, die Qualifikation und Erfahrung der für die
   Auftragsausführung vorgesehenen Führungs-/Leitungspersonen (s. Ziffer
   III.2.2) vor Zuschlagserteilung zu prüfen und entsprechende Nachweise
   zu verlangen. Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen
   der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der
   Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der
   Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende
   Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden oder wenn im Falle einer
   Bietergemeinschaft/Eignungsleihe die jeweiligen Leistungsanteile
   genauer aufzuklären sind. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus
   vor, eigene Recherchen anzustellen und insbesondere die im Angebot
   benannten Referenzauftraggeber zu kontaktieren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 6. Das ausführende Unternehmen muss mindestens einen vergleichbaren
   Auftrag zur Reinigung von Schienenfahrzeugen im öffentlichen
   Personenverkehr (z. B. Zug oder Tram, nicht hingegen Bus oder Flugzeug)
   mit folgenden Mindestanforderungen ausgeführt haben: Leistungszeitraum
   von mindestens 12 Monaten (seit 1.1.2014), tägliche Reinigung
   (vereinzelte Ausnahmen sind unschädlich) im Rahmen der
   Betriebs-/Umlaufplanung des Auftraggebers und mindestens halbjährliche
   vollständige Innenreinigung (Grund- und/oder Intensivreinigung) von
   mindestens durchschnittlich ca. 10 Schienenfahrzeugen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen unter der o.
   g. Internetadresse (Ziffer I.3) zur Verfügung. Nur registrierte
   Unternehmen können an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten
   Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen. Eine Registrierung
   erfolgt durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung(A02) per
   E-Mail an Kontaktstelle unter Angabe der Bekanntmachungsnummer und der
   Nennung eines Ansprechpartners samt einer durchgehendend erreichbaren
   E-Mail-Anschrift und Telefonnummer. (Im Dokument der
   Vertraulichkeitsverpflichtung (A02). Als Teilnahmeantrag haben die
   Bewerber zusätzlich die Formblätter für Angaben zur
   Ausschlussgründen(A03), das Formblatt zu der Anzahl Beschäftigter(A05)
   sowie den Angaben zu den Referenzen(A06) und des Umsatzes(A04) im
   Rahmen des Teilnahmewettbewerbs elektronisch an die Kontaktstelle
   einzureichen. Die weiteren Vergabeunterlagen werden dann nach Ablauf
   der Teilnahmefrist elektronisch zur Verfügung gestellt. s.
   III.1.1)-1.9), VI.3).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des
   Jahresnettoauftragswertes. Haftpflichtversicherung mit mindestens
   folgenden Deckungssummen (jeweils mindestens zweifach maximiert pro
   Versicherungsjahr): Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je
   Versicherungsfall, Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je
   Versicherungsfall, sonstige Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und
   für das Abhandenkommen von Schlüsseln in Höhe von 50 000 EUR. Im
   Übrigen s. Vergabeunterlagen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   S. Vergabeunterlagen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags (§ 421
   BGB). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
   Bietergemeinschaftserklärung abzugeben in der alle Mitglieder mit
   vollständigem Namen (Unternehmensbezeichnung) angegeben sind, Art und
   Umfang der von den Mitgliedern jeweils zu übernehmenden Leistungsteile
   angegeben sind, eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter der
   Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfalle für den
   Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist und die
   Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle
   für die Durchführung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die für Nachunternehmer im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
   (TVgG NRW) vorgesehenen Verpflichtungen zur Tariftreue und
   Mindestentlohnung. Mit dem Angebot haben die Bieter entsprechende
   Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung
   abzugeben. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
   Der/die vom Auftragnehmer eingesetzten Objektleiter müssen u. a. über
   sehr gute deutsche Sprachkenntnisse, die notwendige Qualifikation zum
   Umgang mit für die Leistungsdokumentation erforderliche Soft- und
   Hardware und eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Reinigung von
   Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus, Tram, Zug,
   Flugzeug o. ä.) verfügen. Die Auftraggeberin kann die Vorlage von
   entsprechenden Nachweisen und polizeilichen Führungszeugnissen für die
   Objektleiter verlangen. Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende
   Personal der deutschen Sprache mächtig ist, um alle auftragsbezogenen
   Tätigkeiten ausführen zu dürfen. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/05/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Ab 2025
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach
   Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle
   (Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven
   (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (durch
   Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung, siehe Ziffer II.2.14))
   und die Mindestanforderungen entsprechend nachzuweisen.
   (2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8)
   vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die
   von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen
   Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der
   Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu
   Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
   (3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner
   Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte oder
   Eignungsverleiher) beruft (Eignungsleihe), sind die
   Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden
   Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s.
   Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem
   Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des
   Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine
   Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten
   eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2),
   so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder
   Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach
   dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend
   dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die
   Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die
   erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer
   III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der
   (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als
   Unterauftragnehmer einzusetzen;
   (4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an
   Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot
   anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe
   vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf
   Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu
   benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die
   Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die
   Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen
   tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine
   Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei
   kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach
   den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den
   für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor
   Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von
   den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Auflistung
   nach Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur
   diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Verhandlungsverfahren:
   Es ist vorgesehen, mit Abschluss dieser Verhandlungsrunde den Zuschlag
   zu erteilen. Soweit nach der zweiten Verhandlungsrunde kein
   zuschlagfähiges Angebot vorliegt, folgt die Vorbereitung der nächsten
   Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne weitere
   Verhandlungen auf eines der in der zweiten Phase eingegangenen Angebote
   den Zuschlag zu erteilen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 2114753131
   E-Mail: [4]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
   Fax: +49 2114753989
   Internet-Adresse:
   [5]http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
   Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein.
   Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur
   Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim
   Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der
   Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1). Eine Rüge ist nicht
   rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder
   sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem
   nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote
   (Angebotsfrist) erfolgt ist.
   Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
   Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag
   wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15
   Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des
   Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen
   werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf
   elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die
   Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 2114753131
   E-Mail: [6]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
   Fax: +49 2114753989
   Internet-Adresse:
   [7]http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/04/2019
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References
   1. mailto:ausschreibungen@keolis.de?subject=TED
   2. http://www.keolis.de/
   3. https://www.eurobahn.de/aktuelle-ausschreibungen/
   4. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
   5. http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
   6. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
   7. http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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