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Ausschreibung: Rechnungslegung und -prüfung - DE-Darmstadt
Rechnungslegung und -prüfung
Dokument Nr...: 178666-2019 (ID: 2019041609454450235)
Veröffentlicht: 16.04.2019
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  DE-Darmstadt: Rechnungslegung und -prüfung
   2019/S 75/2019 178666
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs  Überörtliche Prüfung
   kommunaler Körperschaften
   Eschollbrücker Str. 27
   Darmstadt
   64295
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Salama
   Telefon: +49 6151-381-256
   E-Mail: [1]poststelle@uepkk.hessen.de
   Fax: +49 6151-381-255
   NUTS-Code: DE711
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://rechnungshof.hessen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
   ails&TenderOID=54321-Tender-169de40a6be-57401b4d5bbb4600
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.had.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs  Überörtliche
   Prüfung kommunaler Körperschaften
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Öffentliche Finanzkontrolle
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   227. Vergleichende Prüfung Ordnungsbehörden II bei 16 hessischen
   Körperschaften
   Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.19.06
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 480 000 EUR einschließlich
   gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller
   Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 400 000
   EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung)
   80 000 EUR.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 403 362.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   Hauptort der Ausführung:
   Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die 227. Vergleichende Prüfung Ordnungsbehörden II richtet sich nach
   dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler
   Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S.
   708).
   Der Auftragnehmer wird die Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenbereich
   Sicherheit und Ordnung nach den Maßstäben der Rechtmäßigkeit,
   Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit untersuchen und vergleichend
   bewerten.
   Aufbauend auf den aus den Unterlagen der Kommunen gewonnenen
   Erkenntnissen hat er Sachverhalte darzustellen, Analysen zu treffen und
   Bewertungen abzuleiten. Er prüft dabei insbesondere die rechtlichen
   Grundlagen, den Aufgabenumfang, die Organisationsstruktur, die
   Intensität und Ordnungsmäßigkeit der Aufgabenerfüllung sowie die
   Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Effizienz unter
   besonderer Beachtung des demographischen Wandels. Die in
   interkommunaler Zusammenarbeit erledigten Aufgaben und die dafür
   gewählten Organisationsformen sind aufzuzeigen und zu bewerten.
   Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und
   Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen.
   Der Auftragnehmer wird darüber hinaus Feststellungen zur
   Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der
   Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur
   Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau früherer
   Prüfungen nach Ziffer 10 des Werkvertrags vornehmen. Einzelheiten
   ergeben sich aus dem Merkblatt (Ziffer 15 des Werkvertrags).
   Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers
   und aus den Festlegungen im Verhandlungsverfahren.
   Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen
   sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten
   und Gemeinden ausgewählt:
   Büdingen, Ebsdorfergrund, Erzhausen, Frielendorf, Hattersheim am Main,
   Heuchelheim, Homberg (Ohm), Hünfelden, Kronberg im Taunus, Michelstadt,
   Mühlheim am Main, Neu-Anspach, Ortenberg, Schauenburg, Schwalmstadt,
   Stockstadt am Rhein, Vellmar, Willingen (Upland).
   Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.1.2015 bis zum Prüfungsbeginn.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas /
   Gewichtung: 50,00
   Qualitätskriterium - Name: Prüfungsorganisation / Gewichtung: 25,00
   Qualitätskriterium - Name: Prüfungsqualität / Gewichtung: 25,00
   Preis - Gewichtung: 0,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 403 362.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2019
   Ende: 01/10/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise
   (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer
   III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen
   Bewertungsfaktor.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden
   Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen
   Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für 3 Körperschaften
   vor. Diese enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der
   Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen
   entscheidet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, ob
   das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option).
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere
   geeignete Dritten nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG. Ist der Bewerber zu
   einer solchen Eintragung nicht verpflichtet, ist dies durch eine
   entsprechende formlose Eigenerklärung nachzuweisen. Die erforderliche
   Zulassung/Eintragung (Wirtschaftsprüfer,
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufs- oder Handelsregister) ist
   durch Kopie nachzuweisen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss
   einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3
   900 000 EUR (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
   oder
   Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in
   Höhe von 3 900 000 EUR durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 45
   Abs. 4 Nr. 2 VgV).
   Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
    Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich
   der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder
   vergleichbare Tätigkeitsbereiche in den letzten 3 Geschäftsjahren,
   sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4,
   45 Abs. 5 VgV (Bewertungsfaktor 1). Es wird darauf hingewiesen, dass
   bei einem Jahresumsatz von mindestens 950.000  im Tätigkeitsbereich
   der öffentlichen Finanzkontrolle die volle Punktzahl erreicht wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge
   zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl.
   §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
   Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
    Referenzliste (siehe Vordruck) mit wesentlichen erbrachten
   vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr.
   1 VgV mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der
   Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private),
   Ansprechpartner/E-Mail, Erbringungszeitpunkt, Wert. Es wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden
   können, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1).
    Name, berufliche Qualifikation und Erfahrung der
   gesamtverantwortlichen Person (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft)
   (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
   Bewertungsfaktor 3).
    Namen, berufliche Qualifikation und Erfahrung (gilt auch für die
   Bewerbergemeinschaft) der Projektleiter, der stellvertretenden
   Projektleiter sowie des Qualitätsmanagers (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3
   Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 5).
    Namen, berufliche Qualifikation, Erfahrung und geplanter
   Aufgabenbereich bei der 227. Vergleichenden Prüfung der anderen
   Personen, die die Leistung erbringen sollen (gilt auch für die
   Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3
   Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4). Ausgenommen hiervon sind die
   Prüfungsassistenten, diese müssen erst im Verhandlungsverfahren benannt
   werden und werden daher für die Auswahl nicht bewertet.
    Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. §§ 46 Abs. 1,
   46 Abs. 3 Nr. 3 VgV, Bewertungsfaktor 2),
    Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1) Geforderte
   Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
   anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden
   zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
   und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer,
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach §
   5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit  Ziffer
   II.2.4  (Vordruck Erklärung/Versicherung) gefordert. Eine
   Unbefangenheit muss bei mindestens 16 Körperschaften vorliegen (§ 12
   HRHG analog).
   Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von
   Leistungen gebeten (siehe Formblatt).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/05/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 03/06/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei
   Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung Nachunternehmer)
   beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie
   eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB
   vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese
   detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.
   Es wird um Angabe einer verbindlichen Telefaxnummer gebeten.
   Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe
   entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein
   Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und
   Formalitäten.
   Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie
   bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung
   stehen (Ziffer I.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich
   sind: Einladung Erste Verhandlung mit Anlagen
   Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung
   nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf
   Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
   beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Zudem wird
   eine Eigenerklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern
   wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
   gefordert.
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor
   Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregistern
   anfordern wird. Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung die Abfrage von
   Sperren nach dem Gemeinsamen Runderlass Ausschluss von Bewerbern und
   Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage
   stellen getätigt.
   Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise
   aufzuheben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2)
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 6151126603
   E-Mail: [5]poststelle@rpda.hessen.de
   Fax: +49 6151125816
   Internet-Adresse: [6]www.rp-darmstadt.hessen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen
   über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er
   bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
   beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn
   der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist
   zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
   gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
   möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung
   per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
   Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des
   Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/04/2019
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   1. mailto:poststelle@uepkk.hessen.de?subject=TED
   2. https://rechnungshof.hessen.de/
   3. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-169de40a6be-57401b4d5bbb4600
   4. http://www.had.de/
   5. mailto:poststelle@rpda.hessen.de?subject=TED
   6. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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