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Ausschreibung: Reinigung von Transportmitteln - DE-Düsseldorf
Reinigung von Transportmitteln
Graffiti-Entfernung
Entleerung von Abfallbehältern
Dokument Nr...: 179500-2019 (ID: 2019041610060751065)
Veröffentlicht: 16.04.2019
*
DE-Düsseldorf: Reinigung von Transportmitteln
2019/S 75/2019 179500
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
KEOLIS Deutschland GmbH & Co. KG
Immermannstraße 65 c
Düsseldorf
40210
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Klaas Korte
Telefon: +49 23819694147
E-Mail: [1]ausschreibungen@keolis.de
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.keolis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]https://www.eurobahn.de/aktuelle-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fahrzeuginnenreinigung von Schienenfahrzeugen im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr
(Linie S1 & S4)
Referenznummer der Bekanntmachung: Keolis-SBRR-2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90917000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Reinigung von ca. 42 Schienenfahrzeugen (mehrteilige Triebzüge) im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Reinigungsleistungen betreffen
die umfassende Innenreinigung (Fahrgastbereiche, Führerstände usw.)
einschließlich Abfallentsorgung, Entfernung von Graffiti im
Fahrgastraum sowie einige Aufgaben in Bezug auf die Außenhaut
(Frontscheibenreinigung, Kontrolle auf
Verschmutzungen/Aufkleber/Schäden/Außengraffiti, Entfernung von
Aufklebern.). Die Reinigungsleistungen unterscheiden sich nach
verschiedenen Reinigungs-/Intensitätsstufen (Tages-, Intensiv-, Grund-
und Zwischenreinigung) und zusätzlichen Reinigungsleistungen (Sicht-,
Präsenz- und Polsterreinigung). Zum Leistungsumfang gehören auch
weitere Dienstleistungen anlässlich der Reinigung, etwa die Kontrolle,
der Transport von Bremssand oder die Bestückung der Fahrzeuge mit
Fahrgastinformationen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90917000
90690000
90918000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA
Hauptort der Ausführung:
An verschiedenen Standorten (Werkstatt, Abstellstandorte) innerhalb des
S-Bahn-Netzes sowie teilweise im laufenden Betrieb auf der Strecke
(Haltestellen, fahrendes Fahrzeug) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die AG betreibt ab Dezember 2019 (zum internationalen Fahrplanwechsel)
den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz
Rhein-Ruhr auf den Linien S1 (Dortmund-Solingen) und S4
(Dortmund-Lütgendortmund Unna) im Auftrag des Aufgabenträgers
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Im Rahmen ihrer Beauftragung wurden der Auftraggeberin bestimmte
Qualitätsziele für den Gesamtzustand der Fahrzeuge vorgegeben, zu denen
auch die Reinigungsqualität in den Fahrzeugen zählt. Mit dem hier zu
vergebenden Auftrag übernimmt der Auftragnehmer die Aufgabe, diese
Ziele in Bezug auf die Reinigungsqualität für die Auftraggeberin zu
erfüllen.
Die Reinigungsleistungen sind ab Dezember 2019 gemäß der Umlauf- und
Abstellungsplanung der Auftraggeberin in der Regel in den
Betriebspausen (in der Regel nachts) an verschiedenen Standorten
(Werkstatt, Abstellstandorte) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr sowie teilweise
im laufenden Betrieb (z. B. Zwischenreinigung) zu erbringen. Die
Leistungserbringung hat entsprechend mobil und flexibel zu erfolgen.
Betriebsbedingt kann es zu erheblichen Leistungsschwankungen kommen (s.
auch Ziffer II.2.11), z. B. aufgrund reduzierten Bedarfs an Wochenenden
oder bei stark erhöhtem Bedarf aufgrund von Sonderveranstaltungen (z.
