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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Hamburg
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 179219-2019 (ID: 2019041609594050795)
Veröffentlicht: 16.04.2019
*
DE-Hamburg: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2019/S 75/2019 179219
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch den Landesbetrieb
für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)
Millerntorplatz 1
Hamburg
20359
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesbetrieb für Immobilienmanagement und
Grundvermögen (LIG), Abteilung Flächen- und Portfoliomanagement
Telefon: +49 40428234117
E-Mail: [1]felix.schormann@lig.hamburg.de
Fax: +49 40427914117
NUTS-Code: DE60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://immobilien-lig.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen der
Freien und Hansestadt Hamburg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienmanagement und Verwaltung Grundvermögen;
Projektentwicklung für Quartiere und Stadtteile
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wissenschaftliche Begleitung des LIG durch die HafenCity Universität
(HCU) bei der Entwicklung des ImmoGIS und der Valorisierung der Geo-
und Fachdaten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Wissenschaftliche Begleitung bei der Entwicklung des ImmoGIS und der
Valorisierung der Geo- und Fachdaten, um eine geoinformationsbasierte
Immobiliensoftware zur systematischen Valorisierung von Daten
einzuführen, sowie bei der Konzeption einer Investitionslandkarte.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es wird beabsichtigt, einen Vertrag über die wissenschaftliche
Begleitung bei der Entwicklung des ImmoGIS und der Valorisierung der
Geo- und Fachdaten abzuschließen. Der Vertrag beinhaltet personelle
Leistungen sowie ggf. die temporäre Nutzung von Hard- und Software
innerhalb der HCU zur Datenanalyse und Identifikation von
Valorisierungspotenzialen zur Auftragserfüllung. Im Rahmen der
wissenschaftlichen Begleitung soll insbesondere eine wissenschaftlich
fundierte systematische Untersuchung der Nutzungs- und
Valorisierungsmöglichkeiten der immobilienbezogenen Geo- und Fachdaten
erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Es wird beabsichtigt, mit der HafenCiy Universität Hamburg, City
Science Lab (HCU), Überseeallee 16 in 20457 Hamburg einen Vertrag über
die wissenschaftliche Begleitung bei der Entwicklung des ImmoGIS und
der Valorisierung der Geo- und Fachdaten zu schließen. Die HCU City
Science Lab soll den LIG als wissenschaftlich-kreativer Partner bei der
Entwicklung innovativer Dienste und Prozesse unterstützen. In dem
experimentell-explorativen Forschungs- und Entwicklungsprojekt sollen
für den LIG neue Werkzeuge und Methoden zur Visualisierung und Analyse
urbaner Daten im Kontext der strategischen Flächen- und
Stadtentwicklung entwickelt werden. Der Vertrag beinhaltet personelle
Leistungen sowie ggf. die temporäre Nutzung von Hard- und Software
innerhalb der HCU zur Datenanalyse und Identifikation von
Valorisierungspotenzialen zur Auftragserfüllung.
Gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein Vergabeverfahren grundsätzlich
nicht durchzuführen für öffentliche Aufträge, wenn diese Aufträge
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen beinhalten. Dies trifft
hier zu. Eine Ausnahme hierzu nach § 116 Abs. 1 Nr. 2, 2. Hs. GWB liegt
nicht vor, weil gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) GWB die Ergebnisse der
Forschung nicht ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen
Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und gemäß §
116 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) GWB zudem die Dienstleistung nicht vollständig
durch den Auftraggeber vergütet wird. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf
der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist geschlossen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/04/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
HafenCity Universität Hamburg, Science City Lab
Überseeallee 16
Hamburg
20457
Deutschland
NUTS-Code: DE60
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 350 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231491
E-Mail: [3]vergabekammer@fbhamburg.de
Fax: +49 40428232020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe beim Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einen Vertrag zur
Beschaffung der unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen
abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein
Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Millerntorplatz 1
Hamburg
20359
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2019
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References
1. mailto:felix.schormann@lig.hamburg.de?subject=TED
2. https://immobilien-lig.hamburg.de/
3. mailto:vergabekammer@fbhamburg.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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