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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Pfaffenhofen an der Ilm
Fernwärme
Dokument Nr...: 178119-2019 (ID: 2019041609341049703)
Veröffentlicht: 16.04.2019
*
  DE-Pfaffenhofen an der Ilm: Fernwärme
   2019/S 75/2019 178119
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Ilm
   Hauptplatz 1 und 18
   Pfaffenhofen an der Ilm
   85276
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fr. Lena Ölbaum  SG 2.10 Kämmerei
   Telefon: +49 8441782093
   E-Mail: [1]lena.oelbaum@stadt-pfaffenhofen.de
   Fax: +49 8441782693
   NUTS-Code: DE21J
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://pfaffenhofen.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fernwärmeversorgung städtischer und stiftischer Liegenschaften
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09323000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verlängerung bestehender Fernwärmeverträge von insgesamt 13
   Liegenschaften für eine Laufzeit von 10 Jahren.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 2 880 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21J
   Hauptort der Ausführung:
   Pfaffenhofen an der Ilm
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm ist mit mehreren städtischen sowie
   stiftischen Liegenschaften am Fernwärmenetz in Pfaffenhofen an der Ilm
   angeschlossen. Dies umfasst folgende Liegenschaften:
   Städtische Liegenschaften: 1) Rathaus, Hauptplatz 1; 2)
   Verwaltungsgebäude Sigleck, Hauptplatz 18; 3) Feuerwehrhaus
   Pfaffenhofen, Joseph-Fraunhofer-Str. 7; 4) Neue Turnhalle der Alten
   Joseph-Maria-Lutz Grundschule, Schulstr. 15; 5) Alte Turnhalle der
   Neuen Joseph-Maria-Lutz Grundschule, Schulstr. 15; Schul- und
   Sportzentrum Niederscheyern, Schrobenhausener Str. 24; 7) Kiga- und
   krippe St. Johannes, Kinderhort Don Bosco Schleiferberg 6; 8)
   Eisstadion, Ingolstädter Str. 76; 9) Freibad, Ingolstädter Str. 70; 10)
   Haus der Begegnung, Hauptplatz; 11) Alte Kämmerei, Frauenstr. 34 - 36;
   Liegenschaften Stiftung: 12) Wohnanlage St. Josef, Hofberg 7; 13)
   Wohnhaus Dr.-Bergmeister-Str. 51a/53a, Dr.-Bergmeister-Str. 51a/53a.
   In den letzten 4 Jahre ergibt sich insgesamt eine durchschnittliche
   Wärmeliefermenge von 4.217 MWh/Jahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Stadt Pfaffenhofen hat ein integriertes Klimaschutzkonzept
   entwickelt, um einen Beitrag zur Energiewende und CO2-Reduzierung zu
   leisten. Ein wesentlicher Bestandteilt ist der Erhalt und Ausbau
   erneuerbarer Energiequellen zur Wärmebereitstellung.
   In diesem Zusammenhang trägt der niedrige Primärenergiefaktor, der für
   das Biomasseheizkraftwerk angesetzt werden kann, zu einer hohen
   Umweltverträglichkeit bei. Die eingehende Prüfung weiterer Optionen hat
   ergeben, dass die Klimaschutzziele über eine Verlängerung des Vertrags
   zur Fernwärmeversorgung mit der Firma Danpower erreicht werden können.
   Deren Biomasseheizkraftwerk, das auf Basis von naturbelassenen
   Holzresten Wärme erzeugt, hat, dank des niedrigen Primärenergiefaktors,
   einen überlegenen Primärenergieverbrauch.
   Die Lieferstellen sind bereits an dem vorhandenen Fernwärmenetz
   angeschlossen und verfügen über keine weiteren Wärmeerzeuger. Somit ist
   eine Wärmeversorgung rein technisch und ohne weitere investive und
   bauliche Maßnahmen nur über den vorhandenen Fernwärmeanschluss möglich.
   In das vorhandene Netz kann Fernwärme von weiteren möglichen Bietern
   aus technischen Gründen nicht eingespeist werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   21/02/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Fa. Danpower Biomasse Pfaffenhofen GmbH
   Posthofstr. 2
   Pfaffehofen an der Ilm
   85276
   Deutschland
   Telefon: +49 8441498490
   E-Mail: [3]mario.engler@danpower.de
   Fax: +49 8441498499
   NUTS-Code: DE21J
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 880 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstr. 39
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [5]www.regierung.oberbayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
   § 135
   Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber;
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach, 4/4 Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/04/2019
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   1. mailto:lena.oelbaum@stadt-pfaffenhofen.de?subject=TED
   2. https://pfaffenhofen.de/
   3. mailto:mario.engler@danpower.de?subject=TED
   4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   5. http://www.regierung.oberbayern.de/
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