B. Fußball, Konzerte, Karneval).
Auf Basis von Erfahrungswerten (beachte Ziffer II.2.11) schätzt die
Auftraggeberin den jährlichen Auftragsumfang wie folgt:
ca. 12 634 (Stück) Tagesreinigungen,
ca. 504 (Stück) Intensivreinigungen,
ca. 168 (Stück) Grundreinigungen,
ca. 16 000 Stunden Zwischenreinigung,
ca. 100 (Stück) Sichtreinigungen,
ca. 4 800 Stunden Präsenzreinigung,
ca. 350 (Stück) Transport Sandsäcke,
ca. 42 (Stück) Polsterreinigung,
ca. 100 m^2 Graffiti-Entfernung (Fahrgastraum).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann von der Auftraggeberin um weitere 24 Monate verlängert
werden.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es wird eine Rahmenvereinbarung vergeben (s. Ziffer IV.1.3). Gegenstand
der Rahmenvereinbarung sind regelmäßige Reinigungsleistungen, die
jeweils bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug grundsätzlich in festen
Intervallen zu erbringen sind: tägliche Tagesreinigung, monatliche
Intensivreinigung und vierteljährliche Grundreinigung. Abhängig vom
jeweiligen Fahrzeug, von der Umlauf- bzw. Instandhaltungsplanung der
Auftraggeberin sowie von den Vorgaben der Aufgabenträger können einige
Reinigungsintervalle jedoch entfallen (abbestellt) oder verschoben
werden (z. B. bei längeren Instandhaltungsarbeiten). Die zusätzlichen
Reinigungsleistungen (Zwischen-, Sicht-, Präsenz- und Polsterreinigung
sowie Graffiti-Entfernung (im Fahrgastraum, kein Außengraffiti)) sind
jeweils nach Bedarf bzw. auf Abruf der Auftraggeberin durchzuführen.
Die in Ziffer II.2.4) und in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen
stellen eine Schätzung des voraussichtlichen Auftragsumfangs auf Basis
der vergangenen Jahre dar. Die tatsächlichen Mengen können jedoch für
die Zukunft nicht vorhergesagt werden und können (auch im
Jahresverlauf) erheblichen Schwankungen unterliegen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vertraulichkeitsverpflichtung (Formblatt A02) und Eigenerklärung
(auf Formblatt A03) mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen (Gründung,
Tätigkeitsschwerpunkte, Konzernverbundenheit, Ansprechpartner) und
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123
bis 126 GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG;
2) Kopie eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem
Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen sowie im Falle von
Personengesellschaften (z. B. KG, GbR) auch für die persönlich
haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die
Rechtsform vorhanden) oder andernfalls (bei fehlender Registerpflicht)
Darstellung der Inhaber/Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter
des/der Unternehmen/s.
Die vorgenannten Unterlagen nach Ziffer III.1.1) sind im Falle einer
Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle
einer Eignungsleihe mit dem Angebot von/für dem/den Eignungsverleiher
und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf
gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen
für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung
weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. zu Rechtsform, Mitgliedschaft
bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Sozialversicherungsträger, Eintragungen im Gewerbezentral- oder
Wettbewerbsregister, Eintragungen im Bundeszentralregister für die
gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte des Unternehmens). Diese
weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin
vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu
einer Überprüfung der Eigenerklärungen besteht.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3) Eigenerklärung (auf Formblatt A04) zu (a) Gesamtjahresumsatz des
Unternehmens, (b) zum Jahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der
Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus,
Tram, Zug, Flugzeug o. ä.);
4) Eigenerklärung (selbst formuliert) zum Bestehen bzw. den geplanten
Abschluss (a) einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und (b) einer
Vertragserfüllungsbürgschaft in ausreichender Höhe im Falle der
Auftragserteilung gemäß Ziffer III.1.6.
Die Umsatzangaben (Nr. 3) sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit
dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer wirtschaftlichen
oder finanziellen Eignungsleihe mit dem Angebot auch von/für dem/den
Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne
Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den
Unterauftragnehmer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen
die Haftpflichtversicherung alle Mitglieder und die
Vertragserfüllungsbürgschaft die Gemeinschaft (Gesamtbürgschaft)
erfassen; eine Eignungsleihe in Bezug auf die Haftpflichtversicherung
und Vertragserfüllungsbürgschaft ist ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen
für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung
weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. Jahresabschlüsse bzw.
Gewinn-/Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Angaben zu laufenden Verbindlichkeiten, Liquiditätsnachweise,
Eigenkapitalbescheinigungen oder Bankbestätigungen, Nachweis der
Möglichkeit zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
und Vertragserfüllungsbürgschaft). Diese weiteren Unterlagen sind auf
gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der
Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung
der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende
Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Ein Unternehmen ist wirtschaftlich, technisch und finanziell
leistungsfähig, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin davon
auszugehen ist, dass es die erforderlichen Kapazitäten besitzt, um
seine laufenden finanziellen Belastungen und Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (auch
hinsichtlich Vorlaufkosten, Anschubinvestitionen und
Leistungsschwankungen/Spitzenbedarfe) ordnungsgemäß zu erfüllen. Davon
ist in der Regel nicht auszugehen, wenn folgende Mindestanforderungen
schon nicht erreicht werden:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die
Qualifikation erfüllen müssen und welche bei der Kontaktstelle im
Rahmen der Qualifikationsfrist eingereicht werden müssen.
Zu 3(b). Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens mit
Leistungen der Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen
Personenverkehr (Bus, Tram, Zug, Flugzeug o. ä.) in Höhe von ca. 600
000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder
alternativ: in den letzten 36 Kalendermonaten vor dem Termin zur Abgabe
der Angebote).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5) Eigenerklärung (auf Formblatt A05) zur Beschäftigtenzahl des
Unternehmens in den letzten 3 Kalenderjahren (Jahresdurchschnitt oder
zum Stichtag 31.12.) sowie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegliedert
nach Führungs-, Verwaltungs-, gelernten Fach- und ungelernten
Arbeitskräften (mit Angabe des Anteils geringfügig Beschäftigter; ohne
entliehenes Personal oder freie Mitarbeiter);
6) Eigenerklärung (auf Formblatt A06) u. a. mit detaillierten Angaben
und Beschreibungen zu vergleichbaren vom Unternehmen seit dem
01.01.2016 erbrachten Referenzleistungen (s. Mindestanforderungen).
Eine vollständige Liste aller erbrachten Leistungen ist nicht verlangt;
es genügen nachvollziehbare und aussagekräftige Angaben in Ansehung der
Mindestanforderungen;
7) Angabe der Teilleistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht
werden.
Die Angaben zur Beschäftigtenzahl (Nr. 5) sind im Falle einer
Bietergemeinschaft von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer
diesbezüglichen Eignungsleihe auch von/für dem/den Eignungsverleiher
und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf
gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Referenzangaben (Nr. 6) sind mit im Falle einer Bietergemeinschaft
für das jeweilige Mitglied bzw. im Falle einer diesbezüglichen
Eignungsleihe für den jeweiligen Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)
vorzulegen, welches/-r die entsprechenden Leistungen tatsächlich
ausführen wird. Es ist insoweit auf eine Übereinstimmung mit den
Angaben zum Leistungsanteil in der Bietergemeinschaftserklärung bzw.
Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (s. auch Nr. 8) zu achten. Im
Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) sind auf
gesondertes Verlangen entsprechende Referenznachweise von/für dem/den
Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen
für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung
weitere Angaben zu erbrachten Leistungen in den vergangenen 3
Kalenderjahren zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die
Auftraggeberin vor, die Qualifikation und Erfahrung der für die
Auftragsausführung vorgesehenen Führungs-/Leitungspersonen (s. Ziffer
III.2.2) vor Zuschlagserteilung zu prüfen und entsprechende Nachweise
zu verlangen. Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen
der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der
Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der
Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende
Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden oder wenn im Falle einer
Bietergemeinschaft/Eignungsleihe die jeweiligen Leistungsanteile
genauer aufzuklären sind. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus
vor, eigene Recherchen anzustellen und insbesondere die im Angebot
benannten Referenzauftraggeber zu kontaktieren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 6. Das ausführende Unternehmen muss mindestens einen vergleichbaren
Auftrag zur Reinigung von Schienenfahrzeugen im öffentlichen
Personenverkehr (z. B. Zug oder Tram, nicht hingegen Bus oder Flugzeug)
mit folgenden Mindestanforderungen ausgeführt haben: Leistungszeitraum
von mindestens 12 Monaten (seit 1.1.2014), tägliche Reinigung
(vereinzelte Ausnahmen sind unschädlich) im Rahmen der
Betriebs-/Umlaufplanung des Auftraggebers und mindestens halbjährliche
vollständige Innenreinigung (Grund- und/oder Intensivreinigung) von
mindestens durchschnittlich ca. 10 Schienenfahrzeugen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen unter der o.
g. Internetadresse (Ziffer I.3) zur Verfügung. Nur registrierte
Unternehmen können an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten
Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen. Eine Registrierung
erfolgt durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung(A02) per
E-Mail an Kontaktstelle unter Angabe der Bekanntmachungsnummer und der
Nennung eines Ansprechpartners samt einer durchgehendend erreichbaren
E-Mail-Anschrift und Telefonnummer. (Im Dokument der
Vertraulichkeitsverpflichtung (A02). Als Teilnahmeantrag haben die
Bewerber zusätzlich die Formblätter für Angaben zur
Ausschlussgründen(A03), das Formblatt zu der Anzahl Beschäftigter(A05)
sowie den Angaben zu den Referenzen(A06) und des Umsatzes(A04) im
Rahmen des Teilnahmewettbewerbs elektronisch an die Kontaktstelle
einzureichen. Die weiteren Vergabeunterlagen werden dann nach Ablauf
der Teilnahmefrist elektronisch zur Verfügung gestellt. s.
III.1.1)-1.9), VI.3).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des
Jahresnettoauftragswertes. Haftpflichtversicherung mit mindestens
folgenden Deckungssummen (jeweils mindestens zweifach maximiert pro
Versicherungsjahr): Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je
Versicherungsfall, Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je
Versicherungsfall, sonstige Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und
für das Abhandenkommen von Schlüsseln in Höhe von 50 000 EUR. Im
Übrigen s. Vergabeunterlagen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
S. Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags (§ 421
BGB). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben in der alle Mitglieder mit
vollständigem Namen (Unternehmensbezeichnung) angegeben sind, Art und
Umfang der von den Mitgliedern jeweils zu übernehmenden Leistungsteile
angegeben sind, eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter der
Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfalle für den
Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist und die
Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle
für die Durchführung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die für Nachunternehmer im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
(TVgG NRW) vorgesehenen Verpflichtungen zur Tariftreue und
Mindestentlohnung. Mit dem Angebot haben die Bieter entsprechende
Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung
abzugeben. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
Der/die vom Auftragnehmer eingesetzten Objektleiter müssen u. a. über
sehr gute deutsche Sprachkenntnisse, die notwendige Qualifikation zum
Umgang mit für die Leistungsdokumentation erforderliche Soft- und
Hardware und eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Reinigung von
Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus, Tram, Zug,
Flugzeug o. ä.) verfügen. Die Auftraggeberin kann die Vorlage von
entsprechenden Nachweisen und polizeilichen Führungszeugnissen für die
Objektleiter verlangen. Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende
Personal der deutschen Sprache mächtig ist, um alle auftragsbezogenen
Tätigkeiten ausführen zu dürfen. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/05/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Ab 2025
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach
Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle
(Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven
(jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (durch
Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung, siehe Ziffer II.2.14))
und die Mindestanforderungen entsprechend nachzuweisen.
(2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8)
vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die
von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen
Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der
Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu
Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
(3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner
Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte oder
Eignungsverleiher) beruft (Eignungsleihe), sind die
Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden
Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s.
Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem
Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des
Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten
eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2),
so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder
Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach
dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die
Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die
erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer
III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der
(Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als
Unterauftragnehmer einzusetzen;
(4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an
Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot
anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe
vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf
Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu
benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die
Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die
Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen
tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei
kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach
den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den
für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor
Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von
den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Auflistung
nach Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur
diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verhandlungsverfahren:
Es ist vorgesehen, mit Abschluss dieser Verhandlungsrunde den Zuschlag
zu erteilen. Soweit nach der zweiten Verhandlungsrunde kein
zuschlagfähiges Angebot vorliegt, folgt die Vorbereitung der nächsten
Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne weitere
Verhandlungen auf eines der in der zweiten Phase eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 2114753131
E-Mail: [4]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Fax: +49 2114753989
Internet-Adresse:
[5]http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur
Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim
Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der
Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1). Eine Rüge ist nicht
rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder
sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem
nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote
(Angebotsfrist) erfolgt ist.
Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag
wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15
Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des
Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen
werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf
elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die
Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 2114753131
E-Mail: [6]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Fax: +49 2114753989
Internet-Adresse:
[7]http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2019
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1. mailto:ausschreibungen@keolis.de?subject=TED
2. http://www.keolis.de/
3. https://www.eurobahn.de/aktuelle-ausschreibungen/
4. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
5. http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
6. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
7. http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
